Übergang in den Vorbereitungsdienst
So klappt der lückenlose Wechsel vom Master in den Vorbereitungsdienst / Referendariat.
Übersicht
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Nach dem Lehramtsstudium sieht die Lehramtsausbildung in NRW den 18-monatigen Vorbereitungsdienst vor. Das ZfL selbst kann Sie zum Vorbereitungsdienst nicht beraten, denn die Uni ist für diesen Teil der Lehramtsausbildung nicht mehr zuständig.
Wir informieren Sie aber, wo Sie dazu ausführliche Informationen bekommen und wie Sie einen lückenlosen Übergang vom Masterstudium in den Vorbereitungsdienst planen können.
Infoveranstaltung und Talk
Nutzen Sie gerne im letzten oder vorletzten Mastersemester unsere Infoveranstaltung zum Übergang, wenn Sie vorhaben nach dem Studium Ihren Vorbereitungsdienst in NRW zu machen. Informieren Sie sich darin über die Organisation des letzten Mastersemesters und über Fristen und Unterlagen für die Bewerbung.
Wir wiederholen die Veranstaltung regelmäßig. Sie wird nicht aufgezeichnet. Sie findet in Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW und dem ZfsL Köln statt.
In unserem regelmäßigen Talk Ready, steady, Ref möchten Referendar*innen, Lehrer*innen und Seminarausbilder*innen Ihnen mögliche Ängste vor dem Vorbereitungsdienst nehmen und Sie praxisnah auf Ihren Berufseinstieg vorbereiten.
Vorbereitungsdienst
Nach dem Lehramtsstudium sieht die Lehramtsausbildung in NRW den 18-monatigen Vorbereitungsdienst vor. Sie werden an zwei Lernorten ausgebildet:
- Ausbildungsschule
- Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)
Die Ausbildung erfolgt auf Basis der im Kerncurriculum (pdf) festgelegten Handlungsfelder Unterrichten, Erziehungsauftrag, Lernen und Leisten, Beraten und System Schule.
Sie schließen den Vorbereitungsdienst mit der Staatsprüfung ab und erhalten das Staatsexamen. Anschließend sind Sie vollausgebildete*r Lehrer*in und können sich bundesweit bewerben. Beim NRW-Schulministerium können Sie sich ausführlich über den Vorbereitungsdienst informieren.
Bewerbung
Sie bewerben sich online um einen Platz im Vorbereitungsdienst in NRW über das Seminareineinweisungsverfahren online (SEVON). Die Bewerbung ist normalerweise zweimal jährlich möglich:
- zum Einstellungstermin 1. Mai
- zum Einstellungstermin 1. November
Informationen zu Terminen, Fristen und erforderlichen Unterlagen finden Sie im Portal SEVON.
Die beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses dürfen Sie für die Bewerbung nachreichen.
Sollten Sie die digitale Übermittlung Ihrer Masterabschlussdaten an das NRW-Schulministerium beantragt haben, können Sie die Kopie des Masterzeugnisses auch nach Antritt des Vorbereitungsdienstes nachreichen.
Termine und Fristen
Sie bewerben sich bereits während des letzten Mastersemesters um einen Platz im Vorbereitungsdienst in NRW.
Um Ihren rechtzeitigen Masterabschluss zu planen, empfehlen wir Ihnen, sich an diesen Terminen, Fristen und Bearbeitungszeiten zu orientieren: Wann für Sie persönlich ein passender Termin für die Anmeldung zur Masterarbeit ist, können Sie ermitteln, indem Sie ausgehend vom gewünschten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst zurückrechnen (Von der Uni gibt es keine Fristvorgaben für die Anmeldung der Masterarbeit.)
Übersicht
| To Do / Thema | Start Vorbereitungsdienst 1. Mai | Start Vorbereitungsdienst 1. November |
|---|---|---|
Nachreichfrist Masterzeugnis
| Ohne Zulassungsbeschränkung: Mitte April
Mit Zulassungsbeschränkung*: Mitte Februar
Genaue Termine auf SEVON | Ohne Zulassungsbeschränkung: Mitte Oktober
Mit Zulassungsbeschränkung*: Mitte August
Genaue Termine auf SEVON |
| Dauer Erhalt der Abschlussdokumente (Masterzeugnis und -urkunde) | 6-8 Wochen von Erstellung bis Posteingang bei Ihnen
Optional: zusätzlich digitale Übermittlung der Abschlussdaten an das NRW-Schulministerium
Antragsfrist für digitale Übermittlung: 11.04. | 6-8 Wochen von Erstellung bis Posteingang bei Ihnen
Optional: zusätzlich digitale Übermittlung der Abschlussdaten an das NRW-Schulministerium
Antragsfrist für digitale Übermittlung: 11.10. |
| Korrekturzeit Masterarbeit | 8 Wochen | 8 Wochen |
| max. Bearbeitungszeit Masterarbeit | 15 Wochen | 15 Wochen |
Bewerbung zum Vorbereitungsdienst
| i.d.R. Oktober/November
Genaue Termine auf SEVON | i.d.R. April bis Juni
Genaue Termine auf SEVON |
* Zulassungsbeschränkungen für Plätze im Vorbereitungsdienst sind nicht der Regelfall und hat es in den vergangenen Jahren nicht gegeben. Falls die Zahl der Bewerber*innen die verfügbaren Plätze überschreiten sollte und Zulassungsbeschränkungen notwendig würden, teilt Ihnen das NRW-Schulministerium dies während des jeweils laufenden Bewerbungsverfahrens mit.
Beispiel
Die Beispielrechnung zeigt Ihnen, wann ein sinnvoller Zeitpunkt wäre, um die Masterarbeit anzumelden und zu schreiben, um möglichst stressfrei und lückenlos in den Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen zu gehen. Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um unverbindliche Beispiele handelt. Die Uni gibt keine Fristen für die Anmeldung zur Masterarbeit vor. Die Zeitläufe können in Ihrem individuellen Fall abweichen.
| To Do | Start Vorbereitungsdienst 1. Mai | Start Vorbereitungsdienst 1. November |
|---|---|---|
| Anmeldung Masterarbeit, d.h. Hochladen das Antrags auf Zulassung im Service Portal Lehramt | 23.09. | 25.03. |
| Bearbeitung des Zulassungsantrags zur Masterarbeit durch ZfL-Prüfungsamt | 1 Woche | 1 Woche |
| Zulassung zur Masterarbeit | 30.09. | 01.04. |
| Bearbeitungszeit | 17 Wochen (15 Wochen Bearbeitung & 2 Wochen Sicherheitspuffer) | 17 Wochen (15 Wochen Bearbeitung & 2 Wochen Sicherheitspuffer) |
| Abgabe Masterarbeit | 27.01. | 29.07. |
| Korrekturzeit für Gutachter*innen | 10 Wochen (8 Wochen Begutachtung & 2 Wochen Sicherheitspuffer) | 10 Wochen (8 Wochen Begutachtung & 2 Wochen Sicherheitspuffer) |
| Spätester Tag für Antrag Digitale Übermittlung der Masterabschlussdaten (alle Masterleistungen müssen in KLIPS verbucht sein)* | 11.04. | 11.10. |
* Bitte achten selbstständig darauf, dass alle Leistungen des Masters, nicht nur die Masterarbeit, bis zu den Antragsfristen in KLIPS verbucht sind und klären Sie Verbuchungsprobleme ggf. frühzeitig.
FAQ
Was mache ich wenn ich meine letzte Masterprüfung nicht bestanden habe und mich reimmatrikulieren muss?
- Schreiben Sie eine Mail an das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL (zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de), dass Sie aufgrund einer nicht bestandenen letzten Prüfungsleistung eine Wiedereinschreibung benötigen.
- Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL prüft dann Ihren Hinweis auf die nicht bestandene Prüfung und stellt – so zutreffend – ein entsprechendes Schreiben aus.
- Setzen Sie sich dann mit dem Studierendensekretariat der Uni Köln in Verbindung und legen Sie die Ihnen übermittelte Bescheinigung vor, um sich wieder einschreiben zu können.
Muss ich mich exmatrikulieren?
Wenn Sie vor Semesterende alle Leistungen erbracht haben und nur noch auf die Abschlussdokumente warten, müssen Sie sich nicht zurückmelden.
Bei weiteren Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Kann ich den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland absolvieren?
Gemäß dem Beschluss der KMK über die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 kann der Vorbereitungsdienst auch in einem anderen Bundesland absolviert werden. Hierfür ist i.d.R. eine Anerkennung Ihres Abschlusses nötig. Zudem ist der Vorbereitungsdienst in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Einstellungstermine und die Dauer können stark variieren. Hierzu sollten Sie sich bei der Behörde erkundigen, die für die Einstellung zum Vorbereitungsdienst in dem Ziel-Bundesland zuständig ist.
Im Portal des deutschen Bildungsservers zur Lehrer*innenausbildung finden Sie eine Übersicht zu den Regelungen, Fristen und Anlaufstellen zum Vorbereitungsdienst in den einzelnen Bundesländern.
Auch ein Wechsel des Bundeslandes nach dem Vorbereitungsdienst ist gemäß der KMK-Mobilitätsvereinbarungen vom 07.03.2012 möglich. Jedoch sollten Sie sich frühzeitig bei der einstellenden Behörde des Ziel-Bundeslandes erkundigen, wie die Einstellungsmodalitäten dort sind, ob es ein Anerkennungsverfahren gibt und inwiefern möglicherweise noch Auflagen zu erfüllen sind.
Welche Fristen muss ich einhalten, wenn ich den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland als NRW machen will?
Informieren Sie sich bitte eigenständig und frühzeitig bei den zuständigen Stellen des Bundeslandes (z.B. Schulministerium oder Lehrer*innen-Ausbildungsseminare) über Bewerbungsmodalitäten und Fristen, auch darüber, bis wann Sie das Masterzeugnis einreichen müssen.
Beachten Sie bitte, dass Sie keine digitale Übermittlung der Masterabschlussdaten für andere Bundesländer beantragen können. Rechnen Sie daher zusätzlich die Zeit ein, die benötigt wird, die Abschlussdokumente zu erstellen und zu versenden.
Woher weiß ich, welches ZfsL im kommenden Durchgang öffnet?
Die Öffnung der ZfsLs wird mit Beginn des jeweiligen Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben. Davor ist i.d.R. nicht bekannt, welche ZfsL genau öffnen.
Was kann ich machen, wenn der Übergang in den Vorbereitungsdienst nicht sofort funktioniert?
Eine Prüfung oder die Masterarbeit nicht im ersten Anlauf bestanden und der Masterabschluss verzögert sich? Sollte der Wechsel vom Master in den Vorbereitungsdienst doch nicht sofort klappen wie gewünscht, können Sie sich zum nächsten Einstellungstermin wieder für den Vorbereitungsdienst bewerben.
Die Zeit bis dahin können Sie vielfältig nutzen und zu einem Gewinn machen. Wir skizzieren Ihnen dazu einige Möglichkeiten, die als Anregung ohne Anspruch auf Vollständigkeit gedacht sind:
- Nutzen Sie unsere kostenlosen Weiterbildungs- und Lernangebote oder digitale Kurse anderer Hochschulen
- Reisen Sie, einfach zur Entspannung oder verknüpfen Sie die Reise mit einem Sprachkurs oder Work and Travel
- machen Sie ein Praktikum in einem Bereich, der Sie schon immer interessiert hat
- arbeiten Sie befristet als Vertretungslehrkraft an einer Schule (Stellenausschreibungen hat das Schulministerium)
- schnuppern Sie in medienpädagogische Projekte (ein erster Einstieg zur Recherche)
Wie viel Zeit darf zwischen Masterabschluss und Einstieg in den Vorbereitungsdienst liegen?
Wenn zwischen dem Masterabschluss und der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst mehr als fünf Jahre liegen, kann es sein, dass Sie als Bewerber*innen ein Kolloquium ablegen müssen, um nachzuweisen, dass "die Kenntnisse und Fähigkeiten den Ausbildungsvoraussetzungen noch entsprechen" (OVP § 2, Abs. (1)).
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Schulministerium über die SEVON-Hotline.