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Praxissemester

Platzvergabe PVP

Die Platzvergabe für das Praxissemester im Lehramt an der Uni Köln erfolgt zentral über ein onlinegestütztes Vergabeverfahren. Sie müssen sich nicht selbst um einen Platz kümmern, sondern treffen eine Vorauswahl möglicher Schulen im Webportal zur Platzvergabe im Praxissemester (PVP).

Im Vergabeverfahren wird Ihnen eine Schule von Ihrer Wunschliste oder über den Ortspunkt zugewiesen. Eine Vergabe außerhalb von PVP ist nicht möglich. So können wir garantieren, dass alle Praxissemesterstudierenden einen Platz erhalten.

Falls bei Ihnen ein Fall sozialer Härte gemäß Sozialgesetzbuch vorliegt oder Sie Mitglied des Olympiakaders sind, können Sie vor dem Vergabeverfahren einen Härtefallantrag stellen.

Platzvergabe für das Praxissemester im Februar 2025

Schulzuweisungen veröffentlicht

Die Ergebnisse sind seit 09. Dezember 2024 in PVP einsehbar. Laden Sie dort bitte alle relevanten Dokumente zum Praxissemester herunter.

In den meisten Fällen konnten die Schulzuweisungswünsche erfüllt werden. Von den 809 Studierenden, die an diesem Durchgang teilgenommen haben, erhielten ca. drei Viertel den Erst- oder Zweitwunsch (1. Wunsch: 57,2%; 2. Wunsch: 18,9%). Außerdem haben ca. 96% der Studierenden eine der Schulen auf Ihrer Wunschliste erhalten (3. Wunsch: 7,5%; 4. Wunsch: 6,6%; 5. Wunsch: 5,6%). Leider ließ es sich nicht vermeiden, dass Einzelne nicht eine Ihrer Wunschschulen erhalten konnten. Wir bitten um Verständnis, dass bei über 800 Studierenden im Praxissemester die Platzkapazitäten sowohl an den Schulen als auch den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung an ihre Grenzen stoßen. Nichtdestotrotz mussten nur 4,2% der Studierenden über den Ortspunkt verteilt werden; die durchschnittliche Entfernung zur zugeteilten Schule liegt bei 12 Kilometern, wodurch in der Regel eine zumutbare Anfahrtszeit gewährleistet ist.

Für Rückfragen zur Platzvergabe stehen wir Ihnen unter zfl-praxissemesterSpamProtectionuni-koeln.de gerne zur Verfügung.

Video: PVP erklärt

Was ist PVP? Wie funktioniert die Verteilung der Schulplätze? Was müssen Sie beachten? Das Video erklärt es Ihnen.

Wichtiger Hinweis: Die E-Mail-Adresse "pvp-support@uni-koeln.de" ist nicht mehr aktiv. Bei Rückfragen zu PVP erreichen Sie uns unter zfl-praxissemesterSpamProtectionuni-koeln.de.

 


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Termine & Fristen

Das Vergabeverfahren in PVP findet bereits zu Beginn des ersten Mastersemesters statt.

Die genauen Fristen für den ensprechendne Durchgang im Praxissemester finden Sie jeweils in der Termine- und Fristenübericht.

Für eine vorläufige Planung können Sie sich an diesen Zeiträumen orientieren:

  • Praxissemesterbeginn im September
    • Start Vergabeverfahren: Ende April
    • Bekanntgabe Schulzuweisung: Mitte Juni
  • Praxissemesterbeginn im Februar
    • Start Vergabeverfahren: Mitte Oktober
    • Bekanntgabe Schulzuweisung: Mitte Dezember

Einen möglichen Härtefallantrag müssen Sie vor Beginn des Vergabeverfahrens stellen.


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Schulen in der Ausbildungsregion Köln

Mit den Schulkarten für das Praxissemester können Sie sich informieren, wo die Schulen in Ihrer Schulform liegen.

Die Auswahl der zur Verfügung stehenden Schulen sowie der Zuschnitt der Ausbildungsregion können sich jedes Semester verändern.

Eine detaillierte Übersicht über die für Ihren Durchgang zur Verfügung stehenden Schulen sowie die Zuordnung der Schulen zu den einzelnen ZfsL-Standorten können Sie während der Belegung in PVP einsehen.


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IUS-Pilotdurchgang: Praxissemester an den Heliosschulen

Das Praxissemester können Sie auch an den beiden Heliosschulen, Grund- und Gesamtschule, der IUS (Inklusive Universitätsschule Köln) durchführen. Im Wintersemester 2024/25 startet der zweite Pilotdurchgang für das IUS-Praxissemester Februar 2025.

Wir laden Sie als Studierende herzlich ein, sich über das besondere Angebot der Heliosschulen hier zu informieren und Ihr Praxissemester womöglich an der IUS durchzuführen.

Sollten Sie im Rahmen der PVP-Platzvergabe eine oder beide der Heliosschulen auf Ihre Wunschliste setzen wollen, beachten Sie bitte die folgenden wichtigen Hinweise:


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Vergabeverfahren

Infografiken: So läuft die Schulplatzvergabe ab

vergrößern: Schulplatzvergabe-Prozess in PVP für Praxissemeser im Februar
PVP-Prozess für Praxissemeser im Februar
vergrößern: Schulplatzvergabe-Prozess in PVP für Praxissemeser im September
PVP-Prozess für Praxissemeser im September

Bei der Vergabe von Schulplätzen für das Praxissemester sind mehrere Institutionen beteiligt. Unsere Infografiken zeigen Ihnen den Prozess und die Zeitabläufe, die während der Vorbereitung und Platzvergabe eines Praxissemesterdurchgangs stattfinden. Die verschiedenen Institutionen erkennen Sie anhand der unterschiedlichen Farben.

PVP Schritt für Schritt

Klickanleitung

Mit der Klickanleitung (pdf) führen wir Sie Schritt für Schritt durch das Portal PVP und das Vergabeverfahren.

Hilfe & Support

Das PVP-Team steht Ihnen ganzjährig unter zfl-praxissemesterSpamProtectionuni-koeln.de zur Verfügung.

 

Hinweis für Schulplatzvergabe


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Bekanntgabe Schulzuweisung

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden Sie in PVP informiert, an welcher Schule Sie den Praxissemesterplatz erhalten haben. Sie erhalten dort einen entsprechenden Zuweisungsbescheid und das Merkblatt zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters (pdf).

Mit der Zuweisung fordert Sie das zuständigen ZfsL auf, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Beachten Sie hier unbedingt die gesetzten Fristen, andernfalls können Sie das Praxissemeter nicht antreten.


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Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis ist die Antrittsvoraussetzung für Ihr Praxissemester. Sie müssen dieses rechtzeitig – mit der Veröffentlichung der Egebnisse der Schulplatzzuweisung in PVP – bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen. Es dient dazu, mögliche Vorstrafen, insbesondere Sexual- und Missbrauchsdelikte, auszuschließen.

Der Antrag zum Führungszeugnis Schritt für Schritt

  1. Mit der Schulplatzzuweisung über PVP erhalten Sie automatisch in einer PDF-Datei die schriftliche Aufforderung vom zuständigen ZfsL, das Führungszeugnis zu beantragen.
  2. Ergänzen Sie bitte Ihre persönlichen Daten auf dem Schreiben des ZfsL und drucken Sie dieses aus.
  3. Reichen Sie das Aufforderungsschreiben mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Schulplatzzuweisung in PVP bei Ihrem jeweiligen Einwohnermeldeamt ein. Örtlich zuständig ist die Meldebehörde, bei der Sie gemeldet sind (auch Zweitwohnsitz).
  4. Sie erhalten einen Beleg über den gestellten Antrag. Wichtig: Bewahren Sie diesen Beleg unbedingt auf. Er dient als Nachweis über die rechtzeitige Beantragung.
  5. Das Führungszeugnis wird automatisch an das zuständige ZfsL (nicht an das ZfL oder an Ihre private Anschrift) versandt und dort geprüft.

Sollte Ihr Führungszeugnis bis drei Wochen vor Beginn des Praxissemesters nicht am ZfsL vorliegen, erhalten Sie über PVP eine entsprechende Nachricht. Sie können direkt in PVP einsehen, ob Ihr Führungszeugnis bei Ihrem zuständigen ZfsL bereits vorliegt. Sobald das Führungszeugnis bei dem zuständigen ZfsL eintrifft, wird das ZfsL dies in PVP vermerken. In Ihrem PVP-Account unter „Praktikumsdaten anzeigen“ können Sie dann prüfen, ob Ihr Führungszeugnis vorhanden ist (ja oder nein). Sollte das EFZ bis 14 Tage vor Beginn des Praxissemesters noch nicht vorliegen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen ZfsL in Verbindung oder fragen Sie bei Ihrer Meldebehörde/beim Bundesamt für Justiz über den Bearbeitungsstand des Führungszeugnisses nach.

Wichtige Informationen zum Führungszeugnis

  • Online Beantragung: Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion besitzen, können Sie das Führungszeugnis auf elektronischem Wege unmittelbar beim Bundesamt für Justiz beantragen. Informationen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite www.fuehrungszeugnis.bund.de.
  • Europäisches Führungszeugnis: Sollten Sie neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, wird automatisch ein sogenanntes europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Bei der Ausstellung des Führungszeugnisses läuft parallel ein Auskunftsverfahren im EU-Ausland (Land der Staatsangehörigkeit), welches eine längere Bearbeitungszeit (bis zu 1 Monat) in Anspruch nimmt.
  • Gebühren: Die Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis betragen ca. 13 Euro. Sie werden nicht erstattet. BAföG-Empfänger*innen werden bei Vorlage des Förderbescheids von den Gebühren befreit. Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeignis (pdf).
  • Sie können das Führungszeugnis ausschließlich mit dem aus PVP generierten Formular bei der Meldebehörde beantragen.
  • Die Nutzung bereits vorhandener Führungszeugnisse ist nicht zulässig, da es sich um eine aktuelle Version (nicht älter als 3 Monaten seit Erteilung) zur Vorlage bei einer Behörde handeln muss.
  • Alle anderen Führungszeugnisse werden nicht akzeptiert.

Bei Rückfragen zu Ihrem Führungszeugnis wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige ZfsL.


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Unterbrechung zwischen Vorbereitung und Start des Praxissemesters

Sofern keine triftigen Gründe vorliegen, raten wir von einer Unterbrechung des Studienbereichs Praxissemester dringend ab. Sollte dennoch die Notwendigkeit bestehen, dass Sie nicht direkt nach der Vorbereitung in den schulpraktischen Teil des Praxissemesters gehen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, gilt:

  1. Besuchen Sie alle Vorbereitungsseminare zum Praxissemester und sprechen Sie die Unterbrechung rechtzeitig mit der*dem Dozierenden Ihrer Profilgruppe ab. Nur auf Grundlage einer absolvierten Profilgruppenphase können Sie den Antrag auf Wiederzuweisung zu einer Profilgruppe einreichen, andernfalls kann Ihr Antrag nicht angenommen werden. Wir empfehlen das Basismodul Vorbereitung Praxissemester mit der Modulabschlussprüfung (= Abgabe der Projektskizze) bereits dann abzuschließen.
  2. Melden Sie sich im aktuellen Durchgang nicht für das Verteilverfahren der Schulplätze in PVP an.
  3. Füllen Sie den Antrag auf Wiederzuweisung (pdf) zu einer Profilgruppe aus und lassen Sie diesen von der*dem Dozierenden Ihrer Profilgruppe unterzeichnen, reichen Sie den Antrag anschließend digital ein: zfl-praxissemesterSpamProtectionuni-koeln.de.
  4. Sie werden vom ZfL im Rahmen der Restplatzvergabe bis zu Beginn der zweiten Vorlesungswoche in die Profilgruppe des Vorbereitungsseminars in Klips 2.0 eingetragen. Sie müssen in Klips 2.0 nicht mehr tätig werden.
Fristen

Start des Praxissemesters geplant: September

  • Frist für den Antrag: bis spätestens zum 10. April des gleichen Jahres

Start des Praxissemesters geplant: Februar

  • Frist für den Antrag: bis spätestens zum 10. Oktober des Vorjahres

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FAQ

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