17Aug
Auflagen im Master
Infoveranstaltung (online)
Auflagen sind Anpassungsleistungen, die sich auf das vorangegangene Studium beziehen.
Sie gewährleisten, dass Sie mit Abschluss des Master of Education an der Uni Köln die Vorgaben des Landes NRW für den Zugang zum Vorbereitungsdienst erfüllen. Es sind also Leistungen, die Sie gegebenenfalls im Masterstudium zusätzlich erbringen müssen.
Sie bleiben unter Vorbehalt in den Master eingeschrieben, bis Sie alle Auflagen vollständig erfüllt haben.
Schreiben Sie bitte eine Email:
zfl-masterbewerbung(at)uni-koeln(dot)de
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL informiert Sie auf der Veranstaltungen über Auflagen, wenn Sie bereits zum Master zugelassen wurden. Wir laden Sie dazu auch per Email ein.
Studierende im Bachelor, die absehen können, nur unter Auflagen zum Master zugelassen zu werden, können sich auf den Veranstaltungen ebenfalls informieren.
Ausführliche Informationen aus der Veranstaltung gibt es im begleitenden Padlet.
Diese Personen müssen bei einem Wechsel in den Master of Education an der Uni Köln möglicherweise Auflagen erfüllen:
In diesen Bereichen sind Auflagen möglich:
Bis zum Antrag auf Zulassung Ihrer Masterarbeit müssen Sie Kenntnisse über zwei Fremdsprachen nachweisen, unabhängig davon, ob Sie eine Fremdsprache studieren oder nicht (Ausnahme Wirtschaftspädagogik / Berufskolleg).
Die erforderlichen Kenntnisse können von den Anforderungen Ihres bisherigen Studiums an Ihrer alten Hochschule abweichen. Sie haben die Möglichkeit, fehlende Kenntnisse während des Studiums nachzulernen.
Es ist möglich, dass Sie nicht nur Auflagen erbringen, sondern auch Fremdsprachen nachlernen müssen. Die Fremdsprachen sind nicht Teil Ihres offiziellen Auflagenbescheids.
Informieren Sie sich bitte eingeständig auf unserer Website darüber welche Fremdsprachenkenntnisse Sie benötigen und wie Sie diese nachweisen.
Welche Auflagen konkret auf Sie zukommen, orientiert sich an Ihrem individuellen Studienverlauf: Die Auflagenermittlung ist immer eine Einzelfallprüfung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass detaillierte Auskünfte oder Berechnungen Ihrer möglichen individuellen Auflagen zu diesem Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen nicht möglich sind.
Nein. Es handelt sich um Anpassungsleistungen, die gewährleisten, dass Sie mit Abschluss des Master Vorgaben des Landes NRW für den Zugang zum Vorbereitungsdienst erfüllen.
Sie werden nicht in KLIPS verbucht und tauchen auf keinem Abschlussdokument auf.
Sie müssen die Leistungen allerdings zwingend beim ZfL-Prüfungsamt nachweisen, auch falls sie irrtümlich in KLIPS verbucht wurden.
Sie müssen die Zulassung zum Master of Education nicht sofort annehmen, sondern können zunächst abwarten, ob und in welchem Umfang Auflagen bei einem Wechsel auf Sie kommen.
Falls Sie zum Master wechseln wollen
empfehlen wir Ihnen, sich neben der neuen zusätzlich auch auf die bisherige Kombination oder Schulform aus dem Bachelor zu bewerben (Mehrfachbwerbung). Sie können nach der Zulassung die Information zu möglichen Auflagen abwarten und ggf. doch in die alte Kombination einschreiben. Die Frist zur Einschreibung finden Sie im Zulassungsbescheid in KLIPS.
Wir informieren Sie ausschließlich per Email, wenn
Wir laden Sie per Email zu einer telefonischen Auflagensprechstunde ein, wenn
Muss ich in eine Auflagensprechstunde kommen?
Sollten Sie Auflagen zu erwarten haben, schickt Ihnen das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL nach der Zulassung zum Master of Education eine Email an die Emailadresse, die Sie für die Bewerbung angegeben haben.
Abhängig davon welche Auflagen Sie zu erwarten haben, benachrichtigen wir Sie entweder nur per Email oder laden Sie zu einer Auflagensprechstunde ein:
Besuch der Sprechstunde notwendig:
Kein Besuch der Sprechstunde notwendig:
Was ist der Prüfvermerk, den ich für die Einschreibung in den Master of Education an der Uni Köln brauche? Wie bekomme ich diesen?
Personen, die im Lehramtsmaster Auflagen erbringen müssen, brauchen für die Einschreibung einen Prüfvermerk.
Der Prüfvermerk ist ein PDF-Dokument, das Ihnen das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL ausstellt. Darin bestätigt das Prüfungsamt, dass es Sie über Ihre Auflagen informiert und beraten hat.
Sie bekommen das Prüfvermerk-PDF vom ZfL-Prüfungsamt per Email:
Das PDF müssen Sie bei der Einschreibung in den Master beim Studierendensekretariat mit allen anderen benötigten Dokumenten in KLIPS hochladen.
Nein.
Ja. Sie erhalten diesen per Email vom ZfL-Prüfungsamt per Email:
Nein. Zur Einschreibung benötigen Sie den Prüfvermerk. Den Auflagenbescheid erhalten Sie nach der Einschreibung. Darin steht konkret, welche Leistungen Sie erbringen müssen und an Sie sich hierfür wenden sollen.
Was ist der Auflagenbescheid für den Master of Education der Uni Köln und wann bekomme ich diesen?
Ungefähr zwei bis drei Wochen nach Ende der Einschreibungen in den Lehramtsmaster, wird für diejenigen, die Auflagen erbringen müssen, die Auflagenhöhe individuell berechnet.
Dann erhalten Sie ein PDF mit dem offiziellen Auflagenbescheid per Mail an die S-Mail-Adresse.
Sobald der Bescheid vorliegt, kontaktieren Sie bitte umgehend die im Dokument benannten Ansprechpersonen für Auflagen.
Im Auflagen-PDF finden Sie:
Nein.
Ja. Sie erhalten diesen per Email vom ZfL-Prüfungsamt per Email:
Nein. Zur Einschreibung benötigen Sie den Prüfvermerk. Den Auflagenbescheid erhalten Sie nach der Einschreibung. Darin steht konkret, welche Leistungen Sie erbringen müssen und an Sie sich hierfür wenden sollen.
Wie belege ich Veranstaltungen zur Erbringung von Auflagen? Mache ich das während der KLIPS-Belegphasen?
Die Belegung von Lehrveranstaltungen erfolgt manuell und nicht über KLIPS 2.0. Das bedeutet, Sie belegen die Veranstaltungen nicht während einer Belegphase.
Sie müssen sich daher keine Sorgen machen, wenn eine Belegphase naht/endet und Sie noch keine Zuordnung haben.
Nachdem Sie den Auflagenbescheid erhalten haben,
Die Ansprechpersonen machen dies händisch für Sie. Die Veranstaltungen sind nicht in KLIPS sichtbar. Daher müssen Sie sich die geleisteten Auflagen auch von Ihrer Ansprechperson bescheinigen lassen.
Wieviel Zeit habe ich, um die Auflagen für den Kölner Lehramtsmaster zu erfüllen?
Sie haben zwei Semester Zeit, um die Auflagen zu erfüllen. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch in Ihrem Auflagenbescheid. Unsere Empfehlung: Weisen Sie die Auflagen schnellstmöglich nach.
Die erfüllten Auflagen müssen Sie also bis zum Ende des zweiten Mastersemesters nachgewiesen haben. Ansonsten werden Sie aus dem Master of Education exmatrikuliert.
Wenn Sie Ihre Auflagen erfüllt haben, stellen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen der Fächer manuell eine entsprechende Bescheinigung aus. Der Link zum Herunterladen des entsprechenden Vordrucks "Bescheinigung über Auflagenerfüllung" (pdf) ist Bestandteil Ihres Auflagenbescheids.
Die Erfüllung Ihrer Auflagen weisen Sie dann beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nach:
Falls Sie die Auflagen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nachweisen, werden Sie aus dem Master of Education exmatrikuliert.
Bitte beachten Sie bei einer möglichen Verbuchung in KLIPS 2.0:
Was ist die Rückmeldesperre und wie kann ich Sie aufheben?
Für Masterstudierende, die im Lehramt Auflagen erbringen müssen, ist in KLIPS eine Rückmeldesperre aktiviert.
Bis Sie die Auflagen für den Master of Education erfüllt haben, können Sie sich nicht für das Semester zurückmelden, das auf die Frist zur Erfüllung der Auflagen folgt. Dies ist das 3. Fachsemester. Weder die Verbuchung des Semesterbeitrages noch die Belegung von Veranstaltungen in KLIPS 2.0 sind für dieses Semester möglich, solange die Rückmeldesperre greift.
Im Ihrem KLIPS 2.0-Account können Sie eigenständig einsehen, ob eine Rückmeldesperre hinterlegt ist.
Weitere Informationen zur Rückmeldesperre und finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.
Die Auflagen müssen Sie bis zum Ende des zweiten Mastersemesters absolvieren und nachweisen. Sobald das der Fall ist, wird die Rückmeldesperre aufgehoben und Sie können sich noch für das kommende Semester zurückmelden.
Haben Sie in einem Fach in mehreren Bereichen Auflagen erhalten (Allgemeine Leistungen im Fach insgesamt, Fachdidaktik, Inklusion), besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die Auflagen für mehrere Bereiche (ganz oder teilweise) gleichzeitig zu erfüllen, da die Bereiche Schnittmengen miteinander haben.
Die allgemeinen Leistungen im Fach insgesamt können in der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik oder in Form von inklusionsorientierten Leistungen erbracht werden. Erfüllen Sie Auflagen in der Fachdidaktik oder der Inklusion, decken diese Leistungen stets gleichzeitig die allgemeinen Leistungen im Fach mit ab.
Abhängig vom jeweiligen Fach ist es möglich, dass inklusionsorientierte Fragestellungen im Rahmen der Fachdidaktik behandelt werden. Somit würden Sie die Auflagen in den Bereichen Fachdidaktik und Inklusion durch dieselben Leistungen gleichzeitig erfüllen.
Ob Inklusion und Fachdidaktik innerhalb einer Leistung erbracht werden können, hängt vom jeweiligen Fach ab. Es ist nicht in allen Fächern möglich.
Sprechen Sie hierzu Ihre*n Auflagenberater*in an.
Es kommt an einigen Hochschulen vor, dass inklusionsorientierte oder fachdidaktische Leistungspunkte aus dem Bachelorstudium entweder erst im endgültigen Transcript of Records ersichtlich sind oder nur in den Modulhandbüchern stehen und im Transcript nicht ausgewiesen sind.
In diesen Fällen können Sie sich gerne per Email an zfl-masterbewerbung(at)uni-koeln(dot)de wenden. Schicken Sie uns bitte das markierte finale Transcript und/oder die entsprechenden Stellen aus dem Modulhandbuch oder anderer offizieller Nachweise der Hochschule mit. Gerne schauen wir Ihr Transcript an und korrigieren, so möglich, den bereits erteilten Auflagenbescheid.
Weder dem ZfL noch den Fächern liegt daran, dass Sie mehr Auflagen nachholen oder Leistungen doppelt erbringen müssen, als gesetzlich vorgesehen.
Ander als im Transcript der Uni Köln werden mitunter an anderen Hochschulen Fachdidaktik- und Inklusionspunkte nur in Modulhandbüchern, Prüfungsordnungen, Anhängen zur Prüfungsordnung oder anderen Bescheinigungen Ihrer Hochschule angezeigt. Wenn Sie bei der Masterbewerbung den Auszug aus dem Dokument (am besten mit einem Link auf die Website) Ihrer Bewerbung anhängen, können diese direkt berücksichtigt werden.
Aber auch wenn Sie bereits eingeschrieben sind und Sie den Auflagenbescheid schon erhalten haben, ist es möglich sich diese noch anrechnen zu lassen.
Die Uni Köln hat kein Interesse daran, Ihnen mehr Auflagen aufzuerlegen als nötig, um den Bestimmung der LEhramtszugangsverordnung zu entsprechen.
Schreiben Sie uns dazu eine formlose Email an zfl-masterbewerbung(at)uni-koeln(dot)de, um Ihren Fall darzustellen und fügen Sie die entsprechende Nachweise mitsamt ihrem letzten Transcript of Record der Email bei.