Abschlussarbeiten
Informationen für Erst- und Zweitgutachter*innen von Bachelor- oder Masterarbeiten im Lehramtsstudium an der Uni Köln.
Informationen für Studierende
Studierende finden auf der Website des ZfL umfassende Informationen zur Bachelor- und Masterarbeit.
Layout und Titelblatt
Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL macht den Lehramtsstudierenden keine Vorgaben zu Formalia und Layout der Abschlussarbeit. Formale Vorgaben zu Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenanzahl oder Seiten- und Korrekturrand machen ausschließlich die Fächer. Bitte beantworten Sie als Prüfer*innen, die Fragen der Studierenden dazu.
Lediglich beim Deckblatt der Arbeit sind Studierende an formale Vorgaben gebunden: Sie müssen das Deckblatt verwenden, das sie im Service Portal Lehramt zur Verfügung gestellt bekommen. Sie stellen dieses der Arbeit voran und haben damit eine Rechtssicherheit bei der Abgabe der Arbeit. Antworten auf häufige Fragen zum Deckblatt finden die Studierenden auf der Website des ZfL: Bachelor-Arbeit & Master-Arbeit.
Abgabe
Studierenden müssen ihre Abschlussarbeit im Lehramt online in digitaler Form als PDF abgeben über Sciebo.
Ausführliche Informationen dazu finden Studierende auf der Website des ZfL: Bachelor-Arbeit & Master-Arbeit.
Abschlussarbeiten in gedruckter Form oder auf CD-Rom kann das ZfL-Prüfungsamt weder in Empfang nehmen noch zur Begutachtung weiterleiten.
Gruppenarbeit
Studierende können eine Abschlussarbeit auch als Gruppenarbeit schreiben. Zwei oder mehr Personen können eine Gruppenarbeit gemeinsam schreiben. Das müssen die Studierenden zuvor mit Ihnen abstimmen.
Bestellung für eine Gruppenarbeit
- Sind Sie Erst- oder Zweitgutachter*in für eine Gruppenarbeit, so werden Sie stets für alle Teilnehmer*innen einer Gruppenarbeit bestellt.
Antrag auf Zulassung
- Auf dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit muss vermerkt sein, dass Studierende eine Gruppenarbeit verfassen und mit wem sie diese schreiben.
Antrag im Service Portal Lehramt hochladen
- Die Studierenden müssen ihre Gruppenarbeits-Partner*innen beim Antrag zur Zulassung im Service Portal Lehramt angeben. Diese müssen ebenfalls einen Antrag auf Zulassung im Service Portal – unter Angabe aller Mitschreiber*innen – stellen.
- Erst wenn alle Mitschreibenden sich für die Abschlussarbeit angemeldet haben, erfolgt die gemeinsame Zulassung durch das ZfL-Prüfungsamt.
Struktur & Inhalte
- Im Inhaltsverzeichnis muss genau ersichtlich sein, wer welches Kapitel verfasst hat. Sollten Teile gemeinsam geschrieben worden sein (z.B. Einleitung oder Fazit), müssen Studierende dies vermerken.
- Die eidesstattliche Versicherung muss von allen Verfasser*innen jeweils auf einem eigenen, separaten Dokument im Original unterschrieben und der Arbeit hinzugefügt werden. Die Unterschrift kann handschriftlich, elektronisch (d.h. durch eine eingescannte, eingefügte Unterschrift) oder auch digital (d.h. kryptografisch sicher anhand eines Signaturschlüssels) erfolgen.
Abgabe
- Die gemeinsame Arbeit muss nur ein einziges Mal stellvertretend für alle Gruppenarbeitspartner*innen abgegeben werden.
- Das Deckblatt, dass im Service Portal generiert und bei jedem einzelnen Gruppenmitglied hinterlegt ist, beinhaltet derzeit nur jeweils eine Person. Die Studierenden sollten daher bei Gruppenarbeiten das Deckblatt ignorieren. Stattdessen übertragen sie die dort zu findenden Daten auf ein eigenes Deckblatt und ergänzen Sie es mit den Daten aller Gruppenmitglieder (Namen & Matrikelnummern) und stellen dieses eigene Deckblatt der gemeinsamen Arbeit voran.
- Auch wenn nur eine Person die Arbeit abgibt, wird allen Gruppenmitarbeiter*innen in der Folge die Abgabe der Arbeit durch das Service Portal bestätigt, sobald die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamts die Arbeit gesichtet haben. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Nachteilsausgleich, Verlängerung
- Bei einer Gruppenarbeit betreffen Anträge auf Verlängerung durch Anwendung eines Nachteilsausgleich oder Antrag auf Verlängerung immer alle Gruppenarbeitspartner*innen.
Rückgabe eines Themas (innerhalb von 2 Wochen nach Zulassung), Rücktritt (nach Zulassung)
- Bei einer Gruppenarbeit betreffen Anträge auf Rückgabe oder Rücktritt immer alle Gruppenarbeitspartner*innen.