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Masterarbeit

Hier gibt's alle wichtigen und fachübergreifenden Infos zur Masterarbeit im Lehramt.

Auch wenn die Bachelor- und Masterarbeiten Abschlussarbeiten genannt werden, müssen Sie diese nicht zwingend zum Abschluss des Studiums schreiben. Sie müssen allerdings die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen.

Generell können Sie eine Abschlussarbeit zu jedem Zeitpunkt im Jahr anmelden. Ausnahmen sind der reibungs- und lückenlose Übergang vom Bachelor zum Master bzw. der Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst. Hier müssen Sie ganz genau und mit ausreichend Puffer planen.

Neues Verfahren zu Anmeldung und Abgabe:

Ab dem 26.10.2026 erledigen Sie alle Schritte und die Kommunikation zur Bachelor- oder Masterarbeit mit den Prüfenden und dem ZfL-Prüfungsamt im Service Portal Lehramt.

Um die Betreuung der Arbeit bei Erstgutachter*in zu beantragen, müssen Sie vorab kein Formular ausfüllen, sondern erledigen das direkt im Portal. Die Arbeit geben Sie im Portal ab, Gutachten laufen dort ein und wir teilen Ihnen darüber die Note mit.

Bis zum 25.10.2026 nicht angemeldete Abschlussarbeiten:
Für Sie gilt ab dem 26.10.2026 sofort der neue Prozess in der neuen Version des Portals.
Auch dann, falls der PDF Antrag auf Zulassung für die Anmeldung bereits ausgefüllt und unterschrieben, aber noch nicht hochgeladen ist.
Sie müssen ab dem 26.10.2026 den Betreuungsantrag neu und direkt im Portal stellen. Technisch ist dies leider nicht anders möglich.

Vor dem 25.10.2026 angemeldete Abschlussarbeiten:
Für Sie gilt ab dem 26.10.2026 weiterhin der alte Prozess zur Abgabe und Notenmitteilung über die ältere Version des Portals (Der Link funktioniert ab dem 26.10.2026).
Sie geben die Arbeit gemäß des alten Verfahrens durch den Upload in Sciebo ab.

Ausführliche Informationen zum neuen Verfahren veröffentlichen wir schrittweise auf dieser Seite.
(Stand: 01.10.2026)

Ablauf der Masterarbeit

Vom Thema bis zur Note: Die Grafik (pdf) zeigt alle notwendigen Schritte und zentralen Punkte im Prozess Ihrer Abschlussarbeit im Überblick.

Für eine Abschlussarbeit im Fach Sport informieren Sie sich bitte bei der Deutschen Sporthochschule Köln.

Service Portal Lehramt

Sie erledigen alle Schritte und die Kommunikation zu Abschlussarbeiten mit den Prüfenden und dem ZfL-Prüfungsamt im Service Portal Lehramt.

Sie finden darin für Ihre Schulform und Fächer die passenden Prüfungsberechtigten, beantragen bei diesen die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit und verfolgen den Status Ihrer Anmeldung. Sie geben die Arbeit im Portal ab, die Gutachten laufen dort ein und wir teilen Ihnen darüber die Note mit.

Für den Login benötigen Sie Ihren Studierenden-Account (uniKIM) und Sie müssen mit dem VPN der Uni verbunden sein.

Prüfen Sie, ob Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, bevor Sie die Arbeit im Portal anmelden.

Anmeldungen ab 26.10.2026

  • Login und Abgabe der Arbeit im Portal

Anmeldungen bis 25.10.2026

  • Login in auslaufender Version des Portals
  • Abgabe der Arbeit über Sciebo

Support

Was kann ich bei technischen Problemen im Service Portal machen?
  1. Versuchen Sie denselben Vorgang nach einigen Minuten oder Stunden erneut.
  2. Versuchen Sie es mit verschiedenen Geräten (Smartphone/Laptop) und unterschiedlichen Browsern.
  3. Prüfen Sie, ob die Datei, die Sie hochladen wollen, im PDF-Format ist.
  4. Sollten diese Maßnahmen nicht helfen, kontaktieren Sie bitte den Support mit Screenshots, die das Problem zeigen: zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de.

Zulassungsvoraussetzungen

Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in den einzelnen Fächern unterschiedlich.

Angaben finden Sie in den fachspezifischen Bestimmungen (oder Anhänge genannt) der Prüfungsordnungen.

Achten Sie darauf, dass die Leistungen auch in KLIPS verbucht sind. Nur so kann das Prüfungsamt nach Ihrer Anmeldung (Ihrem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) überprüfen, ob Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse

  • Alle Studierende müssen Fremdsprachenkenntnisse nachweisen, auch wenn Sie keine Sprachen studieren. 
  • Sie müssen die Fremdsprachenkenntnisse aller Teilstudiengänge nachweisen, unabhängig davon, in welchem Teilstudiengang Sie die Abschlussarbeit schreiben werden – Informationen zu den Fremdsprachenkenntnissen und dem Nachweis.
  • Das ZfL-Prüfungsamt überprüft explizit vor Erteilung der Zulassung ob die Kenntnisse nachgewiesen und KLIPS verbucht sind.

Kölner Bachelorabschluss

  • Haben Sie an der Uni Köln bereits Ihre Bachelorarbeit geschrieben, so haben Sie die Fremdsprachenkenntnisse schon ausreichend nachgewiesen. Sofern Sie seitdem weder Fächer noch Schulform gewechselt haben, ist dieser Nachweis weiterhin gültig und in KLIPS über den Bachelorstudiengang einsehbar. Eine Umbuchung in den Masterstudiengang erfolgt nicht und ist auch nicht erforderlich.

Studiengangwechsel oder externer Bachelorabschluss

  • Haben Sie zum Master of Education das Fach oder die Schulform gewechselt oder sind von einer anderen Hochschule an die Uni Köln gekommen, müssen Sie die Fremdsprachenkenntnisse noch oder erneut nachweisen.

Nachweis des Auslandsaufenthaltes

Haben Sie moderne Fremdsprachen studiert, müssen Sie vor Anmeldung Ihrer Masterarbeit auch den obligatorischen Auslandsaufenthalt nachweisen und er muss in KLIPS verbucht sein.

Falls Sie Ihren Lehramts-Bachelor (in denselben Fächern und derselben Schulform) bereits an der Uni Köln absolviert und darin den Auslandsaufenthalt schon nachgewiesen haben, müssen Sie Ihren Auslandsaufenthalt im Master nicht erneut nachweisen. Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL prüft für Sie bei der Anmeldung zur Masterarbeit, ob Sie den Auslandsaufenthalt im Bachelor nachgewiesen haben.

Kann ich die Masterarbeit schon schreiben, wenn ich in den Fächern, in denen ich sie nicht schreiben will, noch nicht so weit bin?

Ja.

Sie dürfen die Masterarbeit schreiben, wenn Sie für Ihr Schreibfach die Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit erfüllen.

Für die Zulassung spielt es keine Rolle, welchen Leistungsstand Sie in Ihren anderen Fächern vorweisen können.

Fach und Thema

Sie können die Abschlussarbeit in

  • jedem studierten Fach,
  • Lernbereich oder
  • Förderschwerpunkt oder
  • beruflichen Fachrichtung sowie in
  • den Bildungswissenschaften schreiben.

Das Thema kann aus einem Seminar hervorgehen. Es darf jedoch nicht Gegenstand einer Prüfung (z.B. schriftliche Hausarbeit) gewesen sein. Die Seminar-Dozierenden müssen nicht zwingend die Themensteller*innen der Abschlussarbeit sein.

Sie können sowohl die Bachelor- als auch die Masterarbeit im selben Fach, Lernbereich, Förderschwerpunkt, in der selben beruflichen Fachrichtung oder Bildungswissenschaften schreiben.

Prüfer*in

Alle Professor*innen und Privatdozent*innen sind in der Regel prüfungsberechtigt.

Der Prüfungsausschuss kann auch andere Lehrende zu Prüfer*innen bestellen. Dazu müssen die potentiellen Prüfer*innen einen Antrag über die entsprechende Fakultät stellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen dauern kann.

Für die Fächer, Lernbereiche, Förderschwerpunkte und Bildungswissenschaften an der Humanwissenschaftlichen Fakultät gibt es eine Übersicht der Prüfungsberechtigten. Bei anderen Fächern können Sie sich in der Regel auf den Webseiten der Institute nach Prüfer*innen umsehen. Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, über das Service Portal Lehramt unverbindlich nach Prüfungsberechtigten in Ihren Fächern zu suchen.

Ist das Thema Ihrer Abschlussarbeit interdisziplinär, besteht die Möglichkeit eine*n Zweitgutachter*in aus einem Ihrer anderen studierten Fächer auszuwählen. Bitte klären Sie dies in jedem Fall vorab mit Ihrer*m Erstgutachter*in ab.

Tipp: Genügend Vorlaufzeit einplanen
Wir empfehlen Ihnen, bereits ungefähr ein Jahr bevor Sie die Arbeit schreiben möchten, Thema und Prüfer*in für Ihre Abschlussarbeit zu recherchieren und zu kontaktieren.

Welche Prüfer*innen sind in meinem Schreibfach prüfungsberechtigt?

Über das Service Portal Lehramt können Sie das unverbindlich einsehen.

Folgen Sie dazu den Schritten, die Betreuung der Arbeit zu beantragen wie in den Klickanleitungen zum Portal beschrieben. Wählen Sie das gewünschte Schreibfach und anschließend die möglichen Prüfenden.

Sie können den Antrag abbrechen und ihre Auswahl wird nicht gespeichert.

Muss ich mich selbst um eine*n Zweitgutachter*in bemühen?

Nein, Ihr*e Prüfer*in macht dazu einen Vorschlag.

Muss die*der Zweitgutachter*in ebenfalls die Prüfungsberechtigung besitzen?

Ja.

Wie lange sind Prüfer*innen nach Austritt aus der Universität zu Köln prüfungsberechtigt?

Die Prüfungsberechtigung bleibt noch ein Jahr nach Austritt gültig.

Eine Abschlussarbeit muss daher bis zu diesem Zeitpunkt vom Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL zugelassen worden sein.

Dies setzt natürlich auch voraus, dass die*der Prüfungsberechtigte auch bei einer Abgabe über das Jahr nach Austritt hinaus bereit ist, die Arbeit zu begutachten.

Betreuung und Themenstellung

Bis 25.10.2026

Stimmen Sie das Thema erst persönlich mit Ihrer*Ihrem Prüfer*in ab. Dann laden Sie den Antrag auf Zulassung aus dem Service Portal Lehramt oder von unserer Website runter und füllen Sie ihn elektronisch aus. Zuletzt trägt dann die*der Prüfer*in den Themenvorschlag ein und unterschreibt das Formular.

Der Themenvorschlag wird bei der Zulassung übernommen und ist der Titel Ihrer Arbeit.

Nach der Zulassung dürfen Sie keinerlei Änderungen am Titel vornehmen.

Antrag auf Zulassung

MEd-Arbeit pdf

Ab 26.10.2026

  1. Stimmen Sie das Thema persönlich mit Ihrer*Ihrem Prüfer*in ab.
  2. Stellen Sie den Betreuungsantrag an die gewünschte Erstbetreuer*in im Service Portal (Klickanleitung pdf).
  3. Nach der Betreuungszusage stellen Sie den Zulassungsantrag im Portal.
  4. Der Themenvorschlag wird bei der Zulassung automatisch übernommen und ist der Titel Ihrer Arbeit.

Nach der Zulassung dürfen Sie keine Änderung am Titel vornehmen. Sollte eine Änderung nötig sein, müssen Sie einen neuen Betreuungsantrag stellen.

Vier-Wochen-Frist

Sie müssen die Abschlussarbeit spätestens vier Wochen nach der Betreuungszusage über das Service Portal beim ZfL-Prüfungsamt anmelden, ansonsten ist eine neue Themenstellung erforderlich. Das ursprüngliche Thema können Sie nicht wieder verwenden.

Planen Sie bitte ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung (Anmeldung) und Klärung möglicher Fragen ein. Wir empfehlen den Antrag frühestmöglich nach der Betreuungszusage zu stellen.

Mit erfolgter Zulassung zur Arbeit beginnt Ihre Schreibzeit. Sie sollten also grundsätzlich ab der Antragsstellung bereit sein, die Arbeit zu schreiben.

Kann ich das Thema der Arbeit zurückgeben?

Ja, Sie können das Thema einer Abschlussarbeit einmal innerhalb von zwei Wochen nach Zulassung zurückgeben. Es wird kein Fehlversuch zuerkannt. Für eine erneute Zulassung mit neuem Thema im selben Fach müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Gemeinsamen Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge stellen (vgl. Prüfungsordnung § 21, Abschnitt 4).

Klicken Sie dazu im Service Portal innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Zulassung in der Historie Ihres aktuellen Antrags auf "Rückgabe".

Was mache ich wenn im Titel meiner Abschlussarbeit ein Rechtschreibfehler ist?

Bis 25.10.2026:

  • Hat das ZfL-Prüfungsamt den Zulassungsantrag noch nicht bearbeitet, können Sie ihn selbst verändern: Auf der “Home”-Seite im Service Portal klicken Sie hierfür auf das Stiftsymbol in Ihrem aktuellen Antrag und ändern den Titel entsprechend ab.
  • Ist Ihre Arbeit schon zugelassen:
    • Kontaktieren Sie das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL und bitten sie um Korrektur: zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de
    • Bitte beachten Sie, dass Sie vor Abgabe Ihrer Arbeit das Deckblatt selbst noch einmal generieren müssen, damit es die gemachten Änderungen zeigt: Auf der "Home"-Seite klicken Sie in der Historie Ihres Antrags unterhalb des automatisch generierten Deckblattes auf "neu generiert ausgeben" und laden das neue Deckblatt herunter.

Ab 26.10.2026:

  • Hat die*der Betreuer*in den Betreuungsantrag noch nicht bearbeitet, können Sie den Titelt selbst ändern: Auf der “Home”-Seite im Service Portal klicken Sie hierfür auf das Stiftsymbol in Ihrem aktuellen Antrag und ändern den Titel entsprechend ab.
  • Wurde dem Betreuungsantrag bereits zugestimmt:
    • Stellen Sie den Zulassungsantrag und vermerken Sie im Kommentar eine Titelkorrektur.
    • Kontaktieren Sie das ZfL-Prüfungsamt und bitten im Korrektur:  zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de
    • Vor der Abgabe Ihrer Arbeit müssen das Deckblatt selbst noch einmal generieren, damit es die gemachten Änderungen zeigt: Auf der "Home"-Seite klicken Sie in der Historie Ihres Antrags unterhalb des automatisch generierten Deckblattes auf "neu generiert ausgeben" und laden das neue Deckblatt herunter.

Anmeldung und Zulassung

Bis 25.10.2026

Sie melden Ihre Bachelorarbeit oder Masterabeit über das Service Portal Lehramt beim Gemeinsamen Prüfungsamt an. Dafür nutzen Sie den "Antrag auf Zulassung". Alle Schritte finden Sie in der Klickanleitung (PDF).

Mit der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit stellen Sie im Service Portal Lehramt den Antrag auf Zulassung beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL. Wird die Zulassung, nach Prüfung Ihrer Unterlagen und erbrachten Voraussetzungen, vom Gemeinsamen Prüfungsamt erteilt, beginnt Ihre Schreibzeit.

Es ist keine gesonderte Bescheinigung über Ihre Leistungen oder die nachgewiesenen Fremdsprachenkenntnisse nötig. Diese prüfen die Mitarbeiter*innen des Gemeinsamen Prüfungsamts am ZfL in KLIPS.

Ab 26.10.2026

  1. Sie stellen den Zulassungsantrag für die Anmeldung nach der Betreuungszusage im Service Portal (Klickanleitung pdf).
  2. Beachten Sie dabei die 4-Wochen-Frist nach der Betreuungszusage.
  3. Das ZfL-Prüfungsamt erteilt die Zulassung nach Prüfung des Antrags und Unterlagen in der Regel innerhalb von 1 bis 5 Arbeitstagen.
  4. Mit erteilter Zulassung beginnt Ihre Schreibzeit.

Sie brauchen keine gesonderte Bescheinigung über Leistungen oder Fremdsprachenkenntnisse hochladen. Diese prüft das ZfL-Prüfungsamt in KLIPS.

Sport

Musik

  • Ein Abschlussarbeit im Fach Musik melden Sie über das Service Portal bei der*dem Prüfer*in und beim Gemeinsamen Prüfungsamt im ZfL an.
  • Studieren Sie an der Hochschule für Musik und Tanz (HfMT) und schreiben dort im Fach Musik die Abschlussarbeit, müssen Sie im Portal beim Antrag auf Zulassung zusätzlich ein Transcript of Records der Hochschule mit hochladen.
  • Sie müssen vor dem Antrag auf Zulassung die Fremdsprachenkenntnisse beim ZfL-Prüfungsamt nachweisen (auch wenn Sie keine Sprachen studieren). Dies wird vor Erteilung der Zulassung explizit geprüft.
Ein-Fach-Studium Musik: Welche Fächer gebe ich im Service Portal Lehramt an?

Wählen Sie als 1. und 2. Fach jeweils Musik aus.

Gibt es besondere Anmeldetermine oder Fristen?

Nein.

Denken Sie jedoch an die Vier-Wochen-Frist zwischen Unterschreiben des Antrags und Anmeldung der Arbeit.

Wann erfolgt die Zulassung?

Die Zulassung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 5 Arbeitstagen.

Sie sollten grundsätzlich ab der Antragsstellung bereit sein, die Arbeit zu schreiben.

Bitte beachten Sie hier mögliche Schließzeiten aufgrund von Feiertagen, die die Zulassung verzögern können.

Sie erhalten eine Email als Bestätigung der Zulassung. Gibt es Probleme bei der Zulassung, informieren wie Sie ebenfalls per Email.

Sie können den Bearbeitungsstand über das Service Portal Lehramt einsehen.

Service Portal Lehramt: Warum fordert mich das Portal dazu auf meine Studienfächer einzugeben?
  • Wenn Sie sich das erste Mal im Portal einloggen, werden Sie aufgefordert Ihre Studienfächer einzugeben. Sie können dann einen Antrag auf Zulassung oder die Anerkennung einer Abschlussarbeit beantragen.
  • Die Angabe der Fächer wird benötigt, damit Sie Ihre Studienfächer bei der Antragstellung entsprechend auswählen können.
  • Ziehen Sie einen Antrag zurück oder wird dieser abgelehnt, so werden Sie aufgefordert die Fächer erneut anzugeben, damit Sie den Antrag erneut stellen können.
Service Portal Lehramt: Muss ich bei der Anmeldung entweder das Feld "fachdidaktisch" oder "interdisziplinär" anklicken?

Die Felder "interdisziplinär" oder "fachdidaktisch" müssen Sie nur anklicken, wenn dies für Ihre Abschlussarbeit zutrifft.

Da nur bestimmte Gutachter*innen berechtigt sind, fachdidaktische Arbeiten anzunehmen, ist es wichtig, dass Sie das Feld anklicken, wenn Sie eine solche Arbeit beantragen möchten.

Schreiben Sie keine fachdidaktische Arbeit Arbeit, brauchen Sie das Feld nicht klicken.

Service Portal Lehramt: Kann ich meinen Titel fett oder kursiv hervorheben?

Leider ist es nicht möglich, den Titel oder Teile davon fett oder kursiv hervorzuhaben.

Ist Ihnen oder Ihrer*m Gutachter*in dies wichtig, so steht es Ihnen frei auf Seite 2 Ihrer Arbeit (nach dem offiziellen Deckblatt) ein eigenes Deckblatt hinzuzufügen.

Service Portal Lehramt: Kann ich auch einen Untertitel für meine Arbeit angeben?

Ja.

Der Untertitel wird auf dem automatisch generierten Deckblatt abgesetzt, das heißt nicht in derselben Zeile wie der Titel, sondern in einer Zeile darunter angezeigt.

Das Deckblatt finden Sie in der Historie Ihres aktuellen Antrags nach der Zulassung Ihrer Arbeit automatisch hinterlegt.

Rücktritt

Liegen gravierende Gründe (z. B. Dauererkrankung) vor, besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, von der Abschlussarbeit als Prüfung zurückzutreten. Dazu müssen Sie über das Service Portal einen formlosen Antrag an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss stellen. Fügen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise bei (z.B. ärztliche Atteste).

Im Service Portal finden Sie nach der Zulassung in der Historie Ihres aktuellen Antrags den Button "Rücktritt". Geben Sie die benötigten Informationen an und laden Sie die Nachweise (PDF-Format) hoch.

Wird ein Rücktritt gewährt, wird die Abschlussarbeit nicht als Fehlversuch eingetragen und Sie haben weiterhin zwei Versuche für das Modul. Für eine erneute Zulassung für ein neues Thema im selben Fach, stellen Sie wieder einen Betreuungsantrag im Service Portal. 

Sollte der Rücktritt nicht gewährt werden und die Abschlussarbeit in der Folge nicht abgegeben werden, wird diese als 5,0 - nicht abgegeben in KLIPS verbucht.

Bearbeitung

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 15 Wochen und beginnt mit der Zulassung.

Kann ich eine Verlängerung bekommen?

Liegen entsprechende schwerwiegende Gründe (z. B. Erkrankung) vor, können Sie durch einen rechtzeitigen formlosen Antrag über das Service Portal beim Gemeinsamen Prüfungsamt eine Verlängerung bekommen. Die Gründe müssen Sie z. B. durch ein ärztliches Attest belegen.

Klicken Sie im Portal in der Historie Ihres aktuellen Antrags auf den Button "Verlängerung" und geben die benötigten Informationen an und laden Sie Belege (PDF-Format) hoch.

Den Antrag müssen Sie vor Ablauf der Abgabefrist stellen.

Kann ich semesterübergreifend schreiben?

Ja.

Beachten Sie: Sind Sie nicht eingeschrieben, können Sie eine Abschlussarbeit nicht abgeben.

Wenn Sie eine Bachelorarbeit schreiben, müssen Sie weiterhin im Bachelorstudium eingeschrieben sein; die Arbeit können Sie nicht abgeben, wenn Sie im Masterstudium eingeschrieben sind.

Wenn Sie eine Masterarbeit schreiben, müssen Sie weiterhin im Masterstudium eingeschrieben sein.

Abgabe

Das Abgabedatum teilen wir Ihnen mit der Zulassung per Email mit.

Bis 25.10.2026 angemeldete Arbeiten

Zugang auslaufende Version des Portals:
Bitte nutzen Sie ab dem 26.10.2026 diesen Zugangslink.

Vor der Abgabe

  • Über das Service Portal Lehramt erhalten Sie das Deckblatt Ihrer Arbeit und stellen dieses der Arbeit voran – Klickanleitung (PDF). Damit sind Fehler z.B. im Titel nicht möglich.
  • Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung (PDF) und fügen Sie diese der Arbeit hinzu (Vorlage auf dieser Seite oder im Service Portal zum Download).
    • Die Unterschrift kann handschriftlich, elektronisch (d.h. durch eine eingescannte, eingefügte Unterschrift) oder auch digital (d.h. kryptografisch sicher anhand eines Signaturschlüssels) erfolgen.
  • Vgl. Sie hierzu auch die Tips in der FAQ "Wie kann ich pdf-Dokumente zusammenfügen?" unten auf dieser Seite.

Digitale Abgabe

  • Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich digital. Zur Abgabe laden Sie die Arbeit digital in Sciebo hoch. Diesen hochschuleigenen Cloud-Speicherdienst können Studierende der Uni Köln kostenfrei nutzen.
  • Abschlussarbeiten in gedruckter Form oder auf CD-Rom kann das ZfL-Prüfungsamt weder in Empfang nehmen noch zur Begutachtung weiterleiten.

Upload in Sciebo

  • Alle Informationen finden Sie in der PDF-Anleitung.
  • Erstellen Sie einen Sciebo-Account.
  • Nutzen Sie die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome, bei anderen kann es Probleme geben.
  • Laden Sie die Arbeit nur als PDF hoch.
  • Teilen Sie die hochgeladene Arbeit ausschließlich mit dem Gemeinsamen Prüfungsamt über die Adresse zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de.
  • Vergeben Sie kein Passwort für den Link.
  • Sie erhalten eine automatische Mitteilung, dass Sie die Arbeit erfolgreich geteilt haben.
  • Das Prüfungsamt prüft Ihre Abschlussarbeit und schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung an Ihre S-Mail Adresse; das kann unter Umständen einige Werktage dauern.

Hinweise

Mögliche Fehlerquellen beim Upload in Sciebo
  • Die Eingabe der Email-Adresse dauert zu lange: nutzen Sie stattdessen die copy/paste-Funktionalität.
  • Freigabe nur ans ZfL-Prüfungsamt: Geben Sie die Arbeit bitte ausschließlich an zfl-abschlussarbeiten@uni-koeln.de frei. Zusätzliche Freigaben z.B. an die Gutachter*innen führt sofort zu technischen Fehlern
  • Verfassen eines persönlichen Textes: Bitte verzichten Sie darauf - trotz des Hinweises in Sciebo - einen Text einzufügen, da auch dies sofort zu technischen Fehlern führt
  • Alternativ können Sie den öffentlichen Link kopieren und per E-Mail an zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de schicken (siehe Anleitung)
  • Bei weiteren technischen Problemen beim Upload oder Teilen wenden Sie sich bitte an zfl-arbeit-sciebo(at)uni-koeln(dot)de

Ab 26.10.2026 angemeldete Arbeiten

Sie geben die Abschlussarbeit im Service Portal Lehramt ab (Klickanleitung pdf).

Vor der Abgabe

  1. Laden Sie aus dem Service Portal das Deckblatt runter (damit sind Fehler etwas im Titel ausgeschlossen).
  2. Fügen Sie es an den Anfang Ihrer fertigen Arbeit (PDF-Format) hinzu.
  3. Laden Sie die eidesstattliche Versicherung aus dem Portal oder der Website (pdf) runter und unterschreiben diese: handschriftlich (eingescannte Unterschrift) oder digital (kryptografisch sicher mit einem Signaturschlüssel).
  4. Fügen Sie die Versicherung nicht der Arbeit hinzu. Sie laden diese getrennt hoch.

Upload im Portal

  1. Klicken Sie im Portal auf den Abgabe-Button.
  2. Laden Sie in zwei getrennten PDFs die eidesstattliche Versichung und die Arbeit (mit hinzugefügtem Deckblatt) hoch und klicken auf “speichern”.

Die Abgabefrist endet immer um Mitternacht. Ein Upload ist bis 23:59 Uhr möglich. Danach verschwindet der Abgabe-Button und Sie haben keine Möglichkeit mehr, die Arbeit abzugeben. Loggen Sie sich deswegen zwingend vor Ablauf der Abgabefrist ein.

Die Arbeit darf maximal eine Dateigröße von 25 MB haben, sonst kann Sie nicht hochgeladen werden.

Abschlussarbeiten in gedruckter Form, auf Speichermedien oder per Email zugesandt kann das ZfL-Prüfungsamt weder in Empfang nehmen noch zur Begutachtung weiterleiten.

Abgabe praktischer Abschlussarbeiten im Fach Kunst
  • Den praktischen Teil (Mappen, Videos u. ä.) geben Sie nur im Fach ab.
  • Klären Sie bitte mit Ihrer*m Prüfer*in in welcher Form das erfolgen soll.
  • Den schriftlichen Teil Ihrer Abschlussarbeit geben Sie auf dem herkömmlichen Weg ab.
Kann ich die Arbeit auch früher abgeben?

Ja, Sie müssen keine Mindestbearbeitungszeit einhalten.

Wie lautet der Text für die eidesstattliche Versicherung?

Füllen Sie den Vordruck (pdf) aus.

Muss ich die eidesstattliche Versicherung per Hand oder digital unterschreiben?

Beides ist möglich.

Muss ich das Deckblatt, die Abschlussarbeit und die eidesstattliche Versicherung in einer Datei über Sciebo abgeben?

Ja, wenn Sie die Arbeit bis zum 25.10.2026 angemeldet haben.

Ab dem 26.10.2026 laden sie eine Datei für Deckblatt und Arbeit sowie eine getrennte Datei für die Versicherung im Service Portal Lehramt hoch.

Wie kann ich pdf-Dokumente zusammenfügen?

Sie können dazu eines der vielen kostenlosen online Angebote nutzen, zum Beispiel https://de.pdf24.org. Dort können Sie PDFs direkt online zusammenfügen. Sie können das Programm alternativ auch installieren.

Was passiert, nachdem ich die Arbeit abgegeben habe?

Die Arbeit wird Ihrer*Ihrem Prüfer*in sowie einer*einem Zweitgutachter*in zur Begutachtung zugesandt. Wenn die entsprechenden Gutachten vorliegen, teilen wir Ihnen die erreichte Note per Email mit.

Wie lange ist die Begutachtungszeit?

Die Begutachtungszeit beträgt acht Wochen. Die Begutachtungsdauer beginnt mit der Abgabe der Arbeit.

Was mache ich, wenn die Abgabe meiner Abschlussarbeit bereits 8 Wochen zurückliegt und ich noch keine Notenmitteilung erhalten habe?

Im Service Portal prüft das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL täglich, ob die Begutachtungsfrist von 8 Wochen überschritten wurde. Das Gemeinsame Prüfungsamt erinnert in diesen Fällen die Prüfer*innen regelmäßig an die ausstehenden Gutachten und bittet um deren schnellstmögliche Zusendung. Sie müssen dafür nichts zu tun.  

Sehen Sie bitte davon ab uns telefonisch oder per Email zu kontaktieren, da dies den Prozess nicht beschleunigt. Sobald uns alle Gutachten vorliegen, benachrichtigen wir Sie.

Formalia & Layout

Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL macht Ihnen keine Vorgaben zu Formalia und Layout der Abschlussarbeit. Formale Vorgaben zu Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenanzahl oder Seiten- und Korrekturrand machen ausschließlich die Fächer. Bitte wenden Sie sich mit Fragen dazu bitte direkt an Ihre Prüfer*innen.

Lediglich beim Deckblatt der Arbeit sind Sie an formale Vorgaben gebunden: Sie müssen das Deckblatt verwenden, das Sie im Service Portal Lehramt zur Verfügung gestellt bekommen. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran.

Deckblatt

Über das Service Portal Lehramt erhalten Sie mit der Zulassung ein automatisch generiertes Deckblatt für Ihre Abschlussarbeit. Es wird Ihnen in der Historie Ihres Antrags zur Verfügung gestellt. Sie stellen es der Arbeit vor der Abgabe voran.

Sie müssen dieses Deckblatt verwenden. Nur mit diesem haben Sie eine Rechtssicherheit bei der Abgabe der Arbeit.

Was mache ich bei einem Fehler im Titel der Abschlussarbeit?

Solange Ihr Antrag noch nicht bearbeitet wurde, können Sie Ihren Titel selbst verändern. Auf der "Home"-Seite im Service Portal klicken Sie auf das Stiftsymbol in Ihrem aktuellen Antrag und ändern entsprechend.

Wenn die Arbeit schon zugelassen ist, bitte Sie das ZfL-Prüfungsamt um Korrektur: zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de. Sie müssen vor der Abgabe das Deckblatt dann neu generieren, damit es die Änderungen zeigt. Auf der "Home"-Seite klicken Sie in der Historie Ihres Antrags unterhalb des automatisch generierten Deckblattes auf "neu generiert ausgeben".

Was mache ich bei Fehlern im Deckblatt, das das Service Portal generiert hat?

Fehler auf einem Deckblatt, das Ihnen zum Zeitpunkt der Zulassung generiert wurde, können Sie nachträglich verbessern, indem Sie nach Korrektur der Fehler eigenständig ein neues Deckblatt generieren.

Die Fehler im Deckblatt wurden korrigiert:

  • Das ZfL-Prüfungsamt hat Fehler im Titel korrigiert.
  • Sie hatten Ihre Stammdaten falsch im Portal eingegeben und haben diese nun korrigiert.

Sie müssen vor der Abgabe das Deckblatt dann neu generieren, damit es die Änderungen zeigt. Auf der "Home"-Seite klicken Sie in der Historie Ihres Antrags unterhalb des automatisch generierten Deckblattes auf “neu generiert ausgeben”.

In seltenen Fällen kann es weiterhin passieren, dass sich falsche Angaben in das Deckblatt einschleichen. Bitte prüfen Sie dies genau. Sollten (inhaltliche) Fehler bestehen (z. B. Sonderzeichen), erstellen Sie ein eigenes Deckblatt und stellen dieses Ihrer Arbeit voran.

Was mache ich, wenn mir das Layout des generierten Deckblatts nicht gefällt?

Sie müssen das automatisch generierte Deckblatt zwingend der Arbeit auf Seite eins voranstellen.

Es steht Ihnen frei, der Arbeit zusätzlich ein weiteres, eigenes Deckblatt voranzustellen. Dieses muss auf Seite zwei folgen.

Notenmitteilung, Leistungspunkt, Wiederholungen

Wie viel Leistungspunkte erhalte ich für meine Masterarbeit?

Für eine bestandene Masterarbeit erhalten Sie 15 der 120 im Masterstudium zu erbringenden Leistungspunkte.

Kann ich die Masterarbeit wiederholen?

Falls Sie die Masterarbeit nicht bestanden haben, können Sie diese einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Wenn Sie das zweite Mal nicht bestehen, ist das Studium endgültig nicht bestanden.

Die Wiederholungsarbeit muss im gleichen Fach wie die nicht bestandene Arbeit mit neuem Thema einmal wiederholt werden. 

Eine bestandene Masterarbeit können Sie nicht wiederholen.

Muss ich die Masterarbeit im selben Fach wiederholen oder kann ich ein anderes Fach nehmen?

Die Wiederholungsarbeit muss im selben Fach wie die nicht bestandene Arbeit mit neuem Thema einmal geschrieben werden. 

Was mache ich wenn ich meine letzte Masterprüfung nicht bestanden habe und mich reimmatrikulieren muss?
  1. Schreiben Sie eine Mail an das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL (zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de), dass Sie aufgrund einer nicht bestandenen letzten Prüfungsleistung eine Wiedereinschreibung benötigen.
  2. Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL prüft dann Ihren Hinweis auf die nicht bestandene Prüfung und stellt – so zutreffend – ein entsprechendes Schreiben aus.
  3. Setzen Sie sich dann mit dem Studierendensekretariat der Uni Köln in Verbindung und legen Sie die Ihnen übermittelte Bescheinigung vor, um sich wieder einschreiben zu können.
Wann und wie teilen Sie mir die Note mit?

Sobald beide Gutachten vorliegen, informiert Sie das Prüfungsamt über Ihren Smail-Account, dass Ihre Notenmitteilung vorliegt. Loggen Sie sich dann in das Service Portal Lehramt ein, um diese einzusehen.

Was mache ich, wenn ich mich nach Abgabe der Abschlussarbeit exmatrikuliere und keinen Zugang mehr zu meinem smail-Account habe?

Haben Sie Ihre Notenmitteilung noch nicht erhalten, aber keinen Zugang mehr zu Ihrem Smail-Account, schreiben Sie uns 8 Wochen nach Abgabe Ihrer Arbeit eine Mail an zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de und teilen uns eine andere, private Email-Adresse mit. Wir senden Ihnen dann Ihre Notenmitteilung zu, sobald uns diese vorliegt.

Übrigens: es ist sinnvoll eine zweite, private Emailadresse auch in Ihren Kontakdaten in KLIPS anzugeben.

Ich bin exmatrikuliert. Komme ich noch in mein S-Mail-Postfach und in meinen sciebo-Account?

Sie haben 100 Tage nach erfolgter Exmatrikulation noch Zugriff auf Ihren Studierenden-Account. Exmatrikulierte werden zweimal (31 und 7 Tage vorher) über die bevorstehende Deaktivierung informiert.

Die Laufzeit des sciebo-Accounts ist nicht an die des Studierenden-Accounts gekoppelt. Der sciebo-Account kann innerhalb der Laufzeit des Studierenden-Account (vor der Nachlaufzeit) jederzeit erstellt oder verlängert werden. Wird der sciebo-Account beispielsweise einen Tag vor Beginn der Nachlaufzeit verlängert, ist dieser noch ein Jahr gültig.

Ich habe eine Benachrichtigung für meine Notenmitteilung erhalten. Warum fordert mich das Portal nach Login auf, meine Studienfächer erneut einzugeben?

Wollen Sie z. B. nur die Notenmitteilung einsehen, so können Sie diese Aufforderung ignorieren.

Das Portal kann nicht unterscheiden, ob Sie ein Dokument in der Historie Ihres Antrags einsehen möchten oder ob Sie einen weiteren Antrag auf Zulassung oder Anerkennung stellen möchten.

Mit der erfolgten Bereitstellung der Notenmitteilung wird Ihre Akte geschlossen und das Portal signalisiert mit der Aufforderung die Studienfächer einzugeben nur, dass sie weitere Anträge stellen könnten. Die Voraussetzung hierfür ist es, dass Sie Ihre Studienfächer eingeben.

Was passiert, wenn ich die Abschlussarbeit zwei mal nicht bestanden habe?

Wenn Sie das zweite Mal nicht bestehen, ist das Studium in dem Fach, in dem Sie die Arbeit geschrieben haben, endgültig nicht bestanden.

Dies umfasst aber nur das Fach, in der die Arbeit geschrieben wurde. Es wäre theoretisch möglich beispielsweise dieselbe Schulform in einer neuen Fachkombination zu studieren.

Dies gilt allerdings nicht für Bildungswissenschaften. Bestehen Sie die Abschlussarbeit in Bildungswissenschaften zwei mal nicht, ist es Ihnen nicht mehr möglich ein Lehramtsstudium aufzunehmen.

Muss ich Note und Thema selber in KLIPS verbuchen?

Nein, dies übernimmt das ZfL-Prüfungsamt.

Gruppenarbeit

Zwei oder mehr Personen können eine Abschlussarbeit gemeinsam als Gruppenarbeit schreiben.

Bitte stimmen Sie dies vor der Anmeldung eng mit Ihrer*m Betreuer*in ab.

Bitte beachten Sie zudem diese Punkte:

Zulassungsantrag bis 25.10.2026

  • Es muss vermerkt sein, dass Sie eine Gruppenarbeit verfassen und mit wem Sie diese schreiben.
  • Alle an einer Gruppenarbeit Beteiligten müssen einen Antrag auf Zulassung im Service Portal – unter Angabe aller Mitschreiber*innen – stellen.
  • Erst wenn alle Mitschreibenden sich für die Abschlussarbeit angemeldet haben, erfolgt die gemeinsame Zulassung durch das Prüfungsamt.

Betreuungsantrag ab 26.10.2026

  • Alle Beteiligten der Gruppenarbeit müssen gemeinsam einen Betreuungsantrag unter Angabe aller Mitschreibenden stellen.

Struktur & Inhalte

  • Im Inhaltsverzeichnis muss genau ersichtlich sein, wer welches Kapitel verfasst hat. Sollten Teile gemeinsam geschrieben worden sein (z. B. Einleitung oder Fazit), vermerken Sie auch dies.
  • Die eidesstattliche Versicherung muss von allen Verfasser*innen jeweils auf einem eigenen, separaten Dokument im Original unterschrieben werden.

Abgabe

  • Sie müssen die gemeinsame Arbeit nur ein einziges Mal stellvertretend für alle Mitschreibenden abgeben.
  • Auch wenn nur eine Person die Arbeit abgibt, wird allen Beteiligten in der Folge die Abgabe der Arbeit durch das Service Portal bestätigt, sobald die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts die Arbeit gesichtet haben. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Ausführliche Informationen

Akteneinsicht

Eine Akteneinsicht für Abschlussarbeiten oder Anerkennungen von Abschlussarbeiten müssen Sie im Service Portal Lehramt beantragen.

Nachdem Sie Ihre Notenmitteilung erhalten haben, finden Sie im Portal den Button zur "Akteneinsicht" in Ihrer Historie.

Sind Sie mehr als 100 Tage exmatrikuliert und haben keine Einsicht mehr ins Portal nehmen, können Sie die die Akteneinsicht formlos per Email beantragen: zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de; bitte geben Sie Ihre Matrikelnummer mit an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie derzeit nur die Gutachten einsehen können, nicht die Arbeit selbst.

Anerkennung

Eine Abschlussarbeit aus einem vorherigen Studium kann als Masterarbeit im Lehramt anerkannt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen Sie bereits im betreffenden Masterstudiengang eingeschrieben sein.

Das Anerkennungsverfahren erfolgt über das Service Portal Lehramt. Alle Schritte finden Sie in der Klickanleitung.

Antrag

Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, müssen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse am ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen haben und diese müssen in KLIPS verbucht sein, auch wenn Sie keine Fremdsprachen studieren.

Wir benötigen folgende Dokumente in digitaler Form:

  • Abschlussarbeit aus dem vorherigen Studium
  • Abschlusszeugnis mit dem ausformulierten Titel und der Note Ihrer Abschlussarbeit
  • Transcript of Records (ist ein Zeugnis nicht vorhanden, so kann das ToR, auf dem die Abschlussarbeit vermerkt ist, das Zeugnis ersetzen)
  • ggf. Verbuchung der erfüllten Fremdsprachenvoraussetzungen für Ihr jetziges Lehramtsstudium in KLIPS

Ihre Unterlagen gehen an den zuständigen Fachprüfungsausschuss, der ein ein Fachgutachten erstellt.

Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, geben wir Ihnen schnellstmöglich Bescheid.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Verfahren bis zu 3 Monate dauern kann. Über das Service Portal können Sie den Bearbeitungsstand nachverfolgen.

Kann ich eine Abschlussarbeit aus einem vorherigen Studium sowohl als Bachelor- als auch als Masterarbeit anerkennen lassen?

Ja, wenn diese Abschlussarbeit dem Kompetenzniveau einer Masterarbeit entspricht.

Dazu ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Sie müssen die Anerkennung erneut beantragen. Die Anerkennungen finden unabhängig voneinander statt und nur im eingeschriebenen Studiengang.