zum Inhalt springen
Studium moderner Fremdsprachen auf Lehramt

Obligatorischer Auslandsaufenthalt

Das Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG) schreibt vor, dass Sie beim Studium moderner Fremdsprachen einen Auslandsaufenthalt von mindestens 90 Tagen nachweisen müssen. Durch einen Auslandsaufenthalt bauen Sie Ihre Sprachkompetenzen aus und stärken Ihre interkulturellen Kompetenzen.

An der Universität zu Köln können Sie diese modernen Fremdsprachen mit dem Studienabschluss Lehramt studieren: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Russisch und Japanisch.

Wenn Sie zwei moderne Fremdsprachen studieren, ist nur ein einziger Auslandsaufenthalt erforderlich.

Schon gewusst?

Verbinden Sie den Auslandsaufenthalt mit einem Praktikum

Sie können den verpflichtenden Auslandsaufenthalt auch mit einem Auslandspraktikum während Ihres Bachelorstudiums kombinieren.

Sie müssen den obligatorischen Auslandsaufenthalt spätestens vor Anmeldung Ihrer Masterarbeit im Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachweisen. Wir empfehlen Ihnen den Auslandsaufenthalt während des Bachelorstudiums zu absolvieren.

Einen Auslandsaufenthalt aus der Zeit vor dem Studium können Sie anerkennen lassen, wenn er den Rahmenbedingungen für den obligatorischen Auslandsaufenthalt entspricht.

Hier erfahren Sie mehr zu den Rahmenbedingungen für den obglitarischen Auslandsaufenthalt und wie Sie diesen nachweisen.

Dauer

Wie lange dauert der obligatorische Auslandsaufenthalt?

Sie müssen mindestens 90 Tage ins Ausland gehen. Sie absolvieren den Aufenthalt

  • ohne Unterbrechung (z.B. vom 14. Januar bis 14. April eines Jahres)
  • oder in zwei Blöcken

Aufenthalt in zwei Blöcken:

  • Keiner dieser beiden Block-Aufenthalte darf kürzer als vier Wochen (28 Tage) sein.
  • Zusammen genommen dürfen die beiden Aufenthalte insgesamt nicht kürzer als 90 Tage sein.
  • Bei einem Auslandsaufenthalt in zwei Blöcken können Sie diese Aufenthalte auch in zwei verschiedenen Ländern absolvieren.

Zeitpunkt

Wann kann oder muss ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt absolvieren?

Unsere Empfehlung: Absolvieren Sie den Auslandsaufenthalt während des Bachelorstudiums. So geraten Sie gegen Ende des Masterstudiums, in dem das Praxissemester nahtlos an das erste Mastersemester anschließt, nicht unter Druck. 

In den meisten Fächern können Sie den Auslandsaufenthalt bereits ab dem zweiten Fachsemester im Bachelorstudium absolvieren. Das ist teilweise abhängig von Ihren Sprachkenntnissen.

In den Fächern Russisch und Japanisch wird empfohlen den Auslandsaufenthalt erst nach dem vierten Fachsemester zu absolvieren.

Genauere Informationen erhalten Sie durch eine Fachberatung. Die Kontaktdaten finden Sie im Lehramts-Navi.


Fristen

Bis wann muss ich den Auslandsaufenthalt nachweisen?

Sie müssen den Auslandsaufenthalt spätestens vor Anmeldung Ihrer Masterarbeit im Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachgewiesen haben und dieser muss in KLIPS 2.0 verbucht sein. Erst dann können Sie zur Masterarbeit zugelassen werden.

Unsere dringliche Empfehlung: Absolvieren Sie den obligatorischen Auslandsaufenthalt bereits während des Bachelorstudiums.

Woran erkenne ich, ob der Auslandsaufenthalt in KLIPS 2.0 verbucht ist?

vergrößern: Ihr Auslandsaufenthalt ist in KLIPS 2.0 verbucht, wenn in der Spalte "Leist" ein blaues und in der Spalte "Note" ein grünes B stehen.
So erkennen Sie, ob Ihr Auslandsaufenthalt in KLIPS 2.0 verbucht ist.

Stellen Sie vor Anmeldung der Masterarbeit sicher, dass der Auslandsaufenthalt in KLIPS 2.0 verbucht ist.

  • Loggen Sie sich in KLIPS ein.
  • Rufen Sie über "Mein Studium" Ihren Gesamtstudiengang auf.
  • Der obligatorische Auslandsaufenthalt ist nachgewiesen, wenn in der Spalte "Leist" ein blaues L und in der Spalte "Note" ein grünes B stehen.
  • Wo Sie den Aufenthalt absolviert und mit welchen Dokumenten Sie diesen nachgewiesen haben, wird in KLIPS 2.0 nicht vermerkt.

Aufenthalte und Tätigkeiten

Wie kann oder muss der obligatorische Auslandsaufenthalt gestaltet sein? Welche Tätigkeiten sind möglich?

Sie können den obligatorischen Auslandsaufenthalt als Auslandsstudium, z.B. als Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule, absolvieren.

Auch ein praxisorientierter Auslandsaufenthalt ist möglich, z.B. im Rahmen


Zielländer

In welche Länder kann ich gehen? Sie können den verpflichtenden Auslandsaufenthalt in einem Land absolvieren, in dem die studierte Fremdsprache offizielle Landessprache ist.

Der Übersicht können Sie mögliche Zielländer entnehmen:


Planung und Finanzierung

Wie plane ich meinen obligatorischen Auslandsaufenthalt? Wo finde ich Beratung und Unterstützung? Gibt es finanzielle Förderungen?

Rechnen Sie eineinhalb Jahre für die Vorbereitung und Planung des Auslandsaufenthalts ein.

Finanzierung: Die Arbeitsgruppe Internationales des ZfL, das International Office der Uni Köln und das International Office der Philosophischen Fakultät beraten Sie zu Möglichkeiten und Programmen sowie zur Finanzierung eines Auslandsaufenthalts.

Fachspezifische Fragen: Bei den Fachberatungen (Lehramts-Navi) können Sie sich zum Auslandsaufenthalt in Ihrem studierten Fach und zur Anrechenbarkeit von im Ausland erbrachten Studienleistungen informieren.


Anerkennung

Ich war bereits vor dem Studium im Ausland oder bin dort zur Schule gegangen, gilt das auch als Auslandsaufenthalt?

Ihnen können alternative Formate des Auslandsaufenthalts anerkannt werden. Das können beispielsweise sein:

  • der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung in einem der genannten Zielländer
  • ein Studien- oder Forschungsaufenthalt in einem der genannten Zielländer von mindestens drei Monaten Dauer während eines vorherigen Studiums
  • ein Schulaufenthalt ab dem 15. Lebensjahr in einem der genannten Zielländer von mindestens drei Monaten Dauer
  • andere Auslandsaufenthalte, die Sie vor Studienbeginn absolviert haben, etwa Au Pair oder Work & Travel

Die Aufenthalte und Tätigkeiten

  • müssen Sie in den Ländern abgeleistet haben, deren Sprache Sie studieren.
  • müssen den Rahmenbedingungen des obligatorischen Auslandsaufenthalts entsprechen.

Auch hier ist eine Aufteilung des Aufenthalts in zwei Blöcken möglich.


Nachweis erbringen

Wie weise ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt nach? Den obligatorischen Auslandsaufenthalt weisen Sie beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nach.

  • Wir können Ihre Nachweise nur berücksichtigen, wenn Sie bereits den Gesamtzeitraum von 90 Tagen in einem oder zwei Blöcken vollständig absolviert haben.
  • Füllen Sie bitte das Onlineformular aus.
  • Laden Sie bitte die benötigten Dokumente, wie z. B. Bescheinigungen über die Tätigkeiten (Dauer, Tätigkeit, Ort) und Flugtickets über An- und Abreise, mit hoch.
  • Den Nachweis können Sie auf Deutsch oder Englisch erbringen.
  • Falls Sie den Aufenthalt in zwei Blöcken absolviert haben, weisen Sie diese bitte gemeinsam nach. 

Frist:

  • Sie müssen den Auslandsaufenthalt spätestens vor Anmeldung Ihrer Masterarbeit nachgewiesen und verbucht haben.
  • Stellen Sie vor Anmeldung sicher, dass er in KLIPS 2.0 verbucht ist – wie auf der Abbildung gezeigt.

Verbuchung:

  • Die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts überprüfen Ihre Nachweise. Ist alles in Ordnung, verbuchen sie den Auslandsaufenthalt in KLIPS 2.0. Sie erhalten hierüber eine Nachricht per Email.
  • Nach ca. einer Woche können Sie Ihren Auslandsaufenthalt in KLIPS 2.0 einsehen.
  • Sollten die Nachweise nicht ausreichen, informiert Sie das ZfL-Prüfungsamt darüber.

Online Formular

Bitte beachten Sie bei der Verwendung von Kontaktformularen unsere Hinweise zum Datenschutz.

Dauer des Aufenthalts

Zielland

Tätigkeit

Nachweise

Bitte laden Sie hier die Nachweise für Ihren Auslandsaufenthalt im PDF-Format hoch:


Weitere Informationen


Wir unterstützen Sie gern