Anerkennung / Anrechnung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen
Sie können sich Studien- und Prüfungsleistungen aus einem früheren Studium oder aus einem Auslandssemester im Lehramtsstudium anerkennen / anrechnen lassen.
1) Anerkennung / Anrechnung prüfen lassen
Kontaktieren Sie die Anerkennungsbeauftragten des Faches, für das Sie eine Anrechnung möchten. Sie finden diese nach Schulform und Fach sortiert im Lehramts-Navi.
Die Anerkennungsbeauftragten prüfen Ihre Unterlagen und empfehlen die Anerkennung / Anrechnung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen. Dazu stellen Sie Ihnen eine Anerkennungsbescheinigung aus.
Ob Studien- oder Prüfungsleistungen angerechnet werden, können nur die Anerkennungsbeauftragten der Fächer entscheiden. Das ZfL kann Ihnen dazu keine Auskunft geben. Bitte schicken Sie in Schritt 1) keine Dokumente ans ZfL per Email, wenden Sie sich direkt an die Anerkennungsbeauftragen.
2) Anerkennungsbescheinigung beim ZfL einreichen
Laden Sie die Anerkennungsbescheinigung, die Ihnen die Anerkennungsbeauftragten ausgestellt haben, als pdf-Dokument über das Formular hier auf dieser Website hoch.
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL folgt immer der Anerkennungsempfehlung und verbucht die Leistungen in KLIPS. Das kann einige Werktage dauern. Das ZfL-Prüfungsamt informiert Sie über die erfolgte Verbuchung per Email.
Wenn Sie den Studienplatz zum 01.10.2024 angenommen haben, ist die Verbuchung der anerkannten Leistungen auch erst dann möglich. Die Verbuchung ist vorher aus technischen Gründen nicht möglich.
Schicken Sie die Anerkennungsbescheinigung in Schritt 2) bitte nicht per Email an das ZfL, sondern nutzen Sie ausschließlich das Formular zum Upload. Laden Sie ausschließlich die Anerkennungsbescheinigung hoch und keine weiteren Dokumente.
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FAQ
Werden auch nicht abgeschlossene Leistungen für eine Anerkennung / Anrechnung berücksichtig?
Nein, es können nur abgeschlossene Leistungen berücksichtigt werden.
Kommen noch welche dazu, müssen Sie diese separat zur Anerkennung einreichen.
Muss ich eingeschrieben sein, um eine Anerkennung zu bekommen?
Sie können die Anerkennungsbeauftragten in Schritt 1) in allen Fächern (Lehramts-Navi), außer Bildungswissenschaften, bereits kontaktieren und um eine Anerkennung bitten, wenn Sie noch nicht ins Lehramtsstudium an der Uni Köln eingeschrieben sind.
Ausnahme Bildungswissenschaften: Ein Antrag ist erst nach der Einschreibung möglich.
Die Anerkennungsbescheinigung können Sie jedoch in Schritt 2) erst beim ZfL-Prüfungsamt hochladen, wenn Sie an der Uni Köln eingeschrieben sind. Bitte berücksichtigen, dass es nach Ihrer Einschreibung noch einige Werktage dauern kann, bis das Studierendesekretariat der Uni Köln diese vollständig bearbeitet und gültig gesetzt hat.
Wer kann mir sagen, ob meine Leistungen angerechnet werden?
Nur die Anerkennungsbeauftragten der Fächer (Lehramts-Navi) können entscheiden, ob Ihnen Leistungen anerkannt werden können. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen an diese.
Das ZfL kann Ihnen keine Auskunft geben. Bitte schicken Sie keine Dokumente ans ZfL per Email und wenden Sie sich stattdessen direkt an die Anerkennungsbeauftragen.
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Wechsel Förderschwerpunkt oder Lernbereich (auch Schulformwechsel Sonderpädagogik - Grunschule)
Ich habe im Lehramt Sonderpädagogik den Förderschwerpunkt gewechselt und will eine Leistungsverbuchung in KLIPS.
Wenn Sie innerhalb der Uni Köln im Lehramt Sonderpädagogik den Förderschwerpunkt gewechselt haben, müssen Ihre in KLIPS 2.0 verbuchten Leistungen anerkennen lassen.
Leistungen aus Basismodulen der Förderschwerpunkte können Sie für alle Schulformen anerkennen und verbuchen lassen.
Reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records (des bisherigen Förderschwerpunkts) über das Online-Formular zur Anerkennung beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ein. Sie müssen sich zuvor nicht an die Anerkennungsbeauftragten im Fach wenden und brauchen keine Anerkennungsbescheinigung.
Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS. Das kann einige Werktage dauern. Das ZfL-Prüfungsamt informiert Sie über die erfolgte Verbuchung.
Haben Sie zusätzlich Leistungen erbracht, die in einem Schwerpunktmodul anerkannt werden können, wenden Sie sich bitte zunächst an die Anerkennungsbeauftragten im Lehramts-Navi und reichen anschließend die von diesen erstellte Anerkennungsbescheinigung ZfL-Prüfungsamt über das Online-Formular zur Anerkennung ein.
Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS. Das kann einige Werktage dauern. Das ZfL-Prüfungsamt informiert Sie über die erfolgte Verbuchung.
Ich habe zwischen dem Lernbereich sprachliche Grundbildung und dem Fach Deutsch gewechselt und will eine Leistungsverbuchung in KLIPS.
Wenn Sie innerhalb der Universität zu Köln in der Schulform Sonderpädagogische Förderung von Sprachlicher Grundbildung zu Deutsch (oder umgekehrt) gewechselt , oder die Schulform von Grundschule zu Sonderpädagogische Förderung (oder umgekehrt) gewechselt haben, können Sie Ihre in KLIPS verbuchten Leistungen nach der Einschreibung anerkennen lassen.
Reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records (des bisherigen Studiengangs) über das Online-Formular zur Anerkennung beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ein. Sie müssen sich zuvor nicht an die Anerkennungsbeauftragten im Fach wenden und brauchen keine Anerkennungsbescheinigung.
Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS. Das kann einige Werktage dauern. Das ZfL-Prüfungsamt informiert Sie über die erfolgte Verbuchung.
Diese Regelung gilt nicht für den Wechsel vom Unterrichtsfach Mathematik in den Lernbereich Mathematische Grundbildung (oder umgekehrt).
Ich habe zwischen dem Lernbereich Mathematische Grundbildung und dem Fach Mathematik gewechselt und will eine Leistungsverbuchung in KLIPS.
Wenn Sie innerhalb der Universität zu Köln in der Schulform Sonderpädagogische Förderung von Mathematischer Grundbildung zu Mathematik (oder umgekehrt) gewechselt, oder die Schulform von Grundschule zu Sonderpädagogische Förderung (oder umgekehrt) gewechselt haben, müssen Sie Ihre in KLIPS verbuchten Leistungen nach der Einschreibung anerkennen lassen.
Wenden Sie sich bitte zunächst an die Anerkennungsbeauftragten im Lehramts-Navi und reichen anschließend die von diesen erstellte Anerkennungsbescheinigung ZfL-Prüfungsamt über das Online-Formular zur Anerkennung ein.
Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS. Das kann einige Werktage dauern. Das ZfL-Prüfungsamt informiert Sie über die erfolgte Verbuchung.
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Wechsel zwischem regulärem Fach & Erweiterungsfach
Ich mache mein reguläres Fach zum Erweiterungsfach oder umgekehrt - Wie lasse ich mir bisherige Leistungen anerkennen?
Es können alle Leistungen anerkannt werden.
Reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records (des bisherigen Fachs) über das Online-Formular zur Anerkennung beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ein. Sie müssen sich zuvor nicht an die Anerkennungsbeauftragten im Fach wenden und brauchen keine Anerkennungsbescheinigung.
Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS. Das kann einige Werktage dauern. Das ZfL-Prüfungsamt informiert Sie über die erfolgte Verbuchung.
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Wechsel zwischen Schulformen Gymnasium/Gesamtschule & Berufskolleg
Ich habe von Gymnasium/Gesamtschule zu Wirtschaftspädagogik / Berufskolleg gewechselt oder umgekehrt - Wie lasse ich mir bisherige Leistungen anerkennen?
Die Leistungen aus den behaltenen Fächern und den Bildungswissenschaften können anerkannt werden.
Reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records (des bisherigen Studiengangs) über das Online-Formular zur Anerkennung beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ein. Sie müssen sich zuvor nicht an die Anerkennungsbeauftragten im Fach wenden und brauchen keine Anerkennungsbescheinigung. Dies gilt nur für identische Fächer (identische Inhalte).
Sind die Fächer nicht identisch, müssen Sie zunächst die Anerkennungsbeauftragten des jeweiligen Faches kontaktieren.
Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS. Das kann einige Werktage dauern. Das ZfL-Prüfungsamt informiert Sie über die erfolgte Verbuchung.
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Antrag Anerkennung Studien- und Prüfungsleistungen
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Weitere Anerkennungen
Eignungs- & Orientierungspraktikum
Berufsfeldpraktikum
Praxissemester
Bachelorarbeit
Masterarbeit
Obligatorischer Auslandsaufenthalt
Fremdsprachenkenntnisse
DaZ-Modul
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