Auflagen im Master of Education
Auflagen sind Anpassungsleistungen, die sich auf das vorangegangene Studium beziehen. Sie gewährleisten, dass Sie mit Abschluss des Master of Education an der Uni Köln die Vorgaben des Landes NRW für den Zugang zum Vorbereitungsdienst erfüllen. Es sind also Leistungen, die Sie gegebenfalls im Masterstudium zusätzlich erbringen müssen.
Sie bleiben unter Vorbehalt in den Master eingeschrieben, bis Sie alle Auflagen vollständig erfüllt haben.
Download
Übersicht
Ablaufplan für die Auflagen
Vor & während jeder Masterbewerbungsphase
Sie können sich auf dieser Seite allgemein über Auflagen im Master of Education an der Uni Köln informieren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass detaillierte Auskünfte oder Berechnungen Ihrer möglichen individuellen Auflagen zu diesem Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen nicht möglich sind.
Nach der Zulassung zum Master of Education
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL benachrichtigt Sie innerhalb von ca. 10 Tagen nach der Zulassung per Email, sollten Sie Auflagen zu erwarten haben.
Sie erhalten die Benachrichtigung an die Emailadresse, die Sie für die Masterbewerbung in KLIPS 2.0 angegeben haben.
Wir benachrichtigen Sie entweder nur per Email oder laden Sie zu einer Auflagensprechstunde ein. Das ist abhängig davon, welche Auflagen Sie zu erwarten haben.
Wir infomieren Sie ausschließlich per Email, wenn
- Sie keine Auflagen zu erwarten haben (obwohl Sie Schulform- oder Fachwechsler sind oder von extern an die UzK zum MEd kommen)
- Sie Auflagen in geringer Höhe zu erwarten haben
- Sie zu einer Gruppe mit standardmäßigen Auflagen gehören (z.B. Lehramt Berufskolleg II)
Die Email enthält auch (so benötigt) den Prüfvermerk (als PDF), den Sie (möglicherweise) für die Einschreibung beim Studierendensekretariat brauchen.
Auflagensprechstunde
Wir laden Sie per Email zu einer telefonischen Auflagensprechstunde ein, wenn
- Sie Auflagen in größerem Umfang zu erwarten haben
Melden Sie sich nach Erhalt der Email bitte unverzüglich zu Sprechstunde an.
Nach der Sprechstunde erhalten Sie den Prüfvermerk (als PDF) per Email, den Sie für die Einschreibung beim Studierendensekretariat brauchen.
Nach der Einschreibung in den Lehramtsmaster
Ungefähr zwei bis drei Wochen nach Abschluss der Einschreibung aller Bewerber*innen werden die Daten aller neuen Master of Education-Studierenden, die Auflagen erhalten, in ein Portal überführt. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt ist nicht Ihr individuelles Einschreibedatum, sondern das Ende aller Einschreibungen.
Über das Portal wird die Höhe der Auflagen individuell errechnet.
Anschließend erhalten Sie Ihren offiziellen Auflagenbescheid per Mail an die S-Mail-Adresse, die Sie bei Studienbeginn erhalten haben.
Sobald der Bescheid vorliegt, kontaktieren Sie bitte umgehend die auf dem Dokument benannten Auflagenberater*innen.
Für die Auflagenmodule, die Sie belegen müssen, sind Sie nicht an die KLIPS 2.0-Belegphasen gebunden, denn diese werden nicht darüber verwaltet. Stattdessen werden die Auflagenmodule mit Unterstützung der Auflagenberater*innen per Hand eingebucht.
Infografiken: Zeitlicher Verlauf
Auflagenerfüllung
Was Sie bei der Planung der Erfüllung Ihrer Auflagen bedenken sollten:
Die Auflagenerfüllung müssen Sie bis zum Ende des zweiten Mastersemesters nachgewiesen haben. Ansonsten werden Sie aus dem Master of Education exmatrikuliert.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bis zum vollständigen Nachweis der Auflagen:
- NICHT für das 3. Mastersemester rückmelden können.
- Die Rückmeldesperre sorgt dafür, dass Sie KEINE Belegungen vornehmen können.
- Bitte beachten Sie, dass die 2. Belegphase für das dritte Mastersemester zumeist vor dem Ende des zweiten Mastersemesters abgeschlossen ist. Bitte versuchen Sie daher Ihre Auflagen so schnell wie möglich zu erfüllen.
- Auflagenleistungen und damit verbundene mögliche Prüfungsleistungen (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfungen etc.) müssen zwingend vor dem Endes des zweiten Mastersemesters abgelegt und benotet sein und auch die Auflagenbescheinigung(en) müssen ebenfalls vor Ablauf der Frist dem Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL per Email zugeschickt sein.
- Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Verbuchung von Auflagen um einen manuellen Prozess handelt. Auch die Löschung der Rückmeldesperre erfolgt händisch. Planen Sie daher einige Tage Bearbeitungszeit ein, bevor die Rückmeldesperre deaktiviert ist.
Häufige Fragen
Wer muss (gegebenenfalls) Auflagen erbringen?
Mit welchen Auflagen müssen Sie rechnen?
Muss ich in eine Auflagen-Sprechstunde kommen?
Benötige ich einen Prüfvermerk und wenn ja wofür?
Wann erhalten Sie Ihren Auflagenbescheid?
Welche Informationen enthält der Auflagenbescheid?
In welchen Bereichen sind Auflagen möglich?
Wie belege ich Veranstaltungen zur Erbringung von Auflagen? Mache ich das während der KLIPS-Belegphasen?
Wie weise ich Auflagen nach, die ich erbracht habe?
Bei wem weise ich die Auflagenerfüllung nach?
Wieviel Zeit habe ich für die Auflagenerfüllung?
Was ist eine Rückmeldesperre?
Wie wird die Rückmeldesperre aufgehoben?
Was passiert, wenn Sie die Auflagen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nachweisen?
Weitere Fragen?
Schreiben Sie bitte eine Email:
zfl-masterbewerbunguni-koeln.de
Wir unterstützen Sie gern
Kontakt
ZfL-Beratung
Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.