Übersicht
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Ihre Bachelorarbeit
Hier gibt's alle wichtigen und fachübergreifenden Infos zur Bachelorarbeit im Lehramtsstudium an der Uni Köln.
Gruppenberatung
How to Bachelorarbeit
Sie wollen Ihre Bachelorarbeit schreiben und wissen noch nicht, wie Sie vorgehen sollen? Das ZfL unterstützt Sie, den Prozess zu verstehen.
Die studentischen Peer-Beraterinnen des ZfL erklären Ihnen in regelmäßig angebotenen Gruppenberatungen den Prozess der Bachelorarabeit Schritt für Schritt und unterstützen Sie bei der Planung den Überblick zu behalten.
Ablauf der Bachelorarbeit
Vom Thema bis zur Note: Die Grafik (pdf) zeigt alle notwendigen Schritte und zentralen Punkte im Prozess Ihrer Abschlussarbeit im Überblick.
Für eine Abschlussarbeit im Fach Sport informieren Sie sich bitte bei der Deutschen Sporthochschule Köln.
Das Service Portal Lehramt
Sie verwalten alle formalen Vorgänge zu Ihrer Abschlussarbeit gebündelt an einem Ort und behalten dort den Überblick: Im Service Portal Lehramt.
Der Login im Service Portal Lehramt ist nur aus dem Uninetz oder mit einer aktiven VPN-Verbindung möglich. Für den Login benötigen Sie Ihren Studierenden-Account (uni-KIM). Beim ersten Login legen Sie Ihre Stammdaten (Klickanleitung PDF) an.
Dann kann es losgehen. Mit Klickanleitungen und FAQ kommen Sie Schritt für Schritt durch das Portal.
Im Service Portal finden Sie passend für Ihren Studiengang und Ihre Fächer:
- prüfungsberechtigte Dozierende
- eidesstattliche Versicherung
- Antrag auf Zulassung
- den Status Ihres Antrages
- Notenmitteilung
- uvm.
Prüfen Sie zunächst alle Zulassungsvoraussetzungen, bevor Sie einen Antrag auf Zulassung stellen.
Support
Um sich in das Service Portal Lehramt einloggen zu können, nutzen Sie das Ihnen bereits bekannte Identitäts-Management an der Universität zu Köln (uniKIM).
Bei technischen Problemen schreiben Sie bitte an zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de.
Was kann ich bei einem technischen Problem im Service Portal machen?
- Versuchen Sie den selben Vorgang nach einigen Minuten oder Stunden erneut.
- Versuchen Sie es mit verschiedenen Geräten (Smartphone/Laptop) und unterschiedlichen Browsern.
- Prüfen Sie, ob die Datei, die Sie hochladen wollen, im PDF-Format ist.
- Sollten diese Maßnahmen nicht helfen, wenden Sie sich bitte per Email an den Support mit Screenshots, die das Problem zeigen: zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de.
Zulassungsvoraussetzungen
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in den einzelnen Fächern unterschiedlich.
Angaben finden Sie in den fachspezifischen Bestimmungen (oder Anhänge genannt) der Prüfungsordnung im Lehramts-Navi.
Achten Sie darauf, dass die Leistungen auch in KLIPS 2.0 verbucht sind. Nur so kann das Prüfungsamt nach Ihrer Anmeldung (Ihrem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) überprüfen, ob Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse
- Alle Studierende müssen Fremdsprachenkenntnisse nachweisen, auch wenn Sie keine Sprachen studieren.
- Sie müssen die Fremdsprachenkenntnisse aller Teilstudiengänge nachweisen, unabhängig davon, in welchem Teilstudiengang Sie die Abschlussarbeit schreiben werden – Informationen zu den Fremdsprachenkenntnissen und dem Nachweis.
- Das ZfL-Prüfungsamt überprüft dies explizit vor Erteilung der Zulassung.
Kann ich die Bachelorarbeit schon schreiben, wenn ich in den Fächern, in denen ich sie nicht schreiben will, noch nicht so weit bin?
Ja.
Sie dürfen die Bachelorarbeit schreiben, wenn Sie für Ihr Schreibfach die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllen. Für die Zulassung spielt es keine Rolle, welchen Leistungsstand Sie in Ihren anderen Fächern vorweisen können.
Muss ich Fremdsprachenkenntnisse nachweisen?
Ja, Sie müssen die Fremdsprachenkenntnisse aller Teilstudiengänge nachgewiesen haben, unabhängig davon, in welchem Teilstudiengang Sie die Bachelorarbeit schreiben werden.
Nachweis
Muss ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt nachweisen?
Nein, der Nachweis über den obligatorischen Auslandsaufenthalt muss erst zur Anmeldung der Masterarbeit erbracht werden.
Fach und Thema
Sie können die Abschlussarbeit in
- jedem studierten Fach,
- Lernbereich oder
- Förderschwerpunkt oder
- beruflichen Fachrichtung sowie in
- den Bildungswissenschaften schreiben.
Das Thema kann aus einem Seminar hervorgehen. Es darf jedoch nicht Gegenstand einer Prüfung (z.B. schriftliche Hausarbeit) gewesen sein. Die Seminar-Dozierenden müssen nicht zwingend die Themensteller*innen der Abschlussarbeit sein.
Sie können sowohl die Bachelor- als auch die Masterarbeit im selben Fach, Lernbereich, Förderschwerpunkt, in der selben beruflichen Fachrichtung oder Bildungswissenschaften schreiben.
Prüfer*in
Alle Professor*innen und Privatdozent*innen sind in der Regel prüfungsberechtigt.
Der Prüfungsausschuss kann auch andere Lehrende zu Prüfer*innen bestellen. Dazu müssen die potentiellen Prüfer*innen einen Antrag über die entsprechende Fakultät stellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen dauern kann.
Für die Fächer, Lernbereiche, Förderschwerpunkte und Bildungswissenschaften an der Humanwissenschaftlichen Fakultät gibt es eine Übersicht der Prüfungsberechtigten. Bei anderen Fächern können Sie sich in der Regel auf den Webseiten der Institute nach Prüfer*innen umsehen. Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, über das Service Portal Lehramt unverbindlich nach Prüfungsberechtigten in Ihren Fächern zu suchen.
Ist das Thema Ihrer Abschlussarbeit interdisziplinär, besteht die Möglichkeit eine*n Zweitgutachter*in aus einem Ihrer anderen studierten Fächer auszuwählen. Bitte klären Sie dies in jedem Fall vorab mit Ihrer*m Erstgutachter*in ab.
Welche Prüfer*innen sind in meinem Schreibfach prüfungsberechtigt?
Mit Hilfe des Service Portal Lehramts können Sie einfach und unverbindlich die Prüfer*innen herausfinden, die im gewünschten Schreibfach prüfungsberechtigt sind:
- Loggen Sie sich im Service Portal Lehramt ein.
- Sollten Sie Ihre Daten zu Ihrem Studiengang (Schulform, Fächer) noch nicht angegeben haben, so müssen Sie dies zunächst tun (das Portal fordert Sie hierzu automatisch beim ersten Login auf).
- Dann klicken Sie auf der Home-Seite auf den Button "Bachelorarbeit anmelden" bzw. "Masterarbeit anmelden"
- Auf der sich öffnenden Seite "Antrag Bachelorarbeit stellen" bzw. "Antrag Masterarbeit stellen", wählen Sie aus dem Dropdown Ihr Schreibfach aus.
- Im zweiten Dropdown "Vorschlag Erstprüfer*in" sehen Sie dann, wer prüfungsberechtigt ist.
- Dann können Sie auswählen:
- entweder Sie klicken auf "Abbrechen", so dass die Angaben im Formular nicht gespeichert werden
- oder Sie vervollständigen den Antrag und speichern Ihre Angaben.
Muss ich mich selbst um eine*n Zweitgutachter*in bemühen?
Nein, Ihr*e Prüfer*in macht dazu einen Vorschlag.
Muss die*der Zweitgutachter*in ebenfalls die Prüfungsberechtigung besitzen?
Ja.
Wie lange sind Prüfer*innen nach Austritt aus der Universität zu Köln prüfungsberechtigt?
Die Prüfungsberechtigung bleibt noch ein Jahr nach Austritt gültig.
Eine Abschlussarbeit muss daher bis zu diesem Zeitpunkt vom Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL zugelassen worden sein.
Dies setzt natürlich auch voraus, dass die*der Prüfungsberechtigte auch bei einer Abgabe über das Jahr nach Austritt hinaus bereit ist, die Arbeit zu begutachten.
Themenstellung und Antrag
Stimmen Sie das Thema erst persönlich mit Ihrer*Ihrem Prüfer*in ab. Dann laden Sie den Antrag auf Zulassung aus dem Service Portal Lehramt oder von unserer Website runter und füllen Sie ihn elektronisch aus. Zuletzt trägt dann die*der Prüfer*in den Themenvorschlag ein und unterschreibt das Formular.
Der Themenvorschlag wird bei der Zulassung übernommen und ist der Titel Ihrer Arbeit.
Nach der Zulassung dürfen Sie keinerlei Änderungen am Titel vornehmen.
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
Vier-Wochen-Frist
Die Anmeldung der Abschlussarbeit muss spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe des Themenvorschlags durch die*den Prüfer*in im Gemeinsamen Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge am ZfL erfolgen, ansonsten ist eine neue Themenstellung erforderlich. Zum Versand der Zulassung und Klärung möglicher offener Fragen planen Sie bitte ausreichend Zeit ein. Wir empfehlen daher also den Antrag frühstmöglich nach Erhalt der Unterschrift einzureichen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie grundsätzlich ab der Antragsstellung bereit sein sollten, die Arbeit zu schreiben.
Kann ich das Thema der Arbeit zurück geben?
Ja, Sie können das Thema einer Abschlussarbeit einmal innerhalb von zwei Wochen nach Zulassung zurückgeben. Es wird kein Fehlversuch zuerkannt. Für eine erneute Zulassung mit neuem Thema im selben Fach müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Gemeinsamen Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge stellen (vgl. Prüfungsordnung § 21, Abschnitt 4).
Im Service Portal Lehramt: Klicken Sie dazu innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Zulassung in der Historie Ihres aktuellen Antrags auf "Rückgabe".
Was mache ich wenn im Titel meiner Abschlussarbeit ein Rechtschreibfehler ist?
Ist die Arbeit noch nicht vom Gemeinsamen Prüfungsamt bearbeitet worden, können Sie Ihren Antrag noch selbst verändern:
- Loggen Sie sich hierfür ins Service Portal Lehramt ein.
- Auf der „Home“-Seite klicken Sie hierfür auf das Stiftsymbol in Ihrem aktuellen Antrag und ändern den Titel entsprechend ab.
Ist Ihre Arbeit schon zugelassen:
- Kontaktieren Sie das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL per E-Mail und bitten sie um Korrektur: zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de
- Bitte beachten Sie, dass Sie vor Abgabe Ihrer Arbeit das Deckblatt selbst noch einmal generieren müssen, damit es die gemachten Änderungen zeigt.
- Loggen Sie sich hierfür ins Service Portal Lehramt ein.
- Auf der "Home"-Seite klicken Sie in der Historie Ihres Antrags unterhalb des automatisch generierten Deckblattes auf "neu generiert ausgeben" und laden das neue Deckblatt herunter.
Anmeldung (bzw. Antrag auf Zulassung) und Zulassung
Sie melden Ihre Bachelorarbeit oder Masterabeit über das Service Portal Lehramt beim Gemeinsamen Prüfungsamt an. Dafür nutzen Sie den "Antrag auf Zulassung". Alle Schritte finden Sie in der Klickanleitung (PDF).
Mit der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit stellen Sie im Service Portal Lehramt den Antrag auf Zulassung beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL. Wird die Zulassung, nach Prüfung Ihrer Unterlagen und erbrachten Voraussetzungen, vom Gemeinsamen Prüfungsamt erteilt, beginnt Ihre Schreibzeit.
Obschon Bachelor- und Masterarbeit gemeinhin Abschlussarbeiten genannt werden, müssen Sie diese nicht zwingend zum Abschluss des Studiums schreiben. Sie müssen allerdings die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen.
Generell können Sie eine Abschlussarbeit zu jedem Zeitpunkt im Jahr anmelden. Ausnahmen sind der reibungs- und lückenlose Übergang vom Bachelor zum Master bzw. der Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst. Hier müssen Sie ganz genau und mit ausreichend Puffer planen.
Es ist für Sie nicht erforderlich, dass Sie eine gesonderte Bescheinigung über Ihre Leistungen oder die nachgewiesenen Fremdsprachenkenntnisse einreichen. Diese prüfen die Mitarbeiter*innen des Gemeinsamen Prüfungsamts am ZfL in KLIPS 2.0.
Anmeldung (Antrag auf Zulassung) Sport
- Eine Abschlussarbeit im Fach Sport (alle Schulformen) melden Sie im Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln an.
- Schreiben Sie die Abschlussarbeit im Fach Sport (alle Schulformen) oder in den Bildungswissenschaften (an der DSHS), müssen Sie für die Anmeldung (dem Antrag auf Zulassung) der Abschlussarbeit auch Nachweise für Erste Hilfe und Rettungsfähigkeit (DLRG) nachweisen.
- Bitte beachten Sie, dass auch alle Studierenden, die im Fach Sport schreiben, vor der Anmeldung (dem Antrag auf Zulassung) Ihrer Arbeit Fremdsprachenkenntnisse beim ZfL-Prüfungsamt nachweisen müssen (auch wenn Sie keine Sprachen studieren). Dies wird vor Erteilung der Zulassung explizit geprüft.
Anmeldung (Antrag auf Zulassung) Musik
- Ein Abschlussarbeit im Fach Musik melden Sie über das Service Portal Lehramt beim Gemeinsamen Prüfungsamt im ZfL an.
- Studieren Sie an der Hochschule für Musik und Tanz (HfMT) und schreiben dort im Fach Musik die Abschlussarbeit, müssen Sie im Service Portal Lehramt beim Antrag auf Zulassung zusätzlich ein Transcript of Records dieser Hochschule mit hochladen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie vor Anmeldung Ihrer Arbeit (dem Antrag auf Zulassung) Fremdsprachenkenntnisse beim ZfL-Prüfungsamt nachweisen müssen (auch wenn Sie keine Sprachen studieren). Dies wird vor Erteilung der Zulassung explizit geprüft.
Was sind die notwendigen Schritte zur Anmeldung (dem Antrag auf Zulassung)?
- Prüfen Sie über die fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung, ob Sie für das Fach, in dem Sie schreiben wollen, die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
- Stellen Sie sicher, dass die Leistungen in KLIPS 2.0 verbucht sind.
- Prüfen Sie, ob Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen haben (auch wenn Sie KEINE Fremdsprache(n) studieren) - sowie etwaige obligatorische Auslandsaufenthalte.
- Stellen Sie Sicher, dass dass diese in KLIPS verbucht sind (mehr Informationen hierzu, wie Sie dies in KLIPS erkennen, finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten - siehe Links zu 3.)
- Sind Sie NICHT verbucht, werden Sie NICHT zur Abschlussarbeit zugelassen.
- Suchen Sie sich eine*n Prüfer*in und stimmen Sie das Thema ab.
- Füllen Sie den Antragsbogen Zulassung aus und lassen ihn von der*dem Prüfer*in ausfüllen und unterschreiben.
- Halten Sie die Vier-Wochen-Frist ein.
- Behalten Sie bei einer Masterbewerbung die Zulassungsfristen im Blick:
- Zulassung zur Bachelorarbeit bis spätestens 15.12. bei Bewerbung zum Sommersemester
- Zulassung zur Bachelorarbeit bis spätestens 15.06. bei Bewerbung zum Wintersemester
- Melden Sie Ihre Arbeit über das Service Portal Lehramt beim Gemeinsamen Prüfungsamt an (Ausnahme: Sport).
- Laden Sie die benötigten Unterlagen mit hoch.
Gibt es besondere Anmeldetermine oder Fristen?
Nein.
Denken Sie jedoch an die Vier-Wochen-Frist zwischen Unterschreiben des Antrags und Anmeldung der Arbeit.
Beachten Sie bei einer Bewerbung für den Master of Education die Zulassungsfristen:
- Zulassung zur Bachelorarbeit bis spätestens 15.12. bei Bewerbung zum Sommersemester
- Zulassung zur Bachelorarbeit bis spätestens 15.06. bei Bewerbung zum Wintersemester
Wir empfehlen Ihnen, die Anmeldung bereits früher, nicht an diesen Daten, vorzunehmen. Denn sonst besteht nicht mehr ausreichend Zeit, Fragen zu klären oder mögliche fehlende Dokumente nachzureichen. Eine fristgerechte Zulassung für die Masterbewerbung ist dann nicht mehr möglich.
Bis wann muss ich die Bachelorarbeit anmelden, um rechtzeitig in den Master wechseln zu können?
Die Anmeldung (bzw. der Antrag zur Zulassung zur Bachelorarbeit muss
- bis spätestens 15.12. bei Bewerbung zum Sommersemester erfolgen
- bis spätestens 15.06. bei Bewerbung zum Wintersemester erfolgen
Achtung: Die Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit müssen bei der Anmeldung erfüllt sein.
Bedenken Sie auch, dass ALLE Studierende vor Anmeldung der Abschlussarbeit Fremdsprachenkenntnisse nachweisen müssen (unabhängig davon, ob Sie Sprachen studieren). Dies wird vor Erteilung der Zulassung explizit geprüft.
Wir empfehlen Ihnen, die Anmeldung früher, nicht an diesen Daten, vorzunehmen. Denn sonst besteht nicht mehr ausreichend Zeit, Fragen zu klären oder mögliche fehlende Dokumente nachzureichen. Eine fristgerechte Zulassung für die Masterbewerbung ist dann nicht mehr möglich.
Warum muss die Bachelor-Arbeit bei einer Masterbewerbung bis zum 15.6. / 15.12. angemeldet sein?
Mit diesen Anmeldefristen haben Sie ausreichend Zeit, die Arbeit rechtzeitig abzugeben und den Bachelor fristgerecht abzuschließen. Anderfalls wäre es möglich, dass Sie, bereits im Master eingeschrieben, den Bachelor nicht bestehen und in diesen zurück gestuft (Kölner Bewerber*innen) oder exmatrikuliert (externe Bewerber*innen) werden.
Muss ich die Bachelor-Arbeit trotzdem am 15.06./15.12. anmelden, wenn ich einen Uniwechsel zum Master anstrebe und an meiner Universität eine kürzere Bearbeitungszeit vorgesehen ist?
Ja, auch wenn Sie eine kürzere Bearbeitungszeit haben, müssen Sie bei der Bewerbung nachweisen, dass die Arbeit von Ihrem Prüfungsamt zugelassen ist. Beachten Sie, dass dies einige Tage dauern kann. Stellen Sie den Antrag auf Zulassung bei Ihrem Prüfungsamt daher früh genug.
Wann erfolgt die Zulassung?
Die Zulassung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 5 Arbeitstagen.
Sie sollten grundsätzlich ab der Antragsstellung bereit sein, die Arbeit zu schreiben.
Bitte beachten Sie hier mögliche Schließzeiten aufgrund von Feiertagen, die die Zulassung verzögern können.
Sie erhalten eine Email als Bestätigung der Zulassung. Gibt es Probleme bei der Zulassung, informieren wie Sie ebenfalls per Email.
Sie können den Bearbeitungsstand über das Service Portal Lehramt einsehen.
Service Portal Lehramt: Warum fordert mich das Portal dazu auf meine Studienfächer einzugeben?
- Wenn Sie sich das erste Mal im Portal einloggen, werden Sie aufgefordert Ihre Studienfächer einzugeben. Sie können dann einen Antrag auf Zulassung oder die Anerkennung einer Abschlussarbeit beantragen.
- Die Angabe der Fächer wird benötigt, damit Sie Ihre Studienfächer bei der Antragstellung entsprechend auswählen können.
- Ziehen Sie einen Antrag zurück oder wird dieser abgelehnt, so werden Sie aufgefordert die Fächer erneut anzugeben, damit Sie den Antrag erneut stellen können.
Service Portal Lehramt: Muss ich bei der Anmeldung entweder das Feld "fachdidaktisch" oder "interdisziplinär" anklicken?
Die Felder "interdisziplinär" oder "fachdidaktisch" müssen Sie nur anklicken, wenn dies für Ihre Abschlussarbeit zutrifft.
Hat Ihr*e Betreuer*in der Arbeit auf dem Bogen "Antrag auf Zulassung" weder "interdisziplinär" noch "fachdidaktisch" schriftlich festgehalten, klicken Sie kein Feld an. Dies ist der Standardfall.
Service Portal Lehramt: Was bedeutet es, wenn ich für meinen Antrag auf "Zulassung zur Abschlussarbeit" "fachdidaktisch" anklicke?
Da nur bestimmte Gutachter*Innen berechtigt sind, fachdidaktische Arbeiten anzunehmen, ist es wichtig, dass Sie das Feld anklicken.
Dann könne Sie die entsprechenden Prüfungsberechtigten auswählen, wenn Sie im jeweiligen Fach eine fachdidaktische Arbeit beantragen möchten.
Schreiben Sie keine fachdidaktische Arbeit, so klicken Sie das Feld nicht an.
Service Portal Lehramt: Was bedeutet es, wenn ich für meinen Antrag auf "Zulassung zur Abschlussarbeit" "interdisziplinär" anklicke?
Das Thema Ihrer Arbeit ist interdisziplinär, wenn es z.B. Methoden einer anderen, von Ihnen auch studierten Fachrichtung, beinhaltet.
Wenn das Thema als interdisziplinär mit Ihrer*m Betreuer*in Ihrer Abschlussarbeit bereits abgestimmt ist und auf dem Antrag auf Zulassung (der von Ihrer*m Betreuer*in unterschrieben wird) auch so vermerkt ist, klicken Sie bitte die Checkbox "interdisziplinär" an.
Dann besteht die Möglichkeit, dass für Ihre Arbeit ein*e Zweitgutachter*in aus einem Ihrer anderen studierten Fächer ausgewählt werden kann.
Es handelt sich nicht um ein Standardvorgehen. Klären Sie dies daher in jedem Fall vorab mit Ihrer*m Gutachter*in.
Schreiben Sie keine interdisziplinäre Arbeit, klicken Sie das Feld nicht an.
Service Portal Lehramt: Kann ich meinen Titel fett oder kursiv hervorheben?
Leider ist es nicht möglich, den Titel oder Teile davon fett oder kursiv hervorzuhaben.
Ist Ihnen oder Ihrer*m Gutachter*in dies wichtig, so steht es Ihnen frei auf Seite 2 Ihrer Arbeit (nach dem offiziellen Deckblatt) ein eigenes Deckblatt hinzuzufügen.
Service Portal Lehramt: Kann ich auch einen Untertitel für meine Arbeit angeben?
Ja, Sie können einen Titel und einen Untertitel eingeben.
Der Untertitel wird auf dem automatisch generierten Deckblatt abgesetzt, das heißt nicht in derselben Zeile wie der Titel, sondern in einer Zeile darunter angezeigt.
Das Deckblatt finden Sie in der Historie Ihres aktuellen Antrags nach der Zulassung Ihrer Arbeit automatisch hinterlegt.
Rücktritt
Liegen gravierende Gründe (z. B. Dauererkrankung) vor, besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, von der Abschlussarbeit als Prüfung zurückzutreten. Dazu müssen Sie einen formlosen Antrag an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss stellen. Fügen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise bei (z.B. ärztliche Atteste).
Wird ein Rücktritt gewährt, wird die Abschlussarbeit nicht als Fehlversuch eingetragen und Sie werden weiterhin zwei Versuche für das Modul haben.
Für eine erneute Zulassung zu neuem Thema im selben Fach, stellen Sie abermals einen Antrag auf Zulassung im Service Portal Lehramt.
Sollte der Rücktritt nicht gewährt werden und die Abschlussarbeit in der Folge nicht abgegeben werden, wird diese als “5,0 - nicht abgegeben” in Klips verbucht.
Rücktritt im Service Portal Lehramt: Nach Erhalt der Zulassung finden Sie in der Historie Ihres aktuellen Antrags den Button "Rücktritt". Geben Sie die benötigten Informationen an bzw. laden Sie die Dokumente (PDF-Format) hoch.
Sie müssen vor Einreichung des Rücktritts keine Sprechstunde im ZfL-Prüfungsamt aufsuchen. Sollten Sie allerdings unsicher sein, ob der Rücktritt der richtige Weg ist, können Sie sich in der Sprechstunde beraten zu lassen.
Bearbeitung
Wie lange ist die Bearbeitungszeit? Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen und beginnt mit der Zulassung.
Kann ich eine Verlängerung bekommen?
Liegen entsprechende schwerwiegende Gründe (z. B. Erkrankung) vor, können Sie durch einen rechtzeitigen formlosen Antrag beim Gemeinsamen Prüfungsamt eine Verlängerung bekommen. Die Gründe müssen Sie belegen – z. B. durch ein ärztliches Attest bei Erkrankung.
Im Service Portal Lehramt: Klicken Sie in der Historie Ihres aktuellen Antrags auf den Button "Verlängerung" und geben Sie die benötigten Informationen an bzw. laden Sie Dokumente (unbedingt im PDF-Format) hoch.
Den Antrag müssen Sie vor Ablauf der Abgabefrist stellen.
Kann ich semesterübergreifend schreiben?
Ja. Allerdings beachten Sie: Sind Sie nicht eingeschrieben, können Sie eine Abschlussarbeit NICHT abgeben.
Daher gilt:
- wenn Sie eine Bachelorarbeit schreiben, müssen Sie weiterhin im Bachelorstudium eingeschrieben sein.
- D.h. eine Bachelorarbeit können Sie NICHT abgeben, wenn Sie im Masterstudium eingeschrieben sind.
- wenn Sie eine Masterarbeit schreiben, müssen Sie weiterhin im Masterstudium eingeschrieben sein.
Abgabe
Das Abgabedatum teilen wir Ihnen mit der Zulassung per Email mit.
Vor der Abgabe
- Über das Service Portal Lehramt erhalten Sie das Deckblatt Ihrer Arbeit und stellen dieses der Arbeit voran – Klickanleitung (PDF). Damit sind Fehler z.B. im Titel nicht möglich.
- Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung (PDF) und fügen Sie diese der Arbeit hinzu (Vorlage auf dieser Seite oder im Service Portal zum Download).
- Die Unterschrift kann handschriftlich, elektronisch (d.h. durch eine eingescannte, eingefügte Unterschrift) oder auch digital (d.h. kryptografisch sicher anhand eines Signaturschlüssels) erfolgen.
- Vgl. Sie hierzu auch die Tips in der FAQ "Wie kann ich pdf-Dokumente zusammenfügen?" unten auf dieser Seite.
Digitale Abgabe
- Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich digital. Zur Abgabe laden Sie die Arbeit digital in Sciebo hoch. Diesen hochschuleigenen Cloud-Speicherdienst können Studierende der Uni Köln kostenfrei nutzen.
- Abschlussarbeiten in gedruckter Form oder auf CD-Rom kann das ZfL-Prüfungsamt weder in Empfang nehmen noch zur Begutachtung weiterleiten.
Abgabe praktischer Abschlussarbeiten im Fach Kunst
- Den praktischen Teil (Mappen, Videos u. ä.) Ihrer Abschlussarbeit in Kunst geben Sie nur im Fach ab.
- Klären Sie bitte mit Ihrer*m Prüfer*in in welcher Form das erfolgen soll.
- Den schriftlichen Teil Ihrer Abschlussarbeit geben Sie auf dem herkömmlichen Weg über Sciebo ab.
Upload in Sciebo
- Alle Informationen finden Sie in der PDF-Anleitung.
- Erstellen Sie einen Sciebo-Account.
- Nutzen Sie die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome, bei anderen kann es Probleme geben.
- Laden Sie die Arbeit nur als PDF hoch.
- Teilen Sie die hochgeladene Arbeit ausschließlich mit dem Gemeinsamen Prüfungsamt über die Adresse zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de.
- Vergeben Sie kein Passwort für den Link.
- Sie erhalten eine automatische Mitteilung, dass Sie die Arbeit erfolgreich geteilt haben.
- Das Prüfungsamt prüft Ihre Abschlussarbeit und schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung an Ihre S-Mail Adresse; das kann unter Umständen einige Werktage dauern.
Hinweise
Mögliche Fehlerquellen beim Upload in Sciebo
- Die Eingabe der Email-Adresse dauert zu lange: nutzen Sie stattdessen die copy/paste-Funktionalität.
- Freigabe nur ans ZfL-Prüfungsamt: Geben Sie die Arbeit bitte ausschließlich an zfl-abschlussarbeiten@uni-koeln.de frei. Zusätzliche Freigaben z.B. an die Gutachter*innen führt sofort zu technischen Fehlern
- Verfassen eines persönlichen Textes: Bitte verzichten Sie darauf - trotz des Hinweises in Sciebo - einen Text einzufügen, da auch dies sofort zu technischen Fehlern führt
- Alternativ können Sie den öffentlichen Link kopieren und per E-Mail an zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de schicken (siehe Anleitung)
- Bei weiteren technischen Problemen beim Upload oder Teilen wenden Sie sich bitte an zfl-arbeit-sciebo(at)uni-koeln(dot)de
Kann ich die Arbeit auch früher abgeben?
Ja, Sie müssen keine Mindestbearbeitungszeit einhalten.
Wie lautet der Text für die eidesstattliche Versicherung?
Empfehlung: Nutzen Sie den Vordruck (pdf), den Sie elektronisch ausfüllen und als PDF an die Arbeit anhängen.
Muss ich die eidesstattliche Versicherung per Hand oder digital unterschreiben?
Beides ist möglich. Sie können die Versichung sowohl manuell als auch digital unterschreiben.
- Per Hand: Füllen Sie das PDF digital aus, drucken es aus und unterschreiben dieses. Scannen Sie es anschließend als PDF und fügen es dem Abgabe-PDF hinzu.
- Digital: Füllen Sie das PDF digital aus, unterscheiben Sie es mit einer digital zertifizierten Signatur. Fügen sie es dem Abgabe-PDF hinzu.
Muss ich das Deckblatt, die Abschlussarbeit und die eidesstattliche Versicherung in einer Datei über Sciebo abgeben?
Ja.
Sie können dazu eines der vielen kostenlosen online Angebote nutzen, zum Beispiel https://de.pdf24.org. Dort können Sie pdfs direkt online zusammenfügen. Sie können das Programm alternativ auch installieren. Klicken Sie dann nach der Installation auf PDFs zusammenfügen.
Wie kann ich pdf-Dokumente zusammenfügen?
Sie können dazu eines der vielen kostenlosen online Angebote nutzen, zum Beispiel https://de.pdf24.org. Dort können Sie pdfs direkt online zusammenfügen. Sie können das Programm alternativ auch installieren. Klicken Sie dann nach der Installation auf PDFs zusammenfügen.
Was passiert, nachdem ich die Arbeit abgegeben habe?
Die Arbeit wird Ihrer*Ihrem Prüfer*in sowie einer*einem Zweitgutachter*in zur Begutachtung zugesandt. Wenn die entsprechenden Gutachten vorliegen, teilen wir Ihnen die erreichte Note per E-Mail mit.
Wie lange ist die Begutachtungszeit?
Die Begutachtungszeit beträgt acht Wochen. Die Begutachtungsdauer beginnt mit der Abgabe der Arbeit.
Was mache ich, wenn die Abgabe meiner Abschlussarbeit bereits 8 Wochen zurückliegt und ich noch keine Notenmitteilung erhalten habe?
Im Service Portal Lehramt prüft das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL täglich, ob die Begutachtungsfrist von 8 Wochen überschritten wurde. Das Gemeinsame Prüfungsamt erinnert in diesen Fällen die Prüfer*innen regelmäßig an die ausstehenden Gutachten und bittet um deren schnellstmögliche Zusendung. Sie müssen dafür nichts zu tun.
Sehen Sie bitte davon ab uns telefonisch oder per Mail zu kontaktieren, da dies den Prozess nicht beschleunigt. Sobald uns alle Gutachten vorliegen, benachrichtigen wir Sie.
Formalia & Layout
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL macht Ihnen keine Vorgaben zu Formalia und Layout der Abschlussarbeit. Formale Vorgaben zu Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenanzahl oder Seiten- und Korrekturrand machen ausschließlich die Fächer. Bitte wenden Sie sich mit Fragen dazu bitte direkt an Ihre Prüfer*innen.
Lediglich beim Deckblatt der Arbeit sind Sie an formale Vorgaben gebunden: Sie müssen das Deckblatt verwenden, das Sie im Service Portal Lehramt zur Verfügung gestellt bekommen. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran - Klickanleitung (PDF).
Automatisch generiertes Deckblatt
Über das Service Portal Lehramt erhalten Sie zum Zeitpunkt der Zulassung ein automatisch generiertes Deckblatt für Ihre Abschlussarbeit. Das Deckblatt wird Ihnen im Portal in der Historie Ihres Antrags zur Verfügung gestellt. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran – Klickanleitung (PDF).
Sie müssen dieses Deckblatt verwenden. Nur mit diesem haben Sie eine Rechtssicherheit bei der Abgabe der Arbeit.
Was mache ich bei einem Fehler im Titel der Abschlussarbeit?
Wenn das Gemeinsame Prüfungsamt die Arbeit noch nicht bearbeitet hat, können Sie Ihren Antrag selbst verändern:
- Loggen Sie sich ins Service Portal Lehramt ein.
- Auf der "Home"-Seite klicken Sie auf das Stiftsymbol in Ihrem aktuellen Antrag und ändern den Titel entsprechend ab.
Wenn die Arbeit schon zugelassen ist:
- Bitten Sie das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL per Email um Korrektur: zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de.
- Sie müssen vor Abgabe Ihrer Arbeit das Deckblatt dann selbster noch einmal generieren, damit es die Änderungen zeigt.
- Loggen Sie sich ins Service Portal ein.
- Auf der "Home"-Seite klicken Sie in der Historie Ihres Antrags unterhalb des automatisch generierten Deckblattes auf "neu generiert ausgeben" und laden das neue Deckblatt herunter.
Was mache ich bei Fehlern im Deckblatt, das das Service Portal generiert hat?
Fehler auf einem Deckblatt, das Ihnen zum Zeitpunkt der Zulassung generiert wurde, können Sie nachträglich verbessern, indem Sie nach Korrektur der Fehler eigenständig ein neues Deckblatt generieren.
- Die Fehler im Deckblatt wurden korrigiert:
- Das Prüfungsamt hat Fehler im Titel korrigiert.
- Sie hatten Ihre Stammdaten zunächst falsch im Portal eingegeben und haben diese nun korrigiert.
- Sie müssen vor Abgabe Ihrer Arbeit das Deckblatt dann selbst noch einmal generieren, damit es die Änderungen zeigt.
- Loggen Sie sich ins Service Portal ein.
- Auf der "Home"-Seite klicken Sie in der Historie Ihres Antrags unterhalb des automatisch generierten Deckblattes auf "neu generiert ausgeben" und laden das neue Deckblatt herunter.
- In seltenen Fällen kann es weiterhin passieren, dass sich falsche Angaben in das Deckblatt einschleichen. Bitte prüfen Sie dies genau. Sollten (inhaltliche) Fehler bestehen (z.B. Sonderzeichen), erstellen Sie ein eigenes Deckblatt und stellen dieses Ihrer Arbeit voran.
Was mache ich, wenn mir das Layout des automatisch generierten Deckblatts nicht gefällt?
Sie müssen das automatisch generierte Deckblatt zwingend der Arbeit auf Seite eins voranstellen.
Es steht Ihnen frei, der Arbeit zusätzlich zum automatisch generierten Deckblatt ein weiteres, eigenes Deckblatt voranzustellen. Ihr eigenes Deckblatt muss auf Seite zwei folgen.
Notenmitteilung, Leistungspunkte und Wiederholungen
Wie viel Leistungspunkte erhalte ich für meine Bachelorarbeit?
Für eine bestandene Bachelorarbeit erhalten Sie 12 der 180 im Bachelorstudium zu erbringenden Leistungspunkte.
Kann ich die Bachelorarbeit wiederholen?
Falls Sie die Bachelorarbeit nicht bestanden haben, können Sie diese einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Wenn Sie das zweite Mal nicht bestehen, ist das Studium in dem Fach, in dem Sie die Arbeit geschrieben haben, endgültig nicht bestanden.
Die Wiederholungsarbeit muss im gleichen Fach wie die nicht bestandene Arbeit mit neuem Thema einmal wiederholt werden.
Eine bestandene Bachelorarbeit können Sie nicht wiederholen.
Muss ich die Bachelorarbeit im selben Fach wiederholen oder kann ich ein anderes Fach nehmen?
Die Wiederholungsarbeit muss im gleichen Fach wie die nicht bestandene Arbeit mit neuem Thema einmal geschrieben werden.
Wann und wie teilen Sie mir die Note mit?
Sobald beide Gutachten vorliegen, informiert Sie das Prüfungsamt über Ihren Smail-Account, dass Ihre Notenmitteilung vorliegt. Loggen Sie sich dann in das Service Portal Lehramt ein, um diese einzusehen.
Was mache ich, wenn ich mich nach Abgabe der Abschlussarbeit exmatrikuliere und keinen Zugang mehr zu meinem smail-Account habe?
Haben Sie Ihre Notenmitteilung noch nicht erhalten, aber keinen Zugang mehr zu Ihrem Smail-Account, schreiben Sie uns 8 Wochen nach Abgabe Ihrer Arbeit eine Mail an zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de und teilen uns eine andere, private Email-Adresse mit. Wir senden Ihnen dann Ihre Notenmitteilung zu, sobald uns diese vorliegt.
Übrigens: es ist sinnvoll eine zweite, private Emailadresse auch in Ihren Kontakdaten in KLIPS anzugeben.
Ich bin exmatrikuliert. Komme ich noch in mein S-Mail-Postfach und in meinen sciebo-Account?
Sie haben 100 Tage nach erfolgter Exmatrikulation noch Zugriff auf Ihren Studierenden-Account. Exmatrikulierte werden zweimal (31 und 7 Tage vorher) über die bevorstehende Deaktivierung informiert.
Die Laufzeit des sciebo-Accounts ist nicht an die des Studierenden-Accounts gekoppelt. Der sciebo-Account kann innerhalb der Laufzeit des Studierenden-Account (vor der Nachlaufzeit) jederzeit erstellt oder verlängert werden. Wird der sciebo-Account beispielsweise einen Tag vor Beginn der Nachlaufzeit verlängert, ist dieser noch ein Jahr gültig.
Ich habe eine Benachrichtigung für meine Notenmitteilung vom Service Portal Lehramt erhalten. Warum fordert mich das Portal nach Login auf, meine Studienfächer erneut einzugeben?
- Das Portal kann nicht unterscheiden, ob Sie ein Dokument in der Historie Ihres Antrags einsehen möchten oder ob Sie einen weiteren Antrag auf Zulassung oder Anerkennung stellen möchten.
- Mit der erfolgten Bereitstellung der Notenmitteilung wird Ihre Akte geschlossen und das Portal signalisiert mit der Aufforderung die Studienfächer einzugeben nur, dass sie weitere Anträge stellen könnten. Die Voraussetzung hierfür ist es, dass Sie Ihre Studienfächer eingeben.
- Wollen Sie z.B. nur die Notenmitteilung einsehen, so können Sie diese Aufforderung ignorieren.
Was passiert, wenn ich die Abschlussarbeit zwei mal nicht bestanden habe?
Wenn Sie das zweite Mal nicht bestehen, ist das Studium in dem Fach, in dem Sie die Arbeit geschrieben haben, endgültig nicht bestanden.
Dies umfasst aber nur das Fach, in der die Arbeit geschrieben wurde. Es wäre theoretisch möglich beispielsweise dieselbe Schulform in einer neuen Fachkombination zu studieren.
Dies gilt allerdings nicht für Bildungswissenschaften. Bestehen Sie die Abschlussarbeit in Bildungswissenschaften zwei mal nicht, ist es Ihnen nicht mehr möglich ein Lehramtsstudium aufzunehmen.
Gerne können Sie sich in der Sprechstunde des ZfL-Prüfungsamts hierzu beraten lassen.
Muss ich Note und Thema selber in KLIPS 2.0 verbuchen?
Nein, dies übernimmt das Prüfungsamt. Es ist keine eigenständige Leistungsregistrierung notwendig.
Gruppenarbeit
Die Abschlussarbeit können Sie auch als Gruppenarbeit schreiben. Zwei oder mehr Personen können eine Gruppenarbeit gemeinsam schreiben. Bitte stimmen Sie dies vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit eng mit Ihrer*m Gutachter*in ab. Zusätzlich gilt es die folgenden Punkte zu beachten:
Antrag auf Zulassung
- Auf dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit muss vermerkt sein, dass Sie eine Gruppenarbeit verfassen und mit wem Sie diese schreiben.
Antrag im Service Portal Lehramt hochladen
- Alle an einer Gruppenarbeit Beteiligten müssen einen Antrag auf Zulassung im Service Portal – unter Angabe aller Mitschreiber*innen – stellen.
- Erst wenn alle Mitschreibenden sich für die Abschlussarbeit angemeldet haben, erfolgt die gemeinsame Zulassung durch das Prüfungsamt.
- In der Klickanleitung (PDF) zu Gruppen-Abschlussarbeiten finden Sie detaillierte Anleitungen, wie sie diese beantragen.
Struktur & Inhalte der gemeinsamen Arbeit
- Im Inhaltsverzeichnis muss genau ersichtlich sein, wer welches Kapitel verfasst hat. Sollten Teile gemeinsam geschrieben worden sein (z.B. Einleitung oder Fazit), vermerken Sie auch dies.
- Die eidesstattliche Versicherung muss von allen Verfasser*innen jeweils auf einem eigenen, separaten Dokument im Original unterschrieben und der Arbeit hinzugefügt werden. Die Unterschrift kann handschriftlich, elektronisch (d.h. durch eine eingescannte, eingefügte Unterschrift) oder auch digital (d.h. kryptografisch sicher anhand eines Signaturschlüssels) erfolgen.
- Vgl. Sie hierzu auch die Tips in der FAQ "Wie kann ich pdf-Dokumente zusammenfügen?" unten auf dieser Seite.
Abgabe einer gemeinsamen Arbeit
- Sie müssen die gemeinsame Arbeit nur ein einziges Mal stellvertretend für alle Gruppenarbeitspartner*innen abgeben.
- Das Deckblatt, dass im Service Portal generiert und bei jedem einzelnen Gruppenmitglied hinterlegt ist, beinhaltet derzeit nur jeweils eine Person. Ignorieren Sie bei Gruppenarbeiten daher das Deckblatt. Stattdessen übertragen Sie die dort zu findenden Daten auf ein eigenes Deckblatt und ergänzen Sie es mit den Daten aller Gruppenmitglieder (Namen & Matrikelnummern). Stellen Sie dieses eigene Deckblatt Ihrer gemeinsamen Arbeit voran.
- Auch wenn nur eine Person die Arbeit abgibt, wird allen Gruppenmitarbeiter*innen in der Folge die Abgabe der Arbeit durch das Service Portal bestätigt, sobald die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts die Arbeit gesichtet haben. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Akteneinsicht
Eine Akteneinsicht für Abschlussarbeiten oder Anerkennungen von Abschlussarbeiten müssen Sie beantragen.
- Sie beantragen die Akteneinsicht im Service Portal Lehramt.
- Nachdem Sie Ihre Notenmitteilung erhalten haben, finden Sie den Button zur "Akteneinsicht" in Ihrer Historie – Klickanleitung (PDF).
- Sind Sie mehr als 50 Tage exmatrikuliert und können daher keine Einsicht mehr ins Service Portal Lehramt nehmen, können Sie die die Akteneinsicht formlos per Email beantragen: zfl-abschlussarbeiten(at)uni-koeln(dot)de; bitte geben Sie Ihre Matrikelnummer mit an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie derzeit nur die Gutachten einsehen können, nicht die Arbeit selbst.
Anerkennung
Eine Abschlussarbeit aus einem vorherigen Studium kann als Bachelorarbeit im Lehramt anerkannt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu müssen Sie bereits im betreffenden Bachelorstudiengang eingeschrieben sein.
Das Anerkennungsverfahren erfolgt digital über das Service Portal Lehramt. Alle Schritte finden Sie in der Klickanleitung (PDF).
Antrag
Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, müssen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse am ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen haben und diese müssen in KLIPS verbucht sein - auch wenn Sie keine Fremdsprachen studieren.
Wir benötigen folgende Dokumente in digitaler Form:
- Abschlussarbeit aus dem vorherigen Studium
- Abschlusszeugnis mit dem ausformulierten Titel und der Note Ihrer Abschlussarbeit
- Transcript of Records (ist ein Zeugnis nicht vorhanden, so kann das ToR, auf dem die Abschlussarbeit vermerkt ist, das Zeugnis ersetzen)
- ggf. Verbuchung der erfüllten Fremdsprachenvoraussetzungen für Ihr jetziges Lehramtsstudium in KLIPS 2.0
Prüfung
Das Gemeinsame Prüfungsamt prüft Ihre Unterlagen und leitet diese an den zuständigen Fachprüfungsausschuss weiter. Dieser erstellt ein Fachgutachten.
Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, geben wir Ihnen schnellstmöglich Bescheid. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Verfahren bis zu 3 Monate dauern kann. Über das Service Portal Lehramt können Sie den Bearbeitungsstand nachverfolgen.