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Übergang in den Vorbereitungsdienst

Nach dem Lehramtsstudium sieht die Lehramtsausbildung in NRW den 18-monatigen Vorbereitungsdienst vor. Wir informieren Sie hier, wo Sie dazu ausführliche Informationen bekommen und wie Sie einen lückenlosen Übergang vom Masterstudium in den Vorbereitungsdienst planen können.

Unterstützung durch das ZfL

Info-Veranstaltung

Das ZfL kann Sie zum Vorbereitungsdienst nicht beraten, denn die Uni ist für diesen Teil der Lehramtsausbildung nicht mehr zuständig. Jedoch wollen wir Ihnen erste Informationen mit auf den Weg geben, Es geht um:

  • Masterarbeit
  • Bewerbung zum Vorbereitungsdienst und Nachreichen von Unterlagen
  • Termine und Fristen
  • Was passiert im Vorbereitungsdienst?

Termine und Anmeldung

Der Vorbereitungsdienst

Nach dem Lehramtsstudium sieht die Lehramtsausbildung in NRW den 18-monatigen Vorbereitungsdienst vor. Sie werden an zwei Lernorten ausgebildet:

Die Ausbildung erfolgt auf Basis der im Kerncurriculum (pdf) festgelegten Handlungsfelder Unterrichten, Erziehungsauftrag, Lernen und Leisten, Beraten und System Schule.

Sie schließen den Vorbereitungsdienst mit der Staatsprüfung ab und erhalten das Staatsexamen. Anschließend sind Sie vollausgebildete*r Lehrer*in und können sich bundesweit bewerben. Beim NRW-Schulministerium können Sie sich ausführlich über den Vorbereitungsdienst informieren.

Rechtliche Grundlagen

Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG): Regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst – LABG

Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP): Regelt u.a. Einstellung, Dauer & Aufbau der Ausbildung sowie Prüfungen – OVP


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Bewerbung

Sie bewerben sich online um einen Platz im Vorbereitungsdienst in NRW über das Seminareineinweisungsverfahren online (SEVON). Die Bewerbung ist normalerweise zweimal jährlich möglich:

  • zum Einstellungstermin 1. Mai
  • zum Einstellungstermin 1. November

Informationen zu Terminen, Fristen und erforderlichen Unterlagen finden Sie im Portal SEVON.

Die beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses dürfen Sie für die Bewerbung nachreichen.

Sollten Sie die digitale Übermittlung Ihrer Masterabschlussdaten an das NRW-Schulministerium beantragt haben, können Sie die Kopie des Masterzeugnisses auch nach Antritt des Vorbereitungsdienstes nachreichen.


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Lückenloser Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst

Sie bewerben sich bereits während des letzten Mastersemesters um einen Platz im Vorbereitungsdienst in NRW.

Um Ihren rechtzeitigen Masterabschluss zu planen, empfehlen wir Ihnen, sich an diesen Terminen, Fristen und Bearbeitungszeiten zu orientieren: Wann für Sie persönlich ein passender Termin für die Anmeldung zur Masterarbeit ist, können Sie ermitteln, indem Sie ausgehend vom gewünschten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst zurückrechnen (Von der Uni gibt es keine Fristvorgaben für die Anmeldung der Masterarbeit.)

Termine & Fristen

To Do / Thema

Start Vorbereitungsdienst 1. Mai

Start Vorbereitungsdienst 1. November

Nachreichfrist Masterzeugnis


 

Ohne Zulassungsbeschränkung: Mitte April


Mit Zulassungsbeschränkung*: Mitte Februar


Genaue Termine auf SEVON

Ohne Zulassungsbeschränkung: Mitte Oktober


Mit Zulassungsbeschränkung*: Mitte August


Genaue Termine auf SEVON

Dauer Erhalt der Abschlussdokumente (Masterzeugnis und -urkunde)

6-8 Wochen von Erstellung bis Posteingang bei Ihnen


Optional: zusätzlich digitale Übermittlung der Abschlussdaten an das NRW-Schulministerium


Antragsfrist für digitale Übermittlung: 07.04.

6-8 Wochen von Erstellung bis Posteingang bei Ihnen


Optional: zusätzlich digitale Übermittlung der Abschlussdaten an das NRW-Schulministerium


Antragsfrist für digitale Übermittlung: 07.10.

Korrekturzeit Masterarbeit

8 Wochen

8 Wochen

max. Bearbeitungszeit Masterarbeit

15 Wochen

15 Wochen

Bewerbung zum Vorbereitungsdienst


 

i.d.R. Oktober/November


Genaue Termine auf SEVON

i.d.R. April bis Juni


Genaue Termine auf SEVON

* Zulassungsbeschränkungen für Plätze im Vorbereitungsdienst sind nicht der Regelfall und hat es in den vergangenen Jahren nicht gegeben. Falls die Zahl der Bewerber*innen die verfügbaren Plätze überschreiten sollte und Zulassungsbeschränkungen notwendig würden, teilt Ihnen das NRW-Schulministerium dies während des jeweils laufenden Bewerbungsverfahrens mit.


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FAQ

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