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Fachpraktische Tätigkeit (Lehramt Berufskolleg)

Zusätzlich zu den im Lehramtsstudium an der Uni Köln verpflichtenden Praxisphasen ist im Studiengang Lehramt an Berufskollegs bis zum Antritt des Vorbereitungsdiensts eine einjährige fachpraktische Tätigkeit vorgeschrieben.

Ansprechpartner für alle Fragen dazu ist das Landesprüfungsamt.

Studierende anderer Lehramtsstudiengänge (Grundschule; Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule; Gymnasium/Gesamtschule; Sonderpädagogik) müssen keine fachpraktische Tätikeit absolvieren oder nachweisen.

Erlass

Studierende für das Lehramt Berufskolleg I und Wirtschaftspädagogik / Lehramt an Berufskollegs II müssen bis zum Antritt des Vorbereitungsdienstes eine fachpraktische Tätigkeit nachweisen, die sie 12 Monate lang absolviert haben. Genaueres regelt der Erlass zur fachpraktischen Tätigkeit vom 14. April 2013.

Nachweis

Die notwendigen Unterlagen finden Sie beim Landesprüfungsamt. Bitte wenden Sie sich für den Nachweis nur dorthin und senden Sie keine Unterlagen ans ZfL.

Anerkennung als Berufsfeldpraktikum

Im Bachelor-Studium für das Lehramt an Berufskollegs I kann eine durch das Landesprüfungsamt anerkannte fachpraktische Tätigkeiten (innerhalb des Studiums Lehramt Berufskolleg), die vor dem Studium absolviert wurden, als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden.

Fragen

Ansprechpartner für alle Fragen zur fachpraktischen Tätigkeit ist ausschließlich das Landesprüfungsamt.


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