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Praxissemester

Durchführung und Begleitung

Sie starten das Praxissemester (Aufbaumodul Praxissemester) in der vorlesungsfreien Zeit des ersten Mastersemesters. Hier erfahren Sie, was Sie vor Antritt erledigen müssen, was an welchem Lernort passiert, was Sie während des Praxissemesters (nicht) dürfen, wie Sie währenddessen versichert sind oder was passiert, falls Sie es abbrechen.

Start des Praxissemesters

Den schulpraktischen Teil des Praxissemesters (Aufbaumodul: Praxissemester) absolvieren Sie im zweiten Mastersemester. Dieser beginnt bereits in der vorlesungsfreien Zeit des ersten Mastersemesters:

  • Im Sommersemester starten Sie direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit des Wintersemesters in Ihr Praxissemester (spätestens 15. Februar).
  • Im Wintersemester starten Sie jeweils nach Beginn des neuen Schuljahres (spätestens 15. September).

Die genauen Termine für das Praxissemester, das Sie betrifft, finden Sie jeweils in der Termine- und Fristenübericht. Termine und Tage an den ZfsL erhalten Sie direkt von diesen über die Nachrichtenfunktion in PVP zu Beginn Ihres Praxissemesters.

Sollten Sie nach den Vorbereitungsseminaren nicht direkt ins Praxissemester starten können/möchten, beachten Sie bitte unsere Hinweise.


Nachweis Masernschutz

Vor Antritt des Praxissemesters müssen Sie einen der folgenden drei Nachweise erbringen:

  • Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern durch Vorlage eines Impfpasses (§ 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 IfSG) oder
  • Nachweis über eine bereits bestehende Immunität gegenüber Masern (§ 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2, Alternative 1 IfSG) oder
  • Nachweis über eine Kontraindikation in Bezug auf eine Masernimpfung (§ 20 Abs. 9 Satz Nr. 2 Alternative 2 IfSG).

Die beiden letztgenannten Nachweise müssen immer über ein ärztliches Zeugnis erfolgen. Den Impfpass oder das ärztliche Zeugnis müssen Sie spätestens bei Aufnahme des Praktikums der Schulleitung der Praktikumsschule vorlegen. Ohne die Vorlage eines dieser Nachweise kann der unmittelbare Start des Praxissemesters an der Schule nicht erfolgen.


Begleitung im Praxissemester

Während des Praxissemesters befinden Sie sich an drei verschiedenen Lernorten, die alle eine zentrale Rolle einnehmen: Hochschule, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und Schule.

Aufgrund der Größe der Ausbildungsregion werden Sie mitunter längere Wegstrecken in Kauf nehmen müssen. Durch den Einsatz von digitalen Lernformaten am Lernort Hochschule werden Sie soweit wie möglich von Präsenzterminen entlastet und dadurch zeitlich und räumlich flexibel. Sie müssen in der Regel nicht immer in Präsenz vor Ort sein, sondern können auch online von zu Hause arbeiten und Sprechstunden wahrnehmen.

Hochschule

Während des Praxissemesters betreut und begleitet Sie die*der Lehrende Ihrer Profilgruppe an Ihrem Lernort Hochschule bei der Planung, Durchführung und Auswertung Ihres Studienprojekts. Hierzu können Blended Learning-Formate genutzt werden.

Die Lehrenden der Vorbereitungsseminare, die nicht zu Ihrer Profilgruppe geworden sind, bieten Ihnen während des Praxissemesters ebenfalls Beratungen an. Die Fächer haben dafür jeweils spezifische Veranstaltungsformate (Sprechstunden, Blockveranstaltungen etc.) vorgesehen.

Schule

Nachdem Sie Ihre Schulzuweisung erhalten haben, sollten Sie bereits vor Beginn des Praxissemesters (i.d.R. also bereits im Dezember bzw. Juni) mit den Ansprechpersonen Ihrer Schule Kontakt aufnehmen. Sie stellen sich dort vor und stimmen das im Profilfach geplante Studienprojekt frühzeitig mit der Schule ab.

Während des Praxissemesters sind Sie an vier Tagen pro Woche am Lernort Schule. Die Ausbildungslehrkräfte der Schule und Seminarausbildenden Ihres ZfsL begleiten und unterstützen Sie dort. Sie führen zwei Unterrichtsvorhaben durch und nehmen aktiv am Schulleben teil.

ZfsL

In den ersten Wochen des Praxissemesters, also noch in der vorlesungsfreien Zeit, finden drei bis vier ganztätige Veranstaltungen an Ihrem ZfsL statt. Am Lernort ZfsL erhalten Sie eine Einführung in fachliche und überfachliche Themen. Die Veranstaltungen finden an dem Wochentag statt, an dem Sie nicht in der Schule sind.

Es besteht in allen Begleitveranstaltungen der ZfsL Anwesenheitspflicht. Mehrfaches unentschuldigtes Fehlen kann zur Nichtanerkennung des schulpraktischen Teils führen.

Die Seminarausbildenden der ZfsL unterstützen Sie bei Ihren Unterrichtsvorhaben an der Schule.


Anwesenheit am Lernort Schule

Die Absolvierung des Praxissemesters am Lernort Schule findet laut gesetzlichen Vorgaben an 4 Werktagen pro Woche statt, ein weiterer Werktag ist für die Begleitveranstaltungen der ZfsL reserviert. Die konkreten Seminartage entnehmen Sie bitte unserer Termine & Fristen-Übersicht.

Eine Reduzierung der Anwesenheit am Lernort Schule auf 3 Werktage ist nur in Einzelfällen möglich, wenn „schwerwiegende soziale Gründe oder außergewöhnliche Fahrzeiten dies erfordern“ (siehe Runderlass Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung i. d. F. vom 05.10.2022.). Eine Entscheidung über die Reduzierung der Anwesenheit auf 3 Werktage muss gegenüber der jeweiligen Schulleitung begründet werden.

Der Antrag auf Inanspruchnahme der 3-Tage-Regelung am Lernort Schule muss nach Absprache zwischen dem*der Studierenden und der Schulleitung durch die Schulleitung der Bezirksregierung unter praxissemesterSpamProtectionbezreg-koeln.nrw.de eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag zwingend über die Schulleitung bei der Bezirksregierung eingereicht werden muss. Nur so kann der Antrag von der Bezirksregierung bearbeitet werden. Bitte senden Sie den Antrag nicht mit Ihrer E-Mailadresse an die Bezirksregierung.

Für Schulleitungen steht für weitere Informationen und Details folgende Orientierungshilfe zur Auslegung des Erlasses zur Verfügung.

Wichtig: Im Falle einer Reduzierung auf 3 Werktage bleibt der vorgesehene Stundenumfang (250 Zeitstunden am Lernort Schule) bestehen.

Schwerwiegende soziale Gründe liegen vor, wenn:  

  • Ein minderjähriges Kind oder mehrere minderjährige Kinder im eigenen Haushalt der*des Studierenden leben.
  • Es sich um eine*n Studierende*n mit Schwerbehinderung oder um eine*n Schwerbehinderten gleichgestellte Studierende*n handelt.
  • Die*der Studierende die alleinige Betreuung oder die Mitbetreuung eines anerkannten Pflegefalls übernimmt.
  • Die*der Studierende zum Bestreiten ihres*seines Lebensunterhalts einer existenzsichernden Nebentätigkeit nachgehen muss, die eine Anwesenheit während des Schultages am Lernort Schule verhindert.

Als außergewöhnliche Fahrtzeit gilt in der Ausbildungsregion Köln eine Anfahrt vom Wohnort der*des Studierenden zur Schule mit dem ÖPNV ab 60 Minuten.


Abbruch / Nichtantritt des Praxissemesters

Sobald Sie sich zum Praxissemester in PVP angemeldet haben, sind Sie verbindlich zum Praxissemester angemeldet. Sie können dann nur noch mit triftigem Grund vom Praxissemester zurücktreten; etwa aufgrund einer längerfristigen Erkrankung oder eines Härtefalls gemäß §17 Abs. 2-4, Gemeinsame Prüfungsordnung Master of Education. Über Ihren Antrag entscheidet der Gemeinsame Prüfungsausschuss.

Im Falle eines Rücktritts liegt kein Fehlversuch vor.

Wenn Sie das Praxissemester ohne triftigen Grund abbrechen, liegt ein Fehlversuch im schulpraktischen Teil des Praxissemesters vor.

Bitte informieren Sie das Praxissemester-Team am ZfL per E-Mail an zfl-praxissemesterSpamProtectionuni-koeln.de über den Abbruch des Praxissemesters. Informieren Sie auch Ihre Schulleitung und Ihr ZfsL sowie die*den Dozierende*n Ihrer Profilgruppe an der Hochschule.

Wenn Sie das Praxissemester erneut antreten, wird Ihnen wieder dieselbe Schule wie zuvor zugewiesen.

Der schulpraktische Teil des Praxissemesters kann einmal wiederholt werden; d.h. wenn Sie den zweiten Versuch ebenfalls nicht bestehen, haben Sie den gesamten Studienbereich "Praxissemester" nicht bestanden und die Fortführung des Lehramtsstudiums ist nicht mehr möglich.


Verlängerung

Sie können das Praxissemester nur in Ausnahmefällen (z.B. aufgrund einer langen Krankschreibung) und in Absprache mit dem ZfL verlängern.

  • Das Praxissemester kann maximal drei Wochen verlängert werden.
  • Eine Verlängerung ist nur in den Praxissemesterdurchgängen möglich, die im September starten.
  • Bei Durchgängen, in denen das Praxissemester im Februar startet, ist eine Verlängerung nicht möglich, da anschließend die Sommerferien an den Schulen beginnen.

Schreiben Sie für eine Verlängerung bitte eine Email mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Attest) an zfl-praxissemesterSpamProtectionuni-koeln.de .


Finanzierung und Versicherung

Da das Praxissemester Teil des Studiums ist und nicht Teil des Vorbereitungsdienstes, hat das Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) NRW keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung vorgesehen.

Haben Sie Kinder oder pflegen Sie Angehörige, können Sie finanzielle Unterstützung für die Betreuung während des Praxissemesters beim Betreuungsfond des Dual Career & Family Support der Uni Köln beantragen.

Während des Praxissemesters sind Sie über Ihre reguläre Krankenversicherung krankenversichert und unfallversichert, da Sie das Praktikum an einer Schule in NRW absolvieren (Praxiselementeerlass §3, 6).

Das Schulministerium NRW empfiehlt nachdrücklich den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die die persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten für die Dauer des Praxissemesters abdeckt. Bei bereits bestehender Haftpflichtversicherung empfehlen wir Ihnen zu prüfen, inwieweit der Versicherungsschutz auch universitäre Praktika umfasst. Wir empfehlen Ihnen zudem dringend, mit Ihrer Haftpflichtversicherung zu klären, ob diese eine Schlüsselversicherung in ausreichender Deckungshöhe beinhaltet, falls Sie einen Schulschlüssel übernehmen können/möchten.


Während des Praxissemesters


Abwesenheiten & Schwangerschaft


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