Übersicht
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Eignungs- und Orientierungspraktikum
Anerkennung
Für das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) können in gewissem Rahmen vorherige schulpraktische Tätigkeiten anerkannt werden. Hier erfahren Sie was und wie Sie dazu vorgehen.
Was wird anerkannt?
Für das EOP können folgende Leistungen vollständig oder mit Auflagen anerkannt werden:
- Bereits absolvierte EOP-Module oder vergleichbare Leistungen an Hochschulen in NRW
- Diese werden vollständig ohne Auflagen anerkannt.
- Hochschulseitig begleitete Schulpraktika aus anderen Bundesländern
- Diese können anerkannt werden.
Was wird angerechnet
- Abgeschlossene Vertretungslehrtätigkeit über mindestens ein Schulhalbjahr mit mindestens 100 Unterrichtsstunden
Diese kann angerechnet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:- Bescheinigung der Schulleitung über mind. 10 Stunden Hospitation im Unterricht anderer Lehrkräfte
- Teilnahme an Beratungsgesprächen zur Reflexion der Tätigkeit
- Belegung eines speziell ausgewählten EOP-Begleitseminars
- Erstellung eines Portfolios als Modulabschluss
- Aktuelle Tätigkeit als Vertretungslehrkraft während des Semesters, die mindestens über ein Schulhalbjahr ausgeübt wird, Diese kann als EOP gelten, sofern:
- eine Anstellung als Vertretungslehrkraft in der studierten Schulform mindestens ein Schulhalbjahr umfass
- innerhalb dieses Schulhalbjahres mindestens 100 Stunden unterrichtet worden sind
- Die oben genannten Bedingungen erfüllt sind
- Zeitgleich ein EOP-Begleitseminar besucht wird
Was wird nicht anerkannt?
Unbegleitete Praktika ohne Reflexionsanteil, ohne hochschulischen Bezug oder mit zu geringem Umfang können in der Regel nicht anerkannt oder angerechnet werden.
Warum kann ein FSJ an einer Schule nicht als EOP anerkannt werden?
Das EOP ist ein unterrichtliches Praktikum, in dem Sie den Schulalltag aus der Perspektive und der Rolle einer Lehrkraft kennen lernen, im Unterricht hospitieren und möglicherweise erste eigene Unterrichtserfahrungen sammeln.
Das FSJ ist i.d.R. auf die Begleitung eines Kindes oder Jugendlichen ausgerichtet, bei dem Sie den Schulalltag aus dessen Augen kennenlernen. Das FSJ kann aber als BFP anerkannt werden.
Antrag stellen
Reichen Sie Ihren Antrag online über dieses Formular ein und laden Sie
- die erforderlichen Nachweise der bisherigen Tätigkeit hoch wie z.B.: Praktikumsbescheinigung, Arbeitsvertrag, Tätigkeitsnachweis
- die ausgefüllte Bescheinigung über Hospitationen und Reflexionsgespräch (pdf) hoch
Anerkennungsseminar belegen (bei Auflagen)
Wenn Ihre Tätigkeit anerkannt oder angerechnet wird, ist die Teilnahme an einem EOP-Begleitseminar verpflichtend, um die Reflexion der Tätigkeit sicherzustellen. Das Seminar orientiert sich an den Themen des regulären Moduls:
- Forschendes Lernen (Beobachtungsaufgabe)
- Berufswahlreflexion
- Theorie-Praxis-Verzahnung
- Reflexion schulischer Handlungssituationen