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Stiftungspreis Bildung und Integration
Die Universität zu Köln verleiht in Kooperation mit dem Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds, der Technischen Hochschule Köln und der Katholischen Hochschule NRW den Stiftungspreis Bildung und Integration, initiiert und finanziert vom Ehepaar Katja und Fred Bänfer.
Ausgezeichnet werden herausragende Abschlussarbeiten, die sich jeweils konstruktiv mit der Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen in Bildung und Integration auseinandersetzen. In den Kategorien Bachelor- und Masterarbeit sowie Promotion werden Preisgelder von insgesamt 6.000 Euro vergeben. Die Ausschreibung und der Preis orientieren sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der UN-Kinderrechtskonvention.
Die Studierenden nominieren sich selbst. Eine Fachjury wählt die Preisträger*innen aus. Das Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL) der Universität verantwortet die Umsetzung der Nominierung und der Verleihung.
Die Preisträger*innen 2024
Anforderungen und Auswahlkriterien
Gewürdigt werden schriftliche Abschlussarbeiten, in denen sich die Autor*innen konstruktiv mit der Bewältigung von konkreten Herausforderungen in Bildung und Integration auseinandersetzen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Die Themenfelder Bildung und Integration sind nachvollziehbar miteinander verknüpft.
Die Arbeit leistet einen Beitrag zum Abbau von (Bildungs-)Benachteiligung und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das gewählte Forschungsdesign wird nur insofern berücksichtigt, als das es gewährleisten muss, dass die Verknüpfung der Themenfelder und Betrachtungsweisen abgebildet werden.
Der Nachweis eines persönlichen Bezugs oder Engagements in dem Feld Bildung und Integration durch eine Referenz ist wünschenswert.
Ausführliche Informationen zu den Anforderungen
Thematisierung von Bildung
Die Bewerber*innen thematisieren schulische, außerschulische und/oder beruflicher Bildung und stellen einen Bezug zu formalen Bildungsinstitutionen (Kindergarten, Schule, Hochschule, Ausbildungsbetrieb) und Personengruppen (u.a. Kinder und Jugendliche, Studierende, Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Ausbilder*innen) her. Eine Verknüpfung institutioneller/systemischer und individueller Aspekte ist wünschenswert.
Thematisierung von Integration
Gleichzeitig beziehen sich die Arbeiten der Bewerber*innen auf das Themenfeld Integration. Dies geschieht durch eine Auseinandersetzung mit Chancen und Herausforderungen in einer vielfältigen Gesellschaft (bspw. Mehrsprachigkeit) und den Einbezug bzw. den Ausschluss (bildungs-)benachteiligter Gruppen. Ausgehend von komplexen Lebenslagen wird das Zusammenspiel von Benachteiligungsfaktoren berücksichtigt, so dass mehrere Heterogenitätsdimensionen angesprochen werden können. Integration bezieht sich in der Fassung insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, auf Gruppen mit einer Migrationsgeschichte (vgl. https://www.bmbf.de/de/integration-durch-bildung-1092.html). Insgesamt wird ein weites Verständnis von Integration im Sinne der Bildungsbenachteiligung zu Grunde gelegt.
Bewerbungsverfahren
Wer kann sich bewerben?
Studierende, Promovierende oder Absolvent*innen der beteiligten Hochschulen, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2023 ihre Abschlussarbeit eingereicht haben, sind aufgerufen sich zu bewerben.
In welchen Kategorien wird der Preis verliehen? Wie hoch sind die Preisgelder?
- Kategorie Bachelorarbeit: 1.000 Euro
- Kategorie Masterarbeit: 2.000 Euro
- Kategorie Promotion: 3.000 Euro
Wie läuft die Bewerbung? Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Studierenden schlagen sich selbst vor. Reichen Sie bitte digital per Email an zfl-bildungfueralleuni-koeln.de zwei PDF Dateien ein:
- Abschlussarbeit (erstes PDF)
- In einem zweiten PDF gebündelt:
- Abstract (eine DIN A4 Seite = 3000 Zeichen ohne Leerzeichen) der Abschlussarbeit mit einem Zielfokus auf den Preis
- das Erstgutachten der/des Hochschullehrenden (s. dazu "Wie kommt das Gutachten zur Jury?")
- Referenzschreiben (z.B. soziale Einrichtung, Arbeitgeber, Verein) oder kurzes persönliches Statement, das den persönlichen Bezug zum Thema unterstreicht
Wie kommt das Gutachten zur Jury?
Da Sie sich selbst für den Preis bewerben, Ihnen aber das entsprechende Gutachten nicht vorliegt, informieren Sie bitte Ihre*Ihren Prüfer*in über Ihre Bewerbungsabsicht und vereinbaren eine der beiden Möglichkeiten:
- Sie erhalten das Gutachten von Ihrer*Ihrem Prüfer*in und fügen es den Bewerbungsunterlagen an
- Die*der Prüfer*in schickt das Gutachten direkt an die Bewerbungsemailadresse: zfl-bildungfueralleuni-koeln.de
Wann ist die Bewerbungsfrist?
Die Bewerbungsfrist endet am 01. März 2024.
Wer sind die Mitglieder der Fachjury?
- Prof.' Bettina Bock (Philosophische Fakultät, Universität zu Köln)
- Dr. Helmut Drees (Vertreter des Stifters)
- Prof.' Katharina Groß (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät)
- Prof.' Kerstin Ziemen (Humanwissenschaftliche Fakultät, Universität zu Köln)
- Asja Meissner (Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds)
- Prof.' Andrea Platte (Technische Hochschule Köln)
- Dr. Jan Springob (Zentrum für LehrerInnenbildung)
- Prof.' Heike Wiemert (Katholische Hochschule NRW Köln)
Wann trifft die Jury ihre Entscheidung?
Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt im Juni/Juli 2024.
Wann werden die Preisträger*innen ausgezeichnet?
Die Preisträger*innen werden in einer Preisverleihung des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds ausgezeichnet. Die Auszeichung wird voraussichtlich im Oktober 2024 stattfinden.