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Nachweis Fremdsprachenkenntnisse

Die Lehramtszugangsverordnung NRW (LZV) schreibt vor, dass alle Lehramtsabsolvent*innen über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen verfügen müssen, unabhängig davon, ob Sie eine Fremdsprache studieren oder nicht.

Eine Ausnahme bildet Wirtschaftspädagogik / Lehramt an Berufskollegs. Detailinformationen finden Sie im Lehramts-Navi.

Die Fremdsprachenkenntnisse sind keine Anforderungen für das Lehramtsstudium, sondern für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Sollten Sie bei Studienbeginn nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, können Sie diese im Verlauf des Studiums erwerben.

Hinweis

Studium von Fremdsprachen

Für das Studium bestimmter Fremdsprachen müssen Sie bereits vor Beginn oder im Verlauf des Studiums Kenntnisse der betreffenden Fremdsprache besitzen, um zu den weiterführenden Sprachkursen zugelassen zu werden.

Informieren Sie sich bitte beim Fach über den Zeitpunkt, die Art des Nachweises und das geforderte Niveau.

Den Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse müssen Sie beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL erbringen. Es reicht nicht, dass Sie Ihr Abiturzeugnis zur Einschreibung beim Studierendensekretariat vorgelegt haben. Die Verbuchung in KLIPS muss erfolgt sein, bevor Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit bzw. Antrag auf Anerkennung einer Abschlussarbeit gestellt haben.

Hier erfahren Sie was Sie benötigen, um den Nachweis zu erbringen und wie Sie die Kenntnisse nachweisen.

Fristen

Bis wann muss ich den Fremdsprachennachweis erbringen?

Studierende im Kölner Lehramts-Bachelor

  • Alle Lehramtsstudierende müssen Fremdsprachenkenntnisse vor dem Antrag auf Zulassung Ihrer Bachelorarbeit nachweisen.
  • Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie eine oder mehrere Fremdsprachen studieren. Auch alle anderen Studierenden müssen die Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.
  • Ist der Nachweis nicht erfolgt und in KLIPS verbucht, kann Ihr Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit nicht bearbeitet werden.
  • Auch Studierende der kooperierenden Partnerhochschulen DSHS / HfMT müssen vor Ihrem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit die Fremdsprachenkenntnisse beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachweisen, egal ob Sie die Arbeit an der Partnerhochschule schreiben oder an der Universität zu Köln.
  • Im Master of Education müssen Sie den Nachweis nicht erneut erbringen.

Studierende im Master of Education mit Bachelor einer anderen Hochschule oder als Quereinsteiger*innen

  • Sie müssen die Fremdsprachenkenntnisse vor dem Antrag auf Zulassung Ihrer Masterarbeit nachweisen.
  • Auch Studierende der kooperierenden Partnerhochschulen DSHS / HfMT müssen vor Ihrem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit die Fremdsprachenkenntnisse beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachweisen, egal ob Sie die Arbeit an der Partnerhochschule schreiben oder an der Universität zu Köln.

Empfehlung

Weisen Sie die Fremdsprachenkenntnisse möglichst früh im Studium nach, um böse Überraschungen bei der Anmeldung der Abschlussarbeit zu vermeiden.

So können Sie noch einplanen, möglicherweise fehlende Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben.

Woran erkenne ich, ob der Fremdsprachennachweis in KLIPS 2.0 verbucht ist?

vergrößern: Ihr Fremdsprachennachweis sind in KLIPS 2.0 verbucht, wenn in der Spalte "Leist" ein blaues und in der Spalte "Note" ein grünes B stehen.
So erkennen Sie, ob Ihr Fremdsprachennachweis in KLIPS 2.0 verbucht ist.

Stellen Sie vor Anmeldung der Abschlussarbeit sicher, dass die Fremdsprachenkenntnisse in KLIPS 2.0 verbucht sind:

  • Rufen Sie über "Mein Studium" Ihren Gesamtstudiengang auf.
  • Die Sprachkenntnisse gemäß LZV NRW sind nachgewiesen, wenn in der Spalte "Leist" ein blaues L und in der Spalte "Note" ein grünes B stehen.
  • Welche Sprachen und mit welchem Dokument Sie diese nachgewiesen haben, wird in KLIPS 2.0 nicht vermerkt.
  • Haben Sie den Lehramtsbachelor bereits in Köln studiert und die Fremdsprachen darin nachgewiesen, wird der Nachweis im Master nicht mehr in KLIPS 2.0 angezeigt. Sie müssen deswegen nichts tun.

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Benötigte Fremdsprachenkenntnisse

Fremdsprachenkenntnisse im ZfL-Navi

Welche Fremdsprachenkenntnisse muss ich nachweisen?

Die geforderten Fremdsprachen und deren Niveau finden Sie für Ihre Schulform und Fächer im Lehramts-Navi.

Informieren Sie sich frühzeitig

Es reicht nicht, dass Sie Ihr Abiturzeugnis bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorgezeigt haben. Informieren Sie sich daher möglichst früh im Studium, ob Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausreichen oder ob Sie möglicherweise noch Sprachkurse belegen müssen.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Kenntnisse ausreichen, stellen Sie möglichst früh im Studienverlauf über das Onlineformular den Antrag zum Nachweis. Sollte das nachgewiesene Niveau nicht ausreichen, informiert Sie das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL darüber, welche Fremdsprachenkenntnisse Sie noch erwerben müssen.


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Niveaustufen in den modernen europäischen Fremdsprachen

Was bedeutet ein bestimmtes Fremdsprachenniveau, das im Lehramts-Navi verlangt wird? Woher weiß ich, welches Niveau ich nach meiner Schullaufbahn erworben habe? Nach wie vielen Schuljahren habe ich welches Niveau erreicht?

Die Sprachstandards (Niveaustufen) in den modernen europäischen Fremdsprachen werden durch den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR) festgelegt. Seit 2012 sind sie in Abiturzeugnissen aus NRW vermerkt.

 

Latein, Griechisch, Hebräisch

Für das Studium einiger Fächer für das Lehramt an Gymnasium/Gesamtschule müssen Sie den Nachweis einer oder mehrerer klassischer Fremdsprachen erbringen.

Weitere Informationen dazu und zu den Möglichkeiten, die Kenntnisse nachzulernen, finden Sie hier.


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Dokumente für den Nachweis

Mit welchen Dokumenten und Unterlagen weise ich die Fremdsprachenkenntnisse nach?

Bitte beachten Sie: unabhängig davon, welche Dokumente Sie nachweisen müssen, diese immer vollständig nachzuweisen. Scannen Sie das gesamte Dokument ein (von der ersten bis zur letzten Seite). Es ist NICHT ausreichend nur die Seite mit dem Sprachnachweis vorzuweisen. 


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Deutsch nicht als Erstsprache

Sind Sie in einem anderen Land (teilweise) zur Schule gegangen, haben aber eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, reicht das Schulzeugnis des anderen Landes als Fremdsprachennachweis.

Dies gilt nicht für das deutschsprachige Ausland.


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Nachlernen & Sprachkurse

Kann ich eine Fremdsprache nachlernen?

Falls Sie nicht über die geforderten Fremdsprachenkenntnisse oder das geforderte Niveau verfügen, können Sie diese an der Universität zu Köln nachlernen. Wir empfehlen, die Sprachkurse für Hörer*innen aller Fakultäten der Uni Köln zu nutzen.

Sprachkenntnisse nachlernen: Nachweis Niveau A2

Sie können als Hörer*in aller Fakultäten Sprachkurse der Universität zu Köln besuchen – weitere Informationen.

Für den Sprachnachweis Niveau A2 müssen Sie mindestens den zweiten Kurs erfolgreich abgeschlossen und in KLIPS 2.0 verbucht haben. Als Nachweis laden Sie dann im Onlineformular Ihr Transcript of Records zusammen mit den Nachweisdokumenten für die weitere Fremdsprache hoch. Geben Sie im Formular unter "Bemerkung" an, dass die Kurse in KLIPS verbucht sind. Das ZfL-Prüfungsamt verifiziert dies dann.


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Nachweis erbringen

Wie weise ich die Fremdsprachenkenntnisse nach?

Es reicht nicht, dass Sie Ihr Abiturzeugnis bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorgezeigt haben. Sie müssen die Fremdsprachenkenntnisse beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachweisen. Nutzen Sie bitte unser Onlineformular und laden Sie dort die benötigten Nachweise hoch.

Frist:

  • Sie müssen die Fremdsprachenkenntnisse vor dem Antrag auf Zulassung Ihrer Abschlussarbeit nachweisen (Unterscheidung Bachelor- und Masterstudierende).
  • Stellen Sie vor Anmeldung der Abschlussarbeit sicher, dass die Fremdsprachenkenntnisse in KLIPS 2.0 verbucht sind – wie auf der Abbildung gezeigt.
  • Andernfalls wird Ihr Zulassungsantrag abgelehnt und Sie müssen diesen erneut stellen.

Studierende der DSHS / HfMT:

  • Auch Studierende der kooperierenden Partnerhochschulen müssen vor ihrem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit die Fremdsprachenkenntnisse beim ZfL-Prüfungsamt nachweisen, egal ob Sie die Arbeit an der Partnerhochschule schreiben oder an der Universität zu Köln.

Verbuchung:

  • Die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts überprüfen Ihre hochgeladenen Dokumente. Ist alles in Ordnung, verbuchen sie die Sprachkenntnisse in KLIPS 2.0 unter dem Gesamtstudiengang (Abbildung) und informieren Sie per Email.
  • Sollte das nachgewiesene Niveau nicht ausreichen, informiert Sie das ZfL-Prüfungsamt darüber, welche Fremdsprachenkenntnisse Sie noch nachweisen müssen, bevor Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden können.

Bitte beachten Sie: Reichen Sie stets vollständige Dokumente ein (z. B. das vollständige Abiturzeugnis). Es reicht nicht, beispielsweise nur eine Seite des Abiturzeugnisses einzureichen.

Online Formular

Bitte laden Sie hier die Nachweise Ihrer Fremdsprachenkenntnisse im PDF-Format hoch.

Absenden und Bestätigung

Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie zwei Bestätigungsemails: 1) Eine automatische Versandbestätigung und 2) eine Eingangsbestätigung vom ZfL-Prüfungsamt.

Achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise Ihrer Emailadresse. Überprüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

Sollten Sie die Bestätigungsemails nicht erhalten haben, stellen Sie den Antrag bitte erneut.



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Weitere Informationen


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