Praxissemester
FAQ
Auf dieser Seite gibt's Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Praxissemester im Lehramt der Uni Köln, sortiert nach Themenbereichen.
Wie erhalte ich meine Leistungspunkte für das Basismodul Vorbereitung Praxissemester?
Wie jedes andere Modul wird auch das Basismodul Vorbereitung Praxissemester mit einer benoteten Prüfungsleistung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Projektskizze für das geplante Studienprojekt, das Sie in Ihrem Profilfach durchführen.
Sie erhalten für die absolvierte Modulabschlussprüfung im Basismodul 11 Leistungspunkte (LA Grundschule) bzw. 8 Leistungspunkte (alle anderen Lehrämter).
Ihre Teilnahme an den Standardgruppen der Vorbereitungsphase wird in KLIPS 2.0 nicht separat verbucht. Sie erhalten Ihre Leistungspunkte ausschließlich über die Modulabschlussprüfung Basismodul (= Projektskizze) in Ihrem Profilfach.
Wann kann ich die Püfungsergebnisse der MAP im Basismodul in Klips 2.0 einsehen?
In der Regel können Sie Ihre Prüfungsergebnisse einen Monat nach Semesterbeginn (Ende Oktober/Ende April) in KLIPS 2.0 einsehen.
- Die Note des Basismoduls kann erst verbucht und gültig gesetzt werden, wenn sämtliche Prüfungen für das Fach / die*den Dozierende*n in einem Prüfungszeitraum absolviert wurden und die entsprechenden Noten im System eingetragen sind.
- Das Gültigsetzen der Noten erfolgt durch das Prüfungsamt des ZfL und kann frühestens nach Ende des technischen Prüfungstermins erfolgen. Erst danach sind die Noten für die Studierenden sichtbar (in Klips 2.0 über den „Studierendenstatus“).
Muss ich in der Belegphase vor dem schulpraktischen Teil des Praxissemesters erneut Kurse über KLIPS 2.0 wählen?
In der Belegphase vor dem schulpraktischen Teil müssen Sie für das Praxissemester keine weiteren Kurse an der Universität zu Köln wählen. Die universitäre Begleitung über die Profilgruppe läuft weiter, damit Sie das Forschungsprojekt an der Schule durchführen können.
Beachten Sie jedoch bitte, dass Sie während des Praxissemesters von den jeweiligen ZfsL betreut werden und an diesen auch Begleitveranstaltungen stattfinden. Informationen zu den Veranstaltungen des jeweiligen ZfsL erhalten Sie über das Nachrichtenportal in PVP.
Was ist, wenn ich nach den Vorbereitungsseminaren nicht direkt ins Praxissemester starten kann/möchte?
Sofern keine triftigen Gründe vorliegen, raten wir von einer Unterbrechung des Studienbereichs Praxissemester dringend ab. Sollte dennoch die Notwendigkeit bestehen, dass Sie nicht direkt nach der Vorbereitung in den schulpraktischen Teil des Praxissemesters gehen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, gilt:
- Besuchen Sie alle Vorbereitungsseminare zum Praxissemester und sprechen Sie die Unterbrechung rechtzeitig mit der*dem Dozierenden Ihrer Profilgruppe ab. Nur auf Grundlage einer absolvierten Profilgruppenphase können Sie den Antrag auf Wiederzuweisung zu einer Profilgruppe einreichen, andernfalls kann Ihr Antrag nicht angenommen werden. Wir empfehlen das Basismodul Vorbereitung Praxissemester mit der Modulabschlussprüfung (= Abgabe der Projektskizze) bereits dann abzuschließen.
- Melden Sie sich im aktuellen Durchgang nicht für das Verteilverfahren der Schulplätze in PVP an.
- Füllen Sie den Antrag auf Wiederzuweisung (pdf) zu einer Profilgruppe aus und lassen Sie diesen von der*dem Dozierenden Ihrer Profilgruppe unterzeichnen, reichen Sie den Antrag anschließend digital ein: zfl-praxissemester@uni-koeln.de.
- Sie werden vom ZfL im Rahmen der Restplatzvergabe bis zu Beginn der zweiten Vorlesungswoche in die Profilgruppe des Vorbereitungsseminars in Klips 2.0 eingetragen. Sie müssen in Klips 2.0 nicht mehr tätig werden.
Fristen
Start des Praxissemesters geplant: September
- Frist für den Antrag: bis spätestens zum 10. April des gleichen Jahres
Start des Praxissemesters geplant: Februar
- Frist für den Antrag: bis spätestens zum 10. Oktober des Vorjahres
Was passiert mit meinen Vorbereitungsseminaren zum Praxissemester, wenn ich in den Bachelor zurückgestuft werde?
Wenn Sie in den Bachelor zurückgestuft werden, werden Sie von den Vorbereitungsseminaren, in denen Sie bereits einen Fixplatz erhalten haben, abgemeldet.
Sobald Sie wieder in den Master eingeschrieben sind, müssen Sie die Vorbereitungsseminare während der zweiten Belegphase in KLIPS 2.0 erneut belegen und absolvieren.
Informieren Sie bitte Ihre*n Dozierende*n, dass Sie zurückgestuft wurden, insbesondere die*der Dozierende Ihrer Profilgruppe.
Sollte die Profilgruppenphase (i.d.R. die letzten vier Wochen der Vorlesungszeit) zum Zeitpunkt der Rückstufung bereits begonnen haben, werden Sie wie ein*e Unterbrecher*in des Moduls Praxissemester betrachtet. Alle Informationen diesbezüglich finden Sie hier (im Abschnitt "Unterbrechung"). Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Rückstufung in den Bachelor die Profilgruppenphase komplett erneut besuchen müssen, sobald Sie wieder in den Master eingeschrieben sind.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie sich aufgrund der Rückstufung in den Bachelor nicht zur Modulabschlussprüfung im Basismodul (= Abgabe der Projektskizze) anmelden können und die Note somit erst nach Ihrer Rückkehr in den Master in KLIPS 2.0 eingetragen wird. Sprechen Sie diesbezüglich bitte Ihre*n Dozierende*n an.
Bezüglich des schulpraktischen Teils Ihres Praxissemesters beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Platzvergabe.
zum Seitenanfang
FAQ Restplatzvergabe Vorbereitungsseminare
Wie erkenne ich, in welchem Fach ich meine Profilgruppe habe?
Mir fehlt noch ein Seminar/ich möchte wechseln: Kann ich das nicht einfach mit dem*der Dozierenden besprechen?
Nein, im Vorbereitungsmodul ist dies nicht möglich. Die Vergabe von Restplätzen und Wechselwünsche muss zentral über das ZfL erfolgen. Die Dozierenden können zwar Aussagen zu den Platzkapazitäten treffen, müssen Sie aber stets ans ZfL verweisen.
Wie muss ich mich auf den Telefontermin im Rahmen der Restplatzvergabe Nachtragen vorbereiten?
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Seminare Sie im Basismodul: Vorbereitung Praxissemester belegen müssen. Schauen Sie anschließend in KLIPS 2.0 nach, welche Seminare angeboten werden und geben Sie am Telefon die genaue Lehrveranstaltung (LV-Nummer, Fach, Uhrzeit, Dozent*in) an, in die Sie nachgetragen werden möchten. Das Nachtragen in Klips erfolgt direkt während des Gesprächs.
Kann ich im Rahmen des telefonischen Termins zum Nachtragen auch direkt Seminare wechseln?
Nein, das ist nicht möglich. Die beiden Phasen (Nachtragen und Wechseln) müssen unabhängig voneinander erfolgen, da die Wechselkapazitäten von der finalen Verteilung im Rahmen des Nachtrageverfahrens abhängen. Bitte sehen Sie von o.g. Anfragen ab, da wir keine Ausnahmen machen können.
Was ist, wenn ich die Restplatzvergabe Nachtragen verpasst habe?
Wenn Ihnen nach Ende der Fristen auffällt, dass Ihnen noch Seminare fehlen, können Sie sich per E-Mail (zfl-praxissemesteruni-koeln.de) mit folgenden Informationen bei uns melden:
- Name
- Matrikelnummer
- Seminar mit LV-Nummer, Fach und Dozent*in, in welches Sie nachgetragen werden möchten (wenn es in dem Fach/FSP mehrere Seminare gibt, geben Sie bitte alle mit entsprechenden Prioritäten an, da einige ggf. schon voll sind).
Es erfolgt darauf eine Einzelfallprüfung. Sie erhalten per E-Mail die Rückmeldung, ob eine nachträgliche Umsetzung möglich ist.
Kann ich mehrere Wechselanträge stellen?
Sie können das Wechselformular einmalig ausfüllen, dort besteht aber die Möglichkeit, auch Alternativwünsche anzugeben. Sollten Sie einen Fehler beim Ausfüllen gemacht haben, bitten wir Sie, das Formular erneut richtig auszufüllen und einen Hinweis im Freifeld am Ende der Umfrage zu machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei mehreren eingereichten Wechselanträge immer nur den letzten vollständig ausgefüllten Antrag bearbeiten können.
Ich habe einen Härtefallantrag gestellt: Muss ich das im Wechselformular angeben?
Ja, wenn Sie für die PVP-Platzvergabe einen Härtefallantrag gestellt haben, werden Sie auch bei der Verteilung der Wechselwünsche vorgelagert behandelt. Bitte geben Sie im Kommentarfeld am Ende der Umfrage an, dass Sie einen Härtefallantrag gestellt haben.
Wenn ich einen Wechselantrag gestellt habe, welches Seminar soll ich besuchen, bis die Ergebnisse in KLIPS 2.0 verbindlich sind?
Auch wenn wir in der Regel über 90% der Wechselanträge umsetzen können, empfehlen wir, dass Sie weiterhin die Seminare besuchen, die Ihnen in KLIPS 2.0 zugewiesen sind. Das heißt, dass Sie bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse in Ihrem ‚alten‘ Seminaren verbleiben. Alternativ können Sie auch beide Seminare, d.h. das ‚alte‘ und das neu gewünschte, besuchen.
Ausnahme: Wenn Sie einen Härtefallantrag für die Schulplatzvergabe (PVP) und einen Wechselantrag gestellt haben, können Sie direkt das neu gewünschte Seminar besuchen.
Was ist, wenn ich die Restplatzvergabe Wechseln verpasst habe?
Wir können leider keine nachträglichen Wechselanträge annehmen, da auf Basis der Ergebnisse der Restplatzvergabe die PVP-Platzvergabe und -Kapazitäten berechnet werden. Wir bitten, von etwaigen Anfragen abzusehen.
zum Seitenanfang
FAQ Platzvergabe PVP
Warum kann ich mir meine Praktikumsschule nicht selbst auswählen?
Die eigenständige Wahl einer Schule außerhalb des Webportals PVP ist nicht möglich. Das hat logistische Gründe: Die Koordination der großen Zahl von Studierenden (bis zu 1.200 Studierende in einem Durchgang), die Größe der Ausbildungsregion und die Komplexität des institutionellen Systems.
Die Bezirksregierungen haben sich den Hochschulen gegenüber verpflichtet, Praktikumsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. In der benötigten Größenordnung und bei der Größe der Ausbildungsregion stellt dies ein großes logistisches Unterfangen dar, das die Bezirksregierung nur durch klare Regulierungen und Vorgaben (u.a. bezogen auf Erlassstunden, die gleichmäßige Verteilung von Praxissemester- und Referendariatsplätzen innerhalb der Ausbildungsregion etc.) angemessen steuern kann.
Die Universität hat keinen Einfluss auf den Zuschnitt der Ausbildungsregion und die in dieser zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze, gleichwohl ihr die Vergabe der Praktikumsplätze obliegt (Praxiselementeerlass 2012, §3, 3-5).
Alle Beteiligten sind bemüht darum, eine möglichst faire Verteilung der zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze zu ermöglichen.
Kann ich das Praxissemester außerhalb der Ausbildungsregion Köln absolvieren?
Bis auf die Fälle, in denen eine Fächerkombination die Zuweisung einer Praktikumsschule außerhalb der Ausbildungsregion Köln notwendig macht (z.B. Niederländisch), ist es aufgrund der Koordination der großen Zahl von Studierenden (bis zu 1.200 Studierende pro Durchgang) und der Komplexität des institutionellen Systems nicht möglich, für das Praxissemester eine Schule außerhalb der Ausbildungsregion zu wählen.
Kann ich das Praxissemester mit dem Auslandsaufenthalt kombinieren?
Nein, dies ist in der Regel nicht möglich.
Allerdings befinden sich die Fächer Italienisch, Japanisch, Niederländisch und Russisch aktuell in einer Pilotphase zur Absolvierung des Praxissemesters an einer Deutschen Schule im Ausland, hier ist das Praxissemester mit dem Auslandsaufenthalt kombinierbar. Studierende dieser Fächer wenden sich bei Interesse bitte an die Dozierenden der jeweiligen Praxissemester-Vorbereitungsseminare.
Kann mich eine Schule für das Praxissemester anfordern?
Nein. Die Platzvergabe läuft nur über das PVP-Verfahren.
Kann ich nach der Schulzuweisung meine Schule noch wechseln?
Das ist leider aufgrund des komplexen Verteilsystems nicht möglich.
Ich habe eine Schule zugewiesen bekommen, die mir überhaupt nicht gefällt: Kann ich das Praxissemester unterbrechen und mich im nächsten Semester neu bewerben?
In dem Fall würde es sich um einen Abbruch des Praxissemesters handeln. Im Falle eines Abbruchs des Praxissemesters erhalten Sie einen Fehlversuch für den schulpraktischen Teil und Ihnen wird bei der Wiederaufnahme des Praxissemesters Ihre bereits zugewiesene Schule erneut zugeordnet.
Welche Schulen, die ich selbst besucht habe, muss ich in PVP angeben?
Sie müssen nur die Schulen angeben, die Sie selbst als Schüler*in besucht haben und die in der Ausbildungsregion Köln liegen. Schulen, die Sie im Rahmen eines Praktikums besucht haben, müssen Sie nicht angeben.
Wie melde ich mich zum Verteilverfahren in PVP an?
Sobald Sie die Auswahl Ihrer Schulen in PVP finalisiert haben, melden Sie sich verbindlich zum Verteilverfahren an. Bitte beachten Sie, dass das Hochladen des unterschriebenen Anmeldeformulars (Wunschliste) ab dem Praxissemesterdurchgang September 2023 nicht mehr nötig ist. Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit der Finalisierung Ihrer Auswahl im PVP-Portal. Mit der Finalisierung melden Sie sich verbindlich für das Aufbaumodul „Praxissemester“ und den schulpraktischen Teil an.
Die Wunschliste bewahren Sie bitte als Nachweis für Ihre Anmeldung in PVP bis zum Abschluss des schulpraktischen Teils auf.
Bitte beachten Sie die Fristen für die Anmeldung in PVP, es handelt sich um gesetzliche Ausschlussfristen.
Weiterführende Information zur Anmeldung in PVP finden Sie in unserer Klickanleitung.
Wie funktioniert die Verteilung in PVP?
PVP erfasst die Daten, also alle Informationen zu Fach- und Gesamtkapazitäten an Schulen und ZfsL sowie die Wunschlisten, Fächer und Ortspunkte aller Studierenden. Dieses Datenpaket wird an einen sogenannten Optimierer übergeben. Das ist ein eigens für diese Aufgabe entwickelter Optimierungsalgorithmus der Universität Wuppertal, die in diesem Bereich über eine ausgewiesene Expertise verfügt. Dieser Optimierer rechnet alle möglichen Verteilungen durch und ermittelt so die optimale Gesamtlösung. Er versucht also möglichst viele Wünsche mit möglichst hoher Priorität zu realisieren.
Leider kann aufgrund der schulseitig zur Verfügung gestellten Kapazitäten und des individuellen Wahlverhaltens der Studierenden nicht in jedem Fall eine Schule der Wunschliste zugewiesen werden. In diesem Fall wird von den in der Ausbildungsregion zur Verfügung stehenden Schulen die nächsgelegene Schule zum Ortspunkt zugewiesen, um so die Platzgarantie im Praxissemester zu gewährleisten.
Warum vergeht zwischen meiner Schulauswahl und der Veröffentlichung der Schulplätze so viel Zeit?
Bei der Schulplatzvergabe sind viele Institutionen beteiligt, die sich für die zur Verfügung stehenden Kapazitäten, Härtefallanträge, Ortspunkte und weiteres abstimmen müssen. Daher nimmt die Verteilung etwas Zeit in Anspruch.
Was passiert, wenn ich vor oder nach der Schulzuweisung in PVP in den Bachelor zurückgestuft werde?
Wenn Sie während der vorläufigen Schulzuweisung oder nach der finalen Schulzuweisung in PVP in den Bachelor zurückgestuft werden, können Sie nicht ins Praxissemester starten.
Sie werden aus dem Verfahren in PVP ohne Fehlversuch herausgenommen.
Sobald Sie wieder in dem Master eingeschrieben sind, können Sie sich erneut über PVP für eine Schule für den entsprechenden Praxissemesterdurchgang bewerben. Was Ihre Vorbereitung zum Praxissemester anbelangt, beachten Sie bitte diese Hinweise.
Was passiert, wenn ich vor dem Praxissemester einen Auslandsaufenthalt plane?
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt vor dem Praxissemesters planen, beachten Sie bitte, dass Sie auch während Ihres Auslandsaufenthaltes an der Universität zu Köln regulär eingeschrieben bleiben müssen. Eine Beurlaubung während des Auslandaufenthalts ist nicht möglich. Sollten Sie beurlaubt sein, können Sie nicht an der Platzvergabe für den kommenden Praxissemesterdurchgang teilnehmen sowie ins Praxissemester starten. Dies hat sowohl technische als auch prüfungsrechtliche Gründe.
Ausnahme:
- die Beurlaubung erfolgt aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und/oder aufgrund der Pflege der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten oder im ersten Grad Verschwägerten,
- die Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft (vgl. §8 Abs 3 der Einschreibungsordnung der Universität zu Köln).
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.
Bitte beachten Sie außerdem Folgendes:
Start des Praxissemester geplant: Februar
- Sie müssen im WiSe des Vorjahres an der UzK eingeschrieben sein
Start des Praxissemester geplant: September
- Sie müssen im SoSe des gleichen Jahres an der UzK eingeschrieben sein
Außerdem denken Sie bitte daran, den Antrag auf Wiederzuweisung rechtzeitig einzureichen. Alle Informationen darüber finden Sie hier.
zum Seitenanfang
FAQ Führungszeugnis
Wie kann ich prüfen, ob mein Führungszeugnis bereits beim ZfsL vorliegt?
Ab dem Praxissemester September 2023 können Sie direkt in PVP einsehen, ob Ihr Führungszeugnis bei Ihrem zuständigen ZfsL bereits vorliegt. Sobald das Führungszeugnis bei dem zuständigen ZfsL eintrifft, wird das ZfsL dies in PVP vermerken. In Ihrem PVP-Account unter „Praktikumsdaten anzeigen“ können Sie dann prüfen, ob Ihr Führungszeugnis vorhanden ist (ja oder nein).
Sollte das EFZ bis 14 Tage vor Beginn des Praxissemesters noch nicht vorliegen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen ZfsL in Verbindung oder fragen Sie bei Ihrer Meldebehörde/beim Bundesamt für Justiz über den Bearbeitungsstand des Führungszeugnisses nach.
Das Führungszeugnis wurde zu mir nach Hause geschickt. Was soll ich jetzt tun?
Wenn das Führungszeugnis direkt an Ihre private Anschrift versendet wurde, handelt es sich nicht um das richtige Dokument. Für Ihr Praxissemester benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Sie müssen sich dann mit Ihrer Meldebehörde bzw. mit dem Bundesamt für Justiz in Verbindung setzen und das Führungszeugnis ggf. erneut beantragen. Bitte beachten Sie hier die Fristen.
Mein erweitertes Führungszeugnis ist bis zum Beginn des Praxissemesters bei meinem zuständigen ZfsL noch nicht eingetroffen. Was nun?
Liegt Ihr Ihr erweitertes Führungszeugnis (weder digital noch analog) bis zum Beginn des Praxissemesters Ihrem zuständigen ZfsL noch nicht vor, werden Sie ggf. mit leichter Verspätung am Lernort Schule starten. Solange das erweiterte Führungszeugnis noch nicht vorliegt, dürfen Sie ausschließlich die ZfsL-Veranstaltungen besuchen. Die fehlenden Stunden am Lernort Schule müssen im Laufe des Praxissemesters in Absprache mit der Schule nachgeholt werden. Das Praxissemester startet ab dem Zeitpunkt, zu dem das erweiterte Führungszeugnis am ZfsL vorliegt. Bitte setzen Sie sich unbedingt mit dem für Sie zuständigen ZfsL in Verbindung und klären Sie mit diesem, wie das weitere Vorgehen ist. Das ZfsL wird die betroffene Schule darüber informieren.
Ich brauche das erweiterte Führungszeugnis für andere Zwecke. Was soll ich tun?
Eine Entscheidung über die Herausgabe des erweiterten Führungszeugnisses (z.B. als Kopie) obliegt den zuständigen ZfsL. Setzen Sie sich bitte mit dem ZfsL in Verbindung.
zum Seitenanfang
FAQ Durchführung des Praxissemesters
Wer sind meine Ansprechpersonen während des Praxissemesters?
An der Hochschule ist die*der Lehrende der Profilgruppe Ihre Ansprechperson. Sie begleitet Sie von der Vorbereitung bis zur Betreuung Ihres Studienprojekts während des Praxissemesters.
An der Schule sind die Ausbildungsbeauftragten (ABB) und die Ausbildungslehrkräfte (ABL) Ihre Ansprechpersonen und am ZfsL sind dies die Seminarausbildenden (SAB).
Weitere Informationen finden Sie in den fachspezifischen Hinweisen zum Praxissemester im ZfL-Navi.
Kann ich an Schulfahrten (Wandertage, Klassenfahrten etc.) teilnehmen?
Sie können an Klassenfahrten, Wandertagen etc. teilnehmen, wenn seitens der Schule sichergestellt wird, dass Sie im Rahmen dieser Veranstaltung keine Aufsichtspflicht übernehmen müssen (dies ist ausgeschlossen; siehe Praxiselementeerlass §5 Abs. 8).
Darüber hinaus muss Ihr Versicherungsschutz während dieser Veranstaltung geklärt sein, ebenso wie die Finanzierung Ihrer Teilnahme.
Studierende im Praxissemester können nicht dazu verpflichtet werden, an einer Klassenfahrt, einem Wandertag etc. teilzunehmen.
Es gelten die Richtlinien für Schulfahrten, die Sie auf der Website des Schulministierums NRW einsehen können.
Finden während der Schulferien ZfsL Termine statt?
Nein. Sie haben in den Ferien frei, es finden auch keine Veranstaltungen an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) statt.
An wen kann ich mich wenden, falls ich Diskriminierung in einer Praxisphase erfahre?
zum Seitenanfang
FAQ Abwesenheit & Schwangerschaft im Praxissemester
Was passiert, wenn ich während des Praxissemesters krank werde?
Bitte informieren Sie unverzüglich die zuständige Ansprechperson Ihrer Schule (ABB, Schulleitung) und reichen Sie dort (ab dem 3. Tag) Ihre Krankmeldung ein. Bitte informieren Sie auch das ZfsL sofern Seminartage betroffen sind.
Entschuldigte Fehlzeiten (mit ärztlichem Attest) bis zu zehn Werktagen haben in der Regel keine Konsequenzen für die Anerkennung des Praxissemesters, sofern Sie im Rahmen des Praxissemesters 250 Stunden Präsenz an der Schule nachweisen können.
Bei einer längeren Erkrankung, die u.U. die Durchführung des Praxissemesters gefährdet, muss auch das ZfL in Kenntnis gesetzt werden. Melden Sie sich per Email an zfl-praxissemesteruni-koeln.de, wenn
- Sie länger andauernd erkrankt sind (d.h. mehr als zehn Werktagen am Stück an Schulen/ZfsL fehlen)
- Sie in den letzten vier oder weniger Wochen des Praxissemesters zwei oder mehr Wochen erkrankt sind,
- kein gegenseitiges Einvernehmen bzgl. der Erkrankung zwischen Ihnen und der Schule herzustellen ist und Abstimmungsbedarf besteht (unabhängig von der Dauer der Erkrankung).
Was passiert, wenn ich einen Unfall im Rahmen des Praxissemesters habe?
Im Falle eines Unfalls teilen Sie der*dem behandelnden Ärztin*Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Rahmen Ihres Studiums handelt und melden den Unfall umgehend Ihrer Schulleitung.
Füllen Sie das Formular zur Unfallanzeige (pdf), Punkte 5 bis 21, aus und senden Sie es zeitnah ans ZfL per Email: zfl-praxissemesteruni-koeln.de. Das ZfL leitet die Unfallanzeige weiter an die Unfallkasse NRW.
Ich muss während des Praxissemesters noch eine Klausur an der Uni schreiben – kann ich dafür frei nehmen?
Wenn Sie während des Praxissemesters eine universitäre Prüfungsleistung ablegen müssen (z.B. Nach- oder Wiederholungsklausur) und sich der Prüfungstermin mit der Anwesenheitszeit an der Ausbildungsschule und ggf. einem Begleitseminar bei Ihrem zuständigen ZfsL überschneidet, können Sie einen Antrag (pdf) an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für den Master of Education der Universität zu Köln stellen, um sich für den Prüfungstermin von der Anwesenheit an der Schule und ggf. an dem ZfsL freistellen zu lassen.
Schicken Sie den ausgefüllten Antrag bitte vor Ihrem Prüfungstermin per Email an das ZfL: zfl-praxissemesteruni-koeln.de.
Der Antrag gilt nur im Fall von universitären Prüfungsleistungen. Für alle anderen Fälle (z.B. Sonderurlaub) beachten Sie bitte unsere Hinweise und setzen Sie sich mit uns (zfl-praxissemesteruni-koeln.de) in Verbindung.
Ich fahre zur Beerdigung meines Großvaters / Mein Kind ist krank und ich habe keine Betreuung etc. – kann ich für diese Zeit Sonderurlaub beantragen?
Sie können während Ihres Praxissemesters tageweise von der Anwesenheitspflicht am Lernort Schule durch die Schulleitung befreit werden, ohne dass dafür die Entscheidung der Hochschule eingeholt werden muss.
Dies betrifft insbesondere folgende Anlässe:
- Niederkunft der Lebenspartnerin,
- Tod eines Angehörigen ersten Grades,
- schwere Erkrankung eines Angehörigen, soweit im selben Haushalt lebend,
- Kinderbetreuung bei Ausfall der Betreuungssituation und vergleichbare Situationen.
Bitte legen Sie der Schulleitung geeignete Nachweise und Bescheinigungen vor.
Was passiert, wenn ich vor oder während des Praxissemesters schwanger werde?
Da schwangere Studentinnen und ihre ungeborenen Kinder durch Infektionsgefährdungen in besonderer Weise betroffen sind, dürfen Sie in der Schwangerschaft den schulpraktischen Teil des Praxissemesters nur dann antreten, wenn die Praktikumstätigkeit dort ohne Ihre konkrete Gefährdung oder die Ihres ungeborenen Kindes möglich ist.
Wird einer Studierenden vor oder während der Ableistung des Praxissemesters ihre Schwangerschaft bekannt, muss sie diese unverzüglich dem ZfL und der Schulleitung anzeigen.
Während des Mutterschutzes (= sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung bei Früh- und Mehrlingsgeburten) erfolgt grundsätzlich keine Zuweisung an eine Ausbildungsschule, es sei denn, dass Sie sich ausdrücklich zur Ausbildung bereit erklären.
So gehen Sie vor:
- Setzen Sie sich zeitnah mit der Schulleitung in Verbindung und informieren diese über die Schwangerschaft.
- Die Schulleitung muss den Bogen zur Gefährdungsbeurteilung (pdf) ausstellen und Ihnen aushändigen.
- Mit dem ausgefüllten Bogen suchen Sie den Betriebsärztlichen Dienst auf, lassen sich untersuchen und erhalten eine offizielle Einschätzung darüber, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Sie am Lernort Schule eingesetzt werden können
- Leiten Sie bitte die betriebsärztliche Einschätzung und die Gefährdungsbeurteilung der Schule sowohl an die Schule als auch das ZfL per Email (zfl-praxissemesteruni-koeln.de) weiter.
- Das ZfL informiert Sie im Falle eines Nichtantritts des Praxissemesters über die weiteren Schritte.
- Die Kosten für die Untersuchung übernimmt die Bezirksregierung Köln, die Abrechnung erfolgt separat mit dem Betriebsärztlichen Dienst.
Kontaktdaten des Betriebsärztlichen Dienstes in Köln
zum Seitenanfang
FAQ Abschluss des Praxissemesters
zum Seitenanfang
Wir unterstützen Sie gern
Das könnte Sie auch interessieren