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Informationen für Universitäts-Kolleg*innen

Auflagen im Master of Education

Auflagen sind Anpassungsleistungen, die ggf. von Bachelor-Absolvierenden anderer Hochschulen oder nach einem Studiengangwechsel (Fach, Schulform, von außerschulisch zu schulisch) innerhalb der Uni Köln erbracht werden müssen. Sie beziehen sich auf das vorangegangene Studium und gewährleisten, dass die Studierenden bei Abschluss des Masters of Education an der Uni Köln die Vorgaben des Landes NRW für den Zugang zum Vorbereitungsdienst erfüllen.

Diese Leistungen können sich auf die Fachwissenschaften, die Fachdidaktik, Inklusion, Bildungswissenschaften oder Praktika beziehen. Sie sind zusätzlich im Masterstudium zu erbringen und werden nicht in KLIPS kreditiert.

Die Studierenden werden unter dem Vorbehalt in den Master eingeschrieben, dass alle Auflagen innerhalb der ersten zwei Mastersemester vollständig erfüllt werden. Andernfalls erfolgt die Exmatrikulation aus dem Master.

Informationen für Studierende

Studierende können sich über die ZfL-Webseite umfassend über Auflagen informieren.

Nach der Zulassung zum Master of Education

Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL benachrichtigt alle zugelassenen Masterbewerber*innen (Auswärtige und Fach/Studiengangwechsler*innen der Uni Köln ) innerhalb von ca. 10 Tagen nach Zulassung per Email über mögliche Auflagen.

Komplexere Fälle lädt das ZfL-Prüfungsamt zusätzlich in eine Auflagensprechstunde ein. Dort informiert es die Masterbewerber*innen vorab, mit welchen Auflagen sie nach einer Einschreibung zu rechnen haben.

Nach der Einschreibung in den Master of Education

Versand Auflagenbescheid

Ungefähr zwei bis drei Wochen nach Ende der Einschreibefrist erhalten die Studierenden vom Gemeinsamen Prüfungsamt den offiziellen Auflagenbescheid des Gemeinsamen Prüfungsausschusses an ihre Smailadresse.

Der Auflagenbescheid beinhaltet:

  • Art und Umfang der zu erbringenden Auflagen
  • Hinweise zum Verfahren der Auflagenerbringung
  • Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen in den Fächern/Fakultäten
  • Zeitpunkt, bis zu dem die Auflagen erfüllt sein müssen
  • Link zum Vordruck "Bescheinigung über Auflagenerfüllung" (pdf)

Nach Erhalt Auflagenbescheid

  • Sobald der Bescheid den Studierenden vorliegt, sollten diese umgehend die dort benannten Auflagenbeauftragten bzw. Ansprechpersonen in den Fächern/Fakultäten per Email kontaktieren. Alle benötigten Dokumente sollen dieser Email angehängt werden (Auflagenbescheid, Transcript of Record etc.).
  • Die Auflagenbeauftragten bzw. Ansprechpersonen beraten die Studierenden, welche Leistungen sie im Rahmen der Auflagenerfüllung erbringen müssen. Dies können beispielsweise Module (inklusiv/exklusiv Prüfungsleistungen), einzelne Lehrveranstaltungen oder sonstige Leistungen sein (z.B. Abarbeitung einer Leseliste, Erwerb eines digitalen Zertifikats).
  • Die Belegung kann nicht über KLIPS 2.0 erfolgen. Deshalb müssen die Auflagenbeauftragten bzw. Ansprechpersonen die Studierenden händisch in Lehrveranstaltungen / Module etc. einbuchen.

Nachweis der Auflagen bis zum Ende des 2. Mastersemesters

Die Studierenden müssen innerhalb der ersten zwei Semester Ihres Masterstudiums die Auflagen erfüllen und dies beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachweisen.

Vor Nachweis der Auflagenerfüllung können Studierende sich nicht zum dritten Mastersemester zurückmelden und verpassen u.U. die zweite Belegungsphase, wenn Leistungen erst spät im zweiten Mastersemester erbracht werden (Rückmeldesperre). Nach Ende des zweiten Mastersemesters werden Studierende, die ihre Auflagen nicht fristgerecht nachgewiesen haben, aus dem Master of Education exmatrikuliert.

Es ist daher wichtig, dass die Studierenden das von den Auflagenbeauftragten bzw. Ansprechpersonen ausgefüllte und unterschriebene/elektronisch signierte Formular über den Nachweis der Auflagenerfüllung (pdf) rechtzeitig vor Semesterende (31.03. bzw. 30.09.) zurückerhalten, um dieses im ZfL-Prüfungsamt fristgerecht einreichen zu können.