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Auflagen im Master of Education

Auflagen sind Anpassungsleistungen, die sich auf das vorangegangene Studium beziehen. Sie gewährleisten, dass Sie mit Abschluss des Master of Education an der Uni Köln die Vorgaben des Landes NRW für den Zugang zum Vorbereitungsdienst erfüllen. Es sind also Leistungen, die Sie gegebenfalls im Masterstudium zusätzlich erbringen müssen.

Sie bleiben unter Vorbehalt in den Master eingeschrieben, bis Sie alle Auflagen vollständig erfüllt haben.

Ablaufplan für die Auflagen

Vor & während jeder Masterbewerbungsphase

Sie können sich auf dieser Seite allgemein über Auflagen im Master of Education an der Uni Köln informieren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass detaillierte Auskünfte oder Berechnungen Ihrer möglichen individuellen Auflagen zu diesem Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen nicht möglich sind.

Nach der Zulassung zum Master of Education

Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL benachrichtigt Sie innerhalb von ca. 10 Tagen nach der Zulassung per Email, sollten Sie Auflagen zu erwarten haben.

Sie erhalten die Benachrichtigung an die Emailadresse, die Sie für die Masterbewerbung in KLIPS 2.0 angegeben haben.

Wir benachrichtigen Sie entweder nur per Email oder laden Sie zu einer Auflagensprechstunde ein. Das ist abhängig davon, welche Auflagen Sie zu erwarten haben.

Email

Wir infomieren Sie ausschließlich per Email, wenn

  • Sie keine Auflagen zu erwarten haben (obwohl Sie Schulform- oder Fachwechsler sind oder von extern an die UzK zum MEd kommen)
  • Sie Auflagen in geringer Höhe zu erwarten haben
  • Sie zu einer Gruppe mit standardmäßigen Auflagen gehören (z.B. Lehramt Berufskolleg II)

Die Email enthält auch (so benötigt) den Prüfvermerk (als PDF), den Sie (möglicherweise) für die Einschreibung beim Studierendensekretariat brauchen. 

 

Auflagensprechstunde

Wir laden Sie per Email zu einer telefonischen Auflagensprechstunde ein, wenn

  • Sie Auflagen in größerem Umfang zu erwarten haben

Melden Sie sich nach Erhalt der Email bitte unverzüglich zu Sprechstunde an.

Nach der Sprechstunde erhalten Sie den Prüfvermerk (als PDF) per Email, den Sie für die Einschreibung beim Studierendensekretariat brauchen.

Nach der Einschreibung in den Lehramtsmaster

Ungefähr zwei bis drei Wochen nach Abschluss der Einschreibung aller Bewerber*innen werden die Daten aller neuen Master of Education-Studierenden, die Auflagen erhalten, in ein Portal überführt. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt ist nicht Ihr individuelles Einschreibedatum, sondern das Ende aller Einschreibungen.

Über das Portal wird die Höhe der Auflagen individuell errechnet.

Anschließend erhalten Sie Ihren offiziellen Auflagenbescheid per Mail an die S-Mail-Adresse, die Sie bei Studienbeginn erhalten haben.

Sobald der Bescheid vorliegt, kontaktieren Sie bitte umgehend die auf dem Dokument benannten Auflagenberater*innen.

Für die Auflagenmodule, die Sie belegen müssen, sind Sie nicht an die KLIPS 2.0-Belegphasen gebunden, denn diese werden nicht darüber verwaltet. Stattdessen werden die Auflagenmodule mit Unterstützung der Auflagenberater*innen per Hand eingebucht.

 

 


Infografiken: Zeitlicher Verlauf

Sommersemester: Zeitlicher Verlauf für die Masterauflagen zum Sommersemester. PDF-Download durch Klick auf Grafik
Wintersemester: Zeitlicher Verlauf für die Masterauflagen zum Wintersemester. PDF-Download durch Klick auf Grafik

Auflagenerfüllung

Was Sie bei der Planung der Erfüllung Ihrer Auflagen bedenken sollten:

Die Auflagenerfüllung müssen Sie bis zum Ende des zweiten Mastersemesters nachgewiesen haben. Ansonsten werden Sie aus dem Master of Education exmatrikuliert.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bis zum vollständigen Nachweis der Auflagen:

  • NICHT für das 3. Mastersemester rückmelden können.
  • Die Rückmeldesperre sorgt dafür, dass Sie KEINE Belegungen vornehmen können.
  • Bitte beachten Sie, dass die 2. Belegphase für das dritte Mastersemester zumeist vor dem Ende des zweiten Mastersemesters abgeschlossen ist. Bitte versuchen Sie daher Ihre Auflagen so schnell wie möglich zu erfüllen.
  • Auflagenleistungen und damit verbundene mögliche Prüfungsleistungen (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfungen etc.) müssen zwingend vor dem Endes des zweiten Mastersemesters abgelegt und benotet sein und auch die Auflagenbescheinigung(en) müssen ebenfalls vor Ablauf der Frist dem Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL per Email zugeschickt sein.
  • Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Verbuchung von Auflagen um einen manuellen Prozess handelt. Auch die Löschung der Rückmeldesperre erfolgt händisch. Planen Sie daher einige Tage Bearbeitungszeit ein, bevor die Rückmeldesperre deaktiviert ist.

Tipps für die Auflagenerfüllung

Haben Sie in einem Fach in mehreren Bereichen Auflagen erhalten (Allgemeine Leistungen im Fach insgesamt, Fachdidaktik, Inklusion), besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die Auflagen für mehrere Bereiche (ganz oder teilweise) gleichzeitig zu erfüllen, da die Bereiche Schnittmengen miteinander haben.

Allgemeine Leistungen im Fach insgesamt

Die allgemeinen Leistungen im Fach insgesamt können in der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik oder in Form von inklusionsorientierten Leistungen erbracht werden. Erfüllen Sie Auflagen in der Fachdidaktik oder der Inklusion, decken diese Leistungen stets gleichzeitig die allgemeinen Leistungen im Fach mit ab.

  • Beispiel: Sie haben in einem Unterrichtsfach 6 Leistungspunkte allgemein als Auflage erhalten, weiterhin 6 Leistungspunkte Fachdidaktik.
    • Mit dem Erwerb von 6 Leistungspunkten in der Fachdidaktik decken Sie gleichzeitig die 6 Leistungspunkte im Fach allgemein ab.

Fachdidaktik und inklusionsorientierte Leistungen

Abhängig vom jeweiligen Fach könnte es möglich sein, dass inklusionsorientierte Fragestellungen im Rahmen der Fachdidaktik behandelt werden. Somit würden Sie die Auflagen in den Bereichen Fachdidaktik und Inklusion durch dieselben Leistungen gleichzeitig erfüllen.

  • Beispiel 1: Sie haben in einem Unterrichtsfach 3 Leistungspunkte allgemein als Auflage erhalten, weiterhin 4 Leistungspunkte Fachdidaktik und 5 Leistungspunkte Inklusion.
    • Sollten im Rahmen der Fachdidaktik auch inklusionsorientierte Fragestellungen behandelt werden, würden die 5 Leistungspunkte Inklusion gleichzeitig die Auflagen in der Fachdidaktik und zusätzlich die des Fachs allgemein abdecken.
  • Beispiel 2: Sie haben in einem Unterrichtsfach 7 Leistungspunkte allgemein als Auflage erhalten, weiterhin 2 Leistungspunkte Fachdidaktik und 4 Leistungspunkte Inklusion.
    • Sollten im Rahmen der Fachdidaktik auch inklusionsorientierte Fragestellungen behandelt werden, würden die 4 LP Inklusion gleichzeitig die Auflagen in der Fachdidaktik sowie 4 Leistungspunkte im Fach allgemein abdecken. Es müssten dann noch 3 weitere Leistungspunkte im Fach allgemein erbracht werden.
  • Beispiel 3: Sie haben in einem Unterrichtsfach 6 LP allgemein als Auflage erhalten, weiterhin 3 Leistungspunkte Fachdidaktik und 2 Leistungspunkte Inklusion.
    • Da in diesem Fach in der Fachdidaktik keine inklusionsorientierten Fragestellungen behandelt werden, ist es nicht möglich, Leistungspunkte in Fachdidaktik und Inklusion gleichzeitig zu erbringen; die beiden Auflagen müssen getrennt erfüllt werden.
    • Gleichzeitig können die in Fachdidaktik und Inklusion insgesamt zu erbringenden 5 Leistungspunkte auf die 6 Leistungspunkte im Fach allgemein angerechnet werden, so dass im Fach allgemein nur noch 1 zusätzlicher Leistungspunkt zu erwerben ist.

Ob Inklusion und Fachdidaktik innerhalb einer Leistung erbracht werden können, hängt vom jeweiligen Fach ab. Es ist nicht in allen Fächern möglich.

Sprechen Sie hierzu Ihre*n Auflagenberater*in an.


Häufige Fragen

Weitere Fragen?

Schreiben Sie bitte eine Email:
zfl-masterbewerbungSpamProtectionuni-koeln.de


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