skip to content

Auflagen im Master of Education

Auflagen sind Anpassungsleistungen, die sich auf das vorangegangene Studium beziehen.

Sie gewährleisten, dass Sie mit Abschluss des Master of Education an der Uni Köln die Vorgaben des Landes NRW für den Zugang zum Vorbereitungsdienst erfüllen. Es sind also Leistungen, die Sie gegebenenfalls im Masterstudium zusätzlich erbringen müssen.

Sie bleiben unter Vorbehalt in den Master eingeschrieben, bis Sie alle Auflagen vollständig erfüllt haben.

Weitere Fragen?

Schreiben Sie bitte eine Email:
zfl-masterbewerbungSpamProtectionuni-koeln.de

Wer muss Auflagen erbringen?

Diese Personen müssen bei einem Wechsel in den Master of Education an der Uni Köln möglicherweise Auflagen erfüllen:

  • Bachelor-Studierende der Uni Köln, die bei der Bewerbung zum Master of Education die Schulform, ein Fach, einen Förderschwerpunkt oder einen Lernbereich wechseln
  • Absolvent*innen anderer Hochschulen, die zum Masterstudium nach Köln wechseln
  • Bewerber*innen mit Staatsexamensabschluss
  • Bewerber*innen mit nicht-schulischem Abschluss

In diesen Bereichen sind Auflagen möglich:

  • in der Fachwissenschaft
  • in der Fachdidaktik
  • in der Inklusion
  • in den Praxisphasen

Fremdsprachen-Kenntnisse

Bis zum Antrag auf Zulassung Ihrer Masterarbeit müssen Sie Kenntnisse über zwei Fremdsprachen nachweisen, unabhängig davon, ob Sie eine Fremdsprache studieren oder nicht (Ausnahme Berufskolleg).

Die erforderlichen Kenntnisse können von den Anforderungen Ihres bisherigen Studiums an Ihrer alten Hochschule abweichen. Sie haben die Möglichkeit, fehlende Kenntnisse während des Studiums nachzulernen.

Es ist möglich, dass Sie nicht nur Auflagen erbringen, sondern auch Fremdsprachen nachlernen müssen. Die Fremdsprachen sind nicht Teil Ihres offiziellen Auflagenbescheids.

Informieren Sie sich bitte eingeständig auf unserer Website darüber welche Fremdsprachenkenntnisse Sie benötigen und wie Sie diese nachsweisen.

Welche Auflagen konkret auf Sie zukommen, orientiert sich an Ihrem individuellen Studienverlauf:

  • Die Auflagenermittlung ist immer eine Einzelfallprüfung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass detaillierte Auskünfte oder Berechnungen Ihrer möglichen individuellen Auflagen zu diesem Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen nicht möglich sind.


Überblick & zeitlicher Verlauf

Sommersemester: Zeitlicher Verlauf für die Masterauflagen zum Sommersemester. PDF-Download durch Klick auf Grafik
Wintersemester: Zeitlicher Verlauf für die Masterauflagen zum Wintersemester. PDF-Download durch Klick auf Grafik

Nach der Zulassung zum Master of Education

  • Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL benachrichtigt Sie innerhalb von ca. 10 Tagen nach der Zulassung per Email, sollten Sie Auflagen zu erwarten haben.
  • Sie erhalten die Benachrichtigung an die Emailadresse, die Sie für die Masterbewerbung in KLIPS 2.0 angegeben haben.
  • Abhängig davon welche Auflagen Sie zu erwarten haben, benachrichtigen wir Sie entweder nur per Email oder laden Sie zu einer Auflagensprechstunde ein:

Email

Wir infomieren Sie ausschließlich per Email, wenn

  • Sie keine Auflagen zu erwarten haben (obwohl Sie Schulform oder Fach gewechselt oder von extern an die Uni Köln kommen),
  • Sie Auflagen in geringer Höhe zu erwarten haben,
  • Sie zu einer Gruppe mit standardmäßigen Auflagen gehören (z.B. Lehramt Berufskolleg II).
  • Die Email enthält auch (so benötigt) den Prüfvermerk (als PDF), den Sie (möglicherweise) für die Einschreibung beim Studierendensekretariat brauchen.

Auflagensprechstunde

Wir laden Sie per Email zu einer telefonischen Auflagensprechstunde ein, wenn

  • Sie Auflagen in größerem Umfang zu erwarten haben.
  • Melden Sie sich nach Erhalt der Email bitte unverzüglich zu Sprechstunde an.
  • Nach der Sprechstunde erhalten Sie den Prüfvermerk (als PDF) per Email, den Sie für die Einschreibung beim Studierendensekretariat brauchen.

Nach der Einschreibung in den Lehramtsmaster

  • Ungefähr zwei bis drei Wochen nach Abschluss der Einschreibung (nach Ende der Einschreibefrist) aller Bewerber*innen werden die Daten all derjenigen Studierenden, die Auflagen erhalten, in ein Portal überführt.
  • Ausschlaggebend für den Zeitpunkt ist nicht Ihr individuelles Einschreibedatum, sondern das Ende der Einschreibefrist.
  • Über das Portal wird die Höhe der Auflagen individuell errechnet.
  • Anschließend erhalten Sie Ihren offiziellen Auflagenbescheid per Mail an die S-Mail-Adresse, die Sie bei Studienbeginn erhalten haben.
  • Sobald der Bescheid vorliegt, kontaktieren Sie bitte umgehend die auf dem Dokument benannten Auflagenberater*innen bzw. Ansprechpersonen.
  • Die Auflagen-Veranstaltungen und -module, die Sie absolvieren müssen, belegen Sie nicht in KLIPS 2.0 (da sie nicht darüber verwaltet werden). Sie sind also nicht an die KLIPS-Belegphasen gebunden. Stattdessen buchen die Auflagenberater*innen Sie per Hand ein.

Bis zum Ende des 2. Mastersemesters

  • Sie haben zwei Semester Zeit, um die Auflagen zu erfüllen und beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachzuweisen.
  • Andernfalls werden Sie aus dem Master of Education exmatrikuliert.

Auflagen-Sprechstunde

Muss ich in eine Auflagensprechstunde kommen?

Sollten Sie Auflagen zu erwarten haben, schickt Ihnen das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL nach der Zulassung zum Master of Education eine Email an die Emailadresse, die Sie für die Bewerbung angegeben haben.

Abhängig davon welche Auflagen Sie zu erwarten haben, benachrichtigen wir Sie entweder nur per Email oder laden Sie zu einer Auflagensprechstunde ein:

Besuch der Sprechstunde notwendig:

  • Falls bei Ihnen Auflagen in größerem Umfang anfallen, laden wir Sie zu einer persönlichen Sprechstunde ein.
  • Dort informieren wir Sie vor der Einschreibung/Umschreibung in den Master über Art und Umfang der Auflagen.
  • Nach der Sprechstunde erhalten Sie per Email den Prüfvermerk, den Sie für die Einschreibung beim Studierendensekretariat brauchen.
  • Den Auflagenbescheid erhalten Sie erst nach Abschluss aller Einschreibungen in den Master.

Kein Besuch der Sprechstunde notwendig:

  • Ein Besuch der Sprechstunden ist nicht notwendig, sollten Sie keine oder geringe Auflagen zu erwarten haben oder zu einer Gruppe mit standardmäßigen Auflagen gehören.
  • Dann informieren wir Sie nur per Email.
  • Mit der Email erhalten Sie auch den Prüfvermerk.
  • Den Auflagenbescheid erhalten Sie erst nach Abschluss aller Einschreibungen in den Master.

Prüfvermerk

Was ist der Prüfvermerk, den ich für die Einschreibung in den Master of Education an der Uni Köln brauche? Wie bekomme ich diesen?

Personen, die im Lehramtsmaster Auflagen erbringen müssen, brauchen für die Einschreibung einen Prüfvermerk.

Der Prüfvermerk ist ein PDF-Dokument, das Ihnen das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL ausstellt. Darin bestätigt das Prüfungsamt, dass es Sie über Ihre Auflagen informiert und beraten hat.

Sie bekommen das Prüfvermerk-PDF vom ZfL-Prüfungsamt per Email:

  • bei Auflagen in größerem Umfang: nach dem Besuch der Auflagensprechstunde, für die Sie individuell eingeladen werden
  • bei keinen, geringen oder standardmäßigen Auflagen: direkt per Email (Besuch der Sprechstunde ist nicht notwendig)

Das PDF müssen Sie bei der Einschreibung in den Master beim Studierendensekretariat mit allen anderen benötigten Dokumenten in KLIPS hochladen.


Auflagenbescheid

Was ist der Auflagenbescheid für den Master of Education der Uni Köln und wann bekomme ich diesen?

Ungefähr zwei bis drei Wochen nach Ende der Einschreibungen in den Lehramtssmaster, wird für diejenigen, die Auflagen erbringen müssen, die Auflagenhöhe individuell berechnet.

Dann erhalten Sie ein PDF mit dem offiziellen Auflagenbescheid per Mail an die S-Mail-Adresse.

Sobald der Bescheid vorliegt, kontaktieren Sie bitte umgehend die im Dokument benannten Ansprechpersonen für Auflagen.

Im Auflagen-PDF finden Sie:

  • Hinweise zum Verfahren der Auflagenerbringung
  • Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen
  • Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner*innen in den Fächern/Fakultäten
  • Zeitpunkt, bis zu dem die Auflagen erfüllt sein müssen
  • Link zum Vordruck "Bescheinigung über Auflagenerfüllung" (pdf)

Veranstaltungen für Auflagen belegen

Wie belege ich Veranstaltungen zur Erbringung von Auflagen? Mache ich das während der KLIPS-Belegphasen?

Die Belegung von Lehrveranstaltungen erfolgt manuell und nicht über KLIPS 2.0. Das bedeutet, Sie belegen die Veranstaltungen nicht während einer Belegphase.

Sie müssen sich daher keine Sorgen machen, wenn eine Belegphase naht/endet und Sie noch keine Zuordnung haben.

Nachdem Sie den Auflagenbescheid erhalten haben,

  • legen Sie Ihrer Ansprechperson Ihres Fachs / Ihrer Fakultät (siehe Auflagenbescheid)
  • das Transcript of Records Ihrer Ersthochschule und Ihren Auflagenbescheid vor
  • und lassen sich die passenden Lehrveranstaltungen / Leistungen zuordnen.

Die Ansprechpersonen machen dies händisch für Sie. Die Veranstaltungen sind nicht in KLIPS sichtbar. Daher müssen Sie sich die geleisteten Auflagen auch von Ihrer Ansprechperson bescheinigen lassen.


Frist zur Auflagen-Erfüllung

Wieviel Zeit habe ich, um die Auflagen für den Kölner Lehramtsmaster zu erfüllen?

Sie haben zwei Semester Zeit um die Auflagen zu erfüllen. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch in Ihrem Auflagenbescheid. Unsere Empfehlung: Weisen Sie die Auflagen schnellstmöglich nach.

Die erfüllten Auflagen müssen Sie also bis zum Ende des zweiten Mastersemesters nachgewiesen haben. Ansonsten werden Sie aus dem Master of Education exmatrikuliert.

Fristen:

  • Masterbewerbung zum Wintersemester: 30.09. des Folgejahres (Ende des 2. Mastersemesters)
  • Masterbewerbung zum Sommersemester: 31.03. des Folgejahres (Ende des 2. Mastersemesters)

Das müssen Sie bei der Planung zur Auflagen-Erfüllung bedenken:

  • Bitte beachten Sie, dass Sie sich bis zum vollständigen Nachweis der Auflagen: Nicht für das 3. Mastersemester rückmelden können.
  • Die Rückmeldesperre sorgt dafür, dass Sie keine Belegungen vornehmen können.
  • Bitte beachten Sie, dass die 2. Belegphase für das 3. Mastersemester zumeist vor dem Ende des zweiten Mastersemesters abgeschlossen ist. Bitte versuchen Sie daher Ihre Auflagen so schnell wie möglich zu erfüllen.
  • Auflagenleistungen und damit verbundene mögliche Prüfungsleistungen (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfungen etc.) müssen zwingend vor dem Endes des 2. Mastersemesters abgelegt und benotet sein und auch die Auflagenbescheinigung(en) müssen ebenfalls vor Ablauf der Frist dem Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL per Email zugeschickt sein.
  • Falls Sie noch das Berufsfeldpraktikum absolvieren müssen, empfehlen wir dringend, das Praxissemester zu verschieben. Sonst kollidiert das Praxissemester mit der Rückmeldesperre und der Belegungssperre.
  • Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Verbuchung von Auflagen um einen manuellen Prozess handelt.
  • Auch die Löschung der Rückmeldesperre erfolgt händisch. Planen Sie daher einige Tage Bearbeitungszeit ein, bevor die Rückmeldesperre deaktiviert ist.

Erfüllte Auflagen nachweisen

Wenn Sie Ihre Auflagen erfüllt haben, stellen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen der Fächer manuell eine entsprechende Bescheinigung aus. Der Link zum Herunterladen des entsprechenden Vordrucks "Bescheinigung über Auflagenerfüllung" (pdf) ist Bestandteil Ihres Auflagenbescheids.

Die Erfüllung Ihrer Auflagen weisen Sie dann beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nach:

  • Schicken Sie nach erfolgreichem Bestehen aller Leistungen die ausgefüllten "Bescheinigungen über Auflagenerfüllung" (pdf) per Email an zfl-masterbewerbungSpamProtectionuni-koeln.de.
  • Sie erhalten dann per Email eine Bestätigung vom ZfL-Prüfungsamt.
  • Anschließend hebt das Studierendensekretariat Ihre Rückmeldesperre auf.
  • Die Auflagen werden nicht in KLIPS 2.0 dokumentiert und sind daher auch nicht Teil Ihres Master-Transcripts of Records oder später des Master-Zeugnisses.

Falls Sie die Auflagen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nachweisen, werden Sie aus dem Master of Education exmatrikuliert.

Bitte beachten Sie bei einer möglichen Verbuchung in KLIPS 2.0:

  • Auflagen werden von den Fächern manchmal in KLIPS 2.0 unter den "Sonstigen Leistungen" verbucht.
  • Diese Leistungen kann das Gemeinsame Prüfungsamt nicht eindeutig zuordnen.
  • Eine Verbuchung in KLIPS 2.0 entbindet Sie nicht vom Nachweis der Auflagen beim Prüfungsamt.

Rückmeldesperre

Was ist die Rückmeldesperre und wie kann ich Sie aufheben?

Für Masterstudierende, die im Lehramt Auflagen erbringen müssen, ist in KLIPS eine Rückmeldesperre aktiviert.

Bis Sie die Auflagen für den Master of Education erfüllt haben, können Sie sich nicht für das Semester zurückmelden, das auf die Frist zur Erfüllung der Auflagen folgt. Dies ist das 3. Fachsemester. Weder die Verbuchung des Semesterbeitrages noch die Belegung von Veranstaltungen in KLIPS 2.0 sind für dieses Semester möglich, solange die Rückmeldesperre greift.

Aufhebung der Rückmeldesperre

  • Weisen Sie die erfüllten Auflagen frühestmöglich per Email beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nach.
  • Das ZfL-Prüfungsamt informiert das Studierendensekretariat.
  • Das Studierendensekretariat hebt die Rückmeldesperre in KLIPS 2.0 auf, so dass Sie sich für das nächste Semester einschreiben können.
  • Bitte beachten Sie: Der Vorgang kann einige Tage dauern und die Löschung der Rückmeldesperre erfolgt manuell.
  • Planen Sie daher bitte einige Tage Bearbeitungszeit ein, bevor die Rückmeldesperre deaktiviert ist.

Im Ihrem KLIPS 2.0-Account können Sie eigenständig einsehen, ob eine Rückmeldesperre hinterlegt ist.
Weitere Informationen zur Rückmeldesperre und die entsprechende Ansicht in KLIPS finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.


Tipps für die Auflagenerfüllung

Haben Sie in einem Fach in mehreren Bereichen Auflagen erhalten (Allgemeine Leistungen im Fach insgesamt, Fachdidaktik, Inklusion), besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die Auflagen für mehrere Bereiche (ganz oder teilweise) gleichzeitig zu erfüllen, da die Bereiche Schnittmengen miteinander haben.

Allgemeine Leistungen im Fach insgesamt

Die allgemeinen Leistungen im Fach insgesamt können in der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik oder in Form von inklusionsorientierten Leistungen erbracht werden. Erfüllen Sie Auflagen in der Fachdidaktik oder der Inklusion, decken diese Leistungen stets gleichzeitig die allgemeinen Leistungen im Fach mit ab.

Fachdidaktik und inklusionsorientierte Leistungen

Abhängig vom jeweiligen Fach könnte es möglich sein, dass inklusionsorientierte Fragestellungen im Rahmen der Fachdidaktik behandelt werden. Somit würden Sie die Auflagen in den Bereichen Fachdidaktik und Inklusion durch dieselben Leistungen gleichzeitig erfüllen.

Ob Inklusion und Fachdidaktik innerhalb einer Leistung erbracht werden können, hängt vom jeweiligen Fach ab. Es ist nicht in allen Fächern möglich.
Sprechen Sie hierzu Ihre*n Auflagenberater*in an.


Wir unterstützen Sie gern