zum Inhalt springen

Regelung zum Vorziehen von Masterleistungen

Ein Vorziehen von Masterleistungen, d.h. das Belegen von Lehrveranstaltungen des Masterstudiums im letzten Bachelorsemester, ist laut Beschluss des Gemeinsamen Prüfungsausschusses für Lehramtsstudiengänge grundsätzlich nicht möglich.

Grund dafür ist u.a., dass alle Kapazitäten im Masterstudium benötigt werden, um möglichst zu gewährleisten, dass alle Studierenden, die einen Bachelor mit einer "passenden" Lehramtsbefähigung und "passenden" Fächern abgeschlossen haben, einen Masterplatz in Köln erhalten. Das ist bei steigenden Masterzahlen eine große Herausforderung, die wir nur erfolgreich meistern können, wenn wir mit den Lehrkapazitäten verantwortungsvoll umgehen.

Umsetzung der Regelung in den lehrer*innenbildenden Fakultäten

Im Einzelfall können die Fächer und Fachgruppen entscheiden, das Vorziehen von Masterleistungen zuzulassen. Feste Ansprechpartner*innen in den Fakultäten werden auf Basis der abgeschlossenen Veranstaltungsbelegung eines Semesters entscheiden, ob in begründeten Einzelfällen die vorgezogene Belegung einer Lehrveranstaltung ermöglicht werden kann.

Hierbei prüfen die Ansprechpartner*innen insbesondere auf Basis der abschließenden Ergebnisse der Veranstaltungsbelegung, ob kapazitäre Möglichkeiten bestehen.

Zuständig sind allein diese Ansprechpartner*innen – und nicht Lehrende einzelner Lehrveranstaltungen oder das ZfL.

Prüfungsleistungen und jegliche Leistungen in Zusammenhang mit dem Praxissemester sind von dieser Regelung generell ausgenommen, da in diesen Fällen die Einschreibung in den Master-Studiengang zwingend vorausgesetzt ist.

Ansprechpersonen in Fakultäten und Partnerhochschulen

Philosophische Fakultät

Das Vorziehen von Masterleistungen in Fächern der Philosophischen Fakultät ist grundsätzlich nicht möglich.

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Aufgrund der Studienstruktur an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät können Leistungen (wie z.B. eine aktive Teilnahme) nicht vorgezogen werden, da hier im Master of Education ausschließlich Prüfungsleistungen abgelegten werden. Diese vorzuziehen ist ausgeschlossen, da das Ablegen einer solchen die Einschreibung in den Master-Studiengang zwingend voraussetzt.

Humanwissenschaftliche Fakultät

Das Vorziehen von Masterleistungen in Fächern der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist grundsätzlich nicht möglich.

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Sport (Deutsche Sporthochschule)

An der Deutschen Sporthochschule Köln ist das Vorziehen von Modulprüfungen des Masterstudiengangs nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/formulare/informationen-fuer-lehramt/

Musik (Hochschule für Musik und Tanz)

Die Hochschule für Musik und Tanz Köln regelt das Vorziehen von Masterleistungen eigenständig.
Ansprechperson: Prof.' Christine Stöger


Wir unterstützen Sie gern