Informationen für Universitäts-Kolleg*innen
Nachteilsausgleich
Studierende im Lehramtsstudium, die durch besondere Lebensumstände in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, haben laut Prüfungsordnung Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Dieser ermöglicht es ihnen, ihr Studium unter Bedingungen zu absolvieren, die vergleichbar sind mit denen von Studierenden ohne Einschränkungen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Benachteiligungen auszugleichen, ohne die fachlichen Standards des Studiums zu senken.
Studierende müssen – je nach vorliegender Ursache des Nachteilsausgleichs – den Antrag auf Nachteilsausgleich beim Studierendensekretariat, im ZfL-Prüfungsamt, oder auch in den studierten Fächern stellen.
Die Maßnahmen, die im Einzelfall beschlossen werden, basieren auf Einzelprüfung des jeweils vorliegenden Falles. Ein Nachteilsausgleich kann Anpassungen beispielsweise in Prüfungsformaten, Abgabefristen oder anderen studienrelevanten Abläufen beinhalten. Der Ausgleich bezieht sich auf spezifische Hindernisse, die durch eine angepasste Gestaltung des Studiums überbrückt werden sollen.
Studierende können aufgrund dieser Lebensumstände einen Nachteilausgleich beantragen:
Nachteilsausgleich bei vorliegenden Behinderungen oder chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankungen
Wer sollte der Erstkontakt für die Studierenden sein?
- Das ZfL-Prüfungsamt ist der Erstkontakt für einen Nachteilsausgleich aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
- Die Studierenden sollten sich vorab auf der ZfL-Website dazu zu informieren und können sich in der Sprechstunde des ZfL-Prüfungsamt dazu beraten lassen.
- Auch das Servicezentrum Inklusion berät Studierende zum Nachteilsausgleich.
- Der Nachteilsausgleich findet, je nach Zuschnitt, Anwendung auf das gesamte folgende Studium (beispielsweise Zeitverlängerungen bei schriftlichen Prüfungen).
Wie stellen Studierende den Antrag?
- Der Antrag richten den Studierenden formlos mit den entsprechenden Nachweisen (Atteste, Bescheinigungen) an die Leitung des ZfL-Prüfungsamt per Email zfl-pa-leitunguni-koeln.de.
Wie geht es nach dem Antrag weiter?
- Das ZfL-Prüfungsamt kontaktiert die entsprechenden Ansprechpartner*innen in den Fakultäten bzw. Fächern und stimmt spezifische beantragte Maßnahmen ab.
- Die Studierenden erhalten dann vom ZfL-Prüfungsamt eine Rückmeldung, ob und welche Nachteilsausgleich-Maßnahmen abgestimmt wurden.
- Das ZfL-Prüfungsamt sendet den Studierenden einen Bescheid über den Nachteilsausgleich (PDF-Format).
- Die Studierenden müssen den Bescheid bei Fach-Prüfungsämtern und Dozierenden so früh wie möglich vorlegen, damit den Maßnahmen entsprochen werden kann.
Nachteilsausgleich aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft
Studierende, die den Regelungen des Mutterschutzes unterliegen, können einen Nachteilsausgleich beantragen, um den spezifischen Anforderungen dieser Lebensphase angemessen begegnen zu können (siehe Prüfungsordnung, §17 "Nachteilsausgleich und Schutzbestimmungen").
Die Mutterschutzfrist umfasst die letzten sechs Wochen vor der Geburt und die acht Wochen nach der Geburt. Bei medizinischen Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn innerhalb der acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes festgestellt wird und eine Verlängerung beantragt wurde, kann sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt verlängern. Diese Fristen gelten ebenfalls bei einer Totgeburt.
Während dieser Schutzfristen darf die Universität die Studentin nicht zur Teilnahme an verpflichtenden Lehrveranstaltungen oder Prüfungen auffordern.
Wer sollte der Erstkontakt für die Studierenden sein?
- Erstkontakt sollte das Studierendensekretariat sein.
- Studierende melden dort ihre Schwangerschaft/ Mutterschaft mit den entsprechenden Nachweisen (Atteste, Bescheinigungen).
- Studierende können sich auch auf der Seite des ZfL informieren.
Wie stellen Studierende den Antrag auf Nachteilsausgleich?
- Über die Meldung beim Studierendensekretariat hinaus haben die Studierenden die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
- Der Nachteilsausgleich wird für spezifische belegte Veranstaltungen/Leistungen beantragt, z.B. für An- bzw. Abwesenheit in Seminaren, das Ablegen von Prüfungen, das Praxissemester oder die Dauer einer Abschlussarbeit.
- Hierfür füllen die Studierenden ein zusätzliches Antragsformular (pdf) für den Nachteilsausgleich aus und hängen dieses der Schwangerschaftsmeldung an das Studierendensekretariat an.
- So wird sichergestellt, dass umfassende Informationen an die Kontaktpersonen der Fächer weitergeleitet und der Antrag möglichst effizient bearbeitet werden kann.
Wie geht es nach dem Antrag weiter?
- Das Studierendensekretariat leitet die Meldung der Schwangerschaft und den Antrag auf Nachteilsausgleich an die entsprechenden Ansprechpartner*innen innerhalb der Universität weiter.
- Die Fächer, in denen ein Nachteilsausgleich beantragt wurde, bearbeiten den Antrag und kontaktieren die Studierende in der Folge mit einer Rückmeldung, ob und wie dem Vorschlag der Studierenden entsprochen werden kann.
- Die Studierenden erhalten kein formales Nachteilsausgleichs-Dokument (ein PDF-Dokument o.ä.).
Nachteilsausgleich aufgrund der Pflege und/oder Versorgung von Angehörigen
Studierende, die Angehörige pflegen und/oder versorgen, stehen oft vor der Herausforderung, ihre akademischen Verpflichtungen mit der Verantwortung für ihre Familie zu vereinen. Um sie in dieser besonderen Situation zu unterstützen, gibt es die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen (siehe dazu §17 "Nachteilsausgleich und Schutzbestimmungen" der Prüfungsordnung).
Der Nachteilsausgleich soll verhindern, dass persönliche Umstände wie Pflege- und Versorgungsaufgaben das Studium unnötig erschweren.
Wer sollte der Erstkontakt für die Studierenden sein?
- Bevor die Studierenden den Antrag stellen, wird empfohlen, dass diese sich auf der Seite des ZfL und beim Dual Career & Family Support (CFS) der Universität informieren.
- Den Nachteilsausgleich beantragen Studierende für spezifische belegte Veranstaltungen, z. B. für An- bzw. Abwesenheit in Seminaren, das Ablegen von Prüfungen, Themen rund um das Praxissemester oder die Dauer einer Abschlussarbeit.
- Abhängig vom jeweiligen Bedarf an Nachteilsausgleich muss der Antrag direkt bei den jeweiligen Fächern oder im ZfL-Prüfungsamt gestellt werden. Die Ansprechpartner finden sich auf der Website des ZfL.
Wie stellen Studierende den Antrag?
Abhängig vom jeweiligen Bedarf an Nachteilsausgleich muss der Antrag direkt bei den jeweiligen Fächern oder im ZfL-Prüfungsamt gestellt werden:
Nachteilsausgleich für Leistungen in einzelnen Fächern
- Hier sind die Fakultäten und Fächer zuständig
- Um den Nachteilsausgleich für Leistungen in einzelnen Fächern zu beantragen, wenden sich die Studierenden mit den entsprechenden Nachweisen (Atteste, Bescheinigungen) an die für Ihre Studienbereiche zuständigen Ansprechpartner*innen der jeweiligen Fakultäten und Fächern (LINK).
Nachteilsausgleich für Abschlussarbeiten
- Hier ist der Gemeinsame Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge (GPA) zuständig.
- Den Antrag stellen Studierende nach Zulassung zur Abschlussarbeit im Service Portal Lehramt über den Button "Verlängerung," mit den entsprechenden Nachweisen (Atteste, Bescheinigungen).
Antrag auf Nachteilsausgleich beim Praxissemester
- Hier ist der Gemeinsame Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge (GPA) zuständig.
- Die Studierenden stellen einen formlosen Antrag per Email mit den entsprechenden Nachweisen (Atteste, Bescheinigungen) an zfl-pa-leitunguni-koeln.de.
Wie geht es nach dem Antrag weiter?
- Die jeweiligen Ansprechpartner erhalten von allen Studienbereichen bzw. vom ZfL-Prüfungsamt eine Rückmeldung, wie dem Antrag entsprochen werden kann.
- Die Studierenden erhalten kein formales Nachteilsausgleichs-Dokument (ein PDF-Dokument o.ä.) ausgestellt.