Bewerbung mit nicht abgeschlossenem Bachelor
Sie können sich auf den Master of Education im Lehramtsstudium an der Uni Köln bewerben, wenn Sie das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben. Dazu gelten spezifische Voraussetzungen, die wir Ihnen hier erklären.
Wenn Sie sich aus einem noch nicht abgeschlossenen Bachelor-Studiengang beworben haben, müssen Sie den Bachelor-Abschluss fristgerecht nachweisen, sonst werden sie aus dem Master-Studiengang in den Bachelor zurückgestuft (Kölner Bewerber*innen) oder exmatrikuliert (externe Bewerber*innen).
Übersicht
Wie sind die Zugangsvoraussetzungen?
Um die Zugangsvoraussetzungen bei der Bewerbung aus einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium zu erfüllen, benötigen Sie folgendes:
- Nachweis über mindestens 144 einschlägige Leistungspunkte aus abgeschlossenen Modulen
- Zulassung zur Bachelorarbeit bis spätestens
- Bewerbung zum Sommersemester: 15.12. des vorherigen Jahres
- Bewerbung zum Wintersemester: 15.06.
- Die Zulassungs-Bescheinigung aus dem Service Portal Lehramt beinhaltet das Abgabedatum.
- Abschluss des Moduls Eignungs- und Orientierungspraktikum, eines vergleichbaren durch eine Hochschule begleiteten Moduls oder eines erfolgten fünfwöchigen Schulpraktikums
- Nachweis über das Transcript of Records oder über eine offizielle Bescheinigung der Schule ist ausreichend.
Warum muss die Bachelor-Arbeit bei einer Masterbewerbung bis zum 15.6. / 15.12. angemeldet sein?
Was sind "einschlägige Leistungspunkte"?
Können im Rahmen meiner Masterbewerbung alle Leistungspunkte berücksichtigt werden, obwohl mein Fach anders heißt als das entsprechende Kölner Lehramtsfach?
Bis wann muss ich meine ausstehenden Bachelor-Leistungen erbracht haben?
Zum Studienabschluss noch ausstehende Leistungen müssen Sie spätestens zum Semesterende erbracht haben. Andernfalls wird Ihre Zulassung zurückgezogen. Für Kölner Bewerber*innen bedeutet das eine Rückstufung in den Bachelor. Prüfungen müssen bis dahin abgelegt, Hausarbeiten und die Bachelorarbeit eingereicht sein. Benotung und Verbuchung in KLIPS 2.0 können auch nach den Fristen erfolgen.
Fristen:
- Bewerbung zum Sommersemester: 31.3.
- Bewerbung zum Wintersemester: 30.9.
Wie und bis wann weise ich den Bachelor-Abschluss nach?
Kölner Lehramts-Studierende der Uni, DSHS & HfMT
- Bei Bewerbung zum Sommersemester: 30.06. des gleichen Jahres
- Bei Bewerbung zum Wintersemester: 31.12. des gleichen Jahres
Sobald Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben, erstellt das Gemeinsame Prüfungsamt das Bachelorzeugnis. Dazu müssen Sie keinen Antrag stellen. Bitte überprüfen Sie aber, dass alle 180 Leistungspunkte in KLIPS 2.0 verbucht und gültig gesetzt sind.
Sie müssen das Zeugnis nicht vorzeigen und dem ZfL-Prüfungsamt nicht per Email senden, um den rechtzeitigen Bachelorabschluss nachzuweisen. Dazu reicht es, wenn die 180 LP des Bachelors in KLIPS verbucht sind.
Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Bachelorabschluss nicht fristgerecht vorliegen, werden Sie aus dem Masterstudiengang zurück in den Bachelor gestuft.
Ausführliche Informationen und Fristen zum Nachweis des Bachelor-Abschlusses
Externe Bewerber*innen oder Kölner Bewerber*innen mit einem außerschulischen Abschluss
- Bei Bewerbung zum Sommersemester: 30.06. des gleichen Jahres
- Bei Bewerbung zum Wintersemester: 31.12. des gleichen Jahres
Wenn Ihr Bachelorzeugnis nicht Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen war, die Sie in KLIPS hochgeladen haben, schicken Sie Ihr Zeugnis bitte vor Ablauf der Frist in elektronischer Form an zfl-masterbewerbunguni-koeln.de.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihren Bachelorabschluss nicht fristgerecht nachweisen, werden Sie aus dem Masterstudiengang exmatrikuliert.
Ausführliche Informationen und Fristen zum Nachweis des Bachelor-Abschlusses
Warum habe ich trotz erhaltenem Bachelor-Zeugnis noch eine Rückmeldesperre im Master?
Was passiert, wenn ich meinen Bachelor-Studiengang nicht rechtzeitig abschließen kann?
Die letzte Leistung des Bachelorstudiums (z.B. Abgabe der letzten Hausarbeit) muss an diesen Stichtagen abgelegt sein:
- Masterbeginn im Sommersemester: 31.03.
- Masterbeginn im Wintersemester: 30.09.
Die Korrektur der Leistung kann nach diesem Stichtag erfolgen. Die Leistung muss jedoch bestanden sein.
Falls Sie die letzte Leistung des Bachelorstudiums nach den Stichtagen erbracht oder eine vor den Stichtagen erbrachte Leistung des Bachelorstudiums nicht bestanden haben, gilt:
Kölner Lehramts-Studierende der Uni, DSHS & HfMT
- Studierende, die den Bachelor an der Uni Köln studiert haben: Sie werden vom Studierendensekretariat in den Bachelor zurückgestuft und erhalten so die Möglichkeit, das Bachelorstudium abzuschließen.
- Sobald Sie wissen, dass Sie die Frist für den Abschluss des Bachelorstudiums nicht einhalten können, schreiben Sie bitte so schnell wie möglich dem Gemeinsamen Prüfungsamt an ZfL eine Email an zfl-masterbewerbunguni-koeln.de mit der Bitte um Rückstufung. Dann teilen wir dem Studierendensekretariat mit, dass Sie das Masterstudium nicht weiterführen können
Externe Bewerber*innen oder Kölner Bewerber*innen mit einem außerschulischen Abschluss
- Studierende, die den Bachelor an einer externen Hochschule studiert haben: Sie können sich nicht für das zweite Mastersemester zurückmelden und werden vom Studierendensekretariat exmatrikuliert.
- Sobald Sie wissen, dass Sie die Frist für den Abschluss des Bachelorstudiums nicht einhalten können, kommen Sie bitte so bald wie möglich in die Sprechstunde des ZfL-Prüfungsamts, damit wir Sie über das weitere Vorgehen beraten können.
Erneute Bewerbung für den Master erforderlich
Nach der Rückstufung bzw. Exmatrikulation müssen Sie sich erneut für das Masterstudium bewerben, um das Master-Studium im kommenden Semester wieder aufzunehmen zu können. Es gelten die üblichen Fristen.
Was mache ich, wenn ich meine letzte Bachelorprüfung nicht bestanden habe und mich zurückstufen lassen muss?
Wie bewerbe ich mich, welche Unterlagen brauche ich?
Sie bewerben sich online über KLIPS 2.0. Dort laden Sie auch die notwendigen Dokumente mit hoch (ausführliche Informationen).
Rechtsverbindliche Informationen finden Sie in der Zulassungsordnung zum Master of Education (pdf). Zu den Bewerbungsfristen und dem Zeitlauf können Sie sich allgemein hier informieren.
Aus rechtlichen Gründen sind vor der Bewerbung die Prüfung Ihrer Unterlagen und Aussagen über Ihre Chancen, einen Studienplatz zu erhalten, nicht möglich.
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