Der Kreis der möglichen Prüfer*innen wird durch die Fachprüfungsordnungen der Fakultäten festgelegt. Dabei gibt es in den Fakultäten unterschiedliche Regelungen. In der Regel ist es so, dass alle Professor*innen sowie alle Privatdozent*innen prüfungsberechtigt sind.
Der Prüfungsausschuss hat auch die Möglichkeit, andere Lehrende zu Prüfer*innen für die Bachelorarbeit zu bestellen. Dies geschieht durch Einzelanträge, die von den potentiellen Prüfer*innen über die betreffende Fakultät gestellt werden müssen. Dieser Vorgang kann sich einige Wochen hinziehen.
Falls Sie in den Bildungswissenschaften schreiben möchten, finden Sie hier eine Übersicht der Prüfungsberechtigten an der Humanwissenschaftlichen Fakultät.