Übersicht
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Ihre Masterbewerbung
Wie Sie sich auf den Master of Education im Lehramtsstudium an der Uni Köln bewerben, erklären wir Ihnen hier.
Rechtsverbindliche Informationen finden Sie in der Zulassungsordnung zum Master of Education (pdf). Zu den Bewerbungsfristen und dem Zeitlauf können Sie sich allgemein hier informieren.
Aus rechtlichen Gründen sind vor der Bewerbung die Prüfung Ihrer Unterlagen und Aussagen über Ihre Chancen, einen Studienplatz zu erhalten, nicht möglich.
Bewerbungsverfahren
Für den Master of Education im Lehramtsstudium an der Uni Köln bewerben Sie sich online über KLIPS 2.0. Dort laden Sie auch die notwendigen Dokumente mit hoch. Welche Unterlagen Sie benötigen hängt davon ab, welcher Bewerber*innengruppen Sie angehören.
Diese Personengruppen können sich für den Master of Education bewerben:
- Bachelor-Lehramtsstudierende der Uni Köln mit abgeschlossenem Studium
- Bachelor-Lehramtsstudierende der Uni Köln in Kombination mit Musik oder Sport an den Partnerhochschulen
- Bachelor-Lehramtsstudierende der Uni Köln, die den Bachelor noch nicht abgeschlossen haben, unter bestimmten Voraussetzungen
- Studierende von anderen Hochschulen, die für den Lehramtsmaster nach Köln wechseln wollen
- Studierende, aus einem außerschulischen Bachelorstudium oder einem Lehramtsstudium mit nicht passender Lehramtsbefähigung, unter bestimmten Voraussetzungen
Muss ich mich bewerben, wenn ich meinen Lehramtsbachelor in Köln studiere?
Ja, die Bewerbung auf einen Studiengang im Master of Education ist für alle Studieninteressierten verpflichtend.
Kann ich zum Master Schulform, Fach, Förderschwerpunkt, Lernbereich wechseln?
Ja.
Bitte informieren Sie sich vorab dazu über mögliche Auflagen, die anschließend auf Sie zukommen können.
Ist ein Quereinstieg in den Lehramtsmaster möglich?
Ja, ein Quereinstieg aus einem außerschulischen Bachelorstudium oder einem Lehramtsstudium mit nicht passender Lehramtsbefähigung ist unter bestimmten Bedingungen möglich - weitere Informationen.
Musiker*innen, die einen abgeschlossenen Bachelor in Musik vorweisen und die schon Erfahrung im Unterrichten haben, ermöglicht der Ein-Fach-Studiengang Musik einen Quereinstieg in den Beruf als Musiklehrer*in.
Muss ich im Bachelor den Semesterbeitrag überweisen, wenn ich im kommenden Semester in den Master wechseln will?
Ja.
Nach erfolgter Zulassung schreiben Sie sich innerhalb Ihres Studierendenaccounts in den Master um. Die eingegangene Zahlung des Semesterbeitrags wird dann für den Masterstudiengang übernommen. Beachten Sie hierzu die Infos auf der Seite des Studierendensekretariats.
Studienstart: Wann kann ich mich bewerben?
| Bewerbung zum Winter- und Sommersemester | Bewerbung nur zum Wintersemester |
|---|---|
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Bewerbungsfristen & Zeitlauf
Hinweis: Die Übersicht dient Ihnen zur Orientierung. Die genauen Termine, Fristen und Bestimmungen können in einem Bewerbungsdurchgang unter Umständen abweichen (aktuelle Informationen ergänzen wir zeitnah).
Eine Bewerbung nach den genannten Bewerbungsfristen ist nicht möglich. Es gibt keine Nachreichfrist: Sie können Unterlagen nicht nachreichen, sondern müssen diese bis zur Bewerbungsfrist hochladen.
| Masterbewerbung | Zum Sommersemester | Zum Wintersemester |
|---|---|---|
| Freischaltung der Bewerbung in KLIPS 2.0 | Anfang/Mitte Dezember | Anfang/Mitte Juni |
| Bewerbungsfrist | 15.01. Eine Bewerbung nach dieser Frist ist ausgeschlossen. Sie können keine Unterlagen nachreichen. | 15.07. Eine Bewerbung nach dieser Frist ist ausgeschlossen. Sie können keine Unterlagen nachreichen. |
| Versand Zulassungsbescheide | Mitte/Ende Februar | Mitte/Ende August |
| Annahme Studienplatz & Einschreibung | Mitte/Ende Februar | Mitte/Ende August |
| Start ins erste Mastersemester | April | Oktober |
Ggf. alle Prüfungsleistungen aus Bachelor erbringen:
| 31.03. | 30.09. |
| Bachelorabschluss nachweisen | 30.06. | 31.12. |
Infografiken: Zeitlicher Verlauf Übergang vom Bachelor in den Master
Was mache ich, wenn ich die Bewerbungsfrist verpasst habe?
Eine Bewerbung nach Ablauf der Bewerbungsfristen ist unmöglich. Sie müssen sich dann für das nächstmögliche Semester bewerben.
Bewerbungsfristen:
- zum Sommersemester: 15.01.
- zum Wintersemester: 15.07.
Muss ich im Bachelor den Semesterbeitrag überweisen, wenn ich im kommenden Semester in den Master wechseln will?
Ja.
Nach erfolgter Zulassung schreiben Sie sich innerhalb Ihres Studierendenaccounts in den Master um. Die eingegangene Zahlung des Semesterbeitrags wird dann für den Masterstudiengang übernommen. Beachten Sie hierzu die Infos auf der Seite des Studierendensekretariats.
Warum muss die Bachelor-Arbeit bei einer Masterbewerbung bis zum 15.6. / 15.12. angemeldet sein?
Mit diesen Anmeldefristen haben Sie ausreichend Zeit, die Arbeit rechtzeitig abzugeben und den Bachelor fristgerecht abzuschließen. Anderfalls wäre es möglich, dass Sie, bereits im Master eingeschrieben, den Bachelor nicht bestehen und in diesen zurück gestuft (Kölner Bewerber*innen) oder exmatrikuliert (externe Bewerber*innen) werden.
Muss ich die Bachelor-Arbeit trotzdem am 15.06./15.12. anmelden, wenn ich einen Uniwechsel zum Master anstrebe und an meiner Universität eine kürzere Bearbeitungszeit vorgesehen ist?
Ja, auch wenn Sie eine kürzere Bearbeitungszeit haben, müssen Sie bei der Bewerbung nachweisen, dass die Arbeit von Ihrem Prüfungsamt zugelassen ist. Beachten Sie, dass dies einige Tage dauern kann. Stellen Sie den Antrag auf Zulassung bei Ihrem Prüfungsamt daher früh genug.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen für diese Lehrämter / Fächer:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar-, und Gesamtschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Wirtschaftspädagogik / Lehramt am Berufskolleg I
- Lehramt für sonderpädagogische Förderung
- FSP Hören und Kommunikation
- Lehramt in Kombination mit Sport (DSHS)
- Lehramt in Kombination mit Musik (HfMT)
Bewerbung mit nicht abgeschlossenem Bachelor:
Sie können sich für den Master of Education im Lehramtsstudium an der Uni Köln bereits bewerben, wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben. Dazu müssen Sie Mindestanforderungen erfüllen, die Sie hier ausführlich einsehen können.
Wenn Sie sich aus einem noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiengang beworben haben, müssen Sie diesen Abschluss fristgerecht nachweisen, andernfalls werden sie aus dem Masterstudiengang exmatrikuliert.
Zugangsvoraussetzungen für weitere Studiengänge / Fächer:
Für diese Studiengänge oder Fächer gelten andere Zugangsvoraussetzungen:
Gibt es eine Mindestnote?
Nein.
Gibt es einen NC?
Die Anzahl der Masterplätze ist begrenzt (NC). Sollte die Anzahl der Bewerber*innen mit einem passenden Bachelorabschluss in einem Fach die Anzahl der Studienplätze übersteigen, können nicht alle Bewerber*innen einen Masterplatz erhalten. Dann kommt es zu einem Auswahlverfahren.
Bisher kam das NC-Auswahlverfahren nicht zur Anwendung. Die Universität zu Köln konnte allen Bewerber*innen mit einem passenden Bachelorabschluss einen Platz im Master of Education anbieten.
Zulassungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie rechtsverbindlich in der Zulassungsordnung zum Master of Education (pdf).
Zulassung und Einschreibung
Die Zulassung erhalten Sie vom Studierendensekretariat der Uni Köln per Email.
Detaillierte Informationen, Termine und Fristen zur Einschreibung gibt es zeitnah für jedes Semester ausführlich auf unserer Website zur Einschreibung.
Sollten Sie weitere Fragen zur Ein- oder Umschreibung haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Nur dieses ist für die Einschreibung und Umschreibung zuständig und kann Ihnen daher weitere Fragen beantworten.
Wie werden die Masterplätze verteilt, falls es zu einem Auswahlverfahren kommt?
Die Anzahl der Masterplätze ist begrenzt. Sollte die Anzahl der "passenden" Bewerber*innen in einem Fach die Anzahl der Studienplätze übersteigen, können nicht alle einen Masterplatz erhalten. Dann kommt es zu einem Auswahlverfahren.
Anhand einer Rangliste werden die Plätze Verteilt. Die Kriterien sind:
- 80 Prozent nach Bachelorgesamtnote
- 20 Prozent nach Wartezeit
Vorher bleibt ein bestimmter Anteil der Plätze für besondere Gruppen von Bewerber*innen reserviert: z.B: Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen oder einige Gruppen ausländischer Studienbewerber*innen.
Wenn Sie in sämtlichen benötigten Fächern einen Masterplatz bekommen, werden Sie zum Masterstudium zugelassen.
Sind Teilzulassungen möglich?
Nein. Sie können nur zum Master zugelassen werden, wenn Sie in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten haben.
Infos für spezifische Bewerber*innen-Gruppen
Weitere Infos
Kontakt
Bewerbungsrelevante Fragen:
zfl-masterbewerbung(at)uni-koeln(dot)de.