Masterbewerbung: Häufige Fragen und Antworten
Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?
In den Lehrämtern für Grundschule; Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule; Gymnasium- und Gesamtschule und Sonderpädagogik zum Wintersemester und Sommersemester.
Im Lehramt für Berufskolleg nur zum Wintersemester.
Die Bewerbung für das Erweiterungsfach Deutsche Gebärdensprache ist auch nur zum Wintersemester möglich.
Welche Bewerbungsfristen gibt es?
Die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester endet am 15. Juli, die Bewerbungsfrist für ein Sommersemester endet am 15. Januar.
Es handelt sich um Ausschlussfristen, das heißt, spätere Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie müssen einen Bachelorabschluss mit einer "passenden" Lehramtsbefähigung und "passenden" Fächern abgeschlossen haben oder kurz vor dem Abschluss stehen; die Fächer bzw. Bildungswissenschaften dürfen allerdings im Leistungspunkteumfang nicht zu stark von den Anforderungen des Kölner Bachelorstudiums abweichen. Pro Fach sowie in den Bildungswissenschaften können höchstens so viele Leistungspunkte berücksichtigt werden, wie das betreffende Fach im Kölner Bachelorstudium enthält.
Generell spielt es aber keine Rolle, ob es sich um einen Abschluss der Universität zu Köln oder den einer anderen Universität handelt. Haben Sie einen Lehramtsabschluss im Ausland erworben, gelten Sie als Quereinsteiger*in.
Es gibt keine Grenz- oder Mindestnote.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Master Lehramt Berufskolleg II/Wirtschaftspädagogik entnehmen Sie bitte der Website der WiSo-Fakultät.
Kann ich mich bewerben, wenn ich das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen habe?
Ja, die Bewerbung ist auch aus einem noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudium heraus möglich. Sie müssen zum Bewerbungszeitpunkt wenigstens 144 Leistungspunkte aus abgeschlossenen Modulen nachweisen. Pro Fach sowie in den Bildungswissenschaften können höchstens so viele Leistungspunkte berücksichtigt werden, wie das betreffende Fach im Kölner Bachelorstudium enthält. Die Bachelorarbeit wird für die Zulassung berücksichtigt, sofern sie schon bewertet und verbucht wurde.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit bis spätestens 15. Dezember (Bewerbung zum Sommersemester) bzw. bis spätestens 15. Juni (Bewerbung zum Wintersemester) erfolgt sein.
Darüber hinaus müssen Sie das Modul "Eignungs- oder Orientierungspraktikum" abgeschlossen haben (bei Bewerbungen aus einem Bundesland außerhalb NRWs: Abschluss eines vergleichbaren Moduls).
Fehlende Leistungen müssen jedoch spätestens bis zum Semesterende erbracht sein (also bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 30. September, bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 31. März), sonst wird die Zulassung zurückgenommen.
Wie und bis wann weise ich meinen Bachelor-Abschluss nach?
Nur externe Bewerber*innen, die sich zum Wintersemester zum Master of Education beworben haben, müssen das endgültige Abschlusszeugnis bis spätestens 31. Dezember des gleichen Jahres und bei Bewerbern zum Sommersemester bis zum 30. Juni des gleichen Jahres nachreichen. Bitte schicken Sie Ihr Zeugnis in elektronischer Form an zfl-masterbewerbung(at)uni-koeln.de.
Kölner Studierende, die sich zum Wintersemester zum Master of Education beworben haben, müssen Ihr endgültiges Zeugnis bis spätestens 31. Dezember des gleichen Jahres und bei Bewerber*innen zum Sommersemester bis zum 30. Juni des gleichen Jahres beantragen. Das Zeugnis muss dann nicht mehr vorgezeigt werden.
Ich mache meinen Bachelor an der Universität zu Köln. Muss ich ein Transcript of Records beantragen?
Nein, als Kölner Absolvent*in laden Sie Ihren eigenen Ausdruck aus KLIPS 2.0 hoch.
Ist ein Quereinstieg in den Lehramtsmaster möglich?
Ja, ein Quereinstieg aus einem außerschulischen Bachelorstudium oder einem Lehramtsbachelorstudium mit nicht passender Lehramtsbefähigung ist möglich, wenn Sie
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wenigstens 144 einschlägige Leistungspunkte in abgeschlossenen Modulen erworben haben. Pro Fach sowie in den Bildungswissenschaften können höchstens so viele Leistungspunkte berücksichtigt werden, wie das betreffende Fach im Kölner Lehramtsbachelorstudium enthält.
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das Modul "Eignungs- und Orientierungspraktikum" oder ein vergleichbares Modul abgeschlossen haben. Im Lehramt an Berufskollegs II genügt der Nachweis eines mindestens fünfwöchigen Schulpraktikums an einer Berufsschule.
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Wenn Sie sich aus einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium heraus bewerben, muss die Zulassung zur Bachelorarbeit bis zum 15. Juni (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. bis zum 15. Dezember (Bewerbung zum Sommersemester) erfolgt sein.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie ggf. unter Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen den "passenden" Lehramtsbachelorabschluss nachholen und sich anschließend für ein Masterstudium bewerben.
Die Bewerbung mit einem ausländischen Bachelorzeugnis gilt immer als Quereinstieg.
Was ist mit einschlägigen Leistungspunkten gemeint?
Ein Beispiel: Sie haben einen Bachelor of Science in Chemie mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten (inklusive Bachelorarbeit) erfolgreich abgeschlossen und fragen sich, ob Sie in einen Master of Education mit der Fächerkombination Chemie, Deutsch und Bildungswissenschaften aufgenommen werden könnten.
An der Universität zu Köln umfassen diese Fächer im vorangehenden Bachelorstudium im Studienprofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen 69 Leistungspunkte (Chemie), 69 Leistungspunkte (Deutsch) und 30 Leistungspunkte (Bildungswissenschaften). Von Ihren 180 Leistungspunkten finden sich also höchstens 69 in unserem Bachelorstudium wieder. Sie verfügen damit über 69 einschlägige Leistungspunkte und nicht über 180. Das heißt, Sie erreichen nicht die Mindestpunktzahl von 144 einschlägigen Leistungspunkten.
Sie können sich aber für den entsprechenden Bachelorstudiengang bewerben, die in Ihrem Erststudium erbrachten Leistungen anerkennen lassen und die fehlenden Leistungen nachholen.
Wie bewerbe ich mich?
Sie bewerben sich elektronisch über KLIPS 2.0. Die Masterbewerbungsphase beginnt i.d.R. ca. einen Monat vor der Bewerbungsfrist. Der genaue Termin wird rechtzeitig auf unserer Website verkündet.
Wenn Sie das Unterrichtsfach Sport studieren wollen, müssen Sie sich in den Lehrämtern Gymnasium- und Gesamtschule; Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschule und Berufskolleg für Sport zusätzlich bei der Deutschen Sporthochschule Köln bewerben. In den Lehrämtern Grundschule und Sonderpädagogik müssen Sie sich nur bei der Universität zu Köln bewerben.
Wenn Sie das Unterrichtsfach Musik an der Hochschule für Musik und Tanz Köln studieren wollen, bewerben Sie sich ausschließlich bei der Universität zu Köln.
Wenn Sie sich mit einem ausländischen Bachelorzeugnis bewerben, müssen Sie Ihre Unterlagen (in elektronischer und beglaubigter Papierform) vor der Bewerbung an der Universität zu Köln bei Uni-Assist in Berlin einreichen und dort prüfen lassen. Die Kosten betragen 75 Euro.
Ihre Unterlagen müssen Sie zunächst ausschließlich elektronisch einreichen. Wenn Sie eine Zulassung zum Masterstudium erhalten, müssen Sie vor der Einschreibung Ihre Unterlagen auch im Original oder in beglaubigter Papierform vorlegen. Bei Absolvent*innen eines Lehramtsbachelors der Universität zu Köln ist dies jedoch nicht notwendig, da das Bachelorzeugnis ohnehin im Prüfungsamt am ZfL vorliegt.
Welche Unterlagen muss ich für die Bewerbung einreichen?
Auf unserer Website haben wir je nach Bewerber*innengruppe genau aufgeführt, welche Unterlagen hochgeladen bzw. eingereicht werden müssen.
Ist eine Vorabprüfung meiner Unterlagen möglich?
Nein, aus rechtlichen Gründen kann eine Vorabprüfung Ihrer Unterlagen nicht erfolgen.
Kann ich Unterlagen nachreichen?
Sie können Unterlagen bis zum 25. Juli bzw. 25. Januar nachreichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie während der Nachreichfrist keine bewerbungsrelevanten Leistungen mehr erbringen können, sondern dass diese zusätzliche Frist ausschließlich dafür genutzt werden darf, um noch fehlende Bescheinigungen zu besorgen.
Wie werden die Masterplätze verteilt, wenn es zu einem Auswahlverfahren kommt?
Ist die Anzahl der Masterplätze begrenzt und übersteigt die Anzahl der "passenden" Bewerber*innen in einem Fach die Anzahl der Masterplätze, können nicht sämtliche Interessierten einen Masterplatz erhalten und es kommt zu einem Auswahlverfahren.
Die Rangliste, anhand der die Masterplätze verteilt werden, wird dann nach folgenden Kriterien gebildet:
- 80 Prozent der Plätze werden nach der erreichten Bachelorgesamtnote vergeben
- 20 Prozent der Plätze werden nach Wartezeit vergeben
Zuvor wird ein bestimmter Prozentsatz der Plätze für besondere Gruppen von Bewerber*innen reserviert (z.B. für Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen oder bestimmte Gruppen ausländischer Studienbewerber*innen).
Wenn Sie in sämtlichen benötigten Fächern einen Masterplatz bekommen, werden Sie zum Masterstudium zugelassen.
Sind Teilzulassungen möglich?
Nein. Sie können nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn Sie in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten haben.
Wo erfolgt die Einschreibung?
Als Kölner Studierende nehmen Sie den Studienplatz selbst über KLIPS 2.0 an.
Wenn Sie Sport studieren, müssen Sie sich zusätzlich an der Deutschen Sporthochschule Köln einschreiben.
Wenn Sie Musik (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder Lehramt an Berufskollegs) studieren, müssen Sie sich zusätzlich an der Hochschule für Musik und Tanz Köln einschreiben.
Externe Bewerber*innen schreiben sich nach durch das ZfL erfolgter Auflagenberatung beim Studierendensekretariat bzw. International Office ein.