Zeugnis und Urkunde
Ihre Master-Abschlussdokumente
Zum Abschluss Ihres Lehramtsstudiums an der Uni Köln erhalten Sie ein Masterzeugnis und eine Masterurkunde. Diese Dokumente müssen Sie nicht beantragen. Wir haben Hinweise, was Sie dennoch beachten müssen.
Ein Zeugnis für das Erweiterungsfach im Master müssen Sie gesondert beantragen.
Zum Abschluss Ihres Lehramtsstudiums erhalten Sie ein Masterzeugnis, eine Masterurkunde, ein Abschluss-Transcript of Records sowie eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses.
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL stellt Ihre Abschlussdokumente aus, sobald
- in KLIPS 2.0 alle 120 Leistungspunkte,
- die Fremdsprachen (alle Studierende)
- und ggf. der obligatorische Auslandsaufenthalt (nur Studierende moderner Fremdsprachen) im ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen und verbucht sind.
Nach sechs bis acht Wochen erhalten Sie die Abschlussdokumente als Einschreiben per Post als Übergabe-Einschreiben: Die*der Briefzusteller*in übergibt der*dem Empfänger*in oder einem Haushaltsmitglied das Einschreiben gegen Unterschrift. Das Zeugnis wird nicht in einen Briefkasten eingeworfen. Über den Versand informieren wir Sie per Email an Ihren Smail-Account.
Das Zeugnis können wir Ihnen erst schicken, nachdem Sie uns Ihre aktuelle Postadresse mitgeteilt haben.
Ausnahme: Studierende der DSHS oder HfMT
Haben Sie ein oder mehrere Unterrichtsfächer an einer kooperierenden Hochschule studiert? Haben Sie alle für das Masterstudium erforderlichen Leistungspunkte an der DSHS oder HfMT erbracht und verbuchen lassen?
Dann müssen Sie einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt an der DSHS oder HfMT stellen, so dass ein Transcript of Records an das ZfL-Prüfungsamt gesandt wird. Erst wenn dieses im ZfL vorliegt, kann das Prüfungsamt die Abschlussdokumente erstellen.
Sobald Sie die Infomail 1 erhalten haben, die Ihnen bestätigt, dass Ihre Abschlussdokumente erstellt wurden, können Sie davon ausgehen, dass das ZfL-Prüfungsamt das Transcript of Record erhalten hat.
Parallele Einschreibung an Sport- (DSHS) oder Musikhochschule (HfMT)
Für das Lehramtsstudium in den Fächern Sport (alle Schulformen) und Musik (Gymnasium/ Gesamtschule) müssen Sie an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) bzw. der Hochschule für Musik und Tanz Köln (HfMT) eingeschrieben sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie während des gesamten Lehramtsstudiums nicht nur an der Partnerhochschule, sondern auch IMMER an der Uni Köln eingeschrieben sein müssen. Auch dann, wenn Sie Leistungen an einer von beiden Hochschule bereits abgeschlossen haben.
Nur so kann die Uni Ihnen die Abschlussdokumente ausstellen.
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Wie erhalte ich die Dokumente?
- Voraussetzungen:
- Alle 120 Leistungspunkte des Master of Education sind in KLIPS 2.0 verbucht. Klären Sie mögliche Verbuchungsprobleme bitte frühzeitig.
- Die Fremdsprachen (alle Studierende) sind im ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen.
Studierende mit einem Lehramtsbachelor der Uni Köln haben dies bereits zur Anmeldung der Bachelorarbeit getan.
Falls Sie zum Master in die Schulform Gymnasium/Gesamtschule gewechselt sind, könnten die Fremdsprachenkenntnisse abweichen und müssen ggf. neu nachgewiesen werden. - Der obligatorische Auslandsaufenthalt (nur Studierende moderner Fremdsprachen) ist im ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen.
- Falls Sie zusätzlich an der HfMT (Musik) oder DSHS (Sport und Bildungswissenschaften) studieren, veranlassen Sie bitte im dortigen Prüfungsamt die Zusendung Ihres Transcript of Records an das Prüfungsamt am ZfL.
- Das ZfL-Prüfungsamt erstellt und druckt die Abschlussdokumente. Die Bearbeitungszeit für die Abschlussdokumente dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.
- Sie erhalten eine Email, die Ihnen die Erstellung der Dokumente bestätigt, an Ihren Smail-Account (Infomail 1)
- In der Infomail 1 bitten wir Sie ebenfalls, uns eine aktuelle Adresse für den Postversand mitzuteilen und zur Verifikation Ihrer Person Ihren Personalausweis hochzuladen. Wie Sie dabei genau vorgehen, steht in der Email.
- Die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses unterschreibt die Dokumente. Studieren Sie Sport an der Deutschen Sporthochschule oder Musik an der Hochschule für Musik und Tanz, muss zusätzlich auch die*der jeweilige Fachprüfungsausschussvorsitzende unterschreiben.
- Sobald Ihre Dokumente fertig unterschrieben sind, übergeben wir diese an die Poststelle der Universität zu Köln. Sie erhalten dann eine Email, dass die Dokumente zu Ihnen unterwegs sind (Infomail 2).
- Die Poststelle der Uni Köln überstellt Ihre Dokumente an die Deutsche Post, die sie dann per Übergabe-Einschreiben an die von Ihnen auf dem Adressblatt und im Online-Formular angegebene Adresse liefert. Es kann hierdurch zu einigen Tagen Verzögerung bei der Auslieferung kommen.
Infografiken: Erstellung Master-Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde & ToR)
Bei der Erstellung der Abschlussdokumente für das Master-Lehramtsstudium wirken verschiedene Akteur*innen innerhalb der Uni Köln mit. Und zugleich arbeiten sie auch mit den kooperierenden Hochschulen zusammen. Die Infografiken geben Ihnen einen besseren Überblick über die Prozess- und Zeitabläufe sowie die Benachrichtigungen, die Sie vom Gemeinsamen Prüfungsamt erhalten.
Unser Service für SieBeglaubigte Kopie
Mit dem Originalzeugnis erhalten Sie automatisch eine beglaubigte Kopie, die Sie für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW benötigen.
Studierende der Evangelischen bzw. Katholischen Religionslehre erhalten zwei beglaubigte Kopien für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst und für die kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Nachdem Sie das Zeugnis erhalten haben, ist es uns nicht mehr möglich beglaubigte Kopien auszustellen. Bei Verlust der Kopie(n) können wir keine weitere(n) ausstellen, da wir nicht mehr über das Original verfügen. Jedoch kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, Beglaubigungen ausstellen. Das sind z.B. Behörden, Notar*innen oder öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.
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FAQ
Was mache ich, wenn sich meine Versandadresse geändert hat?
Sollte sich Ihre Versandadresse kurzfristig geändert haben, schicken Sie uns so bald wie möglich eine Email mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrer neuen Adresse an: zfl-pruefungsamtuni-koeln.de.
Was mache ich, wenn sich meine Emailadresse während der Dokumentenerstellung ändert?
Nach der Exmatrikulation können Sie nur noch für eine kurze Übergangszeit Ihre Smailadresse nutzen. Sollte sich Ihre Emailadresse daher ändern oder sich schon geändert haben, schicken Sie uns so bald wie möglich eine Email mit Ihrer Matrikelnummer und einer anderen, privaten Emaildresse an: zfl-pruefungsamtuni-koeln.de.
Was mache ich, wenn ich im Verlauf der Dokumentenerstellung exmatrikuliert werde?
Haben Sie die Smail-Adresse angegeben, schreiben Sie bitte so früh wie möglich ein Mail an zfl-pruefungsamtuni-koeln.de und teilen uns eine andere, private Email-Adresse mit.
Ich bin exmatrikuliert. Komme ich noch in mein S-Mail-Postfach und in meinen sciebo-Account?
Sie haben 100 Tage nach erfolgter Exmatrikulation noch Zugriff auf Ihren Studierenden-Account. Exmatrikulierte werden zweimal (31 und 7 Tage vorher) über die bevorstehende Deaktivierung informiert.
Die Laufzeit des sciebo-Accounts ist nicht an die des Studierenden-Accounts gekoppelt. Der sciebo-Account kann innerhalb der Laufzeit des Studierenden-Account (vor der Nachlaufzeit) jederzeit erstellt oder verlängert werden. Wird der sciebo-Account beispielsweise einen Tag vor Beginn der Nachlaufzeit verlängert, ist dieser noch ein Jahr gültig.
Wie kommt die Bearbeitungszeit zustande?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussdokumente kann sechs bis acht Wochen dauern.
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL erstellt das Abschlusszeugnis und die Urkunde.
Sie erhalten dann eine Email, die Ihnen bestätigt, dass die Dokumente erstellt sind und in den aufwändigen Unterschriftenprozess geht (Infomail 1)
Anschließend unterschreibt die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses der Uni Köln die Dokumente.
Studieren Sie auch an der DSHS oder HfMT, muss zusätzlich auch die*der jeweilige Fachprüfungsausschussvorsitzende unterschreiben.
Weiterhin unterschreiben die jeweils zuständigen Prorektor*innen der Uni Köln und ggf. der Partnerhochschulen.
Diese Personen haben Ihre Büros nicht im ZfL, sondern sitzen universitätsweit und teilweise in der Stadt Köln weit verteilt. Die Logistik und die zu bewältigenden Wege nehmen einige Zeit in Anspruch.
Sobald Ihre Dokumente unterschrieben sind, siegelt sie das ZfL-Prüfungsamt und beglaubigt die Zeugniskopie.
Die somit fertigen Dokumente senden wir Ihnen postalisch per Übergabe-Einschreiben an die von Ihnen auf dem Adressblatt und im Online-Formular angegebene Adresse.
Sie erhalten eine Email (Infomail 2), sobald wir die Abschlussdokumente an die Posstelle der Universität zu Köln übergeben haben. Durch diese erfolgt dann der Versand über die Deutsche Post. Es kann hierdurch zu einigen Tagen Verzögerung kommen.
Melden Sie sich bei Unklarheiten bei mir?
Wir kontaktieren Sie, falls wir noch Fragen haben.
Sollten Sie nichts von uns hören, ist alles in Ordnung. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen per E-Mail oder Telefon ab.
Bestätigen Sie mir den Versand der Abschlussdokumente?
Ja, Sie bekommen eine Email vom Prüfungsamt, wenn die Abschlussdokumente auf dem Weg zu Ihnen ist (Infomail 2).
Welche E-Mails bekomme ich wann vom ZfL-Prüfungsamt?
- Infomail 1: Wir bestätigen Ihnen die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente, nachdem diese gedruckt wurden, per Email an die von Ihnen angegebenen Emailadresse.
Diese Email ist verbunden mit der Bitte, uns eine aktuelle Adresse für den Postversand mitzuteilen und zur Verifikation Ihrer Person Ihren Personalausweis hochzuladen. Wie Sie dabei genau vorgehen, steht in der Email. - Infomail 2: Nach ca. sechs bis acht Wochen erhalten Sie eine Benachrichtigung, wenn Ihre Abschlussdokumente auf dem Postweg zu Ihnen sind. Bitte bedenken Sie, dass wir Ihre Dokumente zunächst an die Poststelle der Universität zu Köln übergeben, die diese wiederum an die Deutsche Post übergibt. Es kann hierdurch zu einigen Tagen Verzögerung kommen.
Schauen Sie ggf. auch in Ihrem Spamordner und direkt im S-Mail-Account über Webmail, ob Sie die Emails erhalten haben.
Ihre Abschlussdokumente sind geknickt bei Ihnen angekommen?
Sind die Abschlussdokumente beim Transport mit der Deutschen Post geknickt worden, so besteht die Möglichkeit diese noch einmal vom Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ausgestellt zu bekommen.
So gehen Sie vor:
- Schreiben Sie uns eine Email an zfl-pruefungsamtuni-koeln.de, bevor Sie die Dokumente an uns zurücksenden.
- Sie erhalten von uns per Email ein Formular zu, das Sie uns zwingend mit Ihren geknickten originalen Abschlussdokumenten postalisch zurücksenden müssen.
- Sobald Sie die Unterlagen zurück geschickt haben, schreiben Sie uns eine weitere Email an zfl-pruefungsamtuni-koeln.de, in der
- Sie uns informieren wann der Rückversand an erfolgt ist,
- Sie Ihre Email-Adresse bestätigen, an die die Benachrichtigunen vom ZfL-Prüfungsamt an Sie per Mail geschickt werden sollen,
- Sie Ihre neue Postadresse bestätigen, an die die neuen Dokumente versendet werden sollen.
Bitte bedenken Sie: für eine erneute Ausstellung der Abschlussdokumente wieder sechs bis acht Wochen einzuplanen, da die Dokumente wieder den vollständigen Prozess zur Erstellung durchlaufen müssen. Sie erhalten bei Fertigstellung und erneutem Versand an Sie wieder eine Email an die von Ihnen angegebene Emailadresse.
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Weitere Fragen zum Masterabschluss
Wie setzen sich die einzelnen Noten zusammen und wie werden sie berechnet?
Die Zusammensetzung der Noten regelt die jeweilige Prüfungsordnung, die Sie im ZfL-Navi finden.
Muss ich den Semesterbeitrag für das kommende Semester noch überweisen?
Wenn Sie alle Leistungen in diesem Semester erbracht haben und nur noch auf die Verbuchung Ihrer Noten warten, müssen Sie den Beitrag nicht mehr überweisen. Sie werden dann zum Semesterende (31.03. bzw. 30.09.) automatisch exmatrikuliert.
Sollten Sie wider Erwarten eine Prüfung nicht bestehen, können Sie sich wieder immatrikulieren. Bitte beachten Sie hierzu die Infos auf der Seite des Studierendensekretariats.
Wie lange bin ich eingeschrieben? Muss ich mich exmatrikulieren?
Informationen zum Thema Exmatrikulation finden Sie auf der Website des Studierendensekretariats. Bei allen Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an die dortigen Kolleg*innen.
Was mache ich, wenn mich einer der in NRW einstellenden Bezirksregierungen oder das für mich zuständige ZfSL das beglaubigte Masterzeugnis zum Einstellungsdatum bzw. zur Vereidigung einfordert, obwohl ich noch keine Abschlussdokumente vorliegen habe?
Für den Übergang in den Vorbereitungsdienst in NRW können Sie auch die digitale Übermittlung Ihrer Abschlussdaten an das NRW-Schulministerium sowie an die Evangelischen Landeskirchen bzw. das Erzbistum Köln (so Sie eine Vocatio/ Missio benötigen) beantragen.
Diese Übermittlung erfolgt an festen mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) vereinbarten Stichtagen und ersetzt vorübergehend die Vorlage der beglaubigten Kopie des Masterzeugnisses bei der Bezirksregierung oder beim ZfSL.
Das beglaubigte Masterzeugnis müssen Sie nur zwingend vor Einstellung/Vereidigung vorlegen, wenn Sie die digitale Übermittlung nicht beantragt haben.
Sie sind allerdings dazu verpflichtet, sobald Sie die Abschlussdokumente von uns zugesandt bekommen haben, diese unverzüglich den Stellen, die diese benötigen, zukommen zu lassen. Dies kann auch durchaus nach Einstellung/ Vereidigung sein.
Sollten Sie eine Nachricht von Ihrer Bezirksregierung oder Ihrem ZfSL erhalten haben, so wenden Sie sich bitte ausschließlich an die darin benannten Ansprechpartner*innen in der Bezirksregierung oder im ZfSL und weisen Sie sie auf die von Ihnen beantragte digitale Übermittlung der Abschlussdaten an das MSB hin, und dass Sie die beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses unverzüglich nach Erhalt nachreichen werden.
Kann jeder an der Masterfeier teilnehmen?
Grundsätzlich kann sich jede*r Absolvent*in zur Masterfeier anmelden - allerdings nur solange der Platz reicht.
Wir feiern in der Aula und im Vorlesungsgebäude. Sind die Platzkapazitäten ausgeschöpft, behalten wir uns vor, auch schon vor Ablauf der Anmeldefrist die Anmeldung zu schließen.
Die Räumlichkeiten, die wir für die Masterfeier nutzen, sind die mit der größten Kapazität an der Universität und wir können diese leider nicht erweitern, ausweichen oder gar auswärts etwas anmieten.
Um möglichst vielen Absolvent*innen die Chance zu geben teilzunehmen, darf jede*r bis zu 4 Begleitpersonen mit zur Veranstaltung bringen.
Generell gilt: Melden Sie sich direkt zur Feier an, wenn Sie wissen, dass Sie teilnehmen werden - auch wenn vielleicht noch nicht die letzte Leistung verbucht ist.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur angemeldete Absolvent*innen und Ihre Gäste Zugangsbändchen erhalten und damit Zutritt zur Feier haben. Dies wird mit einer Einlasskontrolle überprüft.
Wie bekomme ich meine Abschlussdokumente, wenn ich mich für die Abschlussfeier angemeldet habe?
Sobald Sie sich für die Masterabschlussfeier angemeldet haben, bekommen Sie das Zeugnis auf der Feier. Das Zeugnis kommt nicht per Post.
Bei einer späten Verbuchung Ihrer letzten Leistungen oder Anmeldung zur Masterfeier können wir leider nicht garantieren, dass die Abschlussdokumente auf der Feier vorliegen. Sollte das der Fall sein, erhalten Sie auf der Feier ein Ersatzdokument. Ihre Abschlussdokumente schicken wir Ihnen dann per Post.
In diesem Fall schicken Sie uns bitte NACH der Masterfeier eine Email an zfl-pruefungsamt@uni-koeln.de und teilen uns die postalische Adresse mit, an die die Abschlussdokumente im Nachgang versendet werden sollen.
Was erhalte ich auf der Master-Abschlussfeier, sollten die Abschlussdokumenten noch nicht erstellt sein?
Wenn Sie sich für die Masterabschlussfeier angemeldet und die Daten für die Erstellung der Abschlussdokumente übermittelt haben, diese jedoch wegen der Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen noch nicht vorliegen, erhalten Sie auf der Feier ein Ersatzdokument.
Ihre Abschlussdokumente schicken wir Ihnen dann per Post. In diesem Fall schicken Sie uns bitte NACH der Masterfeier eine Email an zfl-pruefungsamt@uni-koeln.de und lassen uns die postalische Adresse wissen, an die die Abschlussdokumente im Nachgang versendet werden sollen.
Müssen alle Leistungen in KLIPS verbucht sein, damit ich mich für die Masterabschlussfeier anmelden kann?
Nein, eine Anmeldung ist vorher bereits möglich.
Die Verbuchung muss jedoch rechtzeitig erfolgen (sechs bis acht Wochen vorher), damit das ZfL-Prüfungsamt die Abschlussdokumente für die Feier ausstellen kann.
Falls die Dokumente nicht für die Feier fertig werden konnten, überreichen wir ein Ersatzdokument. Die Abschlussdokumente erhalten Sie dann per Post.
Bis wann müssen alle Leistungen in KLIPS verbucht sein, damit ich die Abschlussdokumente auf der Abschlussfeier bekomme?
Achten Sie bitte so früh wie möglich auf die Verbuchung mit einer Vorlaufzeit von sechs bis acht Wochen.
Bei einer späteren Verbuchung können wir leider nicht garantieren, dass die Abschlussdokumente auf der Feier vorliegen. Sollte das der Fall sein, erhalten Sie auf der Feier ein Ersatzdokument. Ihre Abschlussdokumente schicken wir Ihnen dann per Post.
In diesem Fall schicken Sie uns bitte NACH der Masterfeier eine Email an zfl-pruefungsamt@uni-koeln.de und teilen uns die postalische Adresse mit, an die die Abschlussdokumente im Nachgang versendet werden sollen.
Kann ich an der Master-Abschlussfeier teilnehmen, wenn ich mein Abschlussdokumente bereits erhalten habe?
Ja. Melden Sie sich gerne für die Abschlussfeier an. Wir werden Ihnen anstelle der Abschlussdokumente ein Ersatzdokument übergeben.
Bitte senden Sie uns daher Ihr Masterzeugnis nicht zurück.
Was mache ich, wenn ich für die Feier angemeldet bin und eine Email zum Postversand der Abschlussdokumente erhalten habe (Infomail 1)?
Antworten Sie dann nicht auf die Infomail und geben keine Versandadresse an.
Sollten Sie den Versand der Dokumente doch bereits veranlasst haben und angemeldet sein, schreiben Sie bitte eine Email an zfl-abschlussfeieruni-koeln.de und teilen uns mit, dass Sie an der Abschlussfeier teilnehmen werden.
Weitere Möglichkeiten
Digitale Übermittlung
Erweiterungsfach
Zeugnisantrag für das Erweiterungsfach
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