Informationen zu studienrelevanten Änderungen
In der Corona-Zeit findet bis auf weiteres keine persönliche Beratung im ZfL-Beratungszentrum und in der Servicestelle des Gemeinsamen Prüfungsamts statt.
Wir beraten Sie aber gerne telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr und zwischen 14.00 und 16.00 Uhr unter +49 221 470 8609. Gerne können Sie sich mit Ihren Anliegen auch per E-Mail an zfl-beratung(at)uni-koeln.de wenden. Sprechstunden finden derzeit ebenfalls ausschließlich telefonisch oder digital statt. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch über das Beratungszentrum.
Wichtige Informationen in alphabetischer Reihenfolge
Hier informiert Sie das ZfL über aktuelle Änderungen im Lehramtsstudium, die sich durch Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) ergeben.
Abschlussarbeiten Anmeldung Sonderregelung bis 31.03.2021
Ihre Abschlussarbeit können Sie derzeit per E-Mail anmelden.
Sonderregelungen bezüglich der Zulassung zu den Abschlussarbeiten (gültig bis zum 31.03.2021)
Der Gemeinsame Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge hat bezüglich der Zulassung zu den Abschlussarbeiten im Bachelor und Master Sonderregelungen beschlossen, die vorerst bis zum 31.03.2021 gültig sind:
Die Zulassung zu den Abschlussarbeiten kann erfolgen ohne folgende Nachweise:
- der Sprachvoraussetzungen und des obligatorischen Auslandsaufenthalts,
- der laut GPO erforderlichen Modulabschlussprüfungen bei individuellem Nachweis, dass diese aufgrund einer zeitlichen Verschiebung der Prüfung durch die Corona-Pandemie nicht rechtzeitig erbracht werden konnten
- des rechtzeitigen Abschlusses des Praxissemesters bei Nachweis individueller besonderer Einschränkung gemäß § 17 / § 19 GPO (Angehörige einer Risikogruppe, Eltern, Pflegende, Schwangere).
Die entsprechenden Nachweise müssen Sie vor Studienabschluss vorlegen.
Anmeldeverfahren
Abschlussarbeiten Anmeldung Sonderregelungen ab 01.04.2021 bis 30.09.2021
Ihre Abschlussarbeit müssen Sie derzeit per E-Mail anmelden.
Sonderregelungen bezüglich der Zulassung zu den Abschlussarbeiten
Der Gemeinsame Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge hat bezüglich der Zulassung zu den Abschlussarbeiten im Bachelor und Master Sonderregelungen beschlossen:
Die Zulassung zu den Abschlussarbeiten kann ohne folgende Nachweise erfolgen:
- der laut GPO erforderlichen Modulabschlussprüfungen bei individuellem Nachweis, dass diese aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht rechtzeitig erbracht werden konnten (z. B. praktische Prüfungen in Sport oder Musik);
- des rechtzeitigen Abschlusses des Praxissemesters bei Nachweis individueller besonderer Einschränkung gemäß § 17 / § 19 GPO (chronische Erkrankung oder Behinderung, Kindererziehung, Pflege, Schwangerschaft);
- des obligatorischen Auslandsaufenthalts bis einschließlich 31.03.2022;
- der Sprachvoraussetzungen, sofern diese aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht rechtzeitig erbracht werden konnten (Belege dafür müssen vorgelegt werden)
Die entsprechenden Nachweise müssen Sie vor Studienabschluss vorlegen.
Anmeldeverfahren
Auslandsaufenthalt
Was mache ich, wenn ich wegen der Corona-Pandemie den Auslandsaufenthalt nicht realisieren kann?
Studierenden, die sich noch nicht in der Abschlussphase des Masterstudiums befinden, können den Aufenthalt zunächst aufschieben, falls er sich unter den aktuellen Gegebenheiten nicht realisieren lässt. Zu möglichen weiteren Zeitfenstern für den Auslandsaufenthalt im Bachelor- und Master-Studium berät Sie das ZfL-Beratungszentrum und Sie können die telefonischen Sprechstunde zum Auslandsaufenthalt wahrnehmen.
Ich befinde mich in der Endphase meines Masterstudiums und muss den obligatorischen Auslandsaufenthalt noch ableisten.
Wenn sich sich am Ende Ihres Masterstudiums befinden und das Praxissemester bereits absolviert haben, den obligatorischen Auslandsaufenthalt aber noch nachweisen müssen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das ZfL-Beratungszentrum: zfl-beratung(at)uni-koeln.de. Schildern Sie bitte Ihre individuelle Lage und nennen uns alle relevanten Informationen zu Ihrer Person und Ihrem Studienprofil (Matrikelnummer, Studiengang, Fächer usw.).
Kann ich meine Masterarbeit anmelden, obwohl ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt noch nicht absolviert habe?
Im Lehramtsstudium müssen Sie den obligatorische Auslandsaufenthalt normalerweise spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen haben. Für Studierende der modernen Fremdsprachen, die ihre Masterarbeit anmelden möchten, gilt aktuell und vorerst bis einschließlich 31.03.2022 eine Ausnahmeregelung: Sie können die Masterarbeit auch ohne den Nachweis des obligatorischen Auslandsaufenthaltes anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter Abschlussarbeiten Anmeldung Sonderregelung.
Beglaubigung Bachelorzeugnis
Das ZfL stellt Ihnen seit dem 15.01.2021 automatisch eine beglaubigte Kopie für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst aus. (Studierende der Religionslehre erhalten zwei beglaubigte Kopien für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst und zur Missio.) Diese erhalten Sie mit dem Einschreiben des Originalbachelorzeugnisses.
Darüberhinaus kann das ZfL keine Beglaubigungen von Kopien der Bachelorzeugnisse vornehmen. Jedoch kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, Beglaubigungen ausstellen. Das sind z.B. Behörden, Notar*innen oder öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Bitte klären Sie hier im Vorfeld unbedingt mit der anfordernden Stelle, etwa bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst über SEVON, welche Art von Beglaubigung sie akzeptiert.
Beratung
Das ZfL-Beratungszentrum ist bis auf weiteres geschlossen. Beratungen finden ausschließlich telefonisch oder per E-Mail statt.
Telefon
Mo-Do, 10.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
+49 221 470-8609.
E-Mail
zfl-beratung(at)uni-koeln.de
Sprechstunden
Sprechstunden finden derzeit ebenfalls ausschließlich telefonisch oder digital statt. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch über das Beratungszentrum.
Berufsfeldpraktikum (BFP)
Informationationen für Wintersemester 2020/21
Was kann ich tun, wenn ich mein Berufsfeldpraktikum nicht abschließen konnte, da meine Praktikumseinrichtung vorübergehend geschlossen wurde?
In Pandemie-Zeiten ist es ausdrücklich möglich, ein Praktikum auch in alternativen Settings zu absolvieren, d.h. in Distanz bzw. im Homeoffice / mobilen Arbeiten o.ä. Besprechen Sie hierzu mit Ihrem Praktikumsgeber die Möglichkeiten, wie das Praktikum ggf. dennoch fortgesetzt werden kann.
Wenn sich keine Möglichkeit zur Fortsetzung des Praktikums ergibt, können Sie Ihr Praktikum nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs beenden oder Sie können sich eine Bescheinigung über die bisher abgeleisteten Praktikumstage und -stunden ausstellen lassen und Ihr Praktikum an einem anderen Praktikumsplatz beenden, sodass Sie letztendlich auf die vorgeschriebenen 80 Arbeitsstunden verteilt auf mindestens 20 Praktikumstage kommen.
Sollten Sie Ihr Praktikum erst nach Ablauf des Semesters und nach der Abschluss-Sitzung Ihres jeweiligen Begleitseminars beenden können, melden Sie sich bitte beim Team Praxisphasen (zfl-praxisphasen(at)uni-koeln.de). Sie werden dann von Ihrem Seminar abgemeldet und im darauf folgenden Semester automatisch wieder zur Begleitphase zu einem Seminar zugelassen, sodass Sie alles vorschriftsmäßig beenden können.
Was kann ich tun, wenn ich mein Berufsfeldpraktikum nicht antreten konnte, da meine Praktikumseinrichtung vorübergehend geschlossen wurde?
Eruieren Sie zunächst mit dem Praktikumsgeber, ob ein Praktikum in alternativer Form, z.B. im Homeoffice / mobilen Arbeiten o.ä. möglich ist. Sie können in diesen Zeiten Ihr Praktikum durchaus auch in Distanz absolvieren.
Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte beim Team Praxisphasen Praxisphasen (zfl-praxisphasen(at)uni-koeln.de). Sie werden dann von Ihrem aktuellen Begleitseminar abgemeldet und können Ihr Praktikum ausnahmsweise im nächsten Semester nachholen. Sie werden dann automatisch zur Begleitphase einem neuen Seminar zugeteilt und können das Modul an gleicher Stelle fortsetzen.
Was mache ich, wenn ich während meines Praktikums in eine zweiwöchige Quarantäne muss?
Auch während einer Quarantäne-Zeit – sofern es eine vorsorgliche Quarantäne ist und Sie gesund bzw. arbeitsfähig sind – ist das mobile Arbeiten bzw. die Fortsetzung des Praktikums aus dem Homeoffice möglich. Sollte dies aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die versäumten Tage nach Beendigung der Quarantäne – ähnlich wie bei Versäumnissen "gewöhnliche" Krankheitstage – nachzuholen. Besprechen Sie dies frühzeitig und möglichst konkret mit Ihrem Praktikumsgeber.
Was kann ich tun, wenn ich ein Praktikum im Ausland machen möchte?
Dies geschieht auf eigene Verantwortung. Die Erfahrung aus den letzten Monaten zeigt, dass es nicht vorherzusehen ist, welche Länder wann für wen und wie lange die Grenzen auf Grund einer sich dynamisch verändernden Pandemielage schließen.
Was kann ich tun, wenn ich aufgrund der aktuellen Corona-Lage Absagen von Praktikumseinrichtungen bekomme bzw. Bedenken geäußert werden?
Stellen Sie Kontakt zur Praktikumseinrichtung her und suchen Sie gemeinsam nach alternativen Einsatzmöglichkeiten. Je nach Einrichtung könnten das Videokonferenzen, Online-Recherchetätigkeiten, Experteninterviews, etc. sein, die auch in Distanz durchführbar sind. (siehe auch: Schulministerium NRW | Online-Broschürenservice - Home (xn--broschren-v9a.nrw) Kapitel 3.3.)
Vorgehensweise für zurückliegende Semester (vor Wintersemester 2020/21)
- Alle Studierenden des WiSe 2019/20, die mindestens 15 Tage Praktikumszeit absolviert haben, bekommen diese als voll absolviertes BFP anerkannt.
- Studierende, die im WiSe 2019/20 eine verkürzte Praktikumszeit absolviert haben, können die Tage, die zur Vollendung der 15 Tage fehlen, im September im Block ableisten. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte unter bachelor-praxisphasen(at)uni-koeln.de, damit wir Sie in ein Begleitseminar des Sommersemesters aufnehmen können – hier absolvieren Sie dann Ihre Abschlusssitzung und laden das Portfolio hoch.
- Für den Modulabschluss im SoSe 2020 laden Sie bitte die Praktikumsbescheinigung zusammen mit dem Portfolio hoch. Sie benötigen daher KEINE Unterschrift Ihrer Lehrbeauftragten auf der Praktikumsbescheinigung. Über die Abgabefunktion in Ihrem ILIAS-Kurs können Sie verspätete Praktikumsbescheinigungen nachreichen.
Beurlaubung
Wenn Sie ein für das Wintersemester geplantes Auslandssemester nicht wahrnehmen können, kann das Studierendensekretariat Ihre Beurlaubung wieder aufheben. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Studierendensekretariats.
Coaching und Mentoring
Coachings und Mentorings führen wir bis auf weiteres digital durch. Alle Informationen zur Anmeldung und Terminbuchung.
Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)
Informationen für Wintersemester 2020/21
Was kann ich tun, wenn ich mein Praktikum nicht abschließen konnte, da meine Praktikumsschule (vorübergehend) geschlossen wurde?
In Pandemie-Zeiten ist es ausdrücklich möglich, ein Praktikum auch in alternativen Settings zu absolvieren, d.h. in Distanz bzw. im Homeoffice o.ä. Besprechen Sie hierzu mit Ihrer Praktikumsschule die Möglichkeiten, wie das Praktikum ggf. dennoch fortgesetzt werden kann. Schulen sind von offizieller Stelle dazu angehalten worden, Schulpraktika auch in Pandemie-Zeiten zu ermöglichen.
Wenn sich keine (adäquate) Möglichkeit zur Fortsetzung des Praktikums ergibt, können Sie Ihr Praktikum nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs beenden- Oder Sie können sich eine Bescheinigung über die bisher abgeleisteten Praktikumstage und -stunden ausstellen lassen. Dann können Sie Ihr Praktikum an einem anderen Praktikumsplatz beenden, sodass Sie auf die vorgeschriebenen 100 Praktikumsstunden verteilt auf mindestens 25 Praktikumstage kommen.
Sollten Sie Ihr Praktikum erst nach Ablauf des Semesters und nach der Abschluss-Sitzung Ihres jeweiligen Begleitseminars beenden können, melden Sie sich bitte beim Team Praxisphasen (zfl-praxisphasen(at)uni-koeln.de). Sie werden dann von Ihrem Seminar abgemeldet und im darauf folgenden Semester automatisch wieder zur Begleitphase zu einem Seminar zugelassen, sodass Sie alles vorschriftsmäßig beenden können.
Was kann ich tun, wenn ich mein Praktikum nicht antreten konnte, da meine Praktikumsschule (vorübergehend) geschlossen wurde?
Eruieren Sie zunächst mit der Praktikumsschule, ob ein Praktikum in alternativer Form, z.B. im Homeoffice o.ä. möglich ist. Sie können in diesen Zeiten Ihr Praktikum durchaus auch in Distanz absolvieren. Die Schulen werden Handreichungen für den Umgang mit Praktikant*innen auch in Zeiten von Distanzunterricht erhalten.
Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte beim Team Praxisphasen (zfl-praxisphasen(at)uni-koeln.de). Sie werden dann von Ihrem aktuellen Begleitseminar abgemeldet und können Ihr Praktikum ausnahmsweise im nächsten Semester nachholen. Sie werden dann automatisch zur Begleitphase einem neuen Seminar zugeteilt und können das Modul an gleicher Stelle fortsetzen.
Sollte es zu einer flächendeckenden Schließung aller Schulen kommen, betrifft das Problem alle Studierenden, die aktuell ihr EOP absolvieren. In diesem Fall wird sich das ZfL selbstverständlich mit einer generellen Vorgehensweise unaufgefordert bei allen Studierenden melden.
Was mache ich, wenn ich während meines Praktikums in eine zweiwöchige Quarantäne muss?
Auch während einer Quarantäne-Zeit – sofern es eine vorsorgliche Quarantäne ist und Sie gesund bzw. arbeitsfähig sind – ist die Fortsetzung des Praktikums aus dem Homeoffice möglich. Sollte dies aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die versäumten Tage nach Beendigung der Quarantäne – ähnlich wie bei Versäumnissen durch "gewöhnliche" Krankheitstage – nachzuholen. Besprechen Sie dies frühzeitig und möglichst konkret mit Ihrer Praktikumsschule.
Was kann ich tun, wenn ich ein Praktikum im Ausland machen möchte?
Dies geschieht auf eigene Verantwortung. Die Erfahrung aus den letzten Monaten zeigt, dass es nicht vorherzusehen ist, welche Länder wann für wen und wie lange die Grenzen auf Grund einer sich dynamisch verändernden Pandemielage schließen. Bedenken Sie, dass ein Eignungs- und Orientierungspraktikum nur an offiziellen Deutschen Auslandsschulen (DAS) möglich ist.
Was kann ich tun, wenn ich aufgrund der aktuellen Corona-Lage Absagen von Schulen bekomme bzw. diese Bedenken äußert?
Stellen Sie Kontakt zur Praktikumsschule her und suchen Sie gemeinsam nach alternativen Einsatzmöglichkeiten. Je nach Einrichtung könnten das Videokonferenzen, Online-Recherchetätigkeiten, Experteninterviews etc. sein, die auch in Distanz durchführbar sind. (siehe auch: Schulministerium NRW | Online-Broschürenservice - Home (xn--broschren-v9a.nrw) Kapitel 3.3.)
Sie finden voraussichtlich ab dem 07.01.2021 Handreichungen in Ihrem Ilias-Kurs zum konkreten Einsatz von Praktikant*innen in Pandemie-Zeiten. Diese können Sie den Schulen als Gesprächsgrundlage vorzeigen.
Vorgehensweise für zurückliegende Semester (vor Wintersemester 2020/21)
- Alle Studierenden des WiSe19/20, die mindestens 15 Tage Praktikumszeit absolviert haben, bekommen diese als voll absolviertes EOP anerkannt.
- Studierende, die im WiSe19/20 eine verkürzte Praktikumszeit absolviert haben, können die Tage, die zur Vollendung der 15 Tage fehlen, im September im Block ableisten. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte unter bachelor-praxisphasen(at)uni-koeln.de, damit wir Sie in ein Begleitseminar des Sommersemesters aufnehmen können – hier absolvieren Sie dann Ihr Reflexionsgespräch und laden das Portfolio hoch.
- Für den Modulabschluss im SoSe 20 laden Sie bitte die Praktikumsbescheinigung zusammen mit dem Portfolio hoch. Sie benötigen daher KEINE Unterschrift Ihrer Lehrbeauftragten auf der Praktikumsbescheinigung. Über die Abgabefunktion in Ihrem ILIAS-Kurs können Sie verspätete Praktikumsbescheinigungen nachreichen.
Erstsemester
Die meisten Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger*innen finden digital statt. Das komplette Veranstaltungsangebot finden Sie in unserem ZfL-Einführungsnavi.
Weitere Informationen rund um den Studienstart im Lehramt gibt es auf unserer Website zum Studienstart und im Erstsemesterportal der Zentralen Studienberatung.
Graduiertenschule für LehrerInnenbildung
Das Koordinationsbüro der Graduiertenschule für LehrerInnenbildung an der Immermannstraße bleibt bis auf weiteres geschlossen. Informieren Sie sich über die aktuelle Angebote und Kontaktmöglichkeiten.
Hausarbeiten und Prüfungsleistungen
Bei Fragen zu Hausarbeiten und Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Lehrenden. Die Beschlüsse der Universität zu Köln zu Prüfungen in Corona-Zeiten finden Sie den zentralen Informationsseiten.
Praxissemester
Studienprojekt: Wir haben Ihnen eine Handreichung zur Modifikation oder Umplanung von Studienprojekten in der aktuellen Situation (pdf) zusammengestellt. Vertreter*innen aus dem Kreis der Praxissemesterbeauftragten der Fächer/Fachbereiche und des ZfL haben diese Handreichung entwickelt, um Studierenden und Lehrenden Hilfestellungen und Anregungen zu geben, falls Sie Studienprojekte aufgrund der momentanen Situation anpassen oder neu planen werden müssen. Alle Dozierenden der Uni Köln in der Begleitung des Studienprojekts erhalten diese Handreichung parallel zu Ihnen. Konkrete Vereinbarungen zur Umsetzung des Studienprojekts verbleiben weiterhin in der direkten Absprache zwischen Ihnen und der*dem Dozierenden der Profilgruppe.
Schulpraktischer Teil: Kolleg*innen der AG Digitale Lehre am ZfL haben gemeinsam mit Studierenden einen Online-Kurs: "Praxissemester digital" entwickelt, der speziell auf die aktuelle Krisensituation und ggf. fehlende Präsenzmöglichkeiten am Lernort Schule im Praxissemester ausgerichtet ist. Dieser Online-Kurs ist in verschiedene Module unterteilt und ermöglicht es Ihnen, eine digitale Unterrichtssequenz eigenständig zu erstellen und diese noch während des aktuellen Praxissemesters durchzuführen – entweder in der Präsenz vor Ort oder ausschließlich in digitaler Form, je nach Gegebenheiten an Ihrer Praxissemesterschule.
Prüfungen: Gemäß § 11 des Rektoratsbeschlusses im Rahmen der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung gelten Prüfungen, die zwischen dem 01.04. 2020 und dem 30.09.2020 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen.
Praxissemester Februar 2021 (Start des schulpraktischen Teils am 01.03.2021): Aufgrund der weiterhin anhaltenden Pandemie-Situation werden sich für den Start in das Praxissemester unter Umständen besondere Bedingungen am Lernort Schule ergeben. Wir haben daher seitens des ZfL gemeinsam mit der Steuergruppe der Ausbildungsregion Köln ein umfangreiches Informationspaket erstellt, dass Studierenden und den Schulen helfen soll, sich in dieser für alle Beteiligten herausfordernden Zeit besser orientieren zu können. Grundlage sämtlicher Informationen sind die aktuellen politischen Rahmenvorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.
Das beigefügte Informationspaket beinhaltet:
1.) eine aktualisierte FAQ-Übersicht für die Umsetzung des schulpraktischen Teils (pdf)
2.) eine Handreichung zur Modifikation des Studienprojekts unter Pandemie-Bedingungen => s.o. „Studienprojekt“
3.) eine digitale Handreichung zur Durchführung des Praxissemesters im Distanz- und Hybridunterricht an Schulen (pdf). Hinweis: Dieses Padlet ist primär an die Schulen adressiert, steht Ihnen aber auch zur Einsichtnahme und Orientierung zur Verfügung.
Die Informationen der beiden erstgenannten Dokumente beinhalten prüfungsrechtlich verbindliche Angaben auf Basis der aktuellen Gesetzesvorgaben durch das Land NRW, wir würden Sie bitten, diese auf jeden Fall vor Beginn Ihres Praxissemesters zur Kenntnis zu nehmen.
Schulnetzwerk
Für die Schule von heute - (Digitale) Weiterbildung in besonderen Zeiten
Im Rahmen des Schulnetzwerks im ZfL möchten wir Lehrer*innen, Schulleitungen, Studierende und alle an Schule Beteiligten bestmöglich in dieser herausfordernden Situation unterstützen. Dazu bieten wir in den nächsten Wochen spezielle Online-Veranstaltungen und ein vielfältiges Angebot an.
Sprechstunde der Leitung des Gemeinsamen Prüfungsamts
Die Sprechstunde der Leitung des Gemeinsamen Prüfungsamts findet weiterhin zu den gewohnten Zeiten statt – derzeit ausschließlich telefonisch.
Für einen Termin melden Sie sich bitte unter der +49 221 470-8609 an. Sie werden zum vereinbarten Termin angerufen.
Für die Sprechstunde relevante Unterlagen senden Sie bitte vorab per E-Mail an zfl-beratung(at)uni-koeln.de.
Staatsexamen (LPO 2003)
Bei Fragen zu Regelungen bzgl. der 1. Staatsprüfung (LPO 2003) wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt (Außenstelle Köln): https://www.pruefungsamt.nrw.de/ueber-uns/aussenstellen
Veranstaltungen
Bis auf weiteres finden die Veranstaltungen des ZfL ausschließlich digital statt.
Informationen Lehrveranstaltungen finden Sie auf der zentralen Seite der Universität zu Köln.
Vorlesungsbeginn und Semesterzeiten
Wechseln des Studienstandorts
Sie planen für Ihren Master of Education an die Universität zu Köln zu wechseln? Oder Sie planen, nach ihrem Bachelor an der Universität zu Köln Ihren Master of Education an einer anderen Hochschule zu beginnen?
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei den hier kommunizierten Informationen um standortspezifische Lösungen der Universität zu Köln handelt. Bitte beachten Sie daher auch immer die Regelungen Ihrer bisherigen Hochschule, beziehungsweise der Hochschule, an die Sie wechseln möchten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an zfl-beratung(at)uni-koeln.de.