Fachpraktische Tätigkeit
Infos für Studierende im Lehramt Berufskolleg
Zusätzlich zu den im Lehramtsstudium an der Uni Köln verpflichtenden Praxisphasen ist im Lehramt an Berufskollegs I und II bis zum Antritt des Vorbereitungsdiensts eine fachpraktische Tätigkeit vorgeschrieben, die sie 12 Monate lang absolvieren müssen.
Genaueres regelt der Erlass zur fachpraktischen Tätigkeit vom 14. April 2013.
Ansprechpartner für alle Fragen und den Nachweis ist das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA).
Die notwendigen Unterlagen finden Sie beim LAQUILA NRW. Bitte senden Sie keine Unterlagen ans ZfL.
Studierende anderer Lehramtsstudiengänge (Grundschule; Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule; Gymnasium/Gesamtschule; Sonderpädagogik) müssen keine fachpraktische Tätikeit absolvieren oder nachweisen.
Anerkennung als Berufsfeldpraktikum
Im Bachelorstudium für Lehramt an Berufskollegs I kann eine durch das LAQUILA NRW anerkannte fachpraktische Tätigkeiten (innerhalb des Studiums), die vor dem Studium absolviert wurden, als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden.