Anerkennung
Für das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) können in gewissem Rahmen vorherige schulpraktische Tätigkeiten anerkannt werden. Hier erfahren Sie was und wie Sie dazu vorgehen.
Übersicht
Was wird anerkannt?
Für das EOP können anerkannt werden:
- die Tätigkeit als Vertretungslehrer*in an einer Schule der studierten Schulform, die Sie vor Ihrem Studium mit einer Dauer von mindestens einem Schulhalbjahr und einem Umfang von mindestens 12 Wochenstunden ausgeübt haben
- ein bereits absolviertes Modul EOP (schulisches Praktikum und universitäre Begleitung) im Rahmen des Lehramtsstudiums an einer anderen Hochschule in NRW
- bei Tätigkeiten als Vertretungslehrer*innen oder einem absolvierten Modul EOP einer Hochschule in einem anderen Bundesland werden die Bestandteile geprüft und entsprechend (teil-)anerkannt
Was wird nicht anerkannt?
Eine Anerkennung anderer Tätigkeiten in der Schule (z.B. Nachmittags- oder Hausaufgabenbetreuung) oder anderer Schulpraktika als EOP ist nicht möglich.
Ein FSJ oder einen Freiwilligendienst können Sie sich nicht als EOP anerkennen lassen, allerdings als Berufsfeldpraktikum.
Wie gehe ich vor?
Bitte stellen Sie den online Antrag und laden die entsprechenden Nachweise hoch:
- Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis bei einer Vertretungslehrer*innentätigkeit
- Transcript of Records und ggf. die Nachweise aus der anderen Hochschule
Bei Bedarf müssen Sie die Originale der Nachweise vorlegen.
Wir benachrichtigen Sie voraussichtlich innerhalb von drei Wochen per Email, ob Ihr Antrag genehmigt wurde und welche Bestandteile des Moduls (z.B. Seminar, Portfolio) Sie möglicherweise noch erbringen müssen.
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