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Nachteilsausgleich

Führt eine Behinderung oder eine chronische (physische oder psychische) Erkrankung dazu, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen während einer Prüfung gegenüber den übrigen Studierenden benachteiligt sind (z.B. weil Sie mehr Zeit zum Schreiben benötigen) oder nicht in der Lage sind, die Prüfungsleistung in der vorgesehenen Form zu erbringen, können Sie einen Nachteilsausgleich erhalten (beispielsweise eine Schreibverlängerung).

Bei einem Nachteilsausgleich handelt es sich nicht um eine Vergünstigung. Vielmehr sollen auf diese Weise soweit wie möglich individuell und situationsbezogene Benachteiligungen ausgeglichen werden, die durch gesundheitliche Einschränkungen entstehen. Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs wird nicht im Zeugnis vermerkt.

Fehlende bzw. nicht ausreichende Deutschkenntnisse (etwa weil die Muttersprache einer*s Studierenden z.B. nicht Deutsch ist), begründen keinen Nachteilsausgleich.

Antrag

Jeder Fall muss einzeln geprüft werden (Einzelfallprüfung).

Dazu müssen Sie bei der*dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Prüfungsausschusses frühzeitig einen entsprechenden schriftlichen formlosen Antrag stellen, der eine möglichst genaue Darlegung des Sachverhalts beinhaltet.

  • Beschreiben Sie bitte genau wie sich Ihre Behinderung bzw. chronische Erkrankung konkret auf das Erbringen von Studien- oder Prüfungsleistungen auswirkt.
  • Machen Sie bitte Vorschläge, wie ein Nachteilsausgleich aus Ihrer Sicht aussehen könnte.
  • Fügen Sie dem Antrag bitte geeignete Nachweise bei: z. B. ärztliches Attest, Bescheinigung des betriebsärztlichen Dienstes und – falls vorhanden – Behindertenausweis (im PDF-Format).

Bitte beachten Sie:
Sie stellen den gesamte Antrag formlos. Es gibt keine Formulare oder Vorlagen, die Sie aufüllen oder nutzen müssen.
Senden Sie den Antrag bitte per Email, nicht auf dem Postweg.

Empfehlung

Sprechstunde

Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen, einen Sprechstundentermin bei der Leitung des Gemeinsamen Prüfungsamts am ZfL wahrzunehmen, so dass wir Ihren individuellen Fall mit Ihnen persönlich besprechen und Sie bei der Antragsstellung beraten können.

Anschließend prüft die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses, ob eine Benachteiligung gegenüber anderen Studierenden vorliegt und auf welche Weise diese angemessen ausgeglichen werden kann. Sie*er stimmt sich dazu mit den Vorsitzenden der für Ihren Studiengang zuständigen Fachprüfungsausschüssen ab.

Die Vorbereitung des Antrags inklusive der Beibringung aller benötigten Dokumente durch die Antragsteller*in sowie die Prüfung der Unterlagen kann nur drei Wochen, in aufwändigeren Fällen deutlich länger in Anspruch nehmen. Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich daher so frühzeitig wie möglich (idealerweise zu Semesterbeginn und nicht wenige Tagen oder Wochen vor anstehenden Prüfungen).

Wir kommen unaufgefordert wieder auf Sie zu, sobald uns eine Entscheidung der*des Vorsitzenden des Gemeinsamen Prüfungsausschusses vorliegt.

Empfehlung

Das Servicezentrum Inklusion

Das Servicezentrum Inklusion an der Universität zu Köln berät zum Nachteilsausgleich und beantwortet Fragen zum Studium mit Beeinträchtigungen. Es bietet:

  • Vorlagen für den Antrag auf Nachteilsausgleich
  • ein Infoschreiben für Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Gutachter*innen behandelnder und diagnostizierender Einrichtungen

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Bescheid

Wenn ein Nachteilsausgleich gewährt wird, erhalten Sie einen entsprechenden schriftlichen Bescheid, in dem die Regelungen in Ihrem individuellen Fall aufgeführt sind.

Dieser gilt in der Regel für Ihr gesamtes weiteres Studium. So müssen Sie nicht für jede Prüfung einen neuen Antrag stellen.


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Adresse

Den Antrag senden Sie bitte per Email an folgende Adresse

An die Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses für die Lehramtsstudiengänge
Frau Prof.' Dr.' Birgit Weber
z. Hd. Florian Buchberger
Email: zfl-pruefungsamtSpamProtectionuni-koeln.de


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Häufige Fragen


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