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Praxissemester

Platzvergabe PVP

Die Platzvergabe für das Praxissemester im Lehramt an der Uni Köln erfolgt zentral über ein onlinegestütztes Vergabeverfahren. Sie müssen sich nicht selbst um einen Platz kümmern, sondern treffen eine Vorauswahl möglicher Schulen im Webportal zur Platzvergabe im Praxissemester (PVP).

Im Vergabeverfahren wird Ihnen eine Schule von Ihrer Wunschliste oder über den Ortspunkt zugewiesen. Eine Vergabe außerhalb von PVP ist nicht möglich. So können wir garantieren, dass alle Praxissemesterstudierenden einen Platz erhalten.

Falls bei Ihnen ein Fall sozialer Härte gemäß Sozialgesetzbuch vorliegt oder Sie Mitglied des Olympiakaders sind, können Sie vor dem Vergabeverfahren einen Härtefallantrag stellen.

Platzvergabe für das Praxissemester im September 2023

  • Wichtige Neuerung bei der Anmeldung zum Verfahren im PVP-Portal ab dem Praxissemesterdurchgang September 2023: Für die verbindliche Anmeldung zum Verteilverfahren in PVP ist das Hochladen der unterschriebenen Wunschliste nicht mehr nötig. Die verbindliche Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Finalisierung Ihrer Wunschliste im PVP-Portal. Bewerbungszeitraum in PVP: 26.04.2023 (9.00 Uhr) - 09.05.2023 (15.00 Uhr) - Wichtig: Eine Anmeldung in PVP vor dem 26.04.2023 ist nicht möglich und Sie erhalten automatisch eine Fehlermeldung. Sie werden erst am 26.04.2023 (09:00 Uhr) Zugriff auf die Instanz September 2023 in PVP haben.
  • Wichtige Neuerung im Bereich Grundschule ab dem Praxissemesterdurchgang September 2023: Die Ausbildungsregion Köln wurde um zusätzliche Grundschulen aus dem Raum Düren und Aachen erweitert, die dem ZfsL Düren zugeordnet sind. Eine entsprechende Schulkarte, die Ihnen die zur Verfügung stehenden Schulen zeigt, finden Sie im Abschnitt "Schulen in der Ausbildungsregion Köln".
  • Wichtige Neuerung im Bereich Gymnasium und Gesamtschule seit dem Praxissemesterdurchgang Februar 2023: Die Begleitung im Praxissemester wird zusätzlich zu den ZfsL Köln, Leverkusen und Engelskirchen vom ZfsL Düren übernommen. Eine entsprechende Schulkarte, die Ihnen die zur Verfügung stehenden Schulen zeigt, finden Sie im Abschnitt "Schulen in der Ausbildungsregion Köln".
  • Veröffentlichung Zuweisungsergebnisse: spätestens am 12.06.2023
  • Bitte beachten Sie: Es handelt sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Eine nachträgliche Teilnahme am PVP-Vergabeverfahren ist prüfungsrechtlich ausgeschlossen.

Hilfe & Support

pvp-supportSpamProtectionuni-koeln.de
+ 49 221 26 01 87 53

Telefonzeiten
26.04.2023: 09.00-14.00 Uhr
27.04.2023: 09.00-10.00 Uhr & 13.00-14.00 Uhr
28.04.2023: 09.00-11.00 Uhr
02.-04.05.2023: 09.00-10.00 Uhr & 13.00-14.00 Uhr
05.05.2023: 09.00-11.00 Uhr
08.05.2023: 09.00-10.00 Uhr & 13.00-14.00 Uhr
09.05.2023: 09.00-15.00 Uhr

 

Video: PVP erklärt

Was ist PVP? Wie funktioniert die Verteilung der Schulplätze? Was müssen Sie beachten? Das Video erklärt es Ihnen.

Wichtiger Hinweis im Bereich Gymnasien und Gesamtschulen ab dem Durchgang Februar 2023: Zusätzlich zu den ZfsL Köln, Leverkusen und Engelskirchen wird die Begleitung im Praxissemester vom ZfsL Düren übernommen. Eine entsprechende Schulkarte sowie die Liste der Schulen, die dem ZfsL Düren zugeordnet sind, finden Sie im Abschnitt „Schulen in der Ausbildungsregion Köln“. Bitte beachten Sie, dass das ZfsL Düren in dem Erklärvideo noch nicht dargestellt ist.


Termine & Fristen

Das Vergabeverfahren in PVP findet bereits zu Beginn des ersten Mastersemesters statt.

Die genauen Fristen für den ensprechendne Durchgang im Praxissemester finden Sie jeweils in der Termine- und Fristenübericht.

Für eine vorläufige Planung können Sie sich an diesen Zeiträumen orientieren:

  • Praxissemesterbeginn im September
    • Start Vergabeverfahren: Ende April
    • Bekanntgabe Schulzuweisung: Mitte Juni
  • Praxissemesterbeginn im Februar
    • Start Vergabeverfahren: Mitte Oktober
    • Bekanntgabe Schulzuweisung: Mitte Dezember

Einen möglichen Härtefallantrag müssen Sie vor Beginn des Vergabeverfahrens stellen.


Schulen in der Ausbildungsregion Köln

Mit den Schulkarten für das Praxissemester können Sie sich informieren, wo die Schulen in Ihrer Schulform liegen.

Die Auswahl der zur Verfügung stehenden Schulen sowie der Zuschnitt der Ausbildungsregion können sich jedes Semester verändern.

Eine detaillierte Übersicht über die für Ihren Durchgang zur Verfügung stehenden Schulen sowie die Zuordnung der Schulen zu den einzelnen ZfsL-Standorten können Sie während der Belegung in PVP einsehen.


Vergabeverfahren

PVP Schritt für Schritt

Klickanleitung

Mit der Klickanleitung (pdf) führen wir Sie Schritt für Schritt durch das Portal PVP und das Vergabeverfahren.

Hilfe & Support

Das PVP-Team steht Ihnen ganzjährig unter pvp-supportSpamProtectionuni-koeln.de zur Verfügung.

 

Hinweis für Schulplatzvergabe


Bekanntgabe Schulzuweisung

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden Sie in PVP informiert, an welcher Schule Sie den Praxissemesterplatz erhalten haben. Sie erhalten dort einen entsprechenden Zuweisungsbescheid und das Merkblatt zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters (pdf).

Mit der Zuweisung fordert Sie das zuständigen ZfsL auf, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Beachten Sie hier unbedingt die gesetzten Fristen, andernfalls können Sie das Praxissemeter nicht antreten.


Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis ist die Antrittsvoraussetzung für Ihr Praxissemester. Sie müssen dieses rechtzeitig – spätestens sechs Wochen vor Start des Praxissemesters – bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen. Es dient dazu, mögliche Vorstrafen, insbesondere Sexual- und Missbrauchsdelikte, auszuschließen.

Der Antrag zum Führungszeugnis Schritt für Schritt

  1. Mit der Schulplatzzuweisung über PVP erhalten Sie automatisch in einer PDF-Datei die schriftliche Aufforderung vom zuständigen ZfsL, das Führungszeugnis zu beantragen.
  2. Ergänzen Sie bitte Ihre persönlichen Daten auf dem Schreiben des ZfsL und drucken Sie dieses aus.
  3. Reichen Sie das Aufforderungsschreiben möglichst unmittelbar nach Erhalt der Schulzuweisung, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Praxissemesters, bei Ihrem jeweiligen Einwohnermeldeamt ein. Örtlich zuständig ist die Meldebehörde, bei der Sie gemeldet sind (auch Zweitwohnsitz).
  4. Sie erhalten einen Beleg über den gestellten Antrag. Wichtig: Bewahren Sie diesen Beleg unbedingt auf. Er dient als Nachweis über die rechtzeitige Beantragung.
  5. Das Führungszeugnis wird automatisch an das zuständige ZfsL (nicht an das ZfL oder an Ihre private Anschrift) versandt und dort geprüft. Sie brauchen nicht weiter aktiv zu werden.

Sollte Ihr Führungszeugnis bis drei Wochen vor Beginn des Praxissemesters nicht am ZfsL vorliegen, erhalten Sie über PVP eine entsprechende Nachricht. Wenn Sie keine Nachricht über PVP erhalten, können Sie sicher sein, dass Ihr Führungszeugnis am ZfsL eingegangen ist.

Wichtige Informationen zum Führungszeugnis

  • Online Beantragung: Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion besitzen, können Sie das Führungszeugnis auf elektronischem Wege unmittelbar beim Bundesamt für Justiz beantragen. Informationen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite www.fuehrungszeugnis.bund.de.
  • Europäisches Führungszeugnis: Sollten Sie neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, wird automatisch ein sogenanntes europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Bei der Ausstellung des Führungszeugnisses läuft parallel ein Auskunftsverfahren im EU-Ausland (Land der Staatsangehörigkeit), welches eine längere Bearbeitungszeit (bis zu 1 Monat) in Anspruch nimmt.
  • Gebühren: Die Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis betragen ca. 13 Euro. Sie werden nicht erstattet. BAföG-Empfänger*innen werden bei Vorlage des Förderbescheids von den Gebühren befreit. Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeignis (pdf).
  • Sie können das Führungszeugnis ausschließlich mit dem aus PVP generierten Formular bei der Meldebehörde beantragen.
  • Die Nutzung bereits vorhandener Führungszeugnisse ist nicht zulässig, da es sich um eine aktuelle Version (nicht älter als 60 Tage) zur Vorlage bei einer Behörde handeln muss.
  • Alle anderen Führungszeugnisse werden nicht akzeptiert.

Bei Rückfragen zu Ihrem Führungszeugnis wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständiges ZfsL.


FAQ

Zu PVP

Zum Führungszeugnis


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