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Behinderung und chronische Erkrankung

So stellen Sie einen Nachteilsausgleich.

Übersicht

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Führt im Lehramtsstudium an der Uni Köln eine Behinderung oder eine chronische (physische oder psychische) Erkrankung dazu, dass Sie während einer Prüfung gegenüber den übrigen Studierenden benachteiligt sind, haben Sie nach der Prüfungsordnung Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.

Benötigen Sie beispielsweise mehr Zeit zum Schreiben oder sind nicht in der Lage, die Prüfungsleistung in der vorgesehenen Form zu erbringen, kann der Nachteilausgleich eine Schreibverlängerung sein.

Sie müssen den Nachteilsausgleich beantragen.

Bei einem Nachteilsausgleich handelt es sich nicht um eine Vergünstigung. Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs wird nicht im Zeugnis vermerkt. Fehlende bzw. nicht ausreichende Deutschkenntnisse (etwa weil die Muttersprache einer*s Studierenden nicht Deutsch ist), begründen keinen Nachteilsausgleich.

Sollten über die hier auf der Seite genannten Informationen hinaus noch Fragen offen bleiben, können Sie diese in der Sprechstunde des Gemeinsamen Prüfungsamts am ZfL klären. Es ist in der Regeln nicht notwendig die Sprechstunde aufzusuchen, um den Nachteilsausgleich zu beantragen.

Tipp:
Das Servicezentrum Inklusion der Uni Köln berät zum Nachteilsausgleich und beantwortet Fragen zum Studium mit Beeinträchtigungen. Es bietet Vorlagen für den Antrag auf Nachteilsausgleich und Infoschreiben für Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Gutachter*innen behandelnder und diagnostizierender Einrichtungen.

Antrag

Jeder Fall muss einzeln geprüft werden (Einzelfallprüfung).

Dazu müssen Sie bei der*dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Prüfungsausschusses frühzeitig einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen, der eine möglichst genaue Darlegung des Sachverhalts beinhaltet.

Notwendige Angaben

  • Geben Sie Ihre Studiendaten an: Matrikelnummer, Level (Bachelor/Master), alle Fächer, die Sie studieren
  • Beschreiben Sie bitte genau wie sich Ihre Behinderung bzw. chronische Erkrankung konkret auf das Erbringen von Studien- oder Prüfungsleistungen auswirkt.
  • Machen Sie bitte Vorschläge, wie ein Nachteilsausgleich aus Ihrer Sicht aussehen könnte.
  • Fügen Sie dem Antrag bitte geeignete Nachweise bei: z. B. ärztliches Attest, Bescheinigung des betriebsärztlichen Dienstes und – falls vorhanden – Behindertenausweis (im PDF-Format).
    Diese ärztlichen bzw. therapeutischen Nachweise sollten darstellen, welche Auswirkungen die Erkrankung hat und welche Maßnahmen Ihnen helfen könnten, um einen Nachteilauszugleichen. Eine reine Darstellung der Erkrankung oder Behinderung ist leider nicht ausreichend.
  • Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich so früh wie möglich (idealerweise zu Semesterbeginn und nicht wenige Tagen oder Wochen vor anstehenden Prüfungen).
  • Sie stellen den Antrag formlos. Es gibt keine Formulare oder Vorlagen, die Sie aufüllen oder nutzen müssen.
  • Senden Sie den Antrag bitte per Email, nicht auf dem Postweg.

Sie müssen sich keine Sorgen machen, einen fehlerhaften Antrag zu stellen. Wir melden uns bei Ihnen, sollten wir Rückfragen haben oder Dokumente fehlen. Das wird Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt.

Adresse

Senden Sie den Antrag bitte per Email an folgende Adresse:

An die Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses für die Lehramtsstudiengänge
Frau Prof.' Dr.' Charlotte Hanisch
Email: zfl-pa-leitung(at)uni-koeln(dot)de

Entscheidung

Anschließend prüft die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses, ob eine Benachteiligung gegenüber anderen Studierenden vorliegt und auf welche Weise diese angemessen ausgeglichen werden kann. Sie*er stimmt sich dazu mit den Vorsitzenden der für Ihren Studiengang zuständigen Fachprüfungsausschüssen ab.

Die Vorbereitung des Antrags inklusive der Beibringung aller benötigten Dokumente durch die Antragsteller*in sowie die Prüfung der Unterlagen kann nur drei Wochen, in aufwändigeren Fällen deutlich länger in Anspruch nehmen. Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich daher so frühzeitig wie möglich.

Wir kommen unaufgefordert wieder auf Sie zu, sobald uns eine Entscheidung der*des Vorsitzenden des Gemeinsamen Prüfungsausschusses vorliegt.

Bescheid

Wenn ein Nachteilsausgleich gewährt wird, erhalten Sie einen entsprechenden schriftlichen Bescheid, in dem die Regelungen in Ihrem individuellen Fall aufgeführt sind.

Dieser gilt in der Regel für Ihr gesamtes weiteres Studium. So müssen Sie nicht für jede Prüfung einen neuen Antrag stellen.

FAQ

Ist mein Nachteilsausgleich weiterhin gültig, wenn ich ein Fach oder die Schulform gewechselt habe, oder muss ich einen neuen Antrag stellen?

Stellen Sie bitte einen neuen Antrag. Denn der Nachteilsausgleich ist immer auf den Studiengang ausgestellt und für den neuen Studiengang nicht mehr gültig (Sowohl ein Fach- als auch ein Schulformwechsel sind Studiengangswechsel).

Die Bewilligung geht wegen des bereits erteilten Nachteilsausgleich wesentlich schneller. Bitte wenden Sie sich an zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de.

Ist mein Nachteilsausgleich aus dem Bachelor auch für den Master gültig?

Wenn explizit auf dem Bescheid zu Ihrem Nachteilsausgleich steht, dass dieser auch für den Master gilt, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

Steht auf dem Bescheid nicht, dass dieser für den Master gilt, reichen Sie bitte einen neuen Antrag ein.

Falls Sie zum Master Fach oder Schulform gewechselt haben, müssen Sie ebenfalls einen neuen Antrag stellen.

Die Bewilligung geht wegen des bereits erteilten Nachteilsausgleich wesentlich schneller. Bitte wenden Sie sich an zfl-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de.

Was kann ich tun, wenn der Nachteilsausgleich in Seminar oder Prüfung nicht umgesetzt wird?

Wird eine Maßnahme, die sich aus dem Bescheid ergibt, nicht eingehalten, können Sie das schriftlich beanstanden: Schreiben Sie innerhalb von drei Werktagen nach der Prüfungsleistung eine Email an den Vorsitz jeweils zuständigen Fachprüfungsausschusses.

Das ist z.B. der Fall, wenn Sie unangekündigt keine Zeitverlängerung innerhalb einer Prüfung erhalten, obwohl Sie den Anspruch darauf frühzeitig angemeldet haben.

Voraussetzung für eine solche Beanstandung ist, dass Sie den Bescheid frühzeitig eingereicht haben: Um die entsprechenden Maßnahmen für Ihren Nachteilsausgleich rechtzeitig organisieren zu können, ist es notwendig, dass Sie den erteilten Bescheid möglichst zu Semesterbeginn der dafür zuständigen Stelle vorlegen. Sollten Sie den Bescheid zu spät vorlegen, kann die Maßnahme ggf. nicht rechtzeitig organisiert werden.