Nachteilsausgleich aufgrund der Pflege und/oder Versorgung von Angehörigen
Studierende, die pflegebedürftige Angehörige betreuen oder Angehörige versorgen, stehen oft vor besonderen Herausforderungen im Studium. Daher haben Sie im Lehramtsstudium an der Uni Köln die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu beantragen, der Ihnen helfen kann, Studium und Pflege- oder Versorgungsverantwortung besser miteinander zu vereinbaren.
Der Nachteilsausgleich stellt sicher, dass durch diese persönlichen Lebensumstände Ihre Studienleistungen und Prüfungen nicht unnötig erschwert werden. Dabei geht es nicht um die Veränderung der Anforderungen, sondern um eine Anpassung der Bedingungen, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs wird nicht im Zeugnis vermerkt.
Übersicht
Antrag
Beziehungsverhältnis
Zu pflegende oder zu versorgende Personen müssen in diesem Verhältnis zu Ihnen stehen:
- Ehegattin*e, eingetragene*n Lebenspartner*in
- ein*e in gerader Linie Verwandte*r bzw. einer*s im ersten Grad Verschwägerte*r
- eigene, kleine Kinder
Form
- Nachteilsausgleiche können für Fristen, Termine und Teilnahmeverpflichtungen an Lehrveranstaltungen gewährt werden.
- Es ist auch eine Beurlaubung möglich.
Informationen
Informieren Sie sich vor dem Antrag für einen Nachteilsausgleich beim Dual Career & Family Support (CFS) der Universität.
Muss ich die Pflege von Angehörigen der Universität melden?
Warum sollte ich die Pflege der Universität melden bzw. einen Nachteilsausgleich stellen?
Antrag stellen
Einen Nachteilsausgleich bei Pflege und Versorgung von Angehörigen müssen Sie für einzelne Studienleistungen separat stellen:
Abschlussarbeiten
Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich für Ihre Abschlussarbeit im Bachelor oder Master (nur bei Pflege oder Versorgung von Angehörigen) wenden Sie sich an den Gemeinsame Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge (GPA).
Dazu stellen Sie den Antrag direkt im Service Portal Lehramt:
- Auf der Home-Seite finden Sie in Ihrer geöffneten Abschlussarbeiten-Akte den Button "verlängern".
- Durch Klick auf den Button können Sie einen formlosen Antrag in Bezug auf Ihre besondere Situation stellen.
- Hängen Sie aussagekräftige Dokumente an, z.B. Bescheinigung über die Pflege (ausgestellt durch die Kranken-/ Pflegeversicherung) oder für die Versorgung (Geburtsurkunden des Kindes), die Ihre Situation nachweisen.
- Innerhalb von wenigen Tagen erhalten Sie eine erste Rückmeldung zu Ihrem Antrag.
Praxissemester
Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich für Ihr Praxissemester (nur bei Pflege oder Versorgung von Angehörigen) wenden Sie sich an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge (GPA).
Sie stellen den Antrag per Email:
- Schreiben Sie eine Email an zfl-pa-leitunguni-koeln.de.
- Stellen Sie einen formlosen Antrag in Bezug auf Ihre besondere Situation.
- Hängen Sie aussagekräftige Dokumente an, z.B. Bescheinigung über die Pflege (ausgestellt durch die Kranken-/ Pflegeversicherung) oder für die Versorgung (Geburtsurkunden des Kindes), die Ihre Situation nachweisen.
- Innerhalb von wenigen Tagen erhalten Sie eine erste Rückmeldung zu Ihrem Antrag.
Fächer
Um den Nachteilsausgleich für Leistungen in einzelnen Fächern zu beantragen (nur bei Pflege oder Versorgung von Angehörigen), wenden Sie sich bitte an die für Ihre Studienbereiche zuständigen Fachprüfungsausschüsse.
- Kontaktieren Sie die jeweils zuständigen Stellen.
- Fügen Sie entsprechende Nachweise bei, z.B. Bescheinigung über die Pflege (ausgestellt durch die Kranken-/ Pflegeversicherung) oder für die Versorgung (Geburtsurkunden des Kindes).
Zuständige Anlaufstellen in den Fakultäten und Fächern
Humanwissenschaftliche Fakultät
Bachelor
Master
Philosophische Fakultät
Bachelor & Master
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Bachelor & Master
Nur Master
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bachelor & Master
Deutsche Sporthochschule
Bachelor & Master
Hochschule für Musik und Tanz
Bachelor & Master
Bescheid
Was passiert nach meinem Antrag auf Nachteilsausgleich aufgrund von Pflege- oder Versorgungsverantwortung?
Die Fachprüfungsausschüsse der jeweiligen Fächer bearbeiten Ihren Antrag und geben Ihnen entsprechend Rückmeldung, sobald eine Entscheidung vorliegt.
Sie erhalten kein formales Nachteilsausgleichs-Dokument.
Wir unterstützen Sie gern
Kontakt
ZfL-Beratung
Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.