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Fremdsprachenkenntnisse Englisch LA HRSGe

Benötigte Fremdsprachen Niveau

eine Sprache (idR Englisch)

B1 GeR (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen)

eine weitere Sprache

A2 GeR

Sie müssen genügend Englischkenntnisse besitzen, um die für Ihr Studium notwendige englischsprachige Fachliteratur lesen zu können.

Kenntnisse der studierten Fremdsprache
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Beginn oder im Verlauf des Studiums Kenntnisse der studierten Fremdsprache nachweisen müssen. Informieren Sie sich bitte beim Fach und in den fachspezifischen Bestimmungen der Gemeinsamen Pürungsordnung über den Zeitpunkt, die Art des Nachweises und das geforderte Niveau.

Nachweis

Hier finden Sie alle Informationen zum Nachweisverfahren.

Der Nachweis über die Fremdsprachenkenntnisse ist keine Zulassungsvoraussetzung für das Lehramtsstudium, sondern für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Es ist also möglich, die Fremdsprachenkenntnisse im Verlauf des Studiums nachzuholen.

Für Bachelor-Lehramtsstudierende der Uni Köln ist der vollständige Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse Zulassungsvoraussetzung für die Bachelor-Arbeit.