Anerkennung
Für das Berufsfeldpraktikum (BFP) können in gewissem Rahmen vorherige Tätigkeiten anerkannt werden. Sie müssen dazu in jedem Fall an einem Seminar zur Anerkennung teilnehmen. Hier erfahren Sie was anerkannt wird und wie Sie dazu vorgehen.
Nach der Anerkennung müssen Sie in jedem Fall an einem Seminar zur Anerkennung des Berufsfeldpraktikums teilnehmen, in dem Sie ein Portfolio führen.
Übersicht
Was wird anerkannt?
Für das BFP können anerkannt werden:
- abgeschlossene Berufsausbildungen (in allen Berufsfeldern)
- durch das Landesprüfungsamt anerkannte fachpraktische Tätigkeiten (innerhalb des Studiums Lehramt Berufskolleg), die vor dem Studium absolviert wurden
- abgeschlossene Freiwilligendienste (FSJ/Bundesfreiwilligendienst mit einer Mindestdauer von 6 Monaten)
- abgeschlossenes Modul Berufsfeldpraktikum (außerschulisches Praktikum und universitäre Begleitung) im Rahmen des Lehramtsstudiums an einer anderen Hochschule
Was wird nicht anerkannt?
Anerkennbar für das Berufsfeldpraktikum ist nur, was im Sinne der gesetzlichen Vorgaben anerkennbar ist.
Andere Tätigkeiten oder Praktika, die Sie z.B. vor dem Studium absolviert haben, können Sie nicht anerkennen lassen.
Sie müssen das Modul BFP dann regulär absolvieren und die praktische Tätigkeit in diesem Rahmen ableisten.
Auflage für Master?
Kontaktieren Sie das ZfL-Prüfungsamt
Wie gehe ich vor?
1. Antrag stellen
Stellen Sie bitte den online Antrag und laden Sie die entsprechenden Nachweise hoch:
- Ausbildungszeugnis
- Abschlussbescheinigung (FSJ, Bundesfreiwilligendienst)
- Transcript of Records und ggf. die Nachweise aus der anderen Hochschule
Bei Bedarf müssen Sie die Originale der Nachweise vorlegen.
2. Anerkennungsseminar belegen
Belegen Sie in KLIPS 2.0 ein "Seminar zur Anerkennung des Berufsfeldpraktikums"
Fristen:
- Der späteste Zeitpunkt zur Einreichung des Antrags ist für jedes Semester das Ende der zweiten KLIPS-Belegphase (semesteraktuelle Termine).
- Sollten Sie bis dahin keinen Antrag gestellt haben, verlieren Sie den Platz im Seminar zur Anerkennung
Wir benachrichtigen Sie voraussichtlich innerhalb von drei Wochen per Email, ob Ihr Antrag genehmigt wurde oder nicht. Über alle weiteren Schritte informieren wir Sie ebenfalls per Email.
3. Teilnahme am Anerkennungsseminar
Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, nehmen Sie am Seminar zur Anerkennung teil und arbeiten an Ihrem Portfolio.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, müssen Sie das BFP regulär absolvieren und dafür einen Seminarplatz zur "Begleitung des Berufsfeldpraktikums" belegen.
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ZfL-Beratung
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