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Fremdsprachen

Erfahren Sie welche Fremdsprachenkenntnisse Sie im Lehramt brauchen und wie Sie diese nachweisen.

Die Lehramtszugangsverordnung NRW (LZV) schreibt vor, dass alle Lehramtsabsolvent*innen über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen verfügen müssen, unabhängig davon, ob Sie eine Fremdsprache studieren oder nicht (Ausnahme Berufskolleg: eine Sprache).

Die Kenntnisse sind keine Anforderungen für das Lehramtsstudium, sondern für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Falls Sie zum Studienbeginn noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, können Sie diese im Verlauf des Studiums nachlernen.

Studium von Fremdsprachen
Für das Studium bestimmter Fremdsprachen müssen Sie bereits vor Beginn oder im Verlauf des Studiums Kenntnisse der betreffenden Fremdsprache besitzen, um zu den weiterführenden Sprachkursen zugelassen zu werden.
Informieren Sie sich bitte beim Fach über den Zeitpunkt, die Art des Nachweises und das geforderte Niveau.

Fristen

Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Studium, ob Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausreichen und weisen Sie diese früh nach, um böse Überraschungen bei der Anmeldung der Abschlussarbeit (Frist) zu vermeiden.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Kenntnisse ausreichen, stellen Sie möglichst früh den Antrag zum Nachweis. Sollte das nachgewiesene Niveau nicht ausreichen, informieren wir Sie darüber, welche Fremdsprachenkenntnisse Sie noch erwerben müssen.

So können Sie noch Zeit einplanen, möglicherweise fehlende Fremdsprachen nachzulernen.

Es reicht nicht, dass Sie bei der Einschreibung im Studierendensekretariat Ihr Abizeugnis vorgezeigt haben. Sie müssen die Kenntnisse beim Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL nachweisen.

Kölner Lehramts-Bachelor

  • Alle Lehramtsstudierenden müssen die Fremdsprachenkenntnisse vor der Anmeldung (Antrag auf Zulassung) der Bachelorarbeit beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL nachweisen.
  • Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie eine Fremdsprache studieren oder nicht.
  • Ist der Nachweis nicht erfolgt und in KLIPS verbucht, kann Ihr Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit nicht bearbeitet werden.
  • Auch Studierende der kooperierenden Hochschulen für Sport und Musik müssen vor Ihrem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit die Fremdsprachenkenntnisse beim ZfL-Prüfungsamt nachweisen, unabhängig davon an welcher Hochschule Sie die Arbeit schreiben.
  • Im Master of Education müssen Sie die Kenntnisse nicht erneut nachweisen.

Master of Education mit Bachelor einer anderen Hochschule oder als Quereinsteiger*innen

  • Sie müssen die Fremdsprachenkenntnisse vor der Anmeldung (Antrag auf Zulassung) Masterarbeit nachweisen.
  • Auch Studierende der kooperierenden Hochschulen für Sport und Musik müssen vor Ihrem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit die Fremdsprachenkenntnisse beim ZfL-Prüfungsamt nachweisen, unabhängig davon an welcher Hochschule Sie die Arbeit schreiben.

Notwendige Kenntnisse

Die geforderten Fremdsprachen und deren Niveau finden Sie in unserer Übersicht - nach Schulform und Fächern sortiert.

Übrigens wird auch die Deutsche Gebärdensprache (DGS) für den Nachweis einer modernen Fremdsprache akzeptiert. Auch klassische Sprachen (mindestens Niveau B1), können Sie als Nachweis nutzen, unabhängig davon, ob die Sprache für das Studium gefordert ist (also z. B. Latein für Grundschule).

Niveaustufen und Standards

Die Sprachstandards oder Niveaustufen in den modernen europäischen Fremdsprachen werden durch den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR) festgelegt.

Seit 2012 sind sie in Abiturzeugnissen aus NRW vermerkt. Aus diesen ist also ersichtlich, welches Niveau Sie nach der Schulzeit in einer Fremdsprache erworben haben.

Nachlernen und Sprachkurse

Falls Sie nicht über die geforderten Fremdsprachenkenntnisse oder das geforderte Niveau verfügen, können Sie diese an der Universität zu Köln nachlernen.

Wir empfehlen, die Sprachkurse für Hörer*innen aller Fakultäten der Uni Köln zu nutzen - weitere Informationen.

Nachweis Niveau A2

Für den Sprachnachweis Niveau A2 müssen Sie mindestens den zweiten Kurs erfolgreich abgeschlossen und in KLIPS verbucht haben.

Als Nachweis laden Sie dann im Onlineformular Ihr Transcript of Records zusammen mit den Nachweisdokumenten für die weitere Fremdsprache hoch.

Geben Sie im Formular unter Bemerkung an, dass die Kurse in KLIPS verbucht sind. Das ZfL-Prüfungsamt verifiziert dies dann.

Notwendige Dokumente

Vollständige Dokumente:
Unabhängig davon, mit welchen Dokumente Sie die Fremdsprachen nachweisen, müssen Sie diese immer vollständig einreichen, z. B. das komplette Abiturzeugnis.
Scannen Sie das gesamte Dokument ein (von der ersten bis zur letzten Seite). Nur die Seite mit dem Sprachnachweis hochzuladen ist nicht ausreichend. 

Falls die von ihnen hochgeladenen Unterlagen nicht ausreichen, werden sich die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts bei Ihnen melden.

Abiturzeugnis NRW & andere deutsche Schulzeugnisse

Seit 2012 sind in Abiturzeugnissen aus NRW die Sprachstandards (Niveaustufen) vermerkt. Reichen Sie bitte Ihr Abiturzeugnis (auch aus anderen deutschen Bundesländern) ein.

Falls Sie eine Fremdsprache nicht bis zum Abitur gelernt haben, und das mit dem Abitur von Ihnen erreichte Fremdsprachenniveau nicht im Abiturzeugnis vermerkt ist, reichen Sie bitte zusätzlich zum Abiturzeugnis jeweils das Zeugnis der Schulhalbjahre ein, in denen Sie zuerst und zuletzt die Sprache gelernt haben.

Ausländisches Schulzeugnis

Wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, reichen Sie bitte das Zeugnis ein.

Sind die Zeugnisse in einer anderen Fremdsprache als Englisch, reichen Sie bitte auch eine Übersetzung ein.

Andere deutsche (nicht-schulische) Nachweise von zertifizierten Stellen

Es ist auch möglich bestimmte Fremdsprachenkenntnisse bzw. Fremdsprachenniveaus über Nachweise einer deutschen Hochschule zu erbringen.

Deutsch nicht als Erstsprache

Sind Sie in einem anderen Land (teilweise) zur Schule gegangen, haben aber eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, reicht das Schulzeugnis des anderen Landes als Fremdsprachennachweis.

Dies gilt nicht für das deutschsprachige Ausland.

Nachweis hochladen

Bitte laden Sie hier die Nachweise Ihrer Fremdsprachenkenntnisse im PDF-Format hoch.

Absenden und Bestätigung

Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie zwei Bestätigungsemails: 1) Eine automatische Versandbestätigung und 2) eine Eingangsbestätigung vom ZfL-Prüfungsamt.

Achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise Ihrer Emailadresse. Überprüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

Sollten Sie die Bestätigungsemails nicht erhalten haben, stellen Sie den Antrag bitte erneut.


Verbuchung und Status in KLIPS

Die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts überprüfen Ihre hochgeladenen Dokumente.

Ist alles in Ordnung, verbuchen sie die Sprachkenntnisse in KLIPS unter dem Gesamtstudiengang (Abbildung) und informieren Sie per Email.

Sollte das nachgewiesene Niveau nicht ausreichen, informieren wir Sie darüber, welche Fremdsprachenkenntnisse Sie noch nachweisen müssen, bevor Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden können.

Status in KLIPS

Stellen Sie vor Anmeldung der Abschlussarbeit sicher, dass die Fremdsprachenkenntnisse in KLIPS verbucht sind.

So erkennen Sie, ob die Fremdsprachen in KLIPS verbucht sind:

  • Loggen Sie sich in KLIPS ein.
  • Rufen Sie über "Mein Studium" Ihren Gesamtstudiengang auf.
  • Die Sprachkenntnisse gemäß LZV NRW sind nachgewiesen, wenn die entsprechenden Einträge mit "positiv" markiert und grün hinterlegt sind.

Ansicht im Bachelor

Der Status der Verbuchung wird je nach gewählter Ansicht gleich angezeigt:

  • Gesamtstudiengang: Die Fremdsprachenkenntnisse sind in KLIPS verbucht, wenn das Feld "Sprachkenntnisse gemäß LZV NRW nachgewiesen" grün hinterlegt und mit "positiv" markiert ist.
  • Einzelansicht: Die Fremdsprachenkenntnisse sind verbucht, wenn die Ansicht grün hinterlegt und mit "positiv" markiert ist.
  • Die Fremdsprachenkenntnisse sind in KLIPS nicht verbucht, wenn sowohl in der Ansicht zum Gesamtstudiengang als auch in der Einzelansicht die Felder grau statt grün hinterlegt sind.
  • Achtung: Der grüne Punkt in der Baumansicht ist eine Systemdarstellung und trifft keine Aussage über den Verbuchungsstatus. Vergewissern Sie sich bitte über die geöffnete Einzelansicht oder den Gesamtstudiengang.

Welche Sprachen und mit welchem Dokument Sie diese nachgewiesen haben, wird in KLIPS nicht vermerkt.

Haben Sie den Lehramtsbachelor bereits in Köln studiert und die Fremdsprachen darin nachgewiesen, wird der Nachweis im Master nicht mehr in KLIPS angezeigt. Sie müssen deswegen nichts tun.

Ansicht im Master

Kölner Lehramts-Bachelor
  • Wenn Sie derzeit den Master of Education an der Uni Köln studieren und Ihren Lehramts-Bachelor (in denselben Fächern und derselben Schulform) ebenfalls an der Uni Köln absolviert haben, müssen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse nicht erneut nachweisen.
  • Dies ist in KLIPS für Sie nicht sichtbar.
  • Für das ZfL-Prüfungsamt ist das unerheblich. Es prüft, ob Sie die Fremdsprachen im Bachelor nachgewiesen haben.
  • Sie müssen nichts tun.
Master of Education mit Bachelor einer anderen Hochschule oder als Quereinsteiger*innen:
  • Wenn Sie derzeit den Master of Education an der Uni Köln studieren und zuvor einen außerschulischen Bachelor an der Uni Köln, einen Lehramts-Bachelor (in anderen Fächern oder einer anderen Schulform) an der Uni Köln oder zuvor an einer anderen Hochschule studiert haben, müssen Sie Ihre Fremdsprachen (erneut) nachweisen.
  • Haben Sie den Fremdsprachennachweis erbracht, ist dieser in KLIPS sichtbar

Latein, Griechisch, Hebräisch

Klassische Sprachen werden ausschließlich für die Schulform Gymnasium/Gesamtschule in diesen Fächern benötigt:

  • Latein
  • Griechisch
  • Katholische Religionslehre
  • Evangelische Religionslehre
  • Geschichte
  • Philosophie / Praktische Philosophie

Die genauen Anforderungen können Sie unserer Übersicht entnehmen.

Niveaustufen

Latinum, Graecum, Hebraicum:

  • Sind staatliche Prüfungen
  • Erwerb über Schulunterricht, Bescheinigt auf Abiturzeugnis in NRW
  • Oder Erwerb durch Ergänzungsprüfung bei der Bezirksregierung, Bescheinigt durch Zeugnis

Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums/Kleinen Latinums,
Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums,
Hebräischkenntnisse im Umfang des Hebraicums:

  • Sind meist Prüfungsleistung an einer Hochschule, in der die entsprechenden Kenntnisse nachgewiesen werden.
  • Bescheinigungen privater Sprachlehrinstitute werden nicht akzeptiert.
  • Das Latinum reicht aus, um Sprachkenntnisse im Umfang des Latinums oder Kleinen Latinums nachzuweisen.

Notwendige Dokumente für den Nachweis

Achten Sie bitte darauf, Dokumente vollständig hochzuladen.

Abiturzeugnis

Wenn Sie das Latinum, Graecum oder Hebraicum oder Kenntnisse dieser klassischen Sprachen an der Schule auf dem Weg zum Abitur erworben haben, ist das auf dem Abiturzeugnis vermerkt.

Als Nachweis genügt es, das Abiturzeugnis hochzuladen.

Kein Vermerk auf Abiturzeugnis

Haben Sie das Latinum, Graecum oder Hebraicum an der Schule erworben, trägt Ihr Abiturzeugnis aber keinen Vermerk dazu, müssen Sie ein gesondertes Latinums-, Graecums- oder Hebraicumszeugnis hochladen.

Wenden Sie sich an die Schule, die Ihr Abiturzeugnis ausgestellt hat.

Nachweis im Ausland erworben

Haben Sie das Latinum/Graecum/Hebraicum im Ausland erworben, reichen Sie bitte die Anerkennung einer staatlichen Stelle, die Zeugnisse anerkennt ein. In Köln ist dies nicht möglich, bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Düsseldorf.

Die Bescheinigung einer nichtstaatlichen Stelle (z. B. die einer Hochschule) reicht nicht aus.

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Sprachkenntnissen im Umfang des Latinums, des Kleinen Latinums, des Graecums oder Hebraicums erfolgt im Institut für Altertumskunde (IfA) der Universität zu Köln.

Nachlernen und Sprachkurse

Latein

Das Institut für Altertumskunde (IfA) an der Universität zu Köln bietet die Möglichkeit, fehlende Lateinkenntnisse parallel zum Studium nachzuholen.

Nur für das Latinum müssen Sie zusätzlich eine externe Prüfung bei der Bezirksregierung Köln ablegen.

Dabei wird zwischen drei Formen von nachzuweisenden Lateinkenntnissen unterschieden:

Kursniveau und Nachweis für Lateinkenntnisse und das Latinum
Kenntnissezu erfüllenNachweis über
Lateinkenntnisse im Umfang des fakultätsinternen Kleinen LatinumsKurse Latein I und II
Note: mindestens ausreichend
Verbuchung über IfA in KLIPS
Transcript of Records
Lateinkenntnisse im Rahmen des fakultätsinternen LatinumsKurse Latein I, II und III
Note: mindestens ausreichend
Verbuchung über IfA in KLIPS
Transcript of Records
Latinum bei der BezirksregierungKurse Latein I, II und III
Note: mindestens ausreichend
Verbuchung über IfA in KLIPS

Zusätzlich: externe Prüfung bei der Bezirksregierung Köln

Transcript of Records
 

 

und Latinumszeugnis, ausgestellt von der Bezirksregierung

Weitere Informationen des Schulministeriums NRW zum Latinum

Graecum

Das Institut für Altertumskunde (IfA) an der Universität zu Köln bietet die Möglichkeit, ein fehlendes Graecum parallel zum Studium nachzuholen.

Dies kann auch an anderen deutschen Hochschulen erworben werden.

Neben dem Erwerb von Griechischkenntnissen, müssen Sie zusätzlich eine externe Prüfung bei der Bezirksregierung Köln ablegen.

Kursniveau und Nachweis für das Graecum
Kenntnissezu erfüllenNachweis über
Graecum bei der BezirksregierungKurse Griechisch I, II und III
Note: mindestens ausreichend
Verbuchung über IfA in KLIPS

zusätzlich: externe Prüfung bei der Bezirksregierung Köln

Transcript of Records

 

und Graecumszeugnis, ausgestellt von der Bezirksregierung

Weitere Informationen des Schulministeriums NRW zum Graecum

Hebräisch

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie am Martin-Buber-Institut für Judaistik an der Universität zu Köln Hebräisch parallel zum Studium erlernen. Allerdings sind die Kurse umfangreicher als das Hebraicum, denn sie beinhalten Alt- und Neuhebräisch.

Sie können daher auch Kurse an der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Bonn oder an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal als Vorbereitung für Ihre Prüfung bei der Bezirksregierung besuchen.