Ihre Bachelorarbeit
Das Wichtigste auf einen Blick
Wo
- Frei wählbar in einem Studienbereich: Unterrichtsfächer, Lernbereiche, sonderpädagogische oder berufliche Fachrichtungen, Bildungswissenschaften
Wann
- Sobald Zulassungsvoraussetzungen im Schreibfach erfüllt und in KLIPS 2.0 verbucht sind
- Sobald Fremdsprachenkenntnisse in KLIPS 2.0 verbucht sind
Anmeldefrist
- Keine
- Zulassungsfrist für Masterbewerbung:
- Zulassung muss bis 15.12. bei Masterstart im Sommersemester erfolgen
- Zulassung muss bis 15.06. bei Masterstart im Wintersemester erfolgen
Bearbeitungszeit
- 12 Wochen
Übersicht
Zulassungsvoraussetzungen
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in den Fächern unterschiedlich.
Angaben finden Sie in den fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung im ZfL-Navi.
Achten Sie darauf, dass die Leistungen auch in KLIPS 2.0 verbucht sind. Nur so kann das Prüfungsamt nach Ihrer Anmeldung überprüfen, ob Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Kann ich die Bachelorarbeit schreiben, wenn ich in den Fächern, in denen ich sie nicht schreiben will, noch nicht so weit bin?
Muss ich Fremdsprachenkenntnisse nachweisen?
Muss ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt nachweisen?
Corona-Infos
Sonderregelung zur Zulassung
Derzeit gültige Ausnahmeregeln finden Sie in unseren Corona-News.
Fach und Thema
Sie können die Bachelorarbeit in jedem studierten Fach (oder Lernbereich oder Förderschwerpunkt oder berufliche Fachrichtung) sowie in Bildungswissenschaften schreiben.
Das Thema kann aus einem Seminar hervorgehen. Es darf noch nicht Gegenstand einer Prüfung (z.B. schriftliche Hausarbeit) gewesen sein. Die Seminar-Dozierenden müssen nicht die Themensteller*in der Abschlussarbeit sein.
Prüfer*in
Alle Professor*innen und Privatdozent*innen sind in der Regel prüfungsberechtigt.
Der Prüfungsausschuss kann auch andere Lehrende zu Prüfer*innen bestellen. Dazu müssen die potentiellen Prüfer*innen einen Antrag über die betreffende Fakultät stellen.
Für die Bildungswissenschaften gibt es eine Übersicht der Prüfungsberechtigten an der Humanwissenschaftlichen Fakultät.
Muss ich mich selbst um eine*n Zweitgutachter*in bemühen?
Muss die*der Zweitgutachter*in ebenfalls die Prüfungsberechtigung besitzen?
Themenstellung und Antrag
Stimmen Sie das Thema mit Ihrer*Ihrem Prüfer*in ab. Füllen Sie den Antrag auf Zulassung für die von Ihnen studierte Schulform elektronisch aus. Die*der Prüfer*in trägt den Themenvorschlag ein und unterschreibt das Formular.
Der Themenvorschlag wird bei der Zulassung übernommen und ist der Titel Ihrer Arbeit.
Nach der Zulassung dürfen Sie keinerlei Änderungen am Titel machen.
Zulassungsanträge Bachelorarbeit
Vier-Wochen-Frist
Die Zulassung zur Abschlussarbeit muss ab Datum der Themenstellung spätestens innerhalb von vier Wochen erfolgen. Melden Sie die Arbeit innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, an. Nur so ist ausreichend Zeit zum Versand der Zulassung und Klärung offener Fragen. Reichen Sie den Antrag zu spät ein, verfällt das Thema!
Anmeldung und Zulassung
Sie melden Ihre Bachelorarbeit per E-Mail beim Gemeinsamen Prüfungsamt an: zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln.de
- Schreiben Sie von Ihrem S-Mail-Account (@smail.uni-koeln.de)
- Hängen Sie die eingescannten Unterlagen an
- Bei Gruppenarbeiten nehmen Sie bitte Ihre*n Mitschreiber*in in CC
Eingescannte Unterlagen
- Ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag
Sie benötigen keine Bescheinigung über Ihre Leistungen oder die nachgewiesenen Fremdsprachenkenntnisse. Diese prüfen die Mitarbeiter*innen des Gemeinsamen Prüfungsamts am ZfL in KLIPS 2.0.
Anmeldung Sport
- Eine Abschlussarbeit im Fach Sport (alle Schulformen) melden Sie im Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln an.
Anmeldung Musik
- Ein Bachelorarbeit im Fach Musik melden Sie immer beim Gemeinsamen Prüfungsamt im ZfL an.
- Studierende der Partnerhochschule Hochschule für Musik und Tanz, die die Bachelorrbeit im Fach Musik schreiben, müssen zusätzlich ein Transcript of Records einreichen.
Was sind die notwendigen Schritte zur Anmeldung?
Gibt es besondere Anmeldetermine oder Fristen?
Bis wann muss ich die Bachelorarbeit anmelden, um rechtzeitig in den Master wechseln zu können?
Wann erfolgt die Zulassung?
Gruppenarbeit
Auf dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit muss vermerkt sein, dass Sie eine Gruppenarbeit verfassen und mit wem Sie diese schreiben.
Geben Sie unbedingt auch die Matrikelnummern aller Mitschreibenden an.
Im Inhaltsverzeichnis muss genau ersichtlich sein, wer welches Kapitel verfasst hat. Sollten Teile gemeinsam geschrieben werden, ist auch dies zu vermerken.
Die eidesstattliche Versicherung muss von allen Verfasser*innen im Original unterschrieben werden.
Bearbeitung
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Kann ich eine Verlängerung bekommen?
Kann ich semesterübergreifend schreiben?
Gibt es verbindliche Bestimmungen zum Layout oder Umfang?
Abgabe
Das Abgabedatum teilen wir Ihnen mit der Zulassung per E-Mail mit.
Bitte prüfen Sie vor der Abgabe:
- Habe ich am Titel meiner Arbeit, der im Zulassungsschreiben steht, keine Änderungen vorgenommen?
- Habe ich die eidesstattliche Erklärung unterschrieben und der Arbeit hinzugefügt (Vorlage auf dieser Seite zum Download)?
Zur Abgabe laden Sie die Arbeit digital in Sciebo hoch. Das ist ein hochschuleigener Cloud-Speicherdienst, den Studierenden der Uni Köln kostenfrei nutzen können.
Upload
- Alle Informationen in der PDF-Anleitung
- Erstellen Sie einen Sciebo-Account
- Nutzen Sie die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome, bei anderen kann es Probleme geben
- Laden Sie die Arbeit nur als PDF hoch
- Teilen Sie die hochgeladene Arbeit ausschließlich mit dem Gemeinsamen Prüfungsamt über die Adresse zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln.de
- Vergeben Sie kein Passwort für den Link
- Sie erhalten eine automatische Mitteilung, dass Sie die Arbeit erfolgreich geteilt haben
- das Prüfungsamt prüft Ihre Abschlussarbeit und schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung an Ihre S-Mail Adresse; das kann unter Umständen einige Werktage dauern
Hinweise
- Alternativ können Sie den öffentlichen Link kopieren und per E-Mail an zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln.de schicken
- Bei technischen Probleme beim Upload oder Teilen wenden Sie sich bitte an zfl-arbeit-sciebo(at)uni-koeln.de
Kann ich die Arbeit auch früher abgeben?
Was muss ich bei der eidesstattlichen Versicherung beachten?
Wie lautet der Text für die eidesstattliche Versicherung?
Was passiert, nachdem ich die Arbeit abgegeben habe?
Wie lange ist die Begutachtungszeit?
Leistungspunkte und Wiederholungen
Wie viel Leistungspunkte erhalte ich für meine Bachelorarbeit?
Kann ich die Bachelorarbeit wiederholen?
Akteneinsicht
Eine Akteneinsicht müssen Sie beantragen. Schicken Sie bitte eine E-Mail an zfl-arbeit-sciebo(at)uni-koeln.de. Bitte verstehen Sie, dass sie derzeit nur die Gutachten einsehen können, nicht die Arbeit selbst.
Anerkennung
Eine Abschlussarbeit aus einem vorherigen Studium kann als Bachelorarbeit im Lehramt anerkannt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen Sie bereits im betreffenden Bachelorstudiengang eingeschrieben sein.
Das Anerkennungsvefahren erfolgt digital über Sciebo. Das ist ein hochschuleigener Cloud-Speicherdienst, den Studierenden der Uni Köln kostenfrei nutzen können.
Antrag
Wir benötigen folgende Dokumente in digitaler Form:
- Abschlussarbeit
- Abschlusszeugnis mit dem ausformulierten Titel und die Note Ihrer Abschlussarbeit
- ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Anerkennung der Abschlussarbeit
- ggf. Verbuchung der erfüllten Fremdsprachenvoraussetzungen für Ihr jetziges Lehramtsstudium in KLIPS 2.0
Upload
- Alle Informationen in der PDF-Anleitung
- Erstellen Sie einen Sciebo-Account
- Nutzen Sie die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome, bei anderen kann es Probleme geben
- Erstellen Sie zwei PDF-Dateien: eine mit Ihrer Abschlussarbeit, eine mit weiteren Dokumenten und fassen diese in einem Ordner zusammen.
- Teilen Sie den Ordner ausschließlich mit dem Gemeinsamen Prüfungsamt über die Adresse zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln.de
- Vergeben Sie kein Passwort für den Link
- Sie erhalten eine automatische Mitteilung, dass Sie die Arbeit erfolgreich geteilt haben
Prüfung
Das Gemeinsame Prüfungsamt prüft Ihre Unterlagen und leitet diese an den zuständigen Fachprüfungsausschuss weiter. Dieser erstellt ein Fachgutachten. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, geben wir Ihnen schnellstmöglich Bescheid. Bitte verstehen Sie, dass das Verfahren bis zu 3 Monate dauern kann.