skip to content
Informationen für Universitäts-Kolleg*innen

Informationen für Anerkennungsbeauftragte

Auf dieser Seite erfahren Sie als Anerkennungsbeauftragte im Lehramtsstudium an der Uni Köln, wie der Prozess für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist und welche Aufgabe Sie und welche die Studierenden haben.

Informationen für Studierende

Studierende können sich über die ZfL-Webseite ausführlich über den Anerkennungsprozess informieren und das online Formular nutzen.

1. Lehramtsstudierende kontaktieren Sie

  • Über das Lehramts-Navi finden Studierende Sie als Anerkennungsbeauftragte für ihre Fächer.
  • Die Studierenden kontaktieren Sie mit der Bitte um Anerkennung und schicken Ihnen die notwendigen Unterlagen.

2. Prüfung der Unterlagen

  • Sie prüfen als Anerkennungsbeauftragte die Unterlagen.

3. Anerkennungsbogen ausfüllen & unterschreiben

  • Falls Sie eine Anerkennungsempfehlung aussprechen, füllen Sie bitte den entsprechenden Anerkennungsbogen digital aus.
  • Die Anerkennungsbögen liegen nach Fakultät und Fächern sortiert auf Sciebo zum Download bereit.
  • Unterschreiben Sie die Bögen bitte digital und schicken Sie diese den Studierenden.

Unterschrift Anerkennungsbögen

Unterschreiben Sie die Anerkennungsbögen bitte mit einer fortgeschrittenen digitalen Signatur. Wie Sie diese einrichten erklärt das Rechenzentrum.

4. Studierende reichen die Anerkennungsbögen beim ZfL ein

  • Bitte informieren Sie die Studierenden, dass diese die ausgefüllten Anerkennungsbögen beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL über ein online Formular hochladen müssen.
  • Dadurch verfügt das ZfL-Prüfungsamt über alle notwendigen Angaben.
  • Die Studierenden müssen dem ZfL keine zusätzliche Email schicken und keine Unterlagen persönlich im ZfL abgeben.

5. ZfL-Prüfungsamt verbucht die anerkannten Leistungen

  • Das ZfL-Prüfungsamt folgt im Namen des Gemeinsamen Prüfungsausschusses Ihrer Anerkennungsempfehlung und verbucht die Leistungen in KLIPS.
  • Studierenden die Ihren Studienplatz zum 01.10.2024 angenommen haben, können die anerkannten Leistungen erst ab dem 01.10.2024 verbucht werden. Eine Verbuchung ist vorher aus technischn Gründen nicht möglich.
  • Abschließend informiert das ZfL-Prüfungsamt die Studierenden über die erfolgte Verbuchung per Email.