Lehramts-Navi: Fremdsprachenkenntnisse
Hier finden Sie die für Ihre Fächer notwendigen Fremdsprachenkenntnisse.
Die Lehramtszugangsverordnung NRW schreibt vor, dass alle Lehramtsabsolvent*innen über Kenntnisse in (mindestens) zwei Fremdsprachen verfügen müssen. In einigen Fällen werden von staatlicher Seite auch konkrete Sprachanforderungen gestellt (z. B. Latinum).
Die Kenntnisse müssen Sie vor der Anmeldung der Bachelorarbeit nachweisen. Informieren Sie sich hier frühzeitig, ob Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausreichen oder ob Sie möglicherweise noch Sprachkurse belegen müssen.
Um die Fremdsprachkenntnisse nachzuweisen, laden Sie bitte entsprechende Dokumente online über unsere Website hoch, das Gemeinsame Prüfungsamt verfügt dann über alle notwendigen Informationen für eine Verbuchung.