Nachteilsausgleich
Sind Sie im Lehramtsstudium an der Uni Köln durch besondere Lebensumstände in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt, haben Sie nach der Prüfungsordnung Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Dieser ermöglicht Ihnen, Ihr Studium unter Bedingungen zu absolvieren, die vergleichbar sind mit denen von Studierenden ohne Einschränkungen.
Bei einem Nachteilsausgleich handelt es sich nicht um eine Vergünstigung. Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs wird nicht im Zeugnis vermerkt. Die Maßnahmen, die im Einzelfall beschlossen werden, basieren auf Einzelprüfung des jeweils vorliegenden Falles. Ein Nachteilsausgleich kann Anpassungen beispielsweise in Prüfungsformaten, Abgabefristen oder anderen studienrelevanten Abläufen beinhalten. Der Ausgleich bezieht sich auf spezifische Hindernisse, die durch eine angepasste Gestaltung des Studiums überbrückt werden sollen.
Gründe für einen Nachteilausgleich sind:
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- Schwangerschaft oder Mutterschutz
- Pflege und/oder Versorgung von Angehörigen und eigener Kinder
Der Nachteilsausgleich stellt sicher, dass Ihr Lehramtsstudium und Prüfungen durch die persönlichen Lebensumstände nicht unnötig erschwert werden. Dabei geht es nicht um die Veränderung der Anforderungen, sondern um eine Anpassung der Bedingungen, um Chancengleichheit zu gewährleisten und Benachteiligungen auszugleichen.
Fehlende bzw. nicht ausreichende Deutschkenntnisse (etwa weil die Muttersprache einer*s Studierenden z.B. nicht Deutsch ist), begründen keinen Nachteilsausgleich.
Antrag erforderlich
Um einen Nachteilsausgleich zu erhalten, müssen Sie diesen beantragen. Je nachdem welche Ursache es für den Nachteilsausgleich gibt, müssen Sie den Antrag beim Studierendensekretariat, im ZfL-Prüfungsamt, oder in den studierten Fächern stellen.
Durch unsere Aufteilung in Ursachen der Nachteilsausgleiche können Sie jeweils sehen, wo Sie sich hinwenden und was sie machen müssen.
Übersicht Nachteilsausgleiche
Schwangerschaft & Mutterschutz
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