Jump to main content

Anerkennung / Anrechnung

So können Sie sich Studien- und Prüfungsleistungen aus einem früheren Studium oder Auslandssemester anrechnen lassen.

  1. Schritt: Sie lassen Ihre Unterlagen von den Anerkennungsbeauftragten in dem Fach prüfen, für das Sie eine Anerkennung möchten. Diese empfehlen nach positiver Prüfung eine Anerkennung.
  2. Schritt: Sie laden die Anerkennungsbescheinigung des Fachs auf der ZfL-Website hoch und das Gemeinsame Prüfungsamt verbucht die Leistung.

Tipp: Auslandssemester
Klären Sie vor dem Auslandsaufenthalt mit den Anerkennungsbeauftragten, welche Studien- und Prüfungsleistungen in Ihren Fächern angerechnet werden können.

Anerkennung prüfen lassen

  • Kontaktieren Sie die Anerkennungsbeauftragten des Faches, für das Sie eine Anrechnung möchten. Sie finden diese nach Schulform und Fach sortiert in unserer Übersicht.
  • Bitte schicken Sie noch keine Dokumente ans ZfL per Email, wenden Sie sich stattdessen direkt an die Anerkennungsbeauftragen.
  • Die Anerkennungsbeauftragten prüfen Ihre Unterlagen und empfehlen die Anrechnung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen.
  • Dazu stellen Sie Ihnen eine Anerkennungsbescheinigung aus.

Ob Studien- oder Prüfungsleistungen angerechnet werden, können nur die Anerkennungsbeauftragten der Fächer entscheiden. Das ZfL kann Ihnen dazu keine Auskunft geben. 

Bescheinigung im ZfL einreichen

  • Laden Sie die Anerkennungsbescheinigung, die Ihnen die Anerkennungsbeauftragten ausgestellt haben, als pdf-Dokument über unser Formular hoch.
  • Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL folgt immer der Anerkennungsempfehlung und verbucht die Leistungen in KLIPS. Das kann einige Werktage dauern.
  • Das ZfL-Prüfungsamt informiert Sie über die erfolgte Verbuchung per Email.

Bitte schicken Sie die Anerkennungsbescheinigung nicht per Email an das ZfL, sondern nutzen Sie ausschließlich das Formular zum Upload.
Laden Sie ausschließlich die Anerkennungsbescheinigung hoch und keine weiteren Dokumente.

Zeitpunkt

Information für alle, die neu an der Uni Köln starten oder in eine neue Schulform oder ein neues Fach umgeschrieben werden:

  • Die Verbuchung von anzuerkennenden Leistungen ist aus technischen Gründen erst möglich, wenn das Semester am 01.10. (Winter-) oder 01.04. (Sommersemester) beginnt.
  • Leistungen können nicht schon vorher, z. B. nach der Einschreibung, verbucht werden.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung daher bitte erst ab dem 15.10. bzw. 15.04.

FAQ

Werden auch nicht abgeschlossene Leistungen für eine Anerkennung berücksichtig?

Nein, es können nur abgeschlossene Leistungen berücksichtigt werden.

Kommen noch welche dazu, müssen Sie diese separat zur Anrechnung einreichen.

Muss ich eingeschrieben sein, um eine Anerkennung zu bekommen?

Sie können die Anerkennungsbeauftragten in Schritt 1) in allen Fächern (außer Bildungswissenschaften) bereits kontaktieren und um eine Anerkennung bitten, wenn Sie noch nicht ins Lehramtsstudium an der Uni Köln eingeschrieben sind.

Ausnahme Bildungswissenschaften: Eine Kontaktaufnahme ist erst nach der Einschreibung möglich.

Die Anerkennungsbescheinigung können Sie jedoch in Schritt 2) erst beim ZfL-Prüfungsamt hochladen, wenn Sie an der Uni Köln eingeschrieben sind. Bitte berücksichtigen, dass es nach Ihrer Einschreibung noch einige Werktage dauern kann, bis das Studierendesekretariat der Uni Köln diese vollständig bearbeitet und gültig gesetzt hat.

Besondere Fälle

Wechsel Förderschwerpunkte oder Lernbereiche, Wechsel zwischen Sonderpädagogik und Grundschule

Ich habe im Lehramt Sonderpädagogik den Förderschwerpunkt gewechselt und will eine Leistungsverbuchung in KLIPS.

Wenn Sie innerhalb der Uni Köln im Lehramt Sonderpädagogik den Förderschwerpunkt gewechselt haben, müssen Sie Ihre in KLIPS verbuchten Leistungen anerkennen lassen.

Anerkennung von Leistungen aus Basismodulen

  • Leistungen aus Basismodulen der Förderschwerpunkte können Sie für alle Schulformen anerkennen und verbuchen lassen.
  • Reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records (des bisherigen Förderschwerpunkts) über das Formular am ZfL ein.
  • Sie müssen sich zuvor nicht an die Anerkennungsbeauftragten im Fach wenden und brauchen keine Anerkennungsbescheinigung.
  • Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS.

Anerkennung von Leistungen aus Schwerpunktmodulen

  • Haben Sie zusätzlich Leistungen erbracht, die in einem Schwerpunktmodul anerkannt werden können, wenden Sie sich bitte zunächst an die Anerkennungsbeauftragten (Übersicht).
  • Laden Sie anschließend die von diesen erstellte Anerkennungsbescheinigung beim ZfL-Prüfungsamt über das Formular hoch.
  • Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS.
Ich habe zwischen dem Lernbereich sprachliche Grundbildung und dem Fach Deutsch gewechselt und will eine Leistungsverbuchung in KLIPS.

Wenn Sie innerhalb der Universität zu Köln in der Schulform Sonderpädagogische Förderung von Sprachlicher Grundbildung zu Deutsch (oder umgekehrt) gewechselt, oder die Schulform von Grundschule zu Sonderpädagogische Förderung (oder umgekehrt) gewechselt haben, können Sie Ihre in KLIPS verbuchten Leistungen nach der Einschreibung anerkennen lassen.

  • Reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records (des bisherigen Studiengangs) über das Formular beim ZfL ein.
  • Sie müssen sich zuvor nicht an die Anerkennungsbeauftragten im Fach wenden und brauchen keine Anerkennungsbescheinigung.
  • Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS.

Diese Regelung gilt nicht für den Wechsel vom Unterrichtsfach Mathematik in den Lernbereich Mathematische Grundbildung (oder umgekehrt).

Ich habe zwischen dem Lernbereich Mathematische Grundbildung und dem Fach Mathematik gewechselt und will eine Leistungsverbuchung in KLIPS.

Wenn Sie innerhalb der Universität zu Köln in der Schulform Sonderpädagogische Förderung von Mathematischer Grundbildung zu Mathematik (oder umgekehrt) gewechselt, oder die Schulform von Grundschule zu Sonderpädagogische Förderung (oder umgekehrt) gewechselt haben, müssen Sie Ihre in KLIPS verbuchten Leistungen nach der Einschreibung anerkennen lassen.

  • Wenden Sie sich bitte zunächst an die Anerkennungsbeauftragten im (Übersicht)
  • Laden Sie anschließend die von diesen erstellte Anerkennungsbescheinigung beim ZfL-Prüfungsamt über das Formular hoch.
  • Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS.

Wechsel zwischen regulärem Fach und Erweiterungsfach

Ich mache mein reguläres Fach zum Erweiterungsfach oder umgekehrt - Wie lasse ich mir bisherige Leistungen anerkennen?

Es können alle Leistungen anerkannt werden.

  • Reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records (des bisherigen Fachs) über das Formular beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ein.
  • Sie müssen sich zuvor nicht an die Anerkennungsbeauftragten im Fach wenden und brauchen keine Anerkennungsbescheinigung.
  • Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS.

Wechsel zwischen Gymnasium/Gesamtschule und Berufskolleg

Ich habe von Gymnasium/Gesamtschule zu Wirtschaftspädagogik / Berufskolleg gewechselt oder umgekehrt - Wie lasse ich mir bisherige Leistungen anerkennen?

Die Leistungen aus den behaltenen Fächern und den Bildungswissenschaften können anerkannt werden.

Identische Fächer (identische Inhalte)

  • Reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records (des bisherigen Studiengangs) über das Formular beim Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL ein.
  • Sie müssen sich zuvor nicht an die Anerkennungsbeauftragten im Fach wenden und brauchen keine Anerkennungsbescheinigung.
  • Dies gilt nur für identische Fächer (identische Inhalte).

Nicht identische Fächer

  • Sind die Fächer nicht identisch, müssen Sie zunächst die Anerkennungsbeauftragten (Übersicht) des jeweiligen Faches kontaktieren.
  • Laden Sie anschließend die von diesen erstellte Anerkennungsbescheinigung beim ZfL-Prüfungsamt über das Formular hoch.
  • Das ZfL-Prüfungsamt verbucht die Leistungen in KLIPS.

Bescheinigung hochladen

Bitte laden Sie hier die Anerkennungsbögen im PDF-Format hoch.

Absenden und Bestätigung

Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie zwei Bestätigungsemails: 1) Eine automatische Versandbestätigung und 2) eine Eingangsbestätigung vom ZfL-Prüfungsamt.

Achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise Ihrer Emailadresse. Überprüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

Sollten Sie die Bestätigungsemails nicht erhalten haben, stellen Sie den Antrag bitte erneut.


Weitere Anerkennungen