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Bachelorabschluss nachweisen

Falls Sie sich aus einem noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudium der Uni Köln für den Master of Education beworben haben und eingeschrieben sind, müssen Sie Ihren Bachelorabschluss nach Beginn des Masterstudiums fristgerecht nachweisen.

Wer muss was nachweisen?

Bewerber*innen aus dem Kölner Lehramts-Bachelor müssen ihr Bachelorzeugnis nicht vorzeigen und dem ZfL-Prüfungsamt nicht per Email senden, um den rechtzeitigen Bachelorabschluss nachzuweisen. Es genügt, wenn alle 180 LP des Bachelors innerhalb der Fristen in KLIPS verbucht sind.

Nur Bewerber*innen mit einem externen Bachelor (Wechsel an die Uni Köln oder Wechsel von einem außerschulischen Studiengang in den Lehramtsmaster) müssen beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ihr Bachelorzeugnis einreichen (Scan an zfl-masterbewerbung(at)uni-koeln(dot)de).

Fristen zum Nachweis des Bachelorabschlusses

  • 31.12. bei Einschreibung in den Master of Education zum Wintersemester
  • 30.06. bei Einschreibung in den Master of Education zum Sommersemester

Bitte beachten Sie, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen für einen fristgerechten Nachweis des Bachelorabschlusses bereits bis zu folgendem Datum abgelegt (aber noch nicht benotet oder verbucht) sein müssen:

  • 30.09. bei Einschreibung in den Master of Education zum Wintersemester
  • 31.03. bei Einschreibung in den Master of Education zum Sommersemester

Studierende anderer Hochschulen und Quereinsteiger*innen der Uni Köln aus anderen Studiengängen

  • Erforderlicher Nachweis: Externe Bewerber*innen senden einen Scan des Bachelorzeugnisses per Email an das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL: zfl-masterbewerbung(at)uni-koeln(dot)de.
  • Können Sie die Frist nicht einhalten, werden Sie als externe Bewerber*innen an der Uni Köln exmatrikuliert.
  • Es reicht nicht, dass Sie bei der Einschreibung in den Master Ihr Abiturzeugnis eingereicht haben. Sie müssen das Bachelorzeugnis noch beim ZfL-Prüfungsamt nachweisen.
  • Falls Sie sich aus einem abgeschlossenen Bachelorstudium beworben und Ihr Bachelorzeugnis bereits bei der Masterbewerbung eingereicht haben, müssen nichts weiter unternehmen und das Zeugnis nicht erneut einreichen.

Bachelor-Lehramtsstudierende der Uni Köln (auch Musik oder Sport an den Partnerhochschulen)

  • Notwendige Schritte: Interne Bewerber*innen tragen dafür Sorge, dass 180 LP aus dem Bachelorstudium in KLIPS 2.0 verbucht sind.
  • Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL erstellt die Abschlussdokumente automatisch.
  • Das ZfL-Prüfungsamt meldet dem Studierendensekretariat Ihren erfolgreichen Bachelorabschluss.
  • Sie müssen Ihre Abschlussdokumente nicht vorzeigen oder nachreichen, weder beim ZfL-Prüfungsamt noch im Studierendensekretariat.
  • Können Sie die Fristen zur Verbuchung nicht einhalten, werden Sie als interne Bewerber*innen der Uni Köln in den Bachelor zurückgestuft.
  • Falls Sie das Bachelorzeugnis bereits bei der Masterbewerbung einreichen konnten, müssen Sie nichts weiter unternehmen, denn Ihre Leistungspunkte sind bereits vollständig und fristgerecht in KLIPS verbucht.

Häufige Fragen

Warum habe ich trotz erhaltenem Bachelor-Zeugnis noch eine Rückmeldesperre im Master?

Das Campusmanagementsystem KLIPS 2.0 hinterlegt automatisch für alle Studierenden im 1. Mastersemester zunächst eine Rückmeldesperre für das 2. Mastersemester. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Bachelorabschluss bereits bei der Einschreibung zum Master of Education vorlag oder nicht.

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Das Löschen der Rückmeldesperre erfolgt nicht automatisch, sondern manuell und kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen.

Das Studierendsekretariat der Uni Köln teilt dem Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL mit, wer sich für den Master of Education eingeschrieben hat. Anschließend prüft das ZfL-Prüfungsamt, wer von diesen Studierenden bereits einen Bachelorabschluss hat und teilt dem Studierendensekretariat mit, dass bei diesen Studierenden die Rückmeldesperre gelöscht werden kann. Die Mitteilung an das Studierendensekretariat wird in regelmäßigen Abständen wiederholt, sobald weitere Bachelorabschlüsse vorliegen. Sollten Sie also trotz des Abschlusses noch eine Rückmeldesperre in KLIPS sehen, ist dies völlig normal.

Das ZfL-Prüfungsamt erinnert Masterstudierende, die noch keinen Bachelorabschluss nachgewiesen haben, an den fehlenden Bachelorabschluss. Die Erinnung erhalten Sie auf Ihre S-Mail-Adresse. Sollten Sie trotz Ihres Bachelorabschlusses eine solche Erinnerungsmail erhalten, melden Sie sich bitte im ZfL-Prüfungsamt.

Mehr zur Rückmeldesperre in KLIPS 2.0

Was mache ich, wenn ich meine letzte Bachelorprüfung nicht bestanden habe und mich zurückstufen lassen muss?

Schreiben Sie dafür schnellstmöglich eine Email mit den folgenden Informationen an das ZfL-Prüfungsamt an zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de:

  1. Vorname, Nachname
  2. Matrikelnummer
  3. Studiengang und Fächer
  4. Informationen zu Ihrem Fall (nicht bestandene Leistung, Rückstufung etc.)

Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL prüft Ihre Angaben und leitet dann Ihre Details an das Studierendensekretariat weiter. Da das Studierendensekretariat dann erst die Rückstufung vornehmen kann, dauert es einige Tage, bis die Rückstufung erfolgt ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach Ihrer erfolgten Rückstufung in den Bachelor erneut für den Master bewerben müssen.