zum Inhalt springen
Berufsfeldpraktikum

Anerkennung

Für das Berufsfeldpraktikum (BFP) können unter bestimmten Voraussetzungen bereits abgeschlossene Tätigkeiten anerkannt werden.

Voraussetzung für eine Anerkennung ist in den meisten Fällen die Teilnahme an einem Seminar zur Anerkennung, in dem Sie ein Portfolio erstellen. Dieses Seminar dient dazu, den Bezug Ihrer bisherigen Tätigkeit zum Lehramtsstudium herzustellen und die Modulziele, etwa die Reflexion der Praxis und die Professionalisierung, zu gewährleisten.

Was wird anerkannt?

Für das Berufsfeldpraktikum (BFP) können anerkannt werden:

  • Bereits im Rahmen eines Lehramtsstudiums absolvierte BFP-Module an Hochschulen in NRW
    • Diese Module werden vollständig, ohne Auflagen anerkannt.
       
  • Durch das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung NRW anerkannte fachpraktische Tätigkeiten (innerhalb des Studiums Wirtschaftspädagogik / Lehramt Berufskolleg), die vor dem Studium absolviert wurden.
    • Diese werden vollständig, ohne Auflagen anerkannt.
       
  • Von einer Hochschule begleitete außerschulische Praktika im Lehramtsstudium aus anderen Bundesländern
    • Diese können anerkannt werden.
    • Falls der Umfang des Praktikums stark von den Vorgaben für das Berufsfeldpraktikum abweicht, müssen im Rahmen einer Auflage Praktikumstage nachgeholt werden.
       
  • Von einer Hochschule begleitete außerschulische pädagogische oder fachliche (d.h. auf ein derzeit studiertes Fach bezogene) Praktika aus anderen Studiengängen
    • Diese können anerkannt werden.
    • Es wird die Auflage erteilt, an einem Anerkennungsseminar teilzunehmen, um den Bezug zum Lehramtsstudium herzustellen.
    • Falls der Umfang des Praktikums stark von den Vorgaben für das Berufsfeldpraktikum abweicht, müssen außerdem Praktikumstage nachgeholt werden.
       
  • Abgeschlossene Berufsausbildungen
    • Diese werden anerkannt.
    • Die Teilnahme an einem Anerkennungsseminar ist als Auflage verpflichtend, um den Bezug zum Lehramtsstudium herzustellen.
       
  • Mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste (FSJ, Bundesfreiwilligendienst)
    • Diese werden anerkannt.
    • Die Teilnahme an einem Anerkennungsseminar ist als Auflage verpflichtend, um die Praxiserfahrungen reflexiv aufzubereiten und an die Modulziele anzupassen.

zum Seitenanfang

Was wird nicht anerkannt?

Für das Berufsfeldpraktikum (BFP) können nicht anerkannt werden:

  • Berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten ohne einschlägige Berufsausbildung oder Qualifikation:
    • Diese Tätigkeiten erfüllen nicht die Anforderungen an eine fundierte Theorie-Praxis-Verknüpfung und können daher nicht anerkannt werden.
       
  • Praktika oder Tätigkeiten ohne hochschulische Begleitung oder Bezug zum Lehramtsstudium:
    • Diese Tätigkeiten ermöglichen nicht die im Modul BFP geforderten Reflexions- und Professionalisierungsprozesse.

Stattdessen müssen Sie das Modul BFP regulär absolvieren und die praktische Tätigkeit in diesem Rahmen ableisten.


zum Seitenanfang

Antrag stellen

Reichen Sie Ihren Antrag online über dieses Formular ein und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch, wie z. B.:

  • Ausbildungszeugnis (bei Berufsausbildung)
  • Abschlussbescheinigung (bei Freiwilligendienst)
  • Transcript of Records oder Praktikumsnachweise (bei durch eine Hochschule begleiteten Praktika)

Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass der Bearbeitungsprozess i.d.R. bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.
  • Bei Bedarf müssen Sie die Originale der Nachweise vorlegen.
  • Sollten für die Anerkennung einer Tätigkeit als BFP Auflagen erforderlich sein, müssen Sie nach der Bewilligung Ihres Antrags ein Anerkennungsseminar belegen.

Sollte Ihr Antrag auf Anerkennung eines BFP abgelehnt werden, müssen Sie das BFP regulär absolvieren und dafür einen Seminarplatz zur "Begleitung des Berufsfeldpraktikums" belegen.


zum Seitenanfang

Anerkennungsseminar belegen (nur bei Auflagen)

  • Sollten für die Anerkennung einer Tätigkeit als BFP Auflagen erforderlich sein, müssen Sie ein Anerkennungsseminar belegen.
  • Die Teilnahme ist entsprechend nur im Rahmen von Auflagen für das BFP erforderlich.
  • Nach der Bewilligung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine Mitteilung, dass Sie das "Seminar zur Anerkennung" in KLIPS 2.0 belegen können.

Fristen & Hinweise:

  • Falls Sie das "Seminar zur Anerkennung" im darauffolgenden Semester belegen möchten, müssen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung spätestens bis vier Wochen vor dem Ende der zweiten KLIPS-Belegphase des Semesters eingereicht haben (semesteraktuelle Termine).
  • Ohne fristgerechten Antrag, können wir nicht garantieren, dass Sie für eine Belegung des "Seminars zur Anerkennung" rechtzeitig freigeschaltet werden.
  • Eine Teilnahme am Seminar ohne eine Belegung über KLIPS 2.0 ist nicht möglich.

Teilnahme am Seminar:

  • Nachdem Sie das “Seminar zur Anerkennung” in KLIPS 2.0 belegt haben, nehmen Sie am entsprechenden Seminar teil, erstellen ein Portfolio und arbeiten die erlebte Praxis systematisch auf.

zum Seitenanfang

FAQ


zum Seitenanfang

Wir unterstützen Sie gern