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BAföG: Nachweis ordnungsgemäßes Studium

So weisen Sie Ihr ordnungsgemäßes Studium nach vier Semestern im Bachelor-Lehramtsstudium an der Uni Köln nach (§ 48 BAföG).

Nach vier Semestern im Bachelor müssen Sie als Empfänger*in von BAföG-Leistungen ein ordnungsgemäßes Studium nachweisen beim BAföG-Amt des Studierendwerks an der Uni Köln, um weiter Geld zu erhalten. Im Lehramt gilt dabei für alle Studierenden unabhängig von den studierten Fächern oder dem studierten Studienprofil die gleiche Regelung. Ein ordnungsgemäßes Studium liegt in der Regel dann vor, wenn Sie wenigstens 60 Leistungspunkte aus abgeschlossenen Modulen nachweisen können.

Im Master of Education müssen Sie keine Leistungen nach vier Semestern nachweisen.

Sie studieren in allen Fächern im 4. Fachsemester

Sie reichen Ihrer*m Sachbearbeiter*in im Studierendenwerk ein von Ihnen selbst generiertes Transcript of Records (ToR) aus KLIPS 2.0 ein. Dieses ist elektronisch signiert und muss daher nicht mehr vom Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL verifiziert werden. Ein gesiegeltes ToR ist nicht notwendig, das BAföG-Amt im Studierendenwerk akzeptiert das elektronisch signierte ToR.


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Sie studieren Sport (Sporthochschule) oder Musik (Musikhochschule)

Studieren Sie Sport an der Sporthochschule (DSHS) oder Musik an der Hochschule für Musik und Tanz (HfMT) reichen Sie (auch bei einem Fachwechsel) ein Transcript of Records (ToR) der Partnerhochschule als Leistungsnachweis beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ein.

Das Prüfungsamt erstellt dann einen Leistungsnachweis, der Ihre Leistungen aus beiden Hochschulen kombiniert. Schicken Sie hierfür das ToR an zfl-pruefungsamtSpamProtectionuni-koeln.de.

Die Erstellung des Leistungsnachweises kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Sobald er erstellt wurde, erhalten Sie von uns eine Mail mit dem gewünschten Dokument. Dieses reichen Sie dann selbst beim BAföG-Amt des Studierendenwerks ein.


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Sie haben das Fach gewechselt

Haben Sie ein Fach gewechselt, so befinden Sie sich in unterschiedlichen Fachsemestern.

Um beim BAföG-Amt nachweisen zu können, dass Sie nach dem 4. Fachsemester in allen bisher studierten Fächern (auch den abgewählten) insgesamt 60 LP aus abgeschlossenen Modulen erreicht haben, müssen Sie beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL "Formblatt 5" beantragen.

Schreiben Sie dazu bitte eine Mail an zfl-pruefungsamtSpamProtectionuni-koeln.de:

  • Betreff: Antrag Formblatt 5
  • Schreiben Sie unbedingt von Ihrem S-Mail-Account aus
  • Geben Sie Ihre Matrikelnummer an.

Bitte beachten Sie: Die Erstellung des "Formblatt 5" kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Sie erhalten von uns eine Email mit dem benötigten Dokument, sobald es erstellt wurde.


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Sie haben Gründe für eine Studienverzögerung

Kommt es in begründeten Fällen zu einer Studienverzögerung (z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege eines nahen Angehörigen oder Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien) und können Sie daher nach vier Semestern kein ordnungsgemäßes Studium nachweisen, können Sie beim BAföG-Amt einen Antrag auf Aufschub stellen.

Diesem Antrag müssen Sie u. a. ein negativ ausgestelltes Formblatt 5 beilegen, das Sie beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL beantragen können.

Schreiben Sie dazu bitte eine Mail an zfl-pruefungsamtSpamProtectionuni-koeln.de:

  • Betreff: Antrag negatives Formblatt 5
  • Schreiben Sie unbedingt von Ihrem S-Mail-Account aus
  • Geben Sie Ihre Matrikelnummer an

Wird der Antrag vom BAföG-Amt genehmigt, können sie dadurch länger BAföG beziehen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Erstellung des negativen Formblattes kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Sie erhalten von uns eine Emaill mit dem gewünschten Dokument sobald es erstellt ist.
  • Das ZfL-Prüfungsamt stellt lediglich das negative Formblatt 5 aus. Es entscheidet nicht, ob Sie eine Verlängerung erhalten.

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Auslands-BAföG

Für das Auslands-BAföG sind je nach Zielland unterschiedliche Ämter für Ausbildungsförderung oder Bezirksregierungen zuständig. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für die Beantragung von Auslands-BAföG einreichen müssen.

Falls Sie Bescheinigungen benötigen, die von der Universität ausgestellt werden müssen, reichen Sie bitte die entsprechenden Vordrucke als PDF bei uns ein.

Schreiben Sie dazu eine E-Mail an zfl-pruefungsamt@uni-koeln.de:

  • Betreff: Auslands-BAföG
  • Schreiben Sie ausschließlich von Ihrem S-Mail-Account aus.
  • Geben Sie Ihre Matrikelnummer an.

Bitte beachten Sie: Die Erstellung der benötigten Bescheinigungen kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Sie erhalten von uns eine Emaill mit den gewünschten Dokumenten, sobald sie erstellt sind.


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