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Nachteilsausgleich bei Schwangerschaft und Mutterschutz

Studierende, die den Regelungen des Mutterschutzes unterliegen, können im Lehramtsstudium an der Uni Köln einen Nachteilsausgleich beantragen, um den spezifischen Anforderungen dieser Lebensphase angemessen begegnen zu können. Die Mutterschutzfrist umfasst die letzten sechs Wochen vor der Geburt und die acht Wochen nach der Geburt.

Ein Nachteilsausgleich soll Ihnen helfen, Ihr Studium leichter mit den Herausforderungen der Schwangerschaft und Mutterschaft zu vereinbaren und unnötige Nachteile zu vermeiden. Der Nachteilsausgleich stellt sicher, dass durch diese persönlichen Lebensumstände Ihre Studienleistungen und Prüfungen nicht unnötig erschwert werden. Dabei geht es nicht um die Veränderung der Anforderungen, sondern um eine Anpassung der Bedingungen, um Chancengleichheit zu gewährleisten.

Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs wird nicht im Zeugnis vermerkt.

Antrag

So beantragen Sie einen Nachteilsausgleich bei Schwangerschaft oder Mutterschaft:

  1. Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, müssen Sie als ersten Schritt Ihre Schwangerschaft und/oder Mutterschaft beim Studierendensekretariat melden (Ausführliche Informationen und die notwendigen Unterlagen).
  2. Wenn Sie zusätzlich zur Anzeige Ihrer Schwangerschaft einen Nachteilsausgleich geltend machen möchten, füllen Sie im zweiten Schritt dieses Formular (pdf) aus. Hängen Sie dieses an die Meldung Ihrer Schwangerschaftsanzeige für das Studierendensekretariat an. Darin können Sie Vorschläge für konkrete nachteilsausgleichende Maßnahmen machen.
  3. Nach Eingang Ihrer Dokumente reicht das Studierendensekretariat Ihre Unterlagen an alle beteiligten Einrichtungen weiter.
Empfehlung

Informationen

Informieren Sie sich gerne beim Dual Career & Family Support (CFS) der Universität über Unterstützungsmöglichkeiten und Formalitäten wenn Sie Kinder haben und studieren.

Bescheid

Was passiert nach der Meldung meiner Schwangerschaft oder Mutterschaft?

Das Studierendensekretariat reicht Ihre Meldung bzw. Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich an die entsprechenden Fakultäten weiter. Die jeweiligen Fächer bearbeiten Ihren Antrag und geben Ihnen entsprechend Rückmeldung, sobald eine Entscheidung vorliegt.

Sie erhalten kein formales Nachteilsausgleichs-Dokument.


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