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Fremdsprachenkenntnisse
Katholische Religionslehre LA HRSGe

Benötigte FremdsprachenNiveau
eine Sprache (idR Englisch)B1 GeR (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen)
eine weitere SpracheA2 GeR
Bitte beachten Sie, dass Lateinkenntnisse im Studium des Unterrichtsfach Katholische Religionslehre relevant sind und diese im Rahmen eines Moduls innerhalb des Faches nachgewiesen werden müssen. Sie erhalten hierfür keine Bescheinigung ausgestellt. Die Lateinkenntnisse müssen auch nicht beim ZfL-Prüfungsamt separat nachgewiesen werden.
Sie müssen genügend Englischkenntnisse besitzen, um die für Ihr Studium notwendige englischsprachige Fachliteratur lesen zu können.

Nachweis

Hier finden Sie alle Informationen zum Nachweisverfahren.

Der Nachweis über die Fremdsprachenkenntnisse ist keine Zulassungsvoraussetzung für das Lehramtsstudium, sondern für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Es ist also möglich, die Fremdsprachenkenntnisse im Verlauf des Studiums nachzuholen.

Für Bachelor-Lehramtsstudierende der Uni Köln ist der vollständige Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse Zulassungsvoraussetzung für die Bachelor-Arbeit.