Studium moderner Fremdsprachen auf Lehramt
Obligatorischer Auslandsaufenthalt
Corona Informationen
Bei Fragen und insbesondere Herausforderungen durch die Corona-Pandemie im Auslandsaufenthalt finden Sie aktuelle Informationen in unseren Corona-News.
An der Universität zu Köln können Sie eine oder mehrere moderne Fremdsprachen auf Lehramt studieren: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Russisch und Japanisch.
Während dieses Studiums müssen Sie einen obligatorischen Auslandsaufenthalt absolvieren. Dadurch bauen Sie Ihre Sprachkompetenzen aus und stärken Ihre interkulturellen Kompetenzen.
Wenn Sie zwei moderne Fremdsprachen studieren, ist nur ein Auslandsaufenthalt erforderlich. Sofern Sie Russisch oder Japanisch in Kombination mit einer weiteren modernen Fremdsprache studieren, raten wir Ihnen, den Auslandsaufenthalt im Fach Russisch oder Japanisch zu absolvieren.
Wie lange dauert der obligatorische Auslandsaufenthalt?
Sie müssen mindestens 90 Tage ins Ausland gehen.
Das geht entweder ohne Unterbrechung (z.B. vom 14. Januar bis 14. April eines Jahres), oder in zwei Blöcken. Keiner dieser beiden Block-Aufenthalte darf kürzer als vier Wochen (28 Tage) sein. Zusammen genommen dürfen die beiden Aufenthalte insgesamt nicht kürzer als 90 Tage sein. Wenn Sie sich für den Auslandsaufenthalt in zwei Blöcken entscheiden, so ist nicht ausgeschlossen, dass die beiden Blöcke in verschiedenen Ländern absolviert werden.
Was wird mir als Auslandsaufenthalt anerkannt?
Sie können den obligatorischen Auslandsaufenthalt entweder als Auslandsstudium absolvieren oder auch als praxisorientierten Auslandsaufenthalt. Das können insbesondere sein:
- Pädagogischer Austauschdienst (PAD)
- berufliche Tätigkeit
- Praktikum
- Besuch einer Sprachschule
- Forschungsaufenthalt
Über alternative Formate des Auslandsaufenthalts, die für Ihr Studium anerkannt werden können, informiert Sie das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL. Dies können beispielsweise sein:
- eine Hochschulzugangsberechtigung aus einem der genannten Zielländer
- ein Schulaufenthalt ab dem 15. Lebensjahr in einem der genannten Zielländer
- oder andere Auslandsaufenthalte, die Sie vor Studienbeginn absolviert haben
Kann ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt mit meinen Praxisphasen kombinieren?
Wann kann/muss ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt absolvieren?
In den meisten Fächern können Sie den Auslandsaufenthalt ab dem zweiten Fachsemester im Bachelor absolvieren. Das ist teilweise abhängig von Ihren Sprachkenntnissen.
In Russisch ist der Auslandsaufenthalt erst ab dem vierten Fachsemester möglich. In Japanisch wird der Auslandsaufenthalt erst nach dem vierten Fachsemester empfohlen.
Genauere Informationen erhalten Sie jeweils bei den Fächern über unser ZfL-Navi.
Bis wann muss ich den Auslandsaufenthalt nachweisen?
Sie müssen den Auslandsaufenthalt spätestens vor Anmeldung Ihrer Masterarbeit im Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachweisen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, den obligatorischen Auslandsaufenthalt bereits im Bachelor zu absolvieren. Denn im Masterstudium absolvieren Sie im ersten Semester die Vorbereitung auf das Praxissemester und im zweiten Semester dann das Praxissemester selbst. Diese beiden Semester sind inhaltlich und strukturell so fest mit einander verbunden, dass Sie dazwischen nicht ins Ausland gehen können.
Sollten Sie dennoch erst im Laufe des Masterstudiums ins Ausland gehen wollen, empfehlen wir Ihnen, dies im dritten Semester zu tun.
Bitte beachten Sie den jeweils individuellen zeitlichen Planungsvorlauf für einen Auslandsaufenthalt. Als Faustregel gelten ca. 1,5 Jahre.
Wie weise ich den Auslandsaufenthalt nach?
Wer berät mich?
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL berät Sie zu Ansprechpartner*innen, Rahmenbedingungen und Vorgaben des obligatorischen Auslandsaufenthalts, wenn Sie Fragen zur Anrechenbarkeit von im Ausland zu erbringenden/erbrachten Studienleistungen haben.
Zu allgemeinen Fragen rund um einen möglichen Auslandsaufenthalt beraten Sie die für den Bereich Internationales zuständigen Kolleg*innen.
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte an die ZfL-Beratung. Das Team dort wird Sie mit den Kolleg*innen in Verbindung setzen.
Mögliche Zielländer
In diesen Ländern können Sie Ihren obligatorischen Auslandsaufenthalt absolvieren:
Fach: Englisch
Empfohlen wird ein Aufenthalt in Ländern, in denen Englisch als die Muttersprache der deutlichen Mehrheit der Bevölkerung gilt:
- Vereinigtes Königreich
- Irland
- USA
- Kanada
- Australien
- Neuseeland
Darüber hinaus werden auch solche Aufenthalte anerkannt, die in Ländern abgeleistet werden, in denen Englisch als offizielle Sprache neben anderen verankert ist:
- Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Botswana
- Falklandinseln, Fidschi
- Gambia, Ghana, Gibraltar, Guyana
- Hong Kong, Indien, Jamaika
- Kamerun, Kenia, Liberia
- Malta, Mauritius, Namibia, Nigeria
- Pakistan, Papua-Neuguinea, Philippinen, Puerto Rico, Ruanda
- Sambia, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, St. Helena, Südafrika
- Tansania, Trinidad und Tobago, Tristan da Cunha, Vanuatu, Zypern
Fach: Französisch
- Frankreich
- Belgien, Benin, Burkina Faso, Burundi
- Demokratische Republik Kongo, Djibouti, Elfenbeinküste
- Französisch Polynesien, Französisch Guayana, Futuna
- Gabun, Guadeloupe, Guinea
- Kamerun, Kanada, Komoren, Kongo, Luxemburg
- Madagaskar, Maghreb, Mali, Marrokko, Martinique, Mauretanien, Mauritius, Miquelon, Monaco
- Neukaledonien, Niger
- Québec, Réunion, Rwanda
- Saint Pierre, Schweiz, Seychellen, Senegal
- Togo, Tschad, Tunesien
- Vanuatu, Zentralafrikanische Republik
Fach: Italienisch
- Italien
- San Marino
- Schweiz
Fach: Spanisch
- Spanien
- Argentinien, Belize, Bolivien
- Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik
- Ecuador, El Salvador
- Guatemala, Honduras
- Kolumbien, Kuba
- Mexico, Nicaragua
- Panama, Paraguay, Peru, Puerto Rico
- Uruguay, Venezuela
Fach: Niederländisch
Darüber hinaus werden auch solche Aufenthalte anerkannt, die in Ländern abgeleistet werden, in denen Niederländisch als offizielle Sprache (neben anderen) verankert ist.
Fach: Russisch
- Russland
- Weißrussland (Belarus)
- Ukraine
- Kasachstan
Sofern Sie Russisch in Kombination mit einer weiteren modernen Fremdsprache studieren, wird dazu geraten, den Auslandsaufenthalt im Fach Russisch zu absolvieren.
Fach: Japanisch
Sofern Sie Japanisch in Kombination mit einer weiteren modernen Fremdsprache studieren, wird dazu geraten, den Auslandsaufenthalt im Fach Japanisch zu absolvieren.
Nachweis des Auslandsaufenthalts
Sie haben den obligatorischen Auslandsaufenthalt bereits absolviert?
- Füllen Sie bitte das Onlineformular aus
- Laden Sie bitte die benötigten Dokumente, wie z. B. Bescheinigungen über die Tätigkeiten (Dauer, Tätigkeit, Ort) und Flugtickets über An- und Abreise mit hoch
Die Mitarbeiter*innen des Gemeinsamen Prüfungsamts überprüfen Ihre Nachweise und verbuchen sie anschließend in KLIPS 2.0. Nach ca. einer Woche können Sie Ihren Auslandsaufenthalt in KLIPS einsehen.
Wir können Ihre Nachweise nur berücksichtigen, wenn Sie bereits den Gesamtzeitraum von 90 Tagen in einem oder zwei Blöcken vollständig absolviert haben. Falls Sie den Aufenthalt in zwei Blöcken absolviert haben, weisen Sie diese bitte gemeinsam nach. So sind alle Dokumente und Angaben beieinander.
Formular Nachweis Auslandsaufenthalt
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