Ihre Bachelorarbeit
Hier gibt's alle wichtigen und fachübergreifenden Infos zur Bachelorarbeit im Lehramtsstudium an der Uni Köln.
Übersicht
How to Bachelorarbeit
Sie wollen Ihre Bachelorarbeit schreiben und wissen noch nicht, wie Sie vorgehen sollen? Das ZfL unterstützt Sie, den Prozess zu verstehen.
Die studentischen Peer-Beraterinnen des ZfL erklären Ihnen in regelmäßig angebotenen Gruppenberatungen den Prozess der Bachelorarabeit Schritt für Schritt und unterstützen Sie bei der Planung den Überblick zu behalten.
Ablauf der Bachelorarbeit
Vom Thema bis zur Note: Die Grafik (pdf) zeigt alle notwendigen Schritte und zentralen Punkte im Prozess Ihrer Abschlussarbeit im Überblick.
Für eine Abschlussarbeit im Fach Sport informieren Sie sich bitte bei der Deutschen Sporthochschule Köln.
Das Service Portal Lehramt
Sie verwalten alle formalen Vorgänge zu Ihrer Abschlussarbeit gebündelt an einem Ort und behalten dort den Überblick: Im Service Portal Lehramt.
Für den Login im Service Portal Lehramt benötigen Sie Ihren Studierenden-Account (uni-KIM). Beim ersten Login legen Sie Ihre Stammdaten (Klickanleitung PDF) an.
Dann kann es losgehen. Mit Klickanleitungen und FAQ kommen Sie Schritt für Schritt durch das Portal.
Im Service Portal finden Sie passend für Ihren Studiengang und Ihre Fächer:
- prüfungsberechtigte Dozierende
- eidesstattliche Versicherung
- Antrag auf Zulassung
- den Status Ihres Antrages
- Notenmitteilung
- uvm.
Prüfen Sie zunächst alle Zulassungsvoraussetzungen, bevor Sie einen Antrag auf Zulassung stellen.
ALLE Studierende, auch wenn Sie keine Sprachen studieren, müssen die Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.
Klickanleitungen
Support
Um sich in das Service Portal Lehramt einloggen zu können, nutzen Sie das Ihnen bereits bekannte Identitäts-Management an der Universität zu Köln (uniKIM).
Bei technischen Problemen schreiben Sie bitte an zfl-abschlussarbeitenuni-koeln.de.
Was kann ich bei einem technischen Problem im Service Portal machen?
Zulassungsvoraussetzungen
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in den einzelnen Fächern unterschiedlich.
Angaben finden Sie in den fachspezifischen Bestimmungen (oder Anhänge genannt) der Prüfungsordnung im Lehramts-Navi.
Achten Sie darauf, dass die Leistungen auch in KLIPS 2.0 verbucht sind. Nur so kann das Prüfungsamt nach Ihrer Anmeldung (Ihrem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) überprüfen, ob Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse
- Alle Studierende müssen Fremdsprachenkenntnisse nachweisen, auch wenn Sie keine Sprachen studieren.
- Sie müssen die Fremdsprachenkenntnisse aller Teilstudiengänge nachweisen, unabhängig davon, in welchem Teilstudiengang Sie die Abschlussarbeit schreiben werden – Informationen zu den Fremdsprachenkenntnissen und dem Nachweis.
- Das ZfL-Prüfungsamt überprüft dies explizit vor Erteilung der Zulassung.
Kann ich die Bachelorarbeit schon schreiben, wenn ich in den Fächern, in denen ich sie nicht schreiben will, noch nicht so weit bin?
Muss ich Fremdsprachenkenntnisse nachweisen?
Muss ich den obligatorischen Auslandsaufenthalt nachweisen?
Fach und Thema
Sie können die Abschlussarbeit in
- jedem studierten Fach,
- Lernbereich oder
- Förderschwerpunkt oder
- beruflichen Fachrichtung sowie in
- den Bildungswissenschaften schreiben.
Das Thema kann aus einem Seminar hervorgehen. Es darf jedoch nicht Gegenstand einer Prüfung (z.B. schriftliche Hausarbeit) gewesen sein. Die Seminar-Dozierenden müssen nicht zwingend die Themensteller*innen der Abschlussarbeit sein.
Prüfer*in
Alle Professor*innen und Privatdozent*innen sind in der Regel prüfungsberechtigt.
Der Prüfungsausschuss kann auch andere Lehrende zu Prüfer*innen bestellen. Dazu müssen die potentiellen Prüfer*innen einen Antrag über die entsprechende Fakultät stellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen dauern kann.
Für die Fächer, Lernbereiche, Förderschwerpunkte und Bildungswissenschaften an der Humanwissenschaftlichen Fakultät gibt es eine Übersicht der Prüfungsberechtigten. Bei anderen Fächern können Sie sich in der Regel auf den Webseiten der Institute nach Prüfer*innen umsehen. Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, über das Service Portal Lehramt unverbindlich nach Prüfungsberechtigten in Ihren Fächern zu suchen.
Ist das Thema Ihrer Abschlussarbeit interdisziplinär, besteht die Möglichkeit eine*n Zweitgutachter*in aus einem Ihrer anderen studierten Fächer auszuwählen. Bitte klären Sie dies in jedem Fall vorab mit Ihrer*m Erstgutachter*in ab.
Tipp: Genügend Vorlaufzeit einplanen
Wir empfehlen Ihnen, bereits ungefähr ein Jahr bevor Sie die Arbeit schreiben möchten, Thema und Prüfer*in für Ihre Abschlussarbeit zu recherchieren und zu kontaktieren.
Welche Prüfer*innen sind in meinem Schreibfach prüfungsberechtigt?
Muss ich mich selbst um eine*n Zweitgutachter*in bemühen?
Muss die*der Zweitgutachter*in ebenfalls die Prüfungsberechtigung besitzen?
Wie lange sind Prüfer*innen nach Austritt aus der Universität zu Köln prüfungsberechtigt?
Themenstellung und Antrag
Stimmen Sie das Thema erst persönlich mit Ihrer*Ihrem Prüfer*in ab. Dann laden Sie den Antrag auf Zulassung aus dem Service Portal Lehramt oder von unserer Website runter und füllen Sie ihn elektronisch aus. Zuletzt trägt dann die*der Prüfer*in den Themenvorschlag ein und unterschreibt das Formular.
Der Themenvorschlag wird bei der Zulassung übernommen und ist der Titel Ihrer Arbeit.
Nach der Zulassung dürfen Sie keinerlei Änderungen am Titel vornehmen.
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
Vier-Wochen-Frist
Die Anmeldung der Abschlussarbeit muss spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe des Themenvorschlags durch die*den Prüfer*in im Gemeinsamen Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge am ZfL erfolgen, ansonsten ist eine neue Themenstellung erforderlich. Zum Versand der Zulassung und Klärung möglicher offener Fragen planen Sie bitte ausreichend Zeit ein. Wir empfehlen daher also den Antrag frühstmöglich nach Erhalt der Unterschrift einzureichen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie grundsätzlich ab der Antragsstellung bereit sein sollten, die Arbeit zu schreiben.
Kann ich das Thema der Arbeit zurück geben?
Was mache ich wenn im Titel meiner Abschlussarbeit ein Rechtschreibfehler ist?
Anmeldung (bzw. Antrag auf Zulassung) und Zulassung
Sie melden Ihre Bachelorarbeit oder Masterabeit über das Service Portal Lehramt beim Gemeinsamen Prüfungsamt an. Dafür nutzen Sie den "Antrag auf Zulassung". Alle Schritte finden Sie in der Klickanleitung (PDF).
Mit der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit stellen Sie im Service Portal Lehramt den Antrag auf Zulassung beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL. Wird die Zulassung, nach Prüfung Ihrer Unterlagen und erbrachten Voraussetzungen, vom Gemeinsamen Prüfungsamt erteilt, beginnt Ihre Schreibzeit.
Obschon Bachelor- und Masterarbeit gemeinhin Abschlussarbeiten genannt werden, müssen Sie diese nicht zwingend zum Abschluss des Studiums schreiben. Sie müssen allerdings die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen.
Generell können Sie eine Abschlussarbeit zu jedem Zeitpunkt im Jahr anmelden. Ausnahmen sind der reibungs- und lückenlose Übergang vom Bachelor zum Master bzw. der Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst. Hier müssen Sie ganz genau und mit ausreichend Puffer planen.
Es ist für Sie nicht erforderlich, dass Sie eine gesonderte Bescheinigung über Ihre Leistungen oder die nachgewiesenen Fremdsprachenkenntnisse einreichen. Diese prüfen die Mitarbeiter*innen des Gemeinsamen Prüfungsamts am ZfL in KLIPS 2.0.
Anmeldung (Antrag auf Zulassung) Sport
- Eine Abschlussarbeit im Fach Sport (alle Schulformen) melden Sie im Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln an.
- Schreiben Sie die Abschlussarbeit im Fach Sport (alle Schulformen) oder in den Bildungswissenschaften (an der DSHS), müssen Sie für die Anmeldung (dem Antrag auf Zulassung) der Abschlussarbeit auch Nachweise für Erste Hilfe und Rettungsfähigkeit (DLRG) nachweisen.
- Bitte beachten Sie, dass auch alle Studierenden, die im Fach Sport schreiben, vor der Anmeldung (dem Antrag auf Zulassung) Ihrer Arbeit Fremdsprachenkenntnisse beim ZfL-Prüfungsamt nachweisen müssen (auch wenn Sie keine Sprachen studieren). Dies wird vor Erteilung der Zulassung explizit geprüft.
Anmeldung (Antrag auf Zulassung) Musik
- Ein Abschlussarbeit im Fach Musik melden Sie über das Service Portal Lehramt beim Gemeinsamen Prüfungsamt im ZfL an.
- Studieren Sie an der Hochschule für Musik und Tanz (HfMT) und schreiben dort im Fach Musik die Abschlussarbeit, müssen Sie im Service Portal Lehramt beim Antrag auf Zulassung zusätzlich ein Transcript of Records dieser Hochschule mit hochladen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie vor Anmeldung Ihrer Arbeit (dem Antrag auf Zulassung) Fremdsprachenkenntnisse beim ZfL-Prüfungsamt nachweisen müssen (auch wenn Sie keine Sprachen studieren). Dies wird vor Erteilung der Zulassung explizit geprüft.
Was sind die notwendigen Schritte zur Anmeldung (dem Antrag auf Zulassung)?
Gibt es besondere Anmeldetermine oder Fristen?
Bis wann muss ich die Bachelorarbeit anmelden, um rechtzeitig in den Master wechseln zu können?
Warum muss die Bachelor-Arbeit bei einer Masterbewerbung bis zum 15.6. / 15.12. angemeldet sein?
Muss ich die Bachelor-Arbeit trotzdem am 15.06./15.12. anmelden, wenn ich einen Uniwechsel zum Master anstrebe und an meiner Universität eine kürzere Bearbeitungszeit vorgesehen ist?
Wann erfolgt die Zulassung?
Service Portal Lehramt: Warum fordert mich das Portal dazu auf meine Studienfächer einzugeben?
Service Portal Lehramt: Muss ich bei der Anmeldung entweder das Feld "fachdidaktisch" oder "interdisziplinär" anklicken?
Service Portal Lehramt: Was bedeutet es, wenn ich für meinen Antrag auf "Zulassung zur Abschlussarbeit" "fachdidaktisch" anklicke?
Service Portal Lehramt: Was bedeutet es, wenn ich für meinen Antrag auf "Zulassung zur Abschlussarbeit" "interdisziplinär" anklicke?
Service Portal Lehramt: Kann ich meinen Titel fett oder kursiv hervorheben?
Service Portal Lehramt: Kann ich auch einen Untertitel für meine Arbeit angeben?
Rücktritt
Liegen gravierende Gründe (z. B. Dauererkrankung) vor, besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, von der Abschlussarbeit als Prüfung zurückzutreten. Dazu müssen Sie einen Antrag an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss stellen. Nehmen Sie aber vorher unbedingt Kontakt mit dem Gemeinsamen Prüfungsamt auf: zfl-abschlussarbeitenuni-koeln.de.
Im Service Portal Lehramt: Nach Erhalt der Zulassung finden Sie in der Historie Ihres aktuellen Antrags den Button "Rücktritt". Haben Sie mit dem ZfL-Prüfungsamt bereits Rücksprache gehalten, klicken Sie den Button und geben die benötigten Informationen an bzw. laden die Dokumente (unbedingt im PDF-Format) hoch.
Bearbeitung
Wie lange ist die Bearbeitungszeit? Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen und beginnt mit der Zulassung.
Kann ich eine Verlängerung bekommen?
Kann ich semesterübergreifend schreiben?
Abgabe
Das Abgabedatum teilen wir Ihnen mit der Zulassung per Email mit.
Vor der Abgabe
- Über das Service Portal Lehramt erhalten Sie das Deckblatt Ihrer Arbeit und stellen dieses der Arbeit voran – Klickanleitung (PDF). Damit sind Fehler z.B. im Titel nicht möglich.
- Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung (PDF) und fügen Sie diese der Arbeit hinzu (Vorlage auf dieser Seite oder im Service Portal zum Download).
- Die Unterschrift kann handschriftlich, elektronisch (d.h. durch eine eingescannte, eingefügte Unterschrift) oder auch digital (d.h. kryptografisch sicher anhand eines Signaturschlüssels) erfolgen.
- Vgl. Sie hierzu auch die Tips in der FAQ "Wie kann ich pdf-Dokumente zusammenfügen?" unten auf dieser Seite.
Download
Digitale Abgabe
- Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich digital. Zur Abgabe laden Sie die Arbeit digital in Sciebo hoch. Diesen hochschuleigenen Cloud-Speicherdienst können Studierende der Uni Köln kostenfrei nutzen.
- Abschlussarbeiten in gedruckter Form oder auf CD-Rom kann das ZfL-Prüfungsamt weder in Empfang nehmen noch zur Begutachtung weiterleiten.
Abgabe praktischer Abschlussarbeiten im Fach Kunst
Upload in Sciebo
- Alle Informationen finden Sie in der PDF-Anleitung.
- Erstellen Sie einen Sciebo-Account.
- Nutzen Sie die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome, bei anderen kann es Probleme geben.
- Laden Sie die Arbeit nur als PDF hoch.
- Teilen Sie die hochgeladene Arbeit ausschließlich mit dem Gemeinsamen Prüfungsamt über die Adresse zfl-abschlussarbeitenuni-koeln.de.
- Vergeben Sie kein Passwort für den Link.
- Sie erhalten eine automatische Mitteilung, dass Sie die Arbeit erfolgreich geteilt haben.
- Das Prüfungsamt prüft Ihre Abschlussarbeit und schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung an Ihre S-Mail Adresse; das kann unter Umständen einige Werktage dauern.
Hinweise
Mögliche Fehlerquellen beim Upload in Sciebo
Kann ich die Arbeit auch früher abgeben?
Wie lautet der Text für die eidesstattliche Versicherung?
Muss ich die eidesstattliche Versicherung per Hand oder digital unterschreiben?
Muss ich das Deckblatt, die Abschlussarbeit und die eidesstattliche Versicherung in einer Datei über Sciebo abgeben?
Wie kann ich pdf-Dokumente zusammenfügen?
Was passiert, nachdem ich die Arbeit abgegeben habe?
Wie lange ist die Begutachtungszeit?
Was mache ich, wenn die Abgabe meiner Abschlussarbeit bereits 8 Wochen zurückliegt und ich noch keine Notenmitteilung erhalten habe?
Formalia & Layout
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL macht Ihnen keine Vorgaben zu Formalia und Layout der Abschlussarbeit. Formale Vorgaben zu Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenanzahl oder Seiten- und Korrekturrand machen ausschließlich die Fächer. Bitte wenden Sie sich mit Fragen dazu bitte direkt an Ihre Prüfer*innen.
Lediglich beim Deckblatt der Arbeit sind Sie an formale Vorgaben gebunden: Sie müssen das Deckblatt verwenden, das Sie im Service Portal Lehramt zur Verfügung gestellt bekommen. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran - Klickanleitung (PDF).
Automatisch generiertes Deckblatt
Über das Service Portal Lehramt erhalten Sie zum Zeitpunkt der Zulassung ein automatisch generiertes Deckblatt für Ihre Abschlussarbeit. Das Deckblatt wird Ihnen im Portal in der Historie Ihres Antrags zur Verfügung gestellt. Sie stellen dieses der Arbeit vor der Abgabe voran – Klickanleitung (PDF).
Sie müssen dieses Deckblatt verwenden. Nur mit diesem haben Sie eine Rechtssicherheit bei der Abgabe der Arbeit.
Was mache ich bei einem Fehler im Titel der Abschlussarbeit?
Was mache ich bei Fehlern im Deckblatt, das das Service Portal generiert hat?
Was mache ich, wenn mir das Layout des automatisch generierten Deckblatts nicht gefällt?
Notenmitteilung, Leistungspunkte und Wiederholungen
Wie viel Leistungspunkte erhalte ich für meine Bachelorarbeit?
Kann ich die Bachelorarbeit wiederholen?
Muss ich die Bachelorarbeit im selben Fach wiederholen oder kann ich ein anderes Fach nehmen?
Wann und wie teilen Sie mir die Note mit?
Was mache ich, wenn ich mich nach Abgabe der Abschlussarbeit exmatrikuliere und keinen Zugang mehr zu meinem smail-Account habe?
Ich bin exmatrikuliert. Komme ich noch in mein S-Mail-Postfach und in meinen sciebo-Account?
Ich habe eine Benachrichtigung für meine Notenmitteilung vom Service Portal Lehramt erhalten. Warum fordert mich das Portal nach Login auf, meine Studienfächer erneut einzugeben?
Was passiert, wenn ich die Abschlussarbeit zwei mal nicht bestanden habe?
Muss ich Note und Thema selber in KLIPS 2.0 verbuchen?
Gruppenarbeit
Die Abschlussarbeit können Sie auch als Gruppenarbeit schreiben. Zwei oder mehr Personen können eine Gruppenarbeit gemeinsam schreiben. Bitte stimmen Sie dies vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit eng mit Ihrer*m Gutachter*in ab. Zusätzlich gilt es die folgenden Punkte zu beachten:
Antrag auf Zulassung
- Auf dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit muss vermerkt sein, dass Sie eine Gruppenarbeit verfassen und mit wem Sie diese schreiben.
Antrag im Service Portal Lehramt hochladen
- Alle an einer Gruppenarbeit Beteiligten müssen einen Antrag auf Zulassung im Service Portal – unter Angabe aller Mitschreiber*innen – stellen.
- Erst wenn alle Mitschreibenden sich für die Abschlussarbeit angemeldet haben, erfolgt die gemeinsame Zulassung durch das Prüfungsamt.
- In der Klickanleitung (PDF) zu Gruppen-Abschlussarbeiten finden Sie detaillierte Anleitungen, wie sie diese beantragen.
Struktur & Inhalte der gemeinsamen Arbeit
- Im Inhaltsverzeichnis muss genau ersichtlich sein, wer welches Kapitel verfasst hat. Sollten Teile gemeinsam geschrieben worden sein (z.B. Einleitung oder Fazit), vermerken Sie auch dies.
- Die eidesstattliche Versicherung muss von allen Verfasser*innen jeweils auf einem eigenen, separaten Dokument im Original unterschrieben und der Arbeit hinzugefügt werden. Die Unterschrift kann handschriftlich, elektronisch (d.h. durch eine eingescannte, eingefügte Unterschrift) oder auch digital (d.h. kryptografisch sicher anhand eines Signaturschlüssels) erfolgen.
- Vgl. Sie hierzu auch die Tips in der FAQ "Wie kann ich pdf-Dokumente zusammenfügen?" unten auf dieser Seite.
Abgabe einer gemeinsamen Arbeit
- Sie müssen die gemeinsame Arbeit nur ein einziges Mal stellvertretend für alle Gruppenarbeitspartner*innen abgeben.
- Das Deckblatt, dass im Service Portal generiert und bei jedem einzelnen Gruppenmitglied hinterlegt ist, beinhaltet derzeit nur jeweils eine Person. Ignorieren Sie bei Gruppenarbeiten daher das Deckblatt. Stattdessen übertragen Sie die dort zu findenden Daten auf ein eigenes Deckblatt und ergänzen Sie es mit den Daten aller Gruppenmitglieder (Namen & Matrikelnummern). Stellen Sie dieses eigene Deckblatt Ihrer gemeinsamen Arbeit voran.
- Auch wenn nur eine Person die Arbeit abgibt, wird allen Gruppenmitarbeiter*innen in der Folge die Abgabe der Arbeit durch das Service Portal bestätigt, sobald die Mitarbeiter*innen des ZfL-Prüfungsamts die Arbeit gesichtet haben. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Akteneinsicht
Eine Akteneinsicht für Abschlussarbeiten oder Anerkennungen von Abschlussarbeiten müssen Sie beantragen.
- Sie beantragen die Akteneinsicht im Service Portal Lehramt.
- Nachdem Sie Ihre Notenmitteilung erhalten haben, finden Sie den Button zur "Akteneinsicht" in Ihrer Historie – Klickanleitung (PDF).
- Sind Sie mehr als 50 Tage exmatrikuliert und können daher keine Einsicht mehr ins Service Portal Lehramt nehmen, können Sie die die Akteneinsicht formlos per Email beantragen: zfl-arbeit-sciebouni-koeln.de; bitte geben Sie Ihre Matrikelnummer mit an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie derzeit nur die Gutachten einsehen können, nicht die Arbeit selbst.
Anerkennung
Eine Abschlussarbeit aus einem vorherigen Studium kann als Bachelorarbeit im Lehramt anerkannt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu müssen Sie bereits im betreffenden Bachelorstudiengang eingeschrieben sein.
Das Anerkennungsverfahren erfolgt digital über das Service Portal Lehramt. Alle Schritte finden Sie in der Klickanleitung (PDF).
Antrag
Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, müssen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse am ZfL-Prüfungsamt nachgewiesen haben und diese müssen in KLIPS verbucht sein - auch wenn Sie keine Fremdsprachen studieren.
Wir benötigen folgende Dokumente in digitaler Form:
- Abschlussarbeit aus dem vorherigen Studium
- Abschlusszeugnis mit dem ausformulierten Titel und der Note Ihrer Abschlussarbeit
- Transcript of Records (ist ein Zeugnis nicht vorhanden, so kann das ToR, auf dem die Abschlussarbeit vermerkt ist, das Zeugnis ersetzen)
- ggf. Verbuchung der erfüllten Fremdsprachenvoraussetzungen für Ihr jetziges Lehramtsstudium in KLIPS 2.0
Prüfung
Das Gemeinsame Prüfungsamt prüft Ihre Unterlagen und leitet diese an den zuständigen Fachprüfungsausschuss weiter. Dieser erstellt ein Fachgutachten.
Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, geben wir Ihnen schnellstmöglich Bescheid. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Verfahren bis zu 3 Monate dauern kann. Über das Service Portal Lehramt können Sie den Bearbeitungsstand nachverfolgen.
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