Übersicht
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Zeugnis und Urkunde
Ihre Bachelor-Abschlussdokumente
Zum Abschluss Ihres Bachelorstudiums im Lehramt an der Uni Köln erhalten Sie ein Bachelorzeugnis und eine Bachelorurkunde. Diese Dokumente müssen Sie nicht beantragen. Wir haben Hinweise, was Sie dennoch beachten müssen.
Ein Zeugnis für das Erweiterungsfach im Bachelor müssen Sie gesondert beantragen.
Welche Dokumente erhalte ich?
Zum Abschluss Ihres Bachelorstudiums erhalten Sie ein Bachelorzeugnis und eine Bachelorurkunde, sowie eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses.
Das Gemeinsame Prüfungsamt stellt Ihre Abschlussdokumente aus, sobald
- in KLIPS 2.0 alle 180 Leistungspunkte
- und der Fremdsprachennachweis verbucht sind.
Sie erhalten die Abschlussdokumente als Einschreiben per Post als Übergabe-Einschreiben: Der Briefzusteller übergibt dem Empfänger oder einem Haushaltsmitglied das Einschreiben gegen Unterschrift. Das Zeugnis wird nicht in einen Briefkasten eingeworfen. Das Prüfungsamt informiert Sie über den Versand per E-Mail an Ihren Smail-Account.
Das Zeugnis können wir Ihnen erst schicken, nachdem Sie uns Ihre aktuelle Postadresse mitgeteilt haben.
Unser Service für Sie
Beglaubigte Kopie
Mit dem Originalzeugnis erhalten Sie automatisch eine beglaubigte Kopie, die Sie für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst benötigen.
Studierende der Religionslehre erhalten zwei beglaubigte Kopien für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst und für die kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Nachdem Sie das Zeugnis erhalten haben, ist es uns nicht mehr möglich beglaubigte Kopien auszustellen. Bei Verlust der Kopie(n) können wir leider keine weitere ausstellen, da wir nicht mehr über die Originale verfügen. Jedoch kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, Beglaubigungen ausstellen. Das sind z.B. Behörden, Notar*innen oder öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.
Ausnahme: Studierende der DSHS oder HfMT
Haben Sie ein oder mehrere Unterrichtsfächer an einer kooperierenden Hochschule studiert? Haben Sie alle für das Bachelorstudium erforderlichen Leistungspunkte an der DSHS oder HfMT erbracht und verbuchen lassen?
Dann müssen Sie einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt an der DSHS oder HfMT stellen, so dass ein Transcript of Records an das ZfL-Prüfungsamt gesandt wird. Erst wenn dieses im ZfL vorliegt, kann das Prüfungsamt die Abschlussdokumente erstellen.
Sobald Sie eine Benachrichtigungs-Email erhalten, dass Ihre Abschlussdokumente erstellt wurden, können Sie davon ausgehen, dass das ZfL-Prüfungsamt das Transcript of Record erhalten hat.
Parallele Einschreibung an Sport- (DSHS) oder Musikhochschule (HfMT)
Für das Lehramtsstudium in den Fächern Sport (alle Schulformen) und Musik (Gymnasium/ Gesamtschule) müssen Sie an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) bzw. der Hochschule für Musik und Tanz Köln (HfMT) eingeschrieben sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie während des gesamten Lehramtsstudiums nicht nur an der Partnerhochschule, sondern auch IMMER an der Uni Köln eingeschrieben sein müssen. Auch dann, wenn Sie Leistungen an einer von beiden Hochschule bereits abgeschlossen haben.
Nur so kann die Uni Ihnen die Abschlussdokumente ausstellen.
Wie erhalte ich die Dokumente?
- Voraussetzung:
- Alle 180 Leistungspunkte sind in KLIPS 2.0 verbucht und gültig gesetzt. Klären Sie mögliche Verbuchungsprobleme bitte frühzeitig.
- Die Fremdsprachen (alle Studierende) sind im ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen.
- Falls Sie zusätzlich an der HfMT (Musik) oder DSHS (Sport und Bildungswissenschaften) studieren, veranlassen Sie bitte im dortigen Prüfungsamt die Zusendung Ihres Transcript of Records an das Prüfungsamt am ZfL.
- Das ZfL-Prüfungsamt erstellt und druckt die Abschlussdokumente. Die Bearbeitungszeit für die Abschlussdokumente dauert in der Regel ein bis drei Wochen.
- Sie erhalten eine Email, die Ihnen die Erstellung der Dokumente bestätigt, an Ihren Smail-Account (Infomail 1).
In der Infomail 1 bitten wir Sie ebenfalls, uns eine aktuelle Adresse für den Postversand mitzuteilen und zur Verifikation Ihrer Person Ihren Personalausweis hochzuladen. Wie Sie dabei genau vorgehen, steht in der Email.
Wichtig: Bitte geben Sie uns die Adresse für den Postversand so schnell wie möglich an, damit die Abschlussdokumente ebenso schnell bei Ihnen sein können.
- Sobald Ihre Dokumente fertig unterschrieben sind, übergeben wir diese an die Poststelle der Universität zu Köln. Sie erhalten dann eine Email, dass die Dokumente zu Ihnen unterwegs sind (Infomail 2).
- Die Poststelle der Uni Köln überstellt Ihre Dokumente an die Deutsche Post, die sie dann per Übergabe-Einschreiben an die von Ihnen auf dem Adressblatt und im Online-Formular angegebene Adresse liefert. Es kann hierdurch zu einigen Tagen Verzögerung bei der Auslieferung kommen.
Hinweis
Ihre Daten auf den Abschlussdokumenten
Auf den Abschlussdokumenten erscheinen die Daten, die von Ihnen in KLIPS 2.0 hinterlegt sind (etwa Name und Geburtsdatum).
Wenn Sie diese ändern möchten, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Studierendensekretariat der Uni zu Köln.
Infografiken: Erstellung Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde & ToR)
Bei der Erstellung der Abschlussdokumente für Lehramtsstudium wirken verschiedene Akteur*innen innerhalb der Uni Köln mit. Und zugleich arbeiten sie auch mit den kooperierenden Hochschulen zusammen. Die Infografiken geben Ihnen einen besseren Überblick.
FAQ
Was mache ich, wenn sich meine Versandadresse geändert hat?
Sollte sich Ihre Versandadresse kurzfristig geändert haben, schicken Sie uns so bald wie möglich eine Email mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrer neuen Adresse an: zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de.
Was mache ich, wenn sich meine Emailadresse während der Dokumentenerstellung ändert?
Nach der Exmatrikulation können Sie nur noch für eine kurze Übergangszeit Ihre Smailadresse nutzen. Sollte sich Ihre Emailadresse daher ändern oder sich schon geändert haben, schicken Sie uns so bald wie möglich eine Email mit Ihrer Matrikelnummer und einer anderen, privaten Emaildresse an: zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de.
Was mache ich, wenn ich im Verlauf der Dokumentenerstellung exmatrikuliert werde?
Haben Sie die Smail-Adresse angegeben, schreiben Sie bitte so früh wie möglich ein Mail an zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de und teilen uns eine andere, private Email-Adresse mit.
Ich bin exmatrikuliert. Komme ich noch in mein S-Mail-Postfach und in meinen sciebo-Account?
Sie haben 100 Tage nach erfolgter Exmatrikulation noch Zugriff auf Ihren Studierenden-Account. Exmatrikulierte werden zweimal (31 und 7 Tage vorher) über die bevorstehende Deaktivierung informiert.
Die Laufzeit des sciebo-Accounts ist nicht an die des Studierenden-Accounts gekoppelt. Der sciebo-Account kann innerhalb der Laufzeit des Studierenden-Account (vor der Nachlaufzeit) jederzeit erstellt oder verlängert werden. Wird der sciebo-Account beispielsweise einen Tag vor Beginn der Nachlaufzeit verlängert, ist dieser noch ein Jahr gültig.
Wie kommt die Bearbeitungszeit zustande?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussdokumente liegt in der Regel bei ein bis drei Wochen .
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL erstellt das Abschlusszeugnis und die Urkunde.
Sie erhalten dann eine Email, die Ihnen bestätigt, dass die Dokumente erstellt sind und in den aufwändigen Unterschriftenprozess geht (Infomail 1)
Sobald Ihre Dokumente unterschrieben sind, senden wir Ihnen postalisch per Übergabe-Einschreiben an die von Ihnen auf dem Adressblatt und im Online-Formular angegebene Adresse.
Sie erhalten eine Email (Infomail 2), sobald wir die Abschlussdokumente an die Poststelle der Universität zu Köln übergeben haben. Durch diese erfolgt dann der Versand über die Deutsche Post. Es kann hierdurch zu einigen Tagen Verzögerung kommen.
Melden Sie sich bei Unklarheiten bei mir?
Wir kontaktieren Sie, falls wir noch Fragen haben.
Sollten Sie nichts von uns hören, ist alles in Ordnung. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen per E-Mail oder Telefon ab.
Bestätigen Sie mir den Versand der Abschlussdokumente?
Ja, Sie bekommen eine Email vom Prüfungsamt, wenn die Abschlussdokumente auf dem Weg zu Ihnen ist (Infomail 2).
Welche E-Mails bekomme ich wann vom ZfL-Prüfungsamt?
- Infomail 1: Wir bestätigen Ihnen die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente, nachdem diese gedruckt wurden, per Email an die von Ihnen angegebenen Emailadresse.
Diese Email ist verbunden mit der Bitte, uns eine aktuelle Adresse für den Postversand mitzuteilen und zur Verifikation Ihrer Person Ihren Personalausweis hochzuladen. Wie Sie dabei genau vorgehen, steht in der Email. - Infomail 2: Nach ca. sechs bis acht Wochen erhalten Sie eine Benachrichtigung, wenn Ihre Abschlussdokumente auf dem Postweg zu Ihnen sind. Bitte bedenken Sie, dass wir Ihre Dokumente zunächst an die Poststelle der Universität zu Köln übergeben, die diese wiederum an die Deutsche Post übergibt. Es kann hierdurch zu einigen Tagen Verzögerung kommen.
Schauen Sie ggf. auch in Ihrem Spamordner und direkt im S-Mail-Account über Webmail, ob Sie die Emails erhalten haben.
Ihre Abschlussdokumente sind geknickt bei Ihnen angekommen?
Sind die Abschlussdokumente beim Transport mit der Deutschen Post geknickt worden, so besteht die Möglichkeit diese noch einmal vom Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ausgestellt zu bekommen.
So gehen Sie vor:
- Schreiben Sie uns eine Email an zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de, bevor Sie die Dokumente an uns zurücksenden.
- Sie erhalten von uns per Email ein Formular zu, das Sie uns zwingend mit Ihren geknickten originalen Abschlussdokumenten postalisch zurücksenden müssen.
- Sobald Sie die Unterlagen zurück geschickt haben, schreiben Sie uns eine weitere Email an zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de, in der
- Sie uns informieren wann der Rückversand an erfolgt ist,
- Sie Ihre Email-Adresse bestätigen, an die die Benachrichtigunen vom ZfL-Prüfungsamt an Sie per Mail geschickt werden sollen,
- Sie Ihre neue Postadresse bestätigen, an die die neuen Dokumente versendet werden sollen.
Bitte bedenken Sie: für eine erneute Ausstellung der Abschlussdokumente wieder sechs bis acht Wochen einzuplanen, da die Dokumente wieder den vollständigen Prozess zur Erstellung durchlaufen müssen. Sie erhalten bei Fertigstellung und erneutem Versand an Sie wieder eine Email an die von Ihnen angegebene Emailadresse.
Kann ich auch übersetzte Abschlussdokumente erhalten in Englisch oder einer anderen Sprache?
Nein, bitte haben Sie Verständnis, dass das Zentrum für Lehrer*innenbildung keine Dokumente für Sie übersetzt.
Sie können sich allerdings vom ZfL-Prüfungsamt ein Diploma Supplement ausstellen lassen. Dieses erklärt den Studiengang auf Deutsch und Englisch.
Mastereinschreibung vervollständigen
Sollten Sie sich aus einem nicht abgschlossenen Bachelorstudium für den Master of Education beworben haben, müssen Sie Ihren Bachelorabschluss fristgerecht nachweisen.
Als Bewerber*innen aus dem Kölner Lehramts-Bachelor müssen das Bachelorzeugnis nicht vorzeigen und dem ZfL-Prüfungsamt nicht per Email senden, um den rechtzeitigen Bachelorabschluss nachzuweisen. Es genügt, wenn alle 180 LP des Bachelors fristwahrend in KLIPS verbucht sind. Andere Bewerber*innengruppen müssen das Zeugnis jedoch vorlegen.
Ausführliche Informationen und Fristen zum Nachweis des Bachelor-Abschlusses
Warum habe ich trotz erhaltenem Bachelor-Zeugnis noch eine Rückmeldesperre im Master?
Das Campusmanagementsystem KLIPS 2.0 hinterlegt automatisch für alle Studierenden im 1. Mastersemester zunächst eine Rückmeldesperre für das 2. Mastersemester. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Bachelorabschluss bereits bei der Einschreibung zum Master of Education vorlag oder nicht.
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Das Löschen der Rückmeldesperre erfolgt nicht automatisch, sondern manuell und kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen.
Das Studierendsekretariat der Uni Köln teilt dem Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL mit, wer sich für den Master of Education eingeschrieben hat. Anschließend prüft das ZfL-Prüfungsamt, wer von diesen Studierenden bereits einen Bachelorabschluss hat und teilt dem Studierendensekretariat mit, dass bei diesen Studierenden die Rückmeldesperre gelöscht werden kann. Die Mitteilung an das Studierendensekretariat wird in regelmäßigen Abständen wiederholt, sobald weitere Bachelorabschlüsse vorliegen. Sollten Sie also trotz des Abschlusses noch eine Rückmeldesperre in KLIPS sehen, ist dies völlig normal.
Das ZfL-Prüfungsamt erinnert Masterstudierende, die noch keinen Bachelorabschluss nachgewiesen haben, an den fehlenden Bachelorabschluss. Die Erinnung erhalten Sie auf Ihre S-Mail-Adresse. Sollten Sie trotz Ihres Bachelorabschlusses eine solche Erinnerungsmail erhalten, melden Sie sich bitte im ZfL-Prüfungsamt.
Mehr zur Rückmeldesperre in KLIPS 2.0