Obligatorischer Auslandsaufenthalt
Das Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG) schreibt vor, dass Sie beim Studium moderner Fremdsprachen einen Auslandsaufenthalt von mindestens 90 Tagen nachweisen müssen. Durch einen Auslandsaufenthalt bauen Sie Ihre Sprachkompetenzen aus und stärken Ihre interkulturellen Kompetenzen.
An der Universität zu Köln können Sie diese modernen Fremdsprachen mit dem Studienabschluss Lehramt studieren: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Russisch und Japanisch.
Wenn Sie zwei moderne Fremdsprachen studieren, ist nur ein einziger Auslandsaufenthalt erforderlich.
Verbinden Sie den Auslandsaufenthalt mit einem Praktikum
Sie können den verpflichtenden Auslandsaufenthalt auch mit einem Auslandspraktikum während Ihres Bachelorstudiums kombinieren.
Sie müssen den obligatorischen Auslandsaufenthalt spätestens vor Anmeldung Ihrer Masterarbeit im Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachweisen. Wir empfehlen Ihnen den Auslandsaufenthalt während des Bachelorstudiums zu absolvieren.
Einen Auslandsaufenthalt aus der Zeit vor dem Studium können Sie anerkennen lassen, wenn er den Rahmenbedingungen für den obligatorischen Auslandsaufenthalt entspricht.
Hier erfahren Sie mehr zu den Rahmenbedingungen für den obglitarischen Auslandsaufenthalt und wie Sie diesen nachweisen.
Übersicht
Dauer
Wie lange dauert der obligatorische Auslandsaufenthalt?
Sie müssen mindestens 90 Tage ins Ausland gehen. Sie absolvieren den Aufenthalt
- ohne Unterbrechung (z.B. vom 14. Januar bis 14. April eines Jahres)
- oder in zwei Blöcken
Aufenthalt in zwei Blöcken:
- Keiner dieser beiden Block-Aufenthalte darf kürzer als vier Wochen (28 Tage) sein.
- Zusammen genommen dürfen die beiden Aufenthalte insgesamt nicht kürzer als 90 Tage sein.
- Bei einem Auslandsaufenthalt in zwei Blöcken können Sie diese Aufenthalte auch in zwei verschiedenen Ländern absolvieren.
Ab wann beginnt der Auslandsaufenthalt, wann endet er?
Ein Auslandsaufenthalt ist mir nicht möglich: Gibt es eine Härtefallregelung?
Ist der Auslandsaufenthalt in die Regelstudienzeit eingerechnet?
Sind freie Tage im Zeitraum von 90 Tagen inbegriffen, oder müssen es 90 Arbeitsage sein?
Zeitpunkt
Wann kann oder muss ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt absolvieren?
Unsere Empfehlung: Absolvieren Sie den Auslandsaufenthalt während des Bachelorstudiums. So geraten Sie gegen Ende des Masterstudiums, in dem das Praxissemester nahtlos an das erste Mastersemester anschließt, nicht unter Druck.
In den meisten Fächern können Sie den Auslandsaufenthalt bereits ab dem zweiten Fachsemester im Bachelorstudium absolvieren. Das ist teilweise abhängig von Ihren Sprachkenntnissen.
In den Fächern Russisch und Japanisch wird empfohlen den Auslandsaufenthalt erst nach dem vierten Fachsemester zu absolvieren.
Genauere Informationen erhalten Sie durch eine Fachberatung. Die Kontaktdaten finden Sie im Lehramts-Navi.
Kann ich den Auslandsaufenthalt auch während des Masterstudiums absolvieren?
Fristen
Bis wann muss ich den Auslandsaufenthalt nachweisen?
Sie müssen den Auslandsaufenthalt spätestens vor Anmeldung Ihrer Masterarbeit im Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachgewiesen haben und dieser muss in KLIPS 2.0 verbucht sein. Erst dann können Sie zur Masterarbeit zugelassen werden.
Unsere dringliche Empfehlung: Absolvieren Sie den obligatorischen Auslandsaufenthalt bereits während des Bachelorstudiums.
Woran erkenne ich, ob der Auslandsaufenthalt in KLIPS 2.0 verbucht ist?
Stellen Sie vor Anmeldung der Masterarbeit sicher, dass der Auslandsaufenthalt in KLIPS 2.0 verbucht ist.
- Loggen Sie sich in KLIPS ein.
- Rufen Sie über "Mein Studium" Ihren Gesamtstudiengang auf.
- Der obligatorische Auslandsaufenthalt ist nachgewiesen, wenn in der Spalte "Leist" ein blaues L und in der Spalte "Note" ein grünes B stehen.
- Wo Sie den Aufenthalt absolviert und mit welchen Dokumenten Sie diesen nachgewiesen haben, wird in KLIPS 2.0 nicht vermerkt.
Aufenthalte und Tätigkeiten
Wie kann oder muss der obligatorische Auslandsaufenthalt gestaltet sein? Welche Tätigkeiten sind möglich?
Sie können den obligatorischen Auslandsaufenthalt als Auslandsstudium, z.B. als Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule, absolvieren.
Auch ein praxisorientierter Auslandsaufenthalt ist möglich, z.B. im Rahmen
- eines Einsatzes durch den Pädagogischer Austauschdienst (PAD)
- einer beruflichen Tätigkeit
- eines Praktikums (z.B. als Eignungs- und Orientierungspraktikum oder Berufsfeldpraktikum)
- des Besuchs einer Sprachschule
- eines Forschungsaufenthaltes
Zählt meine geplante Tätigkeit als Auslandsaufenthalt?
Kann ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt mit meinen Praxisphasen kombinieren?
Kann ich das Praxissemester im Master mit dem Auslandsaufenthalt kombinieren?
Zählt eine mehrwöchige Reise durch ein Zielland ohne konkrete Tätigkeit und ohne institutionelle Anbindung als Auslandsaufenthalt?
Zielländer
In welche Länder kann ich gehen? Sie können den verpflichtenden Auslandsaufenthalt in einem Land absolvieren, in dem die studierte Fremdsprache offizielle Landessprache ist.
Der Übersicht können Sie mögliche Zielländer entnehmen:
Fach: Englisch
Fach: Französisch
Fach: Italienisch
Fach: Spanisch
Fach: Niederländisch
Fach: Russisch
Fach: Japanisch
Ich habe den Auslandsaufenthalt in einem nicht angegebenen Zielland absolviert. Was mache ich jetzt?
Planung und Finanzierung
Wie plane ich meinen obligatorischen Auslandsaufenthalt? Wo finde ich Beratung und Unterstützung? Gibt es finanzielle Förderungen?
Rechnen Sie eineinhalb Jahre für die Vorbereitung und Planung des Auslandsaufenthalts ein.
Finanzierung: Die Arbeitsgruppe Internationales des ZfL, das International Office der Uni Köln und das International Office der Philosophischen Fakultät beraten Sie zu Möglichkeiten und Programmen sowie zur Finanzierung eines Auslandsaufenthalts.
Fachspezifische Fragen: Bei den Fachberatungen (Lehramts-Navi) können Sie sich zum Auslandsaufenthalt in Ihrem studierten Fach und zur Anrechenbarkeit von im Ausland erbrachten Studienleistungen informieren.
Anerkennung
Ich war bereits vor dem Studium im Ausland oder bin dort zur Schule gegangen, gilt das auch als Auslandsaufenthalt?
Ihnen können alternative Formate des Auslandsaufenthalts anerkannt werden. Das können beispielsweise sein:
- der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung in einem der genannten Zielländer
- ein Studien- oder Forschungsaufenthalt in einem der genannten Zielländer von mindestens drei Monaten Dauer während eines vorherigen Studiums
- ein Schulaufenthalt ab dem 15. Lebensjahr in einem der genannten Zielländer von mindestens drei Monaten Dauer
- andere Auslandsaufenthalte, die Sie vor Studienbeginn absolviert haben, etwa Au Pair oder Work & Travel
Die Aufenthalte und Tätigkeiten
- müssen Sie in den Ländern abgeleistet haben, deren Sprache Sie studieren.
- müssen den Rahmenbedingungen des obligatorischen Auslandsaufenthalts entsprechen.
Auch hier ist eine Aufteilung des Aufenthalts in zwei Blöcken möglich.
Anerkennung privater Au Pair-Aufenthalte
Anerkennung Work & Travel
Ich habe bereits an einer anderen Universität einen Auslandsaufenthalt nachgewiesen. Wird das an der Uni Köln übernommen?
Ich bin im Ausland geboren und zur Schule gegangen, kann ich mir das als Auslandsaufenthalt anerkennen lassen?
Nachweis erbringen
Wie weise ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt nach? Den obligatorischen Auslandsaufenthalt weisen Sie beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nach.
- Wir können Ihre Nachweise nur berücksichtigen, wenn Sie bereits den Gesamtzeitraum von 90 Tagen in einem oder zwei Blöcken vollständig absolviert haben.
- Füllen Sie bitte das Onlineformular aus.
- Laden Sie bitte die benötigten Dokumente, wie z. B. Bescheinigungen über die Tätigkeiten (Dauer, Tätigkeit, Ort) und Flugtickets über An- und Abreise, mit hoch.
- Den Nachweis können Sie auf Deutsch oder Englisch erbringen.
- Falls Sie den Aufenthalt in zwei Blöcken absolviert haben, weisen Sie diese bitte gemeinsam nach.
Frist:
- Sie müssen den Auslandsaufenthalt spätestens vor Anmeldung Ihrer Masterarbeit nachgewiesen und verbucht haben.
- Stellen Sie vor Anmeldung sicher, dass er in KLIPS 2.0 verbucht ist – wie auf der Abbildung gezeigt.
Verbuchung:
- Die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts überprüfen Ihre Nachweise. Ist alles in Ordnung, verbuchen sie den Auslandsaufenthalt in KLIPS 2.0. Sie erhalten hierüber eine Nachricht per Email.
- Nach ca. einer Woche können Sie Ihren Auslandsaufenthalt in KLIPS 2.0 einsehen.
- Sollten die Nachweise nicht ausreichen, informiert Sie das ZfL-Prüfungsamt darüber.
Wie weise ich den Auslandsaufenthalt in zwei Blöcken nach?
Online Formular
Weitere Informationen
Kann ich mich für den Auslandsaufenthalt beurlauben lassen?
Ich habe die studierte Fremdsprache gewechselt (z.B. Japanisch zu Englisch), muss ich den Auslandsaufenthalt erneut nachweisen?
Ich habe das Fach / die Schulform gewechselt, wo ist mein verbuchter Auslandsaufenthalt in KLIPS 2.0?
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