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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wenn Sie von der Universität zu Köln an eine andere Hochschule wechseln möchten, benötigen Sie in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit dieser weisen Sie für Ihre neue Hochschule nach, dass Sie weiterhin Prüfungsanspruch in den zuvor in Köln studierten Fächern haben.

Online Beantragen

Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL kann Ihnen die Bescheinigung auf Anfrage ausstellen. Nutzen Sie dazu unser Onlineformular.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einige Werktage dauern kann. Das Prüfungsamt sendet Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zu.

Antrag


Absenden und Bestätigung

Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie zwei Bestätigungsemails: 1) Eine automatische Versandbestätigung und 2) eine Eingangsbestätigung vom ZfL-Prüfungsamt.

Achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise Ihrer Emailadresse. Überprüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

Sollten Sie die Bestätigungsemails nicht erhalten haben, stellen Sie den Antrag bitte erneut.



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