ZfL-Navi: Notwendige Fremdsprachenkenntnisse im Überblick
Die Lehramtszugangsverordnung NRW schreibt vor, dass alle LehramtsabsolventInnen über Kenntnisse in (mindestens) zwei Fremdsprachen verfügen müssen. In einigen Fällen werden von staatlicher Seite auch konkrete Sprachanforderungen gestellt (z. B. Latinum).
Die Fremdsprachen-Kenntnisse müssen vor der Anmeldung der Bachelorarbeit nachgewiesen werden.
Informieren Sie sich hier frühzeitig, ob Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausreichen oder ob Sie möglicherweise noch Sprachkurse belegen müssen.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Kenntnisse ausreichen? Wir beraten Sie gerne.
Wir freuen uns über Ihre Stimme
Jetzt abstimmen
