Digitale Übermittlung
Wir übermitteln auf Ihren Antrag die Daten Ihres Masterabschlusses. Das ersetzt vorübergehend die Vorlage des Masterzeugnisses für den Vorbereitungsdienst.
Übersicht
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Wenn Sie nach dem Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Nordrhein-Westfalen starten und unsicher sind, ob Sie das Masterzeugnis rechtzeitig erhalten werden, empfehlen wir, eine digitale Übermittlung Ihrer Abschlussdaten an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW zu beantragen.
Haben Sie katholische oder evangelische Religionslehre studiert, können Sie die Übermittlung auch an das Erzbistum Köln und die Evangelischen Landeskirchen in NRW für Missio oder Vocatio beantragen.
Das ersetzt vorübergehend die Vorlage des Masterzeugnisses bei der Bezirksregierung und den Kirchen. Die Kopie davon müssen Sie dann unverzüglich nachreichen, sobald sie vorliegt.
Sie müssen die digitale Übermittlung beantragen, da wir im Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nicht wissen können, ob Sie einen Vorbereitungsdienst in NRW machen möchten und wir Ihr Einverständnis brauchen, um Ihre Abschlussdaten übertragen zu dürfen.
Voraussetzungen
- Sie haben den Master of Education abgeschlossen:
- Alle 120 Leistungspunkte sind in KLIPS verbucht und gültig gesetzt.
- Die Fremdsprachen gemäß LZV sind beim ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen und in KLIPS verbucht, unabhängig davon ob Sie eine Fremdsprache studieren.
- Der obligatorische Auslandsaufenthalt im Studium einer modernen Fremdsprache ist im ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen und in KLIPS verbucht.
- Sie haben sich für den Vorbereitungsdienst in NRW beworben.
Klären Sie mögliche Verbuchungsprobleme bitte früh und eigenständig.
Fristen
Wir übermitteln Ihre Abschlussdaten garantiert, wenn Sie bis zu diesen Fristen den Antrag stellen und alle Voraussetzungen erfüllt sind:
- Antrag bis 11.04. bei Bewerbung zum Vorbereitungsdienst mit Start 1. Mai
- Antrag bis 11.10. bei Bewerbung zum Vorbereitungsdienst mit Start 1. November
Leistungsverbuchung nach den Fristen
Falls Sie nach Ablauf der Fristen, aber vor dem Einstellungstermin eine letzte Leistung in KLIPS verbucht bekommen, versuchen wir im ZfL-Prüfungsamt eine nachträgliche Übermittlung an das Schulministerium zu erreichen. Diese können wir leider nicht garantieren.
So gehen Sie vor:
- Beantragen Sie die digitale Übermittlung auf jeden Fall.
- Kontaktieren Sie Ihre*n Prüfer*in, um sicherzustellen, dass die Verbuchung spätestens fünf Arbeitstage vor dem Einstellungstermin erfolgt.
- Schreiben Sie uns nach der Verbuchung eine Email an zfl-pa-leitung(at)uni-koeln(dot)de (Betreff: Digitale Übermittlung ans MSB).
Eine nachträgliche Übermittlung an die Kirchen ist nicht vorgesehen.
Antrag
Füllen Sie das Formular aus und laden eine Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses hoch, womit Sie sich legitimieren.
Sie erhalten eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene Smail-Adresse (Bestätigungsemail 1).
Das Formular ist ungefähr acht Wochen vor den Antragsfristen verfügbar, nachdem das Schulministerium die Termine festgelegt hat.
Übermittlung
Die Übermittlung erfolgt an festen Stichtagen, die mit dem NRW-Schulministerium und dem Erzbistum bzw. den Evangelischen Landeskirchen vereinbart sind. Es ist nicht möglich, Ihre Daten einzeln zu übermitteln.
- Wir übermitteln die Daten aller Absolvent*innen gebündelt nach Ablauf der Antragsfristen, so dass das Ministerium und die Kirchen diese spätestens am Tag der Nachreichfrist erhalten.
- Das Schulministerium teilt die Daten mit dem jeweiligen Zentrum für Schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL).
- Wenn Sie eine Religionslehre studieren, übermitteln wir die Daten auch an die kirchlichen Stellen, die Sie im Formular angegeben haben.
Sollten Sie Ihr Zeugnis früher vorlegen können, weisen Sie es direkt beim Schulministerium nach. Die einstellenden Stellen nehmen das zur Kenntnis. Sie müssen es nicht im ZfL-Prüfungsamt rückmelden oder die digitale Übermittlung stornieren.
Bestätigung
Wir schreiben Ihnen eine Bestätigung (Info-Email 2) über die Übermittlung an das Schulministerium und ggf. an die Kirchen (Info-Email 3).
Der zeitliche Abstand zwischen Bestätigungsmail 1 (Eingang des Antrags) und Info-Email 2 und 3 (Bestätigung der Übermittlung) kann sehr groß sein. Wenn Sie aber die Bestätigungsmail 1 erhalten haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Bitte lassen Sie sich nicht verunsichern und sehen Sie von Rückfragen ab.
FAQ
Formular
Welches ZfsL gebe ich an?
Bitte geben Sie nur das Zentrum für Schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) an, das Ihnen endgültig zugeordnet wurde. Sie können hier keinen Wunsch angeben.
Ich habe mich beim Ausfüllen vertan, was kann ich tun?
Füllen Sie das Formular neu aus. Der alte Antrag wird überschrieben.
Was mache ich, wenn ich die Bestätigungsemail 1 nicht erhalten habe?
- Prüfen Sie den Spam-Ordner Ihres Email-Postfachs.
- Rufen Ihre Smail-Adresse über Webmail ab.
- Sollte die Email tatsächlich nicht angekommen sein, stellen Sie den Antrag erneut.
- Sollte es weiterhin nicht funktionieren, schreiben Sie bitte eine Email unter der Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Studiengangs an zfl-beratung(at)uni-koeln(dot)de.
Behörden
Was mache ich, wenn ich aufgefordert werde, die Zeugniskopie vorzulegen, sie mir aber noch nicht vorliegt?
Bitte machen Sie sich keine Sorgen, falls die Bezirksregierung oder das ZfsL Sie dazu auffordern sollten. Es handelt sich hierbei um standardisierte Erinnerungen per Email.
Sie sind verpflichtet das Masterzeugnis unverzüglich nachzureichen, sobald es Ihnen vorliegt. Sollte dies erst nach Dienstantritt im Vorbereitungsdienst der Fall sein, ist das kein Problem.
Dieses Vorgehen ist mit allen Bezirksregierungen, den ZfsL und dem Schulministerium abgestimmt.
Was mache ich, wenn die Bezirksregierung eine Versicherung der Uni möchte, dass ich alle Prüfungen erfolgreich absolviert habe?
Die digitale Übermittlung der Master-Abschlussdaten entspricht dieser Versicherung; gerade dann, wenn Sie noch kein Masterzeugnis bei der Bezirksregierung einreichen können.
Sobald Sie den Antrag gestellt haben und die Bestätigungsmail 1 erhalten haben, müssen Sie nichts weiter machen.
Übermittlung
Warum wurden meine Daten noch nicht übermittelt, aber die meiner Kommiliton*innen?
Vor der Übermittlung der Daten müssen wir Ihren Antrag bearbeiten. Auch wenn Sie diesen nahezu zeitgleich gestellt haben, kann es sein, dass Ihrer erst einige Tage später bearbeitet wird. Dies liegt daran, dass die Kolleg*innen im Prüfungsamt unterschiedliche Arbeitspakete abarbeiten.
Das kann dazu führen, dass die Daten von Ihnen und Ihren Kommiliton*innen zu unterschiedlichen Stichtagen übermittelt werden.
Wann übermitteln Sie meine Daten?
Die Übermittlung der Daten erfolgt nicht sofort nach Eingang des Antrags, sondern erst nach Ende der Antragsfrist in Intervallen zu den mit dem Schulministerium vereinbarten Terminen. Das ist ein Routinevorgang, der mit dem Ministerium abgestimmt ist.
Sonstiges
Was mache ich, wenn ich mein Zeugnis bereits erhalten habe und die Übermittlung beantragt hatte?
Reichen Sie die beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses unverzüglich bei der für Ihren Vorbereitungsdienst zuständigen Bezirksregierung ein. Gegebenenfalls fordert Sie auch das ZfsL auf, das Dokument vorzulegen.
Unabhängig davon übermitteln wir Ihre Daten.
Muss ich die Übermittlung beantragen, wenn ich mich nicht für den Vorbereitungsdienst bewerbe?
Nein.
Sollte Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Vorbereitungsdienst bewerben, verfügen Sie bereits über die notwendigen Abschlussdokumente.
Ich nehme an der Abschlussfeier teil, sollte ich die digitale Übermittlung beantragen?
Ja, um sicher zu sein, dass Sie stressfrei in den Vorbereitungsdienst gehen können.
Wir können wegen der Erstellungszeit leider nicht garantieren, dass Sie auf der Masterfeier Ihre Abschlussdokumente überreicht bekommen. Sie erhalten dann Ersatzdokument und die Originale nachträglich per Post (weitere Informationen).