Die Platzvergabe für das Praxissemester im Lehramt an der Uni Köln erfolgt zentral über ein onlinegestütztes Vergabeverfahren. Sie müssen sich nicht selbst um einen Platz kümmern, sondern treffen eine Vorauswahl möglicher Schulen im Webportal zur Platzvergabe im Praxissemester (PVP).
Im Vergabeverfahren wird Ihnen eine Schule von Ihrer Wunschliste oder über den Ortspunkt zugewiesen. Eine Vergabe außerhalb von PVP ist nicht möglich. So können wir garantieren, dass alle Praxissemesterstudierenden einen Platz erhalten.
Falls bei Ihnen ein Fall sozialer Härte gemäß Sozialgesetzbuch vorliegt oder Sie Mitglied des Olympiakaders sind, können Sie vor dem Vergabeverfahren einen Härtefallantrag stellen.
Platzvergabe für das Praxissemester im Februar 2024
Bewerbungszeitraum in PVP: 25.10.2023 (9.00 Uhr) - 07.11.2023 (12.00 Uhr)
Eine Anmeldung in PVP vor dem 25.10.2023 ist nicht möglich und Sie erhalten automatisch eine Fehlermeldung. Sie werden erst am 25.10. Zugriff auf die Instanz Februar 2024 in PVP haben.
Wichtige Neuerung: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Finalisierung Ihrer Wunschliste und durch die verbindliche Anmeldungzum Praktikum im PVP-Portal.
Für die Anmeldung zum Verteilverfahren müssen Sie keine unterschriebenen Wunschliste hochladen.
Veröffentlichung Zuweisungsergebnisse: spätestens am 11.12.2023
Es handelt sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Eine nachträgliche Teilnahme am PVP-Vergabeverfahren ist prüfungsrechtlich ausgeschlossen.
Wichtige Neuerung im Bereich Grundschule seit dem Durchgang September 2023: Die Ausbildungsregion Köln wurde um zusätzliche Grundschulen aus dem Raum Düren und Aachen erweitert, die dem ZfsL Düren zugeordnet sind. Eine entsprechende Schulkarte, die Ihnen die zur Verfügung stehenden Schulen zeigt, finden Sie im Abschnitt "Schulen in der Ausbildungsregion Köln".
Wichtige Neuerung im Bereich Gymnasium und Gesamtschule seit dem Durchgang Februar 2023: Die Begleitung im Praxissemester wird zusätzlich zu den ZfsL Köln, Leverkusen und Engelskirchen vom ZfsL Düren übernommen. Eine entsprechende Schulkarte, die Ihnen die zur Verfügung stehenden Schulen zeigt, finden Sie im Abschnitt "Schulen in der Ausbildungsregion Köln".
Was ist PVP? Wie funktioniert die Verteilung der Schulplätze? Was müssen Sie beachten? Das Video erklärt es Ihnen.
Wichtiger Hinweis im Bereich Gymnasien und Gesamtschulen ab dem Durchgang Februar 2023: Zusätzlich zu den ZfsL Köln, Leverkusen und Engelskirchen wird die Begleitung im Praxissemester vom ZfsL Düren übernommen. Eine entsprechende Schulkarte sowie die Liste der Schulen, die dem ZfsL Düren zugeordnet sind, finden Sie im Abschnitt „Schulen in der Ausbildungsregion Köln“. Bitte beachten Sie, dass das ZfsL Düren in dem Erklärvideo noch nicht dargestellt ist.
Termine & Fristen
Das Vergabeverfahren in PVP findet bereits zu Beginn des ersten Mastersemesters statt.
Die genauen Fristen für den ensprechendne Durchgang im Praxissemester finden Sie jeweils in der Termine- und Fristenübericht.
Für eine vorläufige Planung können Sie sich an diesen Zeiträumen orientieren:
Praxissemesterbeginn im September
Start Vergabeverfahren: Ende April
Bekanntgabe Schulzuweisung: Mitte Juni
Praxissemesterbeginn im Februar
Start Vergabeverfahren: Mitte Oktober
Bekanntgabe Schulzuweisung: Mitte Dezember
Einen möglichen Härtefallantrag müssen Sie vor Beginn des Vergabeverfahrens stellen.
Schulen in der Ausbildungsregion Köln
Mit den Schulkarten für das Praxissemester können Sie sich informieren, wo die Schulen in Ihrer Schulform liegen.
Die Auswahl der zur Verfügung stehenden Schulen sowie der Zuschnitt der Ausbildungsregion können sich jedes Semester verändern.
Eine detaillierte Übersicht über die für Ihren Durchgang zur Verfügung stehenden Schulen sowie die Zuordnung der Schulen zu den einzelnen ZfsL-Standorten können Sie während der Belegung in PVP einsehen.
Über die PVP-Startseite kommen Sie auf die Seite von DFN-AAI des Deutschen Forschungsnetzes.
Im Dropdown-Menü wählen Sie die Universität zu Köln aus. Sie werden auf die Seite des Regionalen Rechenzentrums der Universität zu Köln umgeleitet. Dort loggen Sie sich mit den gewohnten Zugangsdaten Ihres Studierenden-Accounts ein und gelangen auf die Startseite des PVP-Portals.
Bei diesem Vorgang werden Sie als Nutzer*in in PVP mit den relevanten Studierendenstammdaten wie z.B. Name und Matrikelnummer angelegt.
Als Studierende der kooperierenden Hochschulen (DSHS und HfMT) nutzen Sie für Ihren Login in PVP bitte ausschließlich den Namen und das Passwort Ihres Studierendenaccounts an der Universität zu Köln.
Daten vervollständigen
Sie vervollständigen Ihre Stammdaten mit der Schulform und Studienrichtung (in der Regel identisch mit Ihrem Studiengang) und geben zwei der von Ihnen studierten Fächer, Lernbereiche bzw. Fachrichtungen an.
Studierende der Sonderpädagogik entscheiden sich bitte für einen Förderschwerpunkt und ein Unterrichtsfach bzw. einen Lernbereich. Beachten Sie, dass Sie zum einen Ihr Profilfach und zum anderen (wenn Ihr Profilfach kein Förderschwerpunkt ist) den Förderschwerpunkt, den Sie in Ihrem Vorbereitungsseminar für das Praxissemester belegt haben, auswählen müssen.
In Sonderpädagogik müssen Sie zwingend den Förderschwerpunkt, in dem Sie auch vorbereitet werden, in PVP angeben. Nur so wird Ihnen die korrekte Liste der Schulen angezeigt, die Ihnen für Ihr Praxissemester zur Auswahl stehen. Ohne Angabe des Förderschwerpunkts kann Ihre Bewerbung nicht angenommen werden.
Schulinformationen einsehen
Auf Basis Ihrer Daten werden Ihnen alle für Sie in Frage kommenden Schulen in der Ausbildungsregion Köln angezeigt. Während des gesamten Bewerbungszeitraums können Sie in PVP die Schuldaten einsehen.
In der Detailansicht können Sie sich genauer über einzelne Schulen informieren: Dort finden Sie z.B. den Link zur Schulhomepage oder Informationen zur Lage der Schule und dem zugeordneten ZfsL.
Mit einem Klick können Sie alle Schulen, die Sie interessant finden, in Ihre Favoritenliste übernehmen.
Tipp: Für diesen Schritt sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen und darauf achten, eine für Sie passende Schule zu finden. Achten Sie auf die inhaltliche Ausrichtung der Schule sowie auf mögliche Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie haben den gesamten Bewerbungszeitraum dafür Zeit; dieser umfasst in der Regel zwei Wochen.
Schulen auswählen und priorisieren
Wählen Sie fünf Schulen Ihrer Favoritenliste aus. Mit diesen stellen Sie Ihre Wunschliste zusammen. Anschließend müssen Sie die Schulen auf der Wunschliste priorisieren.
Sie haben die Möglichkeit, alle gewünschten Schulen ohne Einschränkung in Ihre Wunschliste zu übernehmen, also beispielsweise auch fünf Schulen aus Köln.
Wichtig:
Beachten Sie bitte die Zuordnung Ihrer gewählten Schulen zu den einzelnen ZfsL. Diese Zuordnung finden Sie in den Detailinformationen zu den Schulen.
Falls Ihre fünf gewählten Schulen nur einem ZfsL angehören (z.B. Köln), erhöht sich für Sie die Wahrscheinlichkeit einer Zuordnung über den so genannten Ortspunkt. Denn ist die maximale Betreuungskapazität des gewählten ZfsL bei der späteren Verteilung ausgeschöpft, kann Ihnen keine Ihrer Wunschschulen zugeteilt werden.
Ihre Chancen auf die Verteilung an eine Ihrer fünf Wunschschulen erhöhen sich also, indem Sie Schulen aus unterschiedlichen ZfsL in die Wunschliste aufnehmen.
Tipp:
Wählen Sie Ihre Schulen nicht ausschließlich entlang der U-Bahn-Haltestellen, denn je breiter die Wünsche aller Studierenden über alle Schulen gestreut sind, desto größer ist die Chance, Ihre Wunschschule zu erhalten.
Ortspunkt festlegen
Legen Sie nach der Wunschliste einen Ortspunkt fest. Das kann beispielsweise Ihr eigener Wohnort sein oder der Wohnort, an dem Sie sich während Ihres Praxissemesters regelmäßig aufhalten (z.B. der Wohnort Ihrer Eltern).
Dieser Ortspunkt findet nur dann Berücksichtigung, wenn Ihnen keine der Schulen Ihrer Wunschliste zugewiesen werden kann. Das passiert in der Regel dann, wenn die Betreuungskapazitäten des ZfsL, dem die Wunschschulen angehören, ausgeschöpft sind.
In diesem Fall können Ihnen über den Ortspunkt ausschließlich Schulen zugewiesen werden, die einem anderen ZfsL mit freien Kapazitäten zugeordnet sind, was in Einzelfällen eine weitere Anfahrt zur Schule bedeuten kann.
Um eine Zuweisung über den Ortspunkt zu vermeiden, beachten Sie bitte bei der Schulauswahl unseren Hinweis unter dem Schritt „Schulen auswählen und priorisieren“ und unsere ausführlichen Informationen im PVP-Erklärvideo.
Auswahl finalisieren
Nachdem Sie Ihre Wunschliste erstellt und Ihren Ortspunkt angegeben haben, finalisieren Sie Ihre Auswahl.
Sobald Sie die Auswahl abschließend bestätigt haben, können Sie Ihre Angaben nicht mehr ändern.
Wichtige Neuerung ab dem Praxissemesterdurchgang September 2023: Für die verbindliche Anmeldung zum Verteilverfahren in PVP ist das Hochladen des unterschriebenen Anmeldeformulars (Wunschliste) nicht mehr nötig. Die verbindliche Anmeldung erfolgt ausschließlich mit der Finalisierung Ihrer Auswahl im PVP-Portal. Mit der Finalisierung melden Sie sich verbindlich für das Aufbaumodul "Praxissemester" und den schulpraktischen Teil an.
Bitte beachten Sie:
Anmeldungen, die nach der genannten Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Es handelt sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Rücktritte sind dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich und führen ansonsten zu einem Fehlversuch im schulpraktischen Teil des Praxissemesters. In diesem Fall wird eine einmal zugewiesene Schule im nächsten Verfahren erneut zugewiesen.
Laden Sie nach der Finalisierung in PVP Ihre Wunschliste herunter und bewahren Sie diese als Nachweis für Ihre Anmeldung in PVP bis zum Abschluss des schulpraktischen Teils auf.
Ihre Angaben in PVP werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Sollten Ihre Angaben nicht korrekt sein, werden wir uns im Laufe der Anmeldephase in PVP bei Ihnen melden. Wenn Sie bis dahin nichts von uns hören, werden Sie am Vergabeverfahren teilnehmen. Ihre Teilnahme am Vergabeverfahren wird Ihnen nach Ablauf der Anmeldephase in PVP per E-Mail bestätigt.
Klickanleitung
Mit der Klickanleitung (pdf) führen wir Sie Schritt für Schritt durch das Portal PVP und das Vergabeverfahren.
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Sonderpädagogik)
Bitte beachten Sie bei Ihrer Belegung der Vorbereitungsseminare, dass für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation nur in eingeschränkter Form Schulplätze in der Ausbildungsregion Köln zur Verfügung stehen.
Aufgrund der entsprechenden Kapazitäten in diesem Förderschwerpunkt kann es zum Teil zu stark erhöhten Fahrzeiten im Rahmen des Praxissemesters kommen. Die Begleitung für diese Schulen findet während des Praxissemesters unter Umständen durch ein ZfsL außerhalb der Ausbildungsregion Köln (z.B. ZfsL Gelsenkirchen) statt.
Die Verfügbarkeit der unten genannten Schulen ist von den jeweiligen Praxissemesterdurchgängen abhängig. Die endgültige Liste der Schulen, die für Ihren Durchgang zur Auswahl stehen, erhalten Sie erst zu Beginn der Platzvergabe in PVP.
Folgende Schulen innerhalb des Regierungsbezirks Köln bieten Plätze an:
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden Sie in PVP informiert, an welcher Schule Sie den Praxissemesterplatz erhalten haben. Sie erhalten dort einen entsprechenden Zuweisungsbescheid und das Merkblatt zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters (pdf).
Mit der Zuweisung fordert Sie das zuständigen ZfsL auf, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Beachten Sie hier unbedingt die gesetzten Fristen, andernfalls können Sie das Praxissemeter nicht antreten.
Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis ist die Antrittsvoraussetzung für Ihr Praxissemester. Sie müssen dieses rechtzeitig – spätestens sechs Wochen vor Start des Praxissemesters – bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen. Es dient dazu, mögliche Vorstrafen, insbesondere Sexual- und Missbrauchsdelikte, auszuschließen.
Der Antrag zum Führungszeugnis Schritt für Schritt
Mit der Schulplatzzuweisung über PVP erhalten Sie automatisch in einer PDF-Datei die schriftliche Aufforderung vom zuständigen ZfsL, das Führungszeugnis zu beantragen.
Ergänzen Sie bitte Ihre persönlichen Daten auf dem Schreiben des ZfsL und drucken Sie dieses aus.
Reichen Sie das Aufforderungsschreiben frühestens ab der gesetzen Fristbis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Praxissemesters bei Ihrem jeweiligen Einwohnermeldeamt ein. Örtlich zuständig ist die Meldebehörde, bei der Sie gemeldet sind (auch Zweitwohnsitz).
Sie erhalten einen Beleg über den gestellten Antrag. Wichtig: Bewahren Sie diesen Beleg unbedingt auf. Er dient als Nachweis über die rechtzeitige Beantragung.
Das Führungszeugnis wird automatisch an das zuständige ZfsL (nicht an das ZfL oder an Ihre private Anschrift) versandt und dort geprüft.
Sollte Ihr Führungszeugnis bis drei Wochen vor Beginn des Praxissemesters nicht am ZfsL vorliegen, erhalten Sie über PVP eine entsprechende Nachricht. Sie können direkt in PVP einsehen, ob Ihr Führungszeugnis bei Ihrem zuständigen ZfsL bereits vorliegt. Sobald das Führungszeugnis bei dem zuständigen ZfsL eintrifft, wird das ZfsL dies in PVP vermerken. In Ihrem PVP-Account unter „Praktikumsdaten anzeigen“ können Sie dann prüfen, ob Ihr Führungszeugnis vorhanden ist (ja oder nein). Sollte das EFZ bis 14 Tage vor Beginn des Praxissemesters noch nicht vorliegen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen ZfsL in Verbindung oder fragen Sie bei Ihrer Meldebehörde/beim Bundesamt für Justiz über den Bearbeitungsstand des Führungszeugnisses nach.
Wichtige Informationen zum Führungszeugnis
Online Beantragung: Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion besitzen, können Sie das Führungszeugnis auf elektronischem Wege unmittelbar beim Bundesamt für Justiz beantragen. Informationen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Europäisches Führungszeugnis: Sollten Sie neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, wird automatisch ein sogenanntes europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Bei der Ausstellung des Führungszeugnisses läuft parallel ein Auskunftsverfahren im EU-Ausland (Land der Staatsangehörigkeit), welches eine längere Bearbeitungszeit (bis zu 1 Monat) in Anspruch nimmt.
Gebühren: Die Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis betragen ca. 13 Euro. Sie werden nicht erstattet. BAföG-Empfänger*innen werden bei Vorlage des Förderbescheids von den Gebühren befreit. Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeignis (pdf).
Sie können das Führungszeugnis ausschließlich mit dem aus PVP generierten Formular bei der Meldebehörde beantragen.
Die Nutzung bereits vorhandener Führungszeugnisse ist nicht zulässig, da es sich um eine aktuelle Version (nicht älter als 60 Tage) zur Vorlage bei einer Behörde handeln muss.
Alle anderen Führungszeugnisse werden nicht akzeptiert.
Bei Rückfragen zu Ihrem Führungszeugnis wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige ZfsL.
Unterbrechung zwischen Vorbereitung und Start des Praxissemesters
Sofern keine triftigen Gründe vorliegen, raten wir von einer Unterbrechung des Studienbereichs Praxissemester dringend ab. Sollte dennoch die Notwendigkeit bestehen, dass Sie nicht direkt nach der Vorbereitung in den schulpraktischen Teil des Praxissemesters gehen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, gilt:
Besuchen Sie alle Vorbereitungsseminare zum Praxissemester und sprechen Sie die Unterbrechung rechtzeitig mit der*dem Dozierenden Ihrer Profilgruppe ab. Nur auf Grundlage einer absolvierten Profilgruppenphase können Sie den Antrag auf Wiederzuweisung zu einer Profilgruppe einreichen, andernfalls kann Ihr Antrag nicht angenommen werden. Wir empfehlen das Basismodul Vorbereitung Praxissemester mit der Modulabschlussprüfung (= Abgabe der Projektskizze) bereits dann abzuschließen.
Melden Sie sich im aktuellen Durchgang nicht für das Verteilverfahren der Schulplätze in PVP an.
Sie werden vom ZfL im Rahmen der Restplatzvergabe bis zu Beginn der zweiten Vorlesungswoche in die Profilgruppe des Vorbereitungsseminars in Klips 2.0 eingetragen. Sie müssen in Klips 2.0 nicht mehr tätig werden.
Fristen
Start des Praxissemesters geplant: September
Frist für den Antrag: bis spätestens zum 10. April des gleichen Jahres
Start des Praxissemesters geplant: Februar
Frist für den Antrag: bis spätestens zum 10. Oktober des Vorjahres
FAQ
Zu PVP
Warum kann ich mir meine Praktikumsschule nicht selbst auswählen?
Die eigenständige Wahl einer Schule außerhalb des Webportals PVP ist nicht möglich. Das hat logistische Gründe: Die Koordination der großen Zahl von Studierenden (bis zu 1.200 Studierende in einem Durchgang), die Größe der Ausbildungsregion und die Komplexität des institutionellen Systems.
Die Bezirksregierungen haben sich den Hochschulen gegenüber verpflichtet, Praktikumsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. In der benötigten Größenordnung und bei der Größe der Ausbildungsregion stellt dies ein großes logistisches Unterfangen dar, das die Bezirksregierung nur durch klare Regulierungen und Vorgaben (u.a. bezogen auf Erlassstunden, die gleichmäßige Verteilung von Praxissemester- und Referendariatsplätzen innerhalb der Ausbildungsregion etc.) angemessen steuern kann.
Die Universität hat keinen Einfluss auf den Zuschnitt der Ausbildungsregion und die in dieser zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze, gleichwohl ihr die Vergabe der Praktikumsplätze obliegt (Praxiselementeerlass 2012, §3, 3-5).
Alle Beteiligten sind bemüht darum, eine möglichst faire Verteilung der zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze zu ermöglichen.
Kann ich das Praxissemester außerhalb der Ausbildungsregion Köln absolvieren?
Bis auf die Fälle, in denen eine Fächerkombination die Zuweisung einer Praktikumsschule außerhalb der Ausbildungsregion Köln notwendig macht (z.B. Niederländisch), ist es aufgrund der Koordination der großen Zahl von Studierenden (bis zu 1.200 Studierende pro Durchgang) und der Komplexität des institutionellen Systems nicht möglich, für das Praxissemester eine Schule außerhalb der Ausbildungsregion zu wählen.
Kann ich das Praxissemester mit dem Auslandsaufenthalt kombinieren?
Nein, dies ist in der Regel nicht möglich.
Allerdings befinden sich die Fächer Italienisch, Japanisch, Niederländisch und Russisch aktuell in einer Pilotphase zur Absolvierung des Praxissemesters an einer Deutschen Schule im Ausland, hier ist das Praxissemester mit dem Auslandsaufenthalt kombinierbar. Studierende dieser Fächer wenden sich bei Interesse bitte an die Dozierenden der jeweiligen Praxissemester-Vorbereitungsseminare.
Kann ich nach der Schulzuweisung meine Schule noch wechseln?
Das ist leider aufgrund des komplexen Verteilsystems nicht möglich.
Ich habe eine Schule zugewiesen bekommen, die mir überhaupt nicht gefällt: Kann ich das Praxissemester unterbrechen und mich im nächsten Semester neu bewerben?
In dem Fall würde es sich um einen Abbruch des Praxissemesters handeln. Im Falle eines Abbruchs des Praxissemesters erhalten Sie einen Fehlversuch für den schulpraktischen Teil und Ihnen wird bei der Wiederaufnahme des Praxissemesters Ihre bereits zugewiesene Schule erneut zugeordnet.
Welche Schulen, die ich selbst besucht habe, muss ich in PVP angeben?
Sie müssen nur die Schulen angeben, die Sie selbst als Schüler*in besucht haben und die in der Ausbildungsregion Köln liegen. Schulen, die Sie im Rahmen eines Praktikums besucht haben, müssen Sie nicht angeben.
Wie melde ich mich zum Verteilverfahren in PVP an?
Sobald Sie die Auswahl Ihrer Schulen in PVP finalisiert haben, melden Sie sich verbindlich zum Verteilverfahren an. Bitte beachten Sie, dass das Hochladen des unterschriebenen Anmeldeformulars (Wunschliste) ab dem Praxissemesterdurchgang September 2023 nicht mehr nötig ist. Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit der Finalisierung Ihrer Auswahl im PVP-Portal. Mit der Finalisierung melden Sie sich verbindlich für das Aufbaumodul „Praxissemester“ und den schulpraktischen Teil an.
Die Wunschliste bewahren Sie bitte als Nachweis für Ihre Anmeldung in PVP bis zum Abschluss des schulpraktischen Teils auf.
Bitte beachten Sie die Fristen für die Anmeldung in PVP, es handelt sich um gesetzliche Ausschlussfristen.
Weiterführende Information zur Anmeldung in PVP finden Sie in unserer Klickanleitung.
Wie funktioniert die Verteilung in PVP?
PVP erfasst die Daten, also alle Informationen zu Fach- und Gesamtkapazitäten an Schulen und ZfsL sowie die Wunschlisten, Fächer und Ortspunkte aller Studierenden. Dieses Datenpaket wird an einen sogenannten Optimierer übergeben. Das ist ein eigens für diese Aufgabe entwickelter Optimierungsalgorithmus der Universität Wuppertal, die in diesem Bereich über eine ausgewiesene Expertise verfügt. Dieser Optimierer rechnet alle möglichen Verteilungen durch und ermittelt so die optimale Gesamtlösung. Er versucht also möglichst viele Wünsche mit möglichst hoher Priorität zu realisieren.
Leider kann aufgrund der schulseitig zur Verfügung gestellten Kapazitäten und des individuellen Wahlverhaltens der Studierenden nicht in jedem Fall eine Schule der Wunschliste zugewiesen werden. In diesem Fall wird von den in der Ausbildungsregion zur Verfügung stehenden Schulen die nächsgelegene Schule zum Ortspunkt zugewiesen, um so die Platzgarantie im Praxissemester zu gewährleisten.
Was passiert, wenn ich vor oder nach der Schulzuweisung in PVP in den Bachelor zurückgestuft werde?
Wenn Sie während der vorläufigen Schulzuweisung oder nach der finalen Schulzuweisung in PVP in den Bachelor zurückgestuft werden, können Sie nicht ins Praxissemester starten.
Sie werden aus dem Verfahren in PVP ohne Fehlversuch herausgenommen.
Sobald Sie wieder in dem Master eingeschrieben sind, können Sie sich erneut über PVP für eine Schule für den entsprechenden Praxissemesterdurchgang bewerben. Was Ihre Vorbereitung zum Praxissemester anbelangt, beachten Sie bitte diese Hinweise.
Was passiert, wenn ich vor dem Praxissemester einen Auslandsaufenthalt plane?
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt vor dem Praxissemesters planen, beachten Sie bitte, dass Sie auch während Ihres Auslandsaufenthaltes an der Universität zu Köln regulär eingeschrieben bleiben müssen. Eine Beurlaubung während des Auslandaufenthalts ist nicht möglich. Sollten Sie beurlaubt sein, können Sie nicht an der Platzvergabe für den kommenden Praxissemesterdurchgang teilnehmen sowie ins Praxissemester starten. Dies hat sowohl technische als auch prüfungsrechtliche Gründe.
Ausnahme:
die Beurlaubung erfolgt aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und/oder aufgrund der Pflege der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten oder im ersten Grad Verschwägerten,
die Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft (vgl. §8 Abs 3 der Einschreibungsordnung der Universität zu Köln).
Sie müssen im WiSe des Vorjahres an der UzK eingeschrieben sein
Start des Praxissemester geplant: September
Sie müssen im SoSe des gleichen Jahres an der UzK eingeschrieben sein
Außerdem denken Sie bitte daran, den Antrag auf Wiederzuweisung rechtzeitig einzureichen. Alle Informationen darüber finden Sie hier.
Zum Führungszeugnis
Wie kann ich prüfen, ob mein Führungszeugnis bereits beim ZfsL vorliegt?
Ab dem Praxissemester September 2023 können Sie direkt in PVP einsehen, ob Ihr Führungszeugnis bei Ihrem zuständigen ZfsL bereits vorliegt. Sobald das Führungszeugnis bei dem zuständigen ZfsL eintrifft, wird das ZfsL dies in PVP vermerken. In Ihrem PVP-Account unter „Praktikumsdaten anzeigen“ können Sie dann prüfen, ob Ihr Führungszeugnis vorhanden ist (ja oder nein).
Sollte das EFZ bis 14 Tage vor Beginn des Praxissemesters noch nicht vorliegen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen ZfsL in Verbindung oder fragen Sie bei Ihrer Meldebehörde/beim Bundesamt für Justiz über den Bearbeitungsstand des Führungszeugnisses nach.
Das Führungszeugnis wurde zu mir nach Hause geschickt. Was soll ich jetzt tun?
Wenn das Führungszeugnis direkt an Ihre private Anschrift versendet wurde, handelt es sich nicht um das richtige Dokument. Für Ihr Praxissemester benötigen Sie ein erweitertesFührungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Sie müssen sich dann mit Ihrer Meldebehörde bzw. mit dem Bundesamt für Justiz in Verbindung setzen und das Führungszeugnis ggf. erneut beantragen. Bitte beachten Sie hier die Fristen.