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Nachteilsausgleich bei Schwangerschaft und Mutterschutz

Studierende, die den Regelungen des Mutterschutzes unterliegen, können im Lehramtsstudium an der Uni Köln einen Nachteilsausgleich beantragen, um den spezifischen Anforderungen dieser Lebensphase angemessen begegnen zu können. Die Mutterschutzfrist umfasst die letzten sechs Wochen vor der Geburt und die acht Wochen nach der Geburt.

Ein Nachteilsausgleich soll Ihnen helfen, Ihr Studium leichter mit den Herausforderungen der Schwangerschaft und Mutterschaft zu vereinbaren und unnötige Nachteile zu vermeiden. Der Nachteilsausgleich stellt sicher, dass durch diese persönlichen Lebensumstände Ihre Studienleistungen und Prüfungen nicht unnötig erschwert werden. Dabei geht es nicht um die Veränderung der Anforderungen, sondern um eine Anpassung der Bedingungen, um Chancengleichheit zu gewährleisten.

Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs wird nicht im Zeugnis vermerkt.

Antrag

So beantragen Sie einen Nachteilsausgleich bei Schwangerschaft oder Mutterschaft:

  1. Melden Sie Ihre Schwangerschaft und/oder Mutterschaft beim Studierendensekretariat (Ausführliche Informationen und die notwendigen Unterlagen).
    1. Das Studierendensekretariat leitet Ihre Meldung innerhalb der Uni Köln weiter.
  2. Wenn Sie zusätzlich zur Anzeige Ihrer Schwangerschaft einen Nachteilsausgleich geltend machen möchten, füllen Sie auch dieses Formular (pdf) aus. Darin können Sie Vorschläge für konkrete nachteilsausgleichende Maßnahmen machen.
    1. Das Formular müssen Sie nicht an die Meldung Ihrer Schwangerschaft für das Studierendensekretariat anhängen.
    2. Sie schicken das ausgefüllte Formular selbständig an die untenstehenden Kontakte je nach Studienbereichen, in denen Sie den Nachteilsausgleich beantragen.
    3. Sie erhalten dann direkt die Rückmeldung zu Ihrem Antrag auf Nachteilsausgleich von den jeweiligen Stellen.
Empfehlung

Informationen

Informieren Sie sich gerne beim Dual Career & Family Support (CFS) der Universität über Unterstützungsmöglichkeiten und Formalitäten wenn Sie Kinder haben und studieren.

Antrag im Studienbereich stellen

Einen Nachteilsausgleich bei Schwangerschaft/Mutterschutz  müssen Sie für einzelne Studienleistungen separat stellen:


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Abschlussarbeiten

Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich für Ihre Abschlussarbeit im Bachelor oder Master (bei Schwangerschaft/Mutterschutz ) wenden Sie sich an den Gemeinsame Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge (GPA).

Dazu stellen Sie den Antrag direkt im Service Portal Lehramt:

  • Auf der Home-Seite finden Sie in Ihrer geöffneten Abschlussarbeiten-Akte den Button "verlängern".
  • Durch Klick auf den Button können Sie einen formlosen Antrag in Bezug auf Ihre besondere Situation stellen.
  • Hängen Sie aussagekräftige Dokumente an, die Sie bei der Meldung an das Studierendensekretariat verwendet haben, die Ihre Situation nachweisen.
  • Hängen Sie das ausgefüllte Formular (pdf) zum Nachteilsausgleich für Schwangerschaft/ Mutterschutz an.
  • Innerhalb von wenigen Tagen erhalten Sie eine erste Rückmeldung zu Ihrem Antrag.

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Praxissemester

Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich für Ihr Praxissemester (bei Schwangerschaft/ Mutterschutz) wenden Sie sich an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge (GPA).

Sie stellen den Antrag per Email:

  • Schreiben Sie eine Email an zfl-pa-leitungSpamProtectionuni-koeln.de.
  • Stellen Sie einen formlosen Antrag in Bezug auf Ihre besondere Situation.
  • Geben Sie Ihre Studiendaten an: Matrikelnummer, Level (Bachelor/Master), alle Fächer, die Sie studieren
  • Hängen Sie aussagekräftige Dokumente an, die Sie bei der Meldung an das Studierendensekretariat verwendet haben, die Ihre Situation nachweisen.
  • Hängen Sie das ausgefüllte Formular (pdf) zum Nachteilsausgleich für Schwangerschaft/ Mutterschutz an.
  • Innerhalb von wenigen Tagen erhalten Sie eine erste Rückmeldung zu Ihrem Antrag.

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Fächer

Um den Nachteilsausgleich für Leistungen in einzelnen Fächern zu beantragen (bei Schwangerschaft/ Mutterschutz), wenden Sie sich bitte an die für Ihre Studienbereiche zuständigen Fachprüfungsausschüsse.

  • Kontaktieren Sie die jeweils zuständigen Stellen.
  • Hängen Sie aussagekräftige Dokumente an, die Sie bei der Meldung an das Studierendensekretariat verwendet haben, die Ihre Situation nachweisen.
  • Hängen Sie das ausgefüllte Formular (pdf) zum Nachteilsausgleich für Schwangerschaft/ Mutterschutz an.

Zuständige Anlaufstellen in den Fakultäten und Fächern

Humanwissenschaftliche Fakultät

Philosophische Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Hochschule für Musik und Tanz


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Bescheid

Die Fachprüfungsausschüsse der jeweiligen Fächer bearbeiten Ihren Antrag und geben Ihnen entsprechend Rückmeldung, sobald eine Entscheidung vorliegt.

Sie erhalten kein formales Nachteilsausgleichs-Dokument.


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