Anerkennung
Das Praxissemester an der Uni Köln besteht aus dem schulpraktischen und Schulforschungsteil. Es kann unter gewissen Bedingungen eine Anerkennung sowohl des einen als auch des anderen oder beider Teile erfolgen.
Eine (Teil-)Anerkennung des Praxissemesters unterliegt klaren prüfungsrechtlichen Vorgaben und ist nur in Ausnahmefällen im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich. Diese erfolgt durch den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge. Die Prüfung des Anerkennungsantrags kann bis zu drei Monate dauern. Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung des Anerkennungsantrags für den schulpraktischen Teil und Schulforschungsteil.
Übersicht
Anerkennung des kompletten Studienbereichs Praxissemester
Eine Anerkennung des Praxissemesters ist in folgenden Fällen möglich:
- Sie besitzen bereits eine Lehramtsbefähigung (2. Staatsexamen oder Staatsexamen nach abgeschlossenem Master of Education).
- Sie haben ein Praxissemester mit äquivalenten Leistungen an einer anderen Hochschule absolviert.
- Sie haben ein Praxissemester in einem anderen Lehramt an der Universität zu Köln absolviert.
Wie gehe ich vor?
- Füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung des Praxissemesters (pdf) vollständig aus und reichen Sie ihn unterschrieben in digitaler Form unter zfl-praxissemester-anerkennunguni-koeln.de gemeinsam mit allen relevanten Dokumenten ein.
- Einzureichende Dokumente: Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Referendariats/Vorbereitungsdienstes oder Masterzeugnis Lehramt einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen.
- Zusätzlich bei Schulformwechsel während des Masters of Education an der Universität zu Köln: Schulbescheinigung des absolvierten Praxissemesters. Mögliche Auflage: Nachweis über ein fünfwöchiges Schulpraktikum an der neu studierten Schulform (nach Einzelfallprüfung und offizieller Information durch das ZfL)
- Zusätzlich bei Fachwechsel während des Bachelors oder des Masters of Education an der Universität zu Köln: Einzelfallprüfung durch den Gemeinsamen Prüfungsausschuss erforderlich, bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin (siehe unten) vor Einreichung des Antrags.
Bei Schulform- oder Fachwechsel setzen Sie sich bitte vorab in der Sprechstunde zum Praxissemester mit uns in Verbindung, damit mögliche Auflagen besprochen werden können. Bitte füllen Sie im Vorfeld der Sprechstunde zwingend das Formular "Vorabfrage Anerkennung Praxissemester" aus und senden es spätestens einen Tag vor dem Sprechstundentermin an: zfl-praxissemester-anerkennunguni-koeln.de.
Anerkennung des schulpraktischen Teils
Falls wir Ihnen den schulpraktischen Teil des Praxissemesters anerkennen, bedeutet dies, dass Sie das fünfmonatige Praktikum am Lernort Schule und die Begleitung durch das ZfsL (insgesamt 390 Stunden = 13 LP) anerkannt bekommen.
Bitte beachten Sie:
- Sie müssen trotzdem das Studienprojekt, d.h. den Schulforschungsteil, vollständig absolvieren (inkl. Modulabschlussprüfung).
- Ebenso müssen Sie die Vorbereitungsseminare im Basismodul besuchen und dieses abschließen.
- Sie müssen zwingend auch an der PVP-Platzvergabe teilnehmen.
- Es ist obligatorisch, dass Sie den Schulforschungsteil an der Ihnen über PVP zugewiesenen Schule durchführen. Eine Durchführung des Studienprojekts an einer anderen Schule ist nicht möglich.
Die Anerkennung einer schulpraktischen Tätigkeit als Praxissemester ist nur in Einzelfällen möglich. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen eine Anerkennung gegebenenfalls möglich ist.
Was wird anerkannt?
Eine Anerkennung ist unter gewissen Bedingungen möglich:
- Sie haben das Praxissemester bereits in einer anderen Schulform absolviert und das Masterstudium komplett abgeschlossen.
- Sie sind oder waren über einen längeren Zeitraum als Vertretungslehrer*in tätig.
Anerkennung von Vertretungslehrer*innen-Tätigkeiten
Bedingungen für die Anerkennung des schulpraktischen Teils im Fall von Vertretungslehrer*innentätigkeiten:
- Die Vertretungslehrer*innentätigkeit übersteigt den Umfang des Praxissemesters bei Weitem (Stundenumfang von mind. 1.000 Stunden).
- Es können nur Vertretungslehrer*innentätigkeiten berücksichtigt werden, die nach einem ersten Studienabschluss (z.B. nach Bachelorabschluss) und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung erbracht worden sind .
- Die Vertretungslehrer*innentätigkeit hat in den studierten Fächern an der studierten Schulform stattgefunden.
- Es hat eine externe Supervision / Begleitung durch (stellv.) Schulleiter*in, ZfsL oder andere Institutionen stattgefunden (Formular s.u.).
- Es hat ein Abschlussgespräch zwischen (stellv.) Schulleiter*in oder einer ZfsL-Vertreter*in stattgefunden und der*dem Antragssteller*in stattgefunden, welches dokumentiert wurde (Formular s.u.).
- Optional: Es liegt eine unbefristete Festanstellung durch das Land NRW oder einen anderen offiziellen Träger vor.
Dringende Empfehlung für die Antragstellung für die Anerkennung des schulpraktischen Teils ist die Beratung in unserer Sprechstunde zum Praxissemester. Bitte füllen Sie im Vorfeld der Sprechstunde zwingend das Formular "Vorabfrage Anerkennung Praxissemester" aus und senden es spätestens einen Tag vor dem Sprechstundentermin an: zfl-praxissemester-anerkennunguni-koeln.de.
Wie gehe ich vor?
- Vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin zum Praxissemester im Beratungszentrum des ZfL.
- Füllen Sie bitte im nach Buchung des Sprechstundentermins das Formular "Vorabfrage Anerkennung Praxissemester" aus und senden es spätestens einen Tag vor dem Sprechstundentermin an: zfl-praxissemester-anerkennunguni-koeln.de
- Füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung des Praxissemesters (pdf) vollständig aus und reichen Sie ihn unterschrieben in digitaler Form über zfl-praxissemester-anerkennunguni-koeln.de gemeinsam mit allen relevanten Dokumenten ein.
- Einzureichende Dokumente: Beurteilungsbögen und Gesprächsbestätigung (pdf), Arbeitsvertrag (und ggf. Arbeitszeugnisse), Zeugnis über einen Studienabschluss.
Fristen
Start des Praxissemesters geplant: September
- Frist für den Antrag: bis spätestens zum 1. Mai des gleichen Jahres
Start des Praxissemesters geplant: Februar
- Frist für den Antrag: bis spätestens zum 1. November des Vorjahres
Nach den oben genannten Fristen können für den geplanten Praxissemester-Durchgang keine weiteren Anträge auf Anerkennung des schulpraktischen Teils berücksichtigt werden.
Anerkennung des Schulforschungsteils
Wenn wir Ihnen den Schulforschungsteil des Praxissemesters anerkennen, bedeutet dies, dass Sie die Modulabschlussprüfung im Basismodul (Projektskizze) und die Begleitung durch die Universität sowie die Modulabschlussprüfung im Aufbaumodul anerkannt bekommen.
Bitte beachten Sie:
- Sie müssen trotzdem den schulpraktischen Teil vollständig absolvieren.
- Ebenso müssen Sie die Vorbereitungsseminare im Basismodul besuchen.
- Sie müssen an der PVP-Platzvergabe teilnehmen.
Dringende Empfehlung für die Antragstellung für die Anerkennung/Anrechnung des schulpraktischen Teils ist die Beratung in unserer Sprechstunde zum Praxissemester. Bitte füllen Sie im Vorfeld der Sprechstunde zwingend das Formular "Vorabfrage Anerkennung Praxissemester" aus und senden es spätestens einen Tag vor dem Sprechstundentermin an: zfl-praxissemester-anerkennunguni-koeln.de.
Wie gehe ich vor?
- Vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin zum Praxissemester im Beratungszentrum des ZfL.
- Füllen Sie bitte im nach Buchung des Sprechstundentermins das Formular "Vorabfrage Anerkennung Praxissemester" aus und senden es spätestens einen Tag vor dem Sprechstundentermin an: zfl-praxissemester-anerkennunguni-koeln.de
- Füllen Sie bitte den Antrag Anerkennung des Praxissemesters (pdf) vollständig aus und reichen Sie ihn unterschrieben in digitaler Form unter zfl-praxissemester-anerkennunguni-koeln.de gemeinsam mit allen relevanten Dokumenten ein.
- Einzureichende Dokumente: Nachweis über die Umsetzung eines Studien- oder Forschungsprojektes an Schule im äquivalenten Umfang von etwa 400 Stunden.
Fristen
Start des Praxissemesters geplant: September
- Frist für den Antrag: bis spätestens zum 1. Mai des gleichen Jahres
Start des Praxissemesters geplant: Februar
- Frist für den Antrag: bis spätestens zum 1. November des Vorjahres
Nach den oben genannten Fristen können für den geplanten Praxissemester-Durchgang keine weiteren Anträge auf Anerkennung des Schulforschungsteils berücksichtigt werden.
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