Übersicht
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Zeugnis und Urkunde
Ihre Master-Abschlussdokumente
Zum Abschluss Ihres Lehramtsstudiums an der Uni Köln erhalten Sie ein Masterzeugnis und eine Masterurkunde. Diese Dokumente müssen Sie nicht beantragen. Wir haben Hinweise, was Sie dennoch beachten müssen.
Ein Zeugnis für das Erweiterungsfach im Master müssen Sie gesondert beantragen.
Welche Dokumente erhalte ich?
Zum Abschluss Ihres Lehramtsstudiums erhalten Sie ein Masterzeugnis, eine Masterurkunde, ein Abschluss-Transcript of Records sowie eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses.
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL stellt Ihre Abschlussdokumente aus, sobald
- in KLIPS 2.0 alle 120 Leistungspunkte,
- die Fremdsprachen (alle Studierende)
- und ggf. der obligatorische Auslandsaufenthalt (nur Studierende moderner Fremdsprachen) im ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen und verbucht sind.
Nach ein bis drei Wochen erhalten Sie die Abschlussdokumente als Einschreiben per Post als Übergabe-Einschreiben: Die*der Briefzusteller*in übergibt der*dem Empfänger*in oder einem Haushaltsmitglied das Einschreiben gegen Unterschrift. Das Zeugnis wird nicht in einen Briefkasten eingeworfen. Über den Versand informieren wir Sie per Email an Ihren Smail-Account.
Das Zeugnis können wir Ihnen erst schicken, nachdem Sie uns Ihre aktuelle Postadresse mitgeteilt haben.
Ausnahme: Studierende der DSHS oder HfMT
Haben Sie ein oder mehrere Unterrichtsfächer an einer kooperierenden Hochschule studiert? Haben Sie alle für das Masterstudium erforderlichen Leistungspunkte an der DSHS oder HfMT erbracht und verbuchen lassen?
Dann müssen Sie einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt an der DSHS oder HfMT stellen, so dass ein Transcript of Records an das ZfL-Prüfungsamt gesandt wird. Erst wenn dieses im ZfL vorliegt, kann das Prüfungsamt die Abschlussdokumente erstellen.
Sobald Sie die Infomail 1 erhalten haben, die Ihnen bestätigt, dass Ihre Abschlussdokumente erstellt wurden, können Sie davon ausgehen, dass das ZfL-Prüfungsamt das Transcript of Record erhalten hat.
Zusätzliche Möglichkeit
Digitale Übermittlung an das NRW-Schulministerium
Für den Übergang in den Vorbeitungsdienst in NRW können Sie die digitale Übermittlung Ihrer Abschlussdaten an das NRW-Schulministerium beantragen. Diese Übermittlung ersetzt vorübergehend die Vorlage der beglaubigten Kopie des Masterzeugnisses bei der Bezirksegierung.
Der Antrag für die digitale Übermittlung ist optional.
Wie erhalte ich die Dokumente?
- Voraussetzungen:
- Alle 120 Leistungspunkte des Master of Education sind in KLIPS 2.0 verbucht. Klären Sie mögliche Verbuchungsprobleme bitte frühzeitig.
- Die Fremdsprachen (alle Studierende) sind im ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen.
Studierende mit einem Lehramtsbachelor der Uni Köln haben dies bereits zur Anmeldung der Bachelorarbeit getan.
Falls Sie zum Master in die Schulform Gymnasium/Gesamtschule gewechselt sind, könnten die Fremdsprachenkenntnisse abweichen und müssen ggf. neu nachgewiesen werden. - Der obligatorische Auslandsaufenthalt (nur Studierende moderner Fremdsprachen) ist im ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen.
- Falls Sie zusätzlich an der HfMT (Musik) oder DSHS (Sport und Bildungswissenschaften) studieren, veranlassen Sie bitte im dortigen Prüfungsamt die Zusendung Ihres Transcript of Records an das Prüfungsamt am ZfL.
- Das ZfL-Prüfungsamt erstellt und druckt die Abschlussdokumente. Die Bearbeitungszeit für die Abschlussdokumente dauert in der Regel ein bis drei Wochen.
- Sie erhalten eine Email, die Ihnen die Erstellung der Dokumente bestätigt, an Ihren Smail-Account (Infomail 1)
In der Infomail 1 bitten wir Sie ebenfalls, uns eine aktuelle Adresse für den Postversand mitzuteilen und zur Verifikation Ihrer Person Ihren Personalausweis hochzuladen. Wie Sie dabei genau vorgehen, steht in der Email.
Wichtig: Bitte geben Sie uns die Adresse für den Postversand so schnell wie möglich an, damit die Abschlussdokumente ebenso schnell bei Ihnen sein können.
- Sobald Ihre Dokumente fertig unterschrieben sind, übergeben wir diese an die Poststelle der Universität zu Köln. Sie erhalten dann eine Email, dass die Dokumente zu Ihnen unterwegs sind (Infomail 2).
- Die Poststelle der Uni Köln überstellt Ihre Dokumente an die Deutsche Post, die sie dann per Übergabe-Einschreiben an die von Ihnen auf dem Adressblatt und im Online-Formular angegebene Adresse liefert. Es kann hierdurch zu einigen Tagen Verzögerung bei der Auslieferung kommen.
Hinweis
Ihre Daten auf den Abschlussdokumenten
Auf den Abschlussdokumenten erscheinen die Daten, die von Ihnen in KLIPS 2.0 hinterlegt sind (etwa Name und Geburtsdatum).
Wenn Sie diese ändern möchten, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Studierendensekretariat der Uni zu Köln.
Infografiken: Erstellung Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde & ToR)
Bei der Erstellung der Abschlussdokumente für Lehramtsstudium wirken verschiedene Akteur*innen innerhalb der Uni Köln mit. Und zugleich arbeiten sie auch mit den kooperierenden Hochschulen zusammen. Die Infografiken geben Ihnen einen besseren Überblick.
Unser Service für Sie
Beglaubigte Kopie
Mit dem Originalzeugnis erhalten Sie automatisch eine beglaubigte Kopie, die Sie für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW benötigen.
Studierende der Evangelischen bzw. Katholischen Religionslehre erhalten zwei beglaubigte Kopien für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst und für die kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Nachdem Sie das Zeugnis erhalten haben, ist es uns nicht mehr möglich beglaubigte Kopien auszustellen. Bei Verlust der Kopie(n) können wir keine weitere(n) ausstellen, da wir nicht mehr über das Original verfügen. Jedoch kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, Beglaubigungen ausstellen. Das sind z.B. Behörden, Notar*innen oder öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.
FAQ
Was mache ich, wenn sich meine Versandadresse geändert hat?
Sollte sich Ihre Versandadresse kurzfristig geändert haben, schicken Sie uns so bald wie möglich eine Email mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrer neuen Adresse an: zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de.
Was mache ich, wenn sich meine Emailadresse während der Dokumentenerstellung ändert?
Nach der Exmatrikulation können Sie nur noch für eine kurze Übergangszeit Ihre Smailadresse nutzen. Sollte sich Ihre Emailadresse daher ändern oder sich schon geändert haben, schicken Sie uns so bald wie möglich eine Email mit Ihrer Matrikelnummer und einer anderen, privaten Emaildresse an: zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de.
Was mache ich, wenn ich im Verlauf der Dokumentenerstellung exmatrikuliert werde?
Haben Sie die Smail-Adresse angegeben, schreiben Sie bitte so früh wie möglich ein Mail an zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de und teilen uns eine andere, private Email-Adresse mit.
Ich bin exmatrikuliert. Komme ich noch in mein S-Mail-Postfach und in meinen sciebo-Account?
Sie haben 100 Tage nach erfolgter Exmatrikulation noch Zugriff auf Ihren Studierenden-Account. Exmatrikulierte werden zweimal (31 und 7 Tage vorher) über die bevorstehende Deaktivierung informiert.
Die Laufzeit des sciebo-Accounts ist nicht an die des Studierenden-Accounts gekoppelt. Der sciebo-Account kann innerhalb der Laufzeit des Studierenden-Account (vor der Nachlaufzeit) jederzeit erstellt oder verlängert werden. Wird der sciebo-Account beispielsweise einen Tag vor Beginn der Nachlaufzeit verlängert, ist dieser noch ein Jahr gültig.
Wie kommt die Bearbeitungszeit zustande?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussdokumente liegt in der Regel bei ein bis drei Wochen.
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL erstellt das Abschlusszeugnis und die Urkunde.
Sie erhalten dann eine Email, die Ihnen bestätigt, dass die Dokumente erstellt sind und in den aufwändigen Unterschriftenprozess geht (Infomail 1)
Sobald Ihre Dokumente unterschrieben sind, senden wir Ihnen postalisch per Übergabe-Einschreiben an die von Ihnen auf dem Adressblatt und im Online-Formular angegebene Adresse.
Sie erhalten eine Email (Infomail 2), sobald wir die Abschlussdokumente an die Poststelle der Universität zu Köln übergeben haben. Durch diese erfolgt dann der Versand über die Deutsche Post. Es kann hierdurch zu einigen Tagen Verzögerung kommen.
Melden Sie sich bei Unklarheiten bei mir?
Wir kontaktieren Sie, falls wir noch Fragen haben.
Sollten Sie nichts von uns hören, ist alles in Ordnung. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen per E-Mail oder Telefon ab.
Bestätigen Sie mir den Versand der Abschlussdokumente?
Ja, Sie bekommen eine Email vom Prüfungsamt, wenn die Abschlussdokumente auf dem Weg zu Ihnen ist (Infomail 2).
Welche E-Mails bekomme ich wann vom ZfL-Prüfungsamt?
- Infomail 1: Wir bestätigen Ihnen die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente, nachdem diese gedruckt wurden, per Email an die von Ihnen angegebenen Emailadresse.
Diese Email ist verbunden mit der Bitte, uns eine aktuelle Adresse für den Postversand mitzuteilen und zur Verifikation Ihrer Person Ihren Personalausweis hochzuladen. Wie Sie dabei genau vorgehen, steht in der Email. - Infomail 2: Nach ca. sechs bis acht Wochen erhalten Sie eine Benachrichtigung, wenn Ihre Abschlussdokumente auf dem Postweg zu Ihnen sind. Bitte bedenken Sie, dass wir Ihre Dokumente zunächst an die Poststelle der Universität zu Köln übergeben, die diese wiederum an die Deutsche Post übergibt. Es kann hierdurch zu einigen Tagen Verzögerung kommen.
Schauen Sie ggf. auch in Ihrem Spamordner und direkt im S-Mail-Account über Webmail, ob Sie die Emails erhalten haben.
Ihre Abschlussdokumente sind geknickt bei Ihnen angekommen?
Sind die Abschlussdokumente beim Transport mit der Deutschen Post geknickt worden, so besteht die Möglichkeit diese noch einmal vom Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ausgestellt zu bekommen.
So gehen Sie vor:
- Schreiben Sie uns eine Email an zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de, bevor Sie die Dokumente an uns zurücksenden.
- Sie erhalten von uns per Email ein Formular zu, das Sie uns zwingend mit Ihren geknickten originalen Abschlussdokumenten postalisch zurücksenden müssen.
- Sobald Sie die Unterlagen zurück geschickt haben, schreiben Sie uns eine weitere Email an zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de, in der
- Sie uns informieren wann der Rückversand an erfolgt ist,
- Sie Ihre Email-Adresse bestätigen, an die die Benachrichtigunen vom ZfL-Prüfungsamt an Sie per Mail geschickt werden sollen,
- Sie Ihre neue Postadresse bestätigen, an die die neuen Dokumente versendet werden sollen.
Bitte bedenken Sie: für eine erneute Ausstellung der Abschlussdokumente wieder sechs bis acht Wochen einzuplanen, da die Dokumente wieder den vollständigen Prozess zur Erstellung durchlaufen müssen. Sie erhalten bei Fertigstellung und erneutem Versand an Sie wieder eine Email an die von Ihnen angegebene Emailadresse.
Kann ich auch übersetzte Abschlussdokumente erhalten in Englisch oder einer anderen Sprache?
Nein, bitte haben Sie Verständnis, dass das Zentrum für Lehrer*innenbildung keine Dokumente für Sie übersetzt.
Sie können sich allerdings vom ZfL-Prüfungsamt ein Diploma Supplement ausstellen lassen. Dieses erklärt den Studiengang auf Deutsch und Englisch.
Weitere Fragen zum Masterabschluss
Wie setzen sich die einzelnen Noten zusammen und wie werden sie berechnet?
Die Zusammensetzung der Noten regelt die jeweilige Prüfungsordnung, die Sie im ZfL-Navi finden.
Muss ich den Semesterbeitrag für das kommende Semester noch überweisen?
Wenn Sie alle Leistungen in diesem Semester erbracht haben und nur noch auf die Verbuchung Ihrer Noten warten, müssen Sie den Beitrag nicht mehr überweisen. Sie werden dann zum Semesterende (31.03. bzw. 30.09.) automatisch exmatrikuliert.
Sollten Sie wider Erwarten eine Prüfung nicht bestehen, können Sie sich wieder immatrikulieren. Bitte beachten Sie hierzu die Infos auf der Seite des Studierendensekretariats.
Wie lange bin ich eingeschrieben? Muss ich mich exmatrikulieren?
Informationen zum Thema Exmatrikulation finden Sie auf der Website des Studierendensekretariats. Bei allen Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an die dortigen Kolleg*innen.
Reicht das ZfL mein Zeugnis automatisch an die Bezirksregierung oder das MSB weiter?
Nein.
Sie sind zwingend verpflichtet, der Bezirksregierung vor Einstellung / Vereidigung Ihr Zeugnis einzureichen.
Da die Zeugnisausstellung oft erst knapp vor oder nach den Stichtagen veranlasst werden können, empfehlen wir IMMER auchdie digitale Übermittlung Ihrer Abschlussdaten an das NRW-Schulministerium sowie an die Evangelischen Landeskirchen bzw. das Erzbistum Köln (so Sie eine Vocatio/ Missio benötigen) zu beantragen.
Diese Übermittlung erfolgt an festen mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) vereinbarten Stichtagen und ersetzt vorübergehend die Vorlage der beglaubigten Kopie des Masterzeugnisses bei der Bezirksregierung oder beim ZfSL.
Das Ministerium für Schule und Bildung leitet die von uns digital übertragenen Daten an Ihre Bezirksregierung weiter. Für diese Übertragung müssen Sie uns allerdings explizit den Auftrag geben.
Sie sind dazu verpflichtet, sobald Sie die Abschlussdokumente von uns zugesandt bekommen haben, diese unverzüglich den Stellen, die diese benötigen, zukommen zu lassen. Dies kann auch durchaus nach Einstellung/ Vereidigung sein. Das ZfL reicht Ihr Zeugnis NICHT / NIE an die Bezirksregierung oder das MSB weiter.
Sollten Sie eine Nachricht von Ihrer Bezirksregierung oder Ihrem ZfSL erhalten haben, so wenden Sie sich bitte ausschließlich an die darin benannten Ansprechpartner*innen in der Bezirksregierung oder im ZfSL und weisen Sie sie auf die von Ihnen beantragte digitale Übermittlung der Abschlussdaten an das MSB hin, und dass Sie die beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses unverzüglich nach Erhalt nachreichen werden.
Was mache ich, wenn mich einer der in NRW einstellenden Bezirksregierungen oder das für mich zuständige ZfSL das beglaubigte Masterzeugnis zum Einstellungsdatum bzw. zur Vereidigung einfordert, obwohl ich noch keine Abschlussdokumente vorliegen habe?
Für den Übergang in den Vorbereitungsdienst in NRW können Sie auch die digitale Übermittlung Ihrer Abschlussdaten an das NRW-Schulministerium sowie an die Evangelischen Landeskirchen bzw. das Erzbistum Köln (so Sie eine Vocatio/ Missio benötigen) beantragen.
Diese Übermittlung erfolgt an festen mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) vereinbarten Stichtagen und ersetzt vorübergehend die Vorlage der beglaubigten Kopie des Masterzeugnisses bei der Bezirksregierung oder beim ZfSL.
Das beglaubigte Masterzeugnis müssen Sie nur zwingend vor Einstellung/Vereidigung vorlegen, wenn Sie die digitale Übermittlung nichtbeantragt haben.
Sie sind allerdings dazu verpflichtet, sobald Sie die Abschlussdokumente von uns zugesandt bekommen haben, diese unverzüglich den Stellen, die diese benötigen, zukommen zu lassen. Dies kann auch durchaus nach Einstellung/ Vereidigung sein.
Sollten Sie eine Nachricht von Ihrer Bezirksregierung oder Ihrem ZfSL erhalten haben, so wenden Sie sich bitte ausschließlich an die darin benannten Ansprechpartner*innen in der Bezirksregierung oder im ZfSL und weisen Sie sie auf die von Ihnen beantragte digitale Übermittlung der Abschlussdaten an das MSB hin, und dass Sie die beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses unverzüglich nach Erhalt nachreichen werden.
Ich nehme an der Masterfeier teil, sollte ich die digitale Übermittlung trotzdem beantragen?
Leider können wir nicht garantieren, dass Sie an der Masterfeier Ihre Abschlussdokumente überreicht bekommen. Sie erhalten dann auf der Feier ein Ersatzdokument.
Sollten Sie im Anschluss an die Masterfeier direkt in den Vorbereitungsdienst, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall die digitale Übermittlung Ihrer Daten ans Ministerium für Schule und Bildung zu beantragen, um sicherzugehen, dass Sie im Falle einer Nichtfertigstellung Ihrer Abschlussdokumente stressfrei in den Vorbereitungsdienst übergehen können.
Ihre Abschlussdokumente schicken wir Ihnen dann nach der Masterfeier per Post. In diesem Fall schicken Sie uns bitte NACH der Masterfeier eine Email an zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de und lassen uns die postalische Adresse wissen, an die die Abschlussdokumente im Nachgang versendet werden sollen.