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Abmeldung, Krankmeldung, Rücktritt

So können Sie sich zu Prüfungen im Lehramt anmelden oder abmelden, wenn Sie z. B. krank sind.

Beim Zentrum für Lehrer*innenbildung können Sie sich für Fachprüfungen weder an- oder abmelden oder von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten (Ausnahme: Abschlussarbeiten).

Das können Sie machen:

  • Prüfungs-Abmeldung: Sie können sich in der Regel bis zu zwei Wochen vorher ohne Angabe von Gründen selbst in KLIPS von Prüfungen abmelden.
  • Prüfungs-Rücktritt: Ist die Abmeldefrist abgelaufen, können Sie im begründeten Fall (z.B. bei Nachweis von Krankheit) auch später noch von einer Prüfung zurücktreten.
  • Prüfungen im Fach: Bei allen Prüfungen im Fach sind im Lehramt das Fach, ein Fachprüfungsamt oder ein Fakultätsprüfungsamt Ihre Anlaufstelle. Im Detail unterscheidet sich das je nach Fakultät. Unsere Übersicht der Fachberatung ermöglicht Ihnen, sich zu orientieren und einfacher die passende Stelle zu finden.
  • Abschlussarbeit: Ausschließlich für die Verlängerung einer Abschlussarbeit oder den Rücktritt von einer Abschlussarbeit ist das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL zuständig. Rücktritt oder Verlängerung bei einer Bachelor-oder Masterarbeit können Sie über das Service Portal Lehramt beantragen.