Prüfungsberechtigungen für Abschlussarbeiten
Sie wollen Studierende bei deren Abschlussarbeit betreuen, haben bislang jedoch keine Prüfungsberechtigung oder stehen im Service Portal Lehramt als mögliche*r Erstprüfer*in nicht zur Auswahl?
Besitzen sie noch keine offizielle Prüfungsberechtigung, weil Sie beispielsweise neu an der Uni Köln sind, muss Ihnen diese erteilt werden.
Auf dieser Seite erklären wir, wie Sie vorgehen, um eine Prüfungsberechtigung einzuholen.
Informationen für Studierende
Studierende finden auf der Website des ZfL umfassende Informationen zur Bachelor- und Masterarbeit.
1. Gemeinsamer Prüfungsausschuss erteilt Prüfungsberechtigungen
- Prüfungsberechtigungen erteilt die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses in Abstimmung mit der*dem Vorsitzenden des zuständigen Fachprüfungsausschusses, nicht das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL.
2. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kolleg*innen an den Fakultäten mit den folgenden Informationen zur benötigten Prüfungsberechtigung
- für welches Fach?
- für welche Schulform?
- für welches Level (Bachelor/Master)
- für Fachwissenschaften, Fachdidaktik oder Fachwissenschaft & Fachdidaktik
Kontakte an den Fakultäten
- Philosophische Fakultät: Geschäftsstelle Lehramt, Matthias Schlecht (matthias.schlechtuni-koeln.de)
- Humanwissenschaftliche Fakultät: Prüfungsamt Bildungswissenschaften, Christina Eith (hf-ma-lehramtuni-koeln.de)
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: WiSo Student Service Point
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: Vorsitzende*n der zuständigen Fachprüfungsausschüsse
3. Erteilen der Prüfungsberechtigung
- Die Kolleg*innen teilen dem ZfL-Prüfungsamt mit, welche Prüfungsberechtigungen Ihnen erteilt werden sollen (gemäß der Angaben zu Fach/ Schulform/ Level, Art der Prüfungsberechtigung)..
- Das ZfL-Prüfungsamt informiert Sie anschließend über die Erteilung der Prüfungsberechtigung per Email.
4. Prüfungsberechtigung im Service Portal
- Nachdem Ihnen die Prüfungsberechtigung erteilt wurde, hinterlegt Sie das ZfL-Prüfungsamt im Service Portal Lehramt als Prüfer*in.
- Studierende können Sie dann als potentielle Betreuerin*in für ihre Abschlussarbeit auswählen. Selbstverständlich müssen die Studierenden zuvor Ihre Zustimmung schriftlich eingeholt haben (Themenstellung und Antrag auf Zulassung einer Bachelor- oder Master-Arbeit).