Informationen zu studienrelevanten Änderungen
Corona-News
Eingeschränkte persönliche Beratung im ZfL
Wir bieten Ihnen eingeschränkt persönliche Beratung vor Ort im ZfL (Adresse) an. Diese sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Bitte warten Sie maximal 5 Minuten vor dem Termin am Eingang des ZfL. Die Berater*innen bzw. Coaches werden Sie dort abholen.
Bei einem Präsenztermin ist das Tragen einer medizinischen Maske (Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) im gesamten ZfL und auch während des Beratungsgesprächs Pflicht. Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin durch die Einhaltung von 3G zum Schutz aller Beteiligten eigenverantwortlich beitragen.
Genauere Informationen finden Sie unter unseren Beratungsangeboten.
Wichtige Informationen des ZfL in alphabetischer Reihenfolge
Änderungen im Lehramtsstudium, die sich durch Präventionsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie ergeben:
Auslandsaufenthalt
Was mache ich, wenn ich wegen der Corona-Pandemie den Auslandsaufenthalt nicht realisieren kann?
Studierenden, die sich noch nicht in der Abschlussphase des Masterstudiums befinden, können den Aufenthalt zunächst aufschieben, falls er sich unter den aktuellen Gegebenheiten nicht realisieren lässt. Zu möglichen weiteren Zeitfenstern für den Auslandsaufenthalt im Bachelor- und Master-Studium berät Sie das ZfL und Sie können die telefonischen Sprechstunde zum Auslandsaufenthalt wahrnehmen.
Ich befinde mich in der Endphase meines Masterstudiums und muss den obligatorischen Auslandsaufenthalt noch ableisten.
Wenn Sie sich am Ende Ihres Masterstudiums befinden und das Praxissemester bereits absolviert haben, den obligatorischen Auslandsaufenthalt aber noch nachweisen müssen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das ZfL: zfl-beratung(at)uni-koeln.de. Schildern Sie bitte Ihre individuelle Lage und nennen uns alle relevanten Informationen zu Ihrer Person und Ihrem Studienprofil (Matrikelnummer, Studiengang, Fächer usw.).
Kann ich meine Masterarbeit anmelden, obwohl ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt noch nicht absolviert habe?
Im Lehramtsstudium müssen Sie den obligatorische Auslandsaufenthalt normalerweise spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen haben. Für Studierende der modernen Fremdsprachen, die ihre Masterarbeit anmelden möchten, gilt aktuell und vorerst bis einschließlich 31.03.2023 eine Ausnahmeregelung: Sie können die Masterarbeit auch ohne den Nachweis des obligatorischen Auslandsaufenthaltes anmelden.
Berufsfeldpraktikum (BFP)
Aktuell gibt es keine wesentlichen pandemiebedingten Einschränkungen, sodass mit einem regulären Verlauf sowohl der Praktikumsplatzsuche als auch des Praktikums an sich zu rechnen ist.
Sollte es im Fortgang der Pandemie zu einer aktuell nicht vorhersehbaren Dynamik kommen, die wieder Einschränkungen und Maßnahmen erfordert, wird das ZfL die Entwicklung genau beobachten und, wie auch in der Vergangenheit, Lösungen finden, sodass Studierenden keine Nachteile entstehen.
- Studierende des WiSe21/22 haben die Möglichkeit, falls Sie Ihr Praktikum nicht antreten konnten bzw. abschließen konnten, im folgenden Sommersemester (SoSe22) das Modul zu beenden. Dafür werden Sie einem Begleitseminar des SoSe22 zur Praktikumsphase zugeteilt. Dort werden Sie Ihr Praktikum absolvieren (den Praktikumsplatz bitte selbst organisieren), Ihr Portfolio bearbeiten und an den Sitzungen teilnehmen.
Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)
Aktuell gibt es im Universitäts- und Schulbetrieb keine wesentlichen pandemiebedingten Einschränkungen, sodass mit einem regulären Verlauf sowohl der Praktikumsplatzsuche als auch des Praktikums an sich zu rechnen ist.
Sollte es im Fortgang der Pandemie zu einer aktuell nicht vorhersehbaren Dynamik kommen, die wieder Einschränkungen und Maßnahmen erfordert, wird das ZfL die Entwicklung genau beobachten und, wie auch in der Vergangenheit, Lösungen finden, sodass Studierenden keine Nachteile entstehen.
- Studierende des WiSe21/22 haben die Möglichkeit, falls Sie Ihr Praktikum nicht antreten konnten bzw. abschließen konnten, im folgenden Sommersemester (SoSe22) das Modul zu beenden. Dafür werden Sie einem Begleitseminar des SoSe22 zur Praktikumsphase des Praktikums zugeteilt. Dort werden Sie Ihr Praktikum absolvieren (den Praktikumsplatz bitte selbst organisieren), Ihr Portfolio bearbeiten und an den Sitzungen teilnehmen.
Erstsemester
Die meisten Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger*innen finden digital statt. Das komplette Veranstaltungsangebot finden Sie in unserem ZfL-Einführungsnavi.
Weitere Informationen rund um den Studienstart im Lehramt gibt es auf unserer Website zum Studienstart und im Erstsemesterportal der Zentralen Studienberatung.
Hausarbeiten und Prüfungsleistungen
Bei Fragen zu Hausarbeiten und Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Lehrenden. Die Beschlüsse der Universität zu Köln zu Prüfungen in Corona-Zeiten finden Sie den zentralen Informationsseiten.
Praxissemester
Schulpraktischer Teil: Im Rahmen der ersten Corona bedingten Schulschließungen im März/April 2020 haben die Kolleg*innen der AG Digitale Lehre gemeinsam mit Studierenden den Online-Kurs „Praxissemester digital“ entwickelt. Dieser Kurs ist in verschiedene Module unterteilt und ermöglicht es Ihnen, eine digitale Unterrichtssequenz eigenständig zu erstellen und diese – entweder in der Präsenz vor Ort oder ausschließlich in digitaler Form, je nach Gegebenheiten an Ihrer Praxissemesterschule – durchzuführen.
Prüfungen: Gemäß des Rektoratsbeschlusses im Rahmen der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 08.04.2022 gilt für die Modulabschlussprüfungen Aufbaumodul Folgendes: 1. Digitale Prüfungen sind weiterhin in Zustimmung aller Beteiligten möglich. Die Studierenden sind nicht verpflichtet, an einer Prüfung in abweichender Prüfungsform (=online) teilzunehmen (§2, Absatz 1, 2 und 5) 2. Ein unbegründeter Rücktritt von Prüfungen ist nicht mehr möglich (§2, Absatz 5), es gilt hier nun wieder - ohne triftigen Grund - die Frist von 14 Tagen zur Prüfungsabmeldung. Alle weitere Informationen über die Prüfungsabmeldung finden Sie hier. 3. Die Freiversuchsregelung ist aufgelöst (§7, Absatz 2).
Schutz gegen Covid-19: Impfungen für Studierende, die im Rahmen des Praxissemesters an Schulen tätig sind
Wir empfehlen allen Studierenden, die im September 2022 in ihr Praxissemester an Schulen starten, sich vor Beginn des Praxissemesters einer Corona-Schutzimpfung zu unterziehen bzw. diese aufzufrischen (sog. Booster-Impfung).
Vorlesungsbeginn und Semesterzeiten
Infos der Universität
Informieren Sie sich auch auf den Seiten der Universität zu Köln, den Fakultäten und den kooperierenden Hochschulen.
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